Meine Damen und Herren, als GRÜNE glauben wir an das Potenzial der Kindertagespflege. Wir sehen darin auch keine Konkurrenz zur Kita. Ganz im Gegenteil, dies ist ein gutes Miteinander. Die Kindertagespflege ist ein Baustein, um auf den Betreuungsbedarf zu reagieren, und wahrlich kein schlechter. Daher ist es aus unserer Sicht an der Zeit, das Potenzial zu nutzen und die Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Die Tagesmütter und Tagesväter in Bayern hätten es verdient!
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sylvia Stierstorfer für die CSU-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Mir ist es ein echtes Herzensanliegen, dass unsere Familien gut und gerne bei uns in Bayern leben und unsere Kinder in Geborgenheit und Liebe aufwachsen können. Dafür brauchen Kinder in erster Linie ihre Familie, aber auch Förderung und Unterstützung in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen. Mit Kinderbetreuung, Herr Becher, ist natürlich auch die Kindertagespflege gemeint. Sie ist ein wichtiger Baustein im gesamten
Betreuungsangebot. Das ist doch klar! Den Vorwurf, der Bereich der Kindertagespflege werde stiefmütterlich behandelt, weise ich in aller Deutlichkeit zurück!
Dabei ist die Kindertagespflege eine zentrale Säule. Eltern schätzen bei der Kindertagespflege die familiennahe Betreuung, die flexiblen Betreuungszeiten und die individuelle Förderung ihrer Kinder. Die Tagesmütter und Tagesväter sind für die betreuten Kinder eine wichtige Bezugsperson und ein Garant für frühkindliche Bildung. Gerne möchte ich deshalb die Gelegenheit nutzen, um unseren vielen engagierten Fachkräften in der Kindertagespflege zu danken. Sie leisten Großartiges!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als eines von wenigen Ländern hat Bayern Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege eingesetzt.
Die Möglichkeit der Festanstellung bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder als Assistenzkräfte bei Einrichtungsträgern ist für viele Tagespflegepersonen eine wichtige alternative Beschäftigungsmöglichkeit. Die Beschäftigten erhalten dadurch mehr soziale Sicherheit, aber auch die Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung. Um die Qualität weiter zu verbessern und die Tagespflegepersonen bestmöglich zu unterstützen, kann das Angebot der pädagogischen Qualitätsbegleitung mittlerweile auch im Bereich der Tages- bzw. Großtagespflege genutzt werden. Auch der Qualifizierungsumfang für Beschäftigte in der Kindertagespflege wurde deutlich angehoben und beträgt mittlerweile 160 Stunden, wobei es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe freisteht, auch mehr Qualifizierungsstunden anzubieten. Außerdem hat der Freistaat ein Qualifizierungsmodul für den Einsatz von Tagespflegepersonal in Kitas und den Einsatz in Mini-Kitas aufgelegt. Aktuell sind weitere Module geplant, die die Weiterbildung der Tagespflegepersonen zu Ergänzungskräften und pädagogischen Fachkräften ermöglichen. Dies sind wichtige und richtige Schritte. Eine Erhöhung der Qualifizierung auf 300 Stunden innerhalb der nächsten 24 Monate, wie von Ihnen gefordert, würde die momentane Situation weiter verschärfen und die Gewinnung neuen Tagespflegepersonals sogar erschweren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern hat in den letzten Jahren im Bereich der Kindertagespflege schon viel erreicht. Trotzdem dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Nur wenn die Rahmenbedingungen passen, können wir mehr Menschen als bisher motivieren, in der Kindertagespflege tätig zu sein. Auch wenn ich die Forderung der GRÜNEN zur Erhöhung des Qualifizierungsumfangs nicht mittragen kann, so sehe ich auch, dass wir Verbesserungen brauchen. Wir müssen zum Beispiel darauf hinwirken, dass Kurse für die Grundqualifizierung sowie zur Weiterbildung von Tagespflegepersonen regelmäßig stattfinden, und wir müssen die aktuellen Vergütungsregelungen durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe genauer in den Blick nehmen.
Jedoch kann der Freistaat dies, wie gesagt, nicht einfach so entscheiden; denn die Kindertagespflege ist eine kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Ich wünsche mir, dass wir die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege gemeinsam denken, umsetzen, steuern und entsprechend planen. Das geht aber nur mit allen Beteiligten gemeinsam. Darum müssen wir die kommunalen Spitzenverbände aktiv mit ins Boot holen.
Aber, Herr Kollege, nicht nur der Freistaat ist gefragt, sondern vor allem auch der Bund. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Ergänzung bei der Kinderbetreuung in Bayern. Sie ist gleichwertig gegenüber anderen Betreuungsformen. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt auch der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. Nur wenn auch auf Bundesebene die Gleichstellung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege rechtlich verankert wird, ist die Kindertagespflege auch rechtsanspruchserfüllend. Zudem wäre diese offizielle Gleichstellung ein wichtiges Signal und Zeichen der Wertschätzung an die Beschäftigten der Kindertagespflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel-Parteien, da Sie in Berlin in Regierungsverantwortung sind, wäre es gut, wenn Sie Ihren Einfluss dort geltend machen würden. Die heutige Debatte zeigt, wie wichtig das Thema ist. Wir brauchen jeden und jede Einzelne, der oder die sich für die Betreuung unserer Kinder engagiert. Unsere Kinder sollen sich gut aufgehoben fühlen, egal ob in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflegeperson.
Dem Antrag der GRÜNEN "Kindertagespflege in Bayern stärken I: Potenzial erkennen, Wertschätzung ausdrücken" stimmen wir zu; denn wie gesagt sind auch wir der Überzeugung, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein des Systems der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Bayern ist. Dieses Bekenntnis ist richtig und wichtig. Alle anderen Anträge der GRÜNEN lehnen wir ab.
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Jan Schiffers für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Kindertagespflege ist ein Element, das zum Angebot der Kinderbetreuung dazugehört und für manche Eltern und Kinder die optimale Form der Fremdbetreuung darstellt. Großer Pluspunkt der Kindertagespflege ist insbesondere die enge Bindung, das familiäre Verhältnis, das zwischen der Tagesmutter bzw., wenn auch ungleich seltener, dem Tagesvater und dem Kind und seinen Eltern entsteht. In der Debatte um Kinderbetreuung gerät die Kindertagespflege bisweilen aus dem Blick – zu Unrecht, denn es handelt sich um einen ganz wichtigen Baustein, der das bestehende Angebot ergänzt. Das Element der Kindertagespflege weiter zu unterstützen und zu verbessern, die Stärken dieser Betreuungsform zu würdigen, das ist wichtig, und deshalb halten wir den Antrag mit der Ziffer I für sinnvoll.
Mit dem Antrag mit der Ziffer II wird begehrt, die Qualifizierung gesetzlich und flächendeckend anzuheben. Konkret wird gefordert, dass künftig für die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen ein Unterrichtsumfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten zu absolvieren ist. Hiervon sind 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend innerhalb von 24 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu leisten, um die dauerhafte Pflegeerlaubnis zu erlangen. Der Wunsch, die Qualifizierung zu verbessern, ist grundsätzlich nachvollziehbar und richtig. Die begehrte Erhöhung auf 300 Stunden und insbesondere das Erfordernis, einen erheblichen Teil davon tätigkeitsbegleitend zu absolvieren, halten wir allerdings für schwer realisierbar. Dieser Schritt würde die momentane Situation verschärfen. Letztlich ist dann sogar ein Abbau von Kapazitäten zu befürchten. Damit wäre niemandem geholfen.
Außerdem sehen wir es als grundsätzlich problematisch an, in Zeiten hoher Nachfrage die Hürden für eine förderfähige Kindertagespflege derart zu erhöhen.
Den Antrag III "Leistungsgerechte Vergütung verbindlich regeln" lehnen wir ebenfalls ab. Aus unserer Sicht ist der Gestaltungsspielraum der lokalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe extrem wichtig. Dieser muss gewährleistet sein.
Gleiches gilt für Antrag IV "Qualitätsentwicklung fördern". Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind – Stand heute – für die Durchführung der Fachberatung zuständig. Die geforderte Ausweitung vermag nicht zu überzeugen, insbesondere im Hinblick auf schon heute knappe Ressourcen gerade im personellen Bereich. Was die Teilforderung nach dem Ausbau der Vernetzung angeht, so findet doch schon heute Vernetzung statt, sicherlich in unterschiedlichen Ausprägungen, aber lokal erfolgt hier schon einiges.
Nein, das ist Antrag V. Dazu komme ich gleich noch, Herr Becher. – Die Forderung ist aus unserer Sicht schon Wirklichkeit und damit erledigt.
Zum Antrag V "Vertretungsstrukturen gesetzlich festlegen": Ein Erfordernis, diese Vertretungsstrukturen im BayKiBiG gesetzlich festzulegen, können wir nicht erkennen. Eine Regelung, um im Bedarfsfall auf Vertretungsstrukturen zurückzugreifen, liegt schon im ureigenen Interesse jedes einzelnen Anbieters der Kindertagespflege. Entscheidend sind hier die Verhältnisse vor Ort. Diese kennen die Anbieter selbst am besten. Wir setzen hier auf Eigenverantwortung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Susann Enders für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Darstellung, dass es keine politische Anerkennung für Tagesmütter und Kindertagespfleger gibt, wie das im ersten Antrag des Pakets zu lesen ist, ist ein plumper Versuch, die Leute zu verunsichern. Meine Damen und Herren, so, wie das hier formuliert ist, stimmt es einfach nicht. Natürlich gibt es diese Wertschätzung. Der Freistaat Bayern und wir, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, stehen zu hundert Prozent hinter den bayerischen Tagesmüttern und auch den Tagesvätern. Die Kindertagespflege ist und bleibt eine wichtige Form der
Kinderbetreuung, die gerade den besonderen Bedürfnissen von Kindern und der elterlichen Erwartungshaltung nach einem familienähnlichen Setting gerecht werden kann. 2005 kam das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Die Kindertagespflege wurde in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen, und der Freistaat unterstützt die Kommunen auch finanziell erheblich. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass die Kindertagespflege vor allem durch die bundesrechtlichen Vorgaben erheblich eingeschränkt wird.
Zu den 300 theoretischen Unterrichtseinheiten für die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen: Diese Vorgehensweise ist meines Erachtens total weltfremd. Bei einer einheitlich vorgegebenen hoch angesetzten Grundqualifizierung würde die ohnehin bereits schwere Akquise von neuen Tagespflegepersonen weiter erschwert. Wir brauchen aber Nachwuchskräfte, so wie in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft. 300 Stunden sind unrealistisch, zumal der Freistaat den Kommunen, die die Aufgabe eines Tagespflegeangebots erfüllen, förderrele
vante Mindestbedingungen vorgibt. Diese wurden vom Freistaat erst im Jahr 2021 von 100 auf 160 Stunden angehoben. Trägern der öffentlichen Jugendhilfe steht es natürlich frei, auch mehr Qualifizierungsstunden anzubieten. 300 Stunden pauschal bringen uns dennoch nicht weiter und lassen die Finanzierung kollabieren. Die Qualitätssicherung und -entwicklung der Großtagespflege wollen wir durchaus weiter voranbringen.
Was das verbindliche Vergütungsmodell betrifft, so wurde dieses bewusst weder vom Bund noch vom Landesgesetzgeber in Erwägung gezogen, und warum? – Wir wollen, dass die Träger vor Ort die Möglichkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Was im Einzelfall als leistungsgerecht definiert werden kann, lässt sich somit nicht einheitlich festlegen. Das bestimmt sich insbesondere nach den örtlichen Gegebenheiten. Der bayerische Gesetzgeber hat, um eine leistungsgerechte Förderung zu stärken, bereits hinreichend reagiert und einen sogenannten differenzierten Qualifizierungszuschlag für Tagespflegepersonen eingeführt.
Beim Thema Qualitätsentwicklung sprechen wir über die Aufgaben der Träger. Das betrifft auch den Ausbau von Fachberatungsstrukturen. Die staatliche Förderung erfolgt kindbezogen und differenziert und nicht nach einzelnen Kosten. Den Fachberaterinnen die Zuständigkeit für pädagogische Beratung und Fall-Supervision zu übertragen – na ja, das ist bereits deren Aufgabe. Seit Oktober 2021 steht darüber hinaus das Angebot der pädagogischen Qualitätsbegleitung für die Kindertageseinrichtungen auch den Großtagespflegestellen zur Verfügung. Wichtig sind mir in der Tat auch die Vernetzung zwischen Kindertagespflegepersonen und die Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen. Diese werden bereits angeregt. Die zuständigen Jugendämter halten bereits jetzt oftmals regelmäßige Vernetzungstreffen ab.
Zum letzten, dem fünften Antrag und zu den Vertretungsstrukturen: Auch hier kommen die Kommunen ins Spiel. Deren Aufgabe ist es, bedarfsgerecht Plätze in der Kindertagespflege vorzuhalten. Die Aufgabe der Kommunen ist es auch, sollte es dazu kommen, dass eine Kraft ausfällt, dem Kind eine andere Betreuungsmöglichkeit zukommen zu lassen. Bei allem Respekt, aber wir können nicht alles von München aus, vom Freistaat aus pauschal regeln. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Freistaat refinanziert. Sie müssen für verlässliche
Mein Fazit: Viel Theorie, wenig Realitätsbewusstsein. Andere gesetzliche Vorgaben müssen meines Erachtens nicht erfolgen. Wichtig ist, dass Kommunen, Träger und die Menschen vor Ort offen und eigenverantwortlich, vor allem aber pragmatisch agieren. Es werden immer Situationen entstehen, die nicht nach Protokoll laufen können, wenn Menschen erkranken oder Ähnliches. Dann gibt es aber auch Vertretungen vor Ort. Dann zählt aber vor allem Kommunikation und Offenheit. – Die Anträge lehnen wir ab.
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Johannes Becher von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor, dem ich hiermit das Wort erteile.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe Ihren Ausführungen gut zugehört. Sie haben wortreich erläutert, warum all die Vorschläge, die wir zur Verbesserung gemacht haben, aus Ihrer Sicht einmal weltfremd, einmal nicht pragmatisch, in jedem Fall aber nicht zustimmungsfähig sind. Das nehme ich zur Kenntnis. Die 300 Unterrichtseinheiten kommen vom Deutschen Jugendinstitut. Das ist auch nicht irgendwer. Aber es ist so. Mich hätte interessiert, was denn die konkreten Vorschläge der FREIEN WÄHLER sind, um die aktuelle Situation der
Kindertagespflegepersonen in Bayern zu verbessern. Oder gibt es keine? Oder gibt es gar keinen Bedarf für Verbesserungen?
Sehr geehrter Herr Kollege Becher, egal was wir von Regierungsseite aus machen – es wurde bisher immer kritisiert. Ich nenne nur die Beitragsfreiheit für die Eltern, die Elternentlastung.
Sie sagen: Wir brauchen noch mehr Qualität. – Wir brauchen aber auch Entlastung für die Eltern usw. Das ist ein ewiges Pingpong-Spiel zwischen uns beiden, sage ich jetzt mal im übertragenen Sinne. Wir sind da die Stellvertreter. Wir haben also die Eltern entlastet, und wir haben den Fakt, dass wir zu wenig Kräfte haben, zu wenig Fachkräfte in allen Bereichen, auch in der Kindertagesbetreuung. Das schaffen wir nicht mit diesen massiv aufgestockten Ausbildungsstunden, wie Sie zum Beispiel fordern. Das ist einfach weltfremd.
Wir müssen jetzt schauen, dass wir genug Quereinsteiger auch in diese Berufe hereinbekommen und diesen Beruf attraktiv für Leute machen, die nicht von Anfang an durch die Erziehungs- und Pädagogikausbildung gegangen sind.