Protokoll der Sitzung vom 07.02.2023

Gerade die Bestandskraft von Bußgeldbescheiden und die Rechtskraft von gerichtlichen Entscheidungen ist von elementarer Bedeutung für die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden in unserem Land. Bürger müssen schließlich darauf vertrauen können, dass Regeln auch umgesetzt und Verstöße geahndet werden. An dem Grundsatz sollten wir beileibe nicht rütteln.

Aber natürlich zieht sich die Staatsregierung da nicht auf Formales zurück. Deswegen haben auch der Gesundheitsminister und der Justizminister bereits öffentlich erklärt, dass Fälle, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, grundsätzlich untersucht werden und ein Bußgeld auch zurückgezahlt werden soll. Letzten Endes wird das zurzeit zwischen dem Justizminister und dem Gesundheitsminister abgestimmt; die Zeit dafür muss man ihnen aber auch geben.

Zu Ihrem Vorschlag, anhängige Verfahren jetzt grundsätzlich einzustellen, sage ich: Abgesehen davon, dass sich mir überhaupt nicht erschließt, wie Sie auf den willkürlichen Oberbetrag von 15.000 Euro kommen, ist es doch auch völlig unsinnig, anhängige Verfahren grundsätzlich einzustellen. Wenn sich ein Verfahren bereits vor Gericht befindet, haben letztendlich die Gerichte darüber zu entscheiden. Dann ist es auch dem Einfluss der Staatsregierung entzogen. In allen anderen Fällen, in denen noch gar kein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, können Sie sich darauf verlassen, dass die Bußgeldbehörden jetzt natürlich die neue Rechtsprechung berücksichtigen und Verfahren sowieso von sich aus einstellen, wenn es denn um eine solche Sache geht.

Bei dem Superspreader, den ich vorher erwähnt habe, gilt das selbstverständlich nicht; aber das wollen Sie ganz offensichtlich. Warum? – Das ist mir nicht klar. Jedenfalls würden Sie mit einer Einstellung aller offenen Verfahren auch die Unverantwortlichen – Stichwort Superspreader und Partyveranstalter – während des Lockdowns belohnen. Das kann nicht in unser aller Interesse sein.

Am Schluss sagen Sie noch: Lückenlos muss aufgearbeitet werden. Einerseits wollen Sie lückenlos aufarbeiten, andererseits wollen Sie jetzt – Schwamm drüber

alle Verfahren totmachen. Ganz ehrlich: Das klingt für mich weniger nach Amnestie als nach Amnesie.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Abgeordneter, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. – Wir haben eine Meldung für eine Zwischenbemerkung. Zu dieser Zwischenbemerkung darf ich den Herrn Kollegen Winhart von der AfD-Fraktion aufrufen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Hold! Jetzt haben wir ja schon zwei Eingeständnisse aus den Regierungsparteien gehört: Der Herr Schmid hat schon zugegeben, dass sich Maßnahmen im Nachhinein als falsch herausgestellt haben, und Sie haben jetzt auch gesagt, dass Maßnahmen zum Teil mit dem Risiko des Irrtums behaftet waren. Sie haben aber bemängelt, dass wir nicht alle, sondern nur die offenen Verfahren noch einmal aufmachen bzw. bearbeiten wollen.

Wir kommen gerne auf Ihren Vorschlag zurück. Das ist überhaupt kein Problem, wenn Sie sich dafür offen zeigen. Dann sollten Sie aber heute den ersten Schritt machen und schon einmal diejenigen, die dafür offen sind, mitnehmen.

Das Zweite ist: Gerade Sie als Richter sollten doch eigentlich auch wissen, dass die Gerichte derzeit aufgrund dieser Corona-Verfahren dermaßen überlastet sind,

(Franz Bergmüller (AfD): Die sind überlastet, aber mit Sicherheit!)

dass wir der Justiz einen Riesengefallen täten, wenn wir diese offenen und sinnlosen Verfahren einstellen würden.

Zum Ersten befürchte ich, dass Ihre Zwischenbemerkung deutlich macht, dass Sie Ihren eigenen Antrag nicht verstanden haben. Sie behaupten jetzt, dass ich Ihnen vorwerfe, dass Sie nicht alle Verfahren wieder aufmachen wollen. Doch, Sie wollen ja für alle Verfahren die Amnestie. Sie wollen alle Gelder zurückbezahlen, auch in den Fällen, bei denen alle vernünftigen Menschen sagen: Ja, das war ein grober Verstoß; der musste geahndet werden. Auch die wollen Sie letzten Endes ja wieder aufmachen, also ist es genau umgekehrt, wie Sie sagen.

Zweitens finde ich es gut, dass Sie die Belastung noch einmal ansprechen. Natürlich sind Bußgeldverfahren hinsichtlich der Belastung nicht für die Justiz, sondern vor allem für die Bußgeldbehörden ein Problem. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das, was Sie wollen, wäre eine zusätzliche große Belastung für die Bußgeldbehörden, weil sie – wenn es nach Ihnen geht – alle Verfahren nämlich noch einmal durchackern, durchgehen und in die Hand nehmen müssten. Ich merke schon: Sie haben den Antrag selber nicht verstanden. Das wäre die Oberbelastung für unsere Behörden. Das können Sie nicht wirklich wollen; aber Sie wollen ja überwiegend Dinge, die nicht vernünftig sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hold. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Horst Arnold von der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Arnold, Ihnen gehört das Rednerpult, zumindest für einige Minuten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag auf Generalamnestie wollen Sie als AfD eigentlich einen Freifahrtschein für eine irrlichternde Politik, die in dem Zusammenhang auch in der Corona-Krise zutage getreten ist. Denn: Ihr Fraktionsvorsitzender war es doch, der zu Beginn der

Pandemie, Herr Prof. Hahn, Kaiser Wilhelm zitiert und gesagt hat: Jetzt gibt es keine Parteien mehr. Jetzt geht es um die Pandemiebekämpfung.

(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Richtig!)

Das waren Sie. Ihre Fraktion hat zugestimmt. Damals waren Sie vielleicht schon etwas weniger an der Zahl, aber Ihre Fraktion hat zugestimmt.

Jetzt fangen Sie hinterher an, die Wäsche und sich selber nach dem Motto reinzuwaschen: Wir waren schon immer gegen diese Ordnungswidrigkeiten, aber da muss jetzt eine Amnestie her, und zwar auch eine Amnestie für Verhaltensweisen, die zwingend erforderlich mit Bußgeldern zu belegen waren. Dazu gehören Maskenverstöße, auch in Altersheimen etc. Wir brauchen doch nicht darüber zu reden, dass die angemessen waren. Der Rechtsstaat funktioniert doch. Wir haben beim VGH die 15-Kilometer-Radius-Regel gekippt. Auch da ist entschieden worden, dass keine Sanktionen mehr kommen. Der Prozess läuft doch, der jetzt zwischen dem Justiz- und dem Gesundheitsministerium abgesprochen worden ist, dass insoweit Bußgelder zurückgezahlt werden. Jetzt gehen Sie aber her, machen dieses Fass auf und stellen sich dann selber einen Persilschein aus. Das machen wir für Ihre irrlichternde Politik nicht mit.

(Beifall bei der SPD)

Dann kommen Sie und sagen: Da sind einige entsprechende Entscheidungen getroffen worden. Auch das ist doch ein Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat funktioniert. Haben Sie jemals gegen diese Maßnahmen geklagt? Haben Sie jemals irgendeinen Antrag beim VGH gestellt? – Nein, Sie haben nur gemotzt. Sie haben das nur abgetan. Dagegen haben andere Fraktionen tatsächlich beim VGH Erfolge errungen. Das ist rechtsstaatliche, parlamentarische, demokratische Politik, und nicht das, was Sie jetzt machen, nämlich den Rechtsstaat quasi durch eine Amnesie – tatsächlich auch – und Amnestie abschaffen zu wollen. Das steckt doch eigentlich dahinter. Deswegen werden wir das ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Prof. Hahn.

Geschätzter Herr Kollege Arnold von der SPD, die Frage stellt sich doch gar nicht, dass man sich damals, als die Corona-Pandemie aufkam, damit befassen und überlegen musste, wie man dem begegnet; aber Ihre SPD war es, die diese ganzen überzogenen und auch rechtlich völlig unhaltbaren Maßnahmen durchgesetzt hat. Sie haben hier im Landtag und in Berlin in Ihrer Großen Koalition dafür argumentiert. Das geht jetzt weiter.

Wir als AfD waren gegen diese Maßnahmen. Das möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. Wer das noch nicht einmal im Nachhinein erkennt, für den zitiere ich hier aus der neuen Cochrane-Studie vom 30.01. Darin wird ganz klar gesagt: Erstens. Es gibt kaum oder gar keinen Einfluss der Maske auf das Infektionsgeschehen. Zweitens bietet das Tragen einer FFP2-Maske gegenüber einer OPMaske ebenfalls keinen Zugewinn an Sicherheit. Das müssen wir doch wenigstens im Nachhinein zur Kenntnis nehmen. Ich nehme zur Kenntnis, dass von Ihrer ganzen SPD-Fraktion – so, wie sie hier sitzt, und Sie auch – keiner hier mehr mit Maske sitzt, und das jetzt, wo hier der Widerstand so groß geworden ist und Sie vielleicht selber sehen, dass die Maske gar nichts mehr bringt.

Das zeigt doch nur eines: Das ist eine absolut politische Entscheidung, die Sie da drei Jahre durchgezogen haben. Die haben Sie jetzt korrigiert. Deshalb ist eine

Amnestie natürlich gerechtfertigt. Sonst tun Sie eben auch den Menschen Unrecht, die vielleicht ihre Masken einmal nicht aufgezogen haben.

Sie mögen Studien zitieren, wie Sie wollen. Sie wissen: Unter Juristen gibt es immer Meinungen, sofern in dem Zusammenhang Leute da sind, die die Meinungen bezahlen.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Das stimmt doch überhaupt nicht! Keine Ahnung!)

Einige setzen sich vor Gericht durch. Deswegen ist es tatsächlich so, dass einige Urteile gefällt worden sind, die Einzelmaßnahmen aufheben; aber ich sage Ihnen deutlich: Wir haben dagegen geklagt. Sie haben nichts eingeklagt.

(Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Wir haben auch geklagt!)

Sie klagen immer nach außen hin und in sich hinein, aber Sie haben in diesem Zusammenhang doch keinerlei diesbezügliche Neigung, seriöse Studien heranzuziehen. Das ist ein Hohn für diejenigen, die leider Gottes ihr Leben in der Pandemie verloren haben.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Arnold. – Nächster Redner ist der Kollege Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion. Herr Kollege Muthmann, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist überschrieben mit "Corona-Amnestie jetzt […]!". Betrachtet man den Inhalt, wäre es viel gescheiter gewesen, drüberzuschreiben: "Corona-Anarchie jetzt!" Mit diesen Forderungen bringen Sie zum Ausdruck, dass Ihnen die Werte der Rechtsstaatlichkeit, dass Ihnen rechtsstaatliche Verwaltungsverfahren, beispielsweise Bußgeldverfahren, aber auch die Entscheidungen von Gerichten völlig egal sind.

Sie fordern unter der Nummer 1, dass Bußgelder, die rechtskräftig verhängt wurden, die also nicht nur bestandskräftig geworden sind, sondern die durch Gerichte bestätigt wurden, nicht mehr vollstreckt werden sollen. Da stellt sich natürlich die Frage – das haben schon meine Vorredner problematisiert –, wie Sie dann mit all den Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die auch schon mal einen Regelverstoß begangen haben, der geahndet wurde, denen ein Bußgeldbescheid zugegangen ist, der pflichtgemäß bezahlt wurde.

Uns ist es wichtig, dass ein solches Verfahren vernünftig zum Abschluss gebracht wird. Wir erwarten, dass solche rechtsstaatlich ordentlichen Verfahren abgewickelt werden, anstatt dass Sie denjenigen, die sich trotz rechtskräftiger Feststellung der Zahlungspflicht wehren, mit diesem Antrag zu Hilfe kommen.

So viel zum eigentlichen Inhalt. Dass Sie hier und heute – wie Herr Maier – sagen, all die Maßnahmen wie das Masketragen und Impfen hätten nicht gewirkt, wären nicht notwendig gewesen, ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten und macht deutlich, dass Sie bis heute die Herausforderungen der Corona-Belastungen und Krise und die Gefährdungen nicht im Ansatz verstanden haben. Sie warten auf mit einer Besserwisserei eines Lottospielers, der großartige Bewunderung dafür erwartet, dass er am Montag sagen kann, wie die Lottozahlen vom Samstag ausgefallen sind. Das ist es aber nicht, worum es in dieser Krise ging.

Auch wir waren längst nicht mit allen Maßnahmen der Staatsregierung einverstanden und haben vielfach um Korrekturen gerungen und diese eingefordert. Da und

dort waren wir erfolgreich, haben uns die Gerichte in unserer Einschätzung bestätigt. Wo aber die Gerichte gesagt haben, dass rechtens war, was die Staatsregierung gemacht hat – das ist zugegebenermaßen ein relevanter, großer Teil der Maßnahmen gewesen –, muss man jetzt die rechtsstaatlichen Verfahren ordentlich zu Ende bringen, anstatt zu versuchen, mit ausgesprochen populistischen und rechtsstaatlich nicht annähernd tragfähigen Positionen politischen Landgewinn zu erlangen. Natürlich lehnen auch wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Muthmann. – Damit darf ich den letzten gemeldeten Redner aufrufen: Herrn Abgeordneten Raimund Swoboda, fraktionslos. Bitte schön, zwei Minuten.

Hohes Haus, verehrte Bürger! Kein Verantwortlicher, ob Politiker, Beamter, Medienvertreter oder Arzt, darf still und leise zur Tagesordnung übergehen und so tun, als wäre nichts gewesen. Nein, eine Verdunkelung der Sache wird es nicht geben. Das gilt auch in Bayern, wo sich eine unheilvolle Schulterschlussallianz der Regierungsparteien CSU und FREIE WÄHLER mit den Oppositionsfraktionen GRÜNE, SPD und FDP unter dem Vorwand der Gesundheitsfürsorge durch Aushebelung der freiheitlichen Ordnung als Totengräber der Demokratie versuchte. Herausgekommen ist eine hohe Übersterblichkeit an oder mit der Impfung.

(Widerspruch – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Was für ein Schwach- sinn!)

Aber eben das lässt man den Toten nicht beweisen. Angst und Schrecken, Aufforderung zur Denunziation und Diffamierung von Kritikern und Demonstranten sowie hohe Bußgelder und harte Polizeigewalt waren der Offenbarungseid auf dem Weg zu einem Stasi-Staat.

(Widerspruch)

Impfzwang und sinnlose Maskenpflicht spalteten die Gesellschaft bis heute. Neueste Meta-Analysen beweisen erneut, dass Masken und mRNA- und Vektorimpfstoffe nicht schützen, sondern der Gesundheit unverhältnismäßig schaden können.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Stimmt alles nicht!)