Allgemein kann ich feststellen, dass der Entwurf im Hinblick auf die Zulassung von Lehrkräften an privaten Schulen keine wesentlichen Neuerungen bringt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Lehrkraft, die über eine in der EU, im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbene Lehrqualifikation verfügt, im Unterricht eingesetzt werden kann. Die Tätigkeit ist der Schulaufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. Wir halten diese Regelung allerdings für wenig hilfreich, weil die Schulträger aufgrund der unterschiedlichen Schulsysteme kaum feststellen können, ob eine Lehrkraft entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt wird. Damit sind Nachfragen vorprogrammiert. Dies steht dem Wunsch einer Verwaltungsvereinfachung entgegen.
Zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes: Die Sondermaßnahmen werden jetzt für alle Absolventinnen und Absolventen mit Masterabschluss geöffnet. Vielen Dank, dass Sie damit endlich unsere Forderung aus dem letzten Jahr umsetzen. Sie haben aber mal wieder wertvolle Zeit verplempert. Die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten bei einer Umsetzung im vergangenen Jahr schon im September 2022 mit der Maßnahme starten können. Uns ist wichtig, dass die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gut in den Lehrberuf begleitet werden und eine Ausbildung erhalten. Wir müssen aufpassen, dass wir die motivierten Menschen an dieser Stelle nicht gegen die Wand laufen lassen und sie am Ende nicht wieder verlieren.
Ich würde vorschlagen, dass wir jetzt noch nachlegen. Ich glaube nämlich, dass diese Maßnahmen immer noch nicht reichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Also lassen Sie auch Magister-, Diplom- und Masterabschlüsse aller Hochschulen zu, wenn die Absolventen über Praxiserfahrungen als Team-Lehrkraft verfügen und von ihrer Schulleitung empfohlen wurden. Wir müssen auch schauen, was wir mit
höher qualifizierenden Berufsabschlüssen machen, die dem Master gleichgestellt sind. Auch hier sollten wir über einen Quereinstieg nachdenken. Für die Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen hätten diese Menschen eine große Vorbildfunktion. Das wäre ein Gewinn für die Schulgemeinschaft.
Unter dem Strich sind alle Maßnahmen notwendig, um dem massiven Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Ich bin aber schon der Meinung, dass wir hier noch einmal nachlegen müssen. Wir haben im öffentlichen Dienst über alle Ressorts hinweg zu wenig Bewerberinnen und Bewerber. Auch das Karriereportal lässt seit drei Jahren auf sich warten. Die Staatsregierung hat bei der Nachwuchsgewinnung keinen Turbo eingeschaltet, sondern sie bewegt sich im Schneckentempo. So werden wir es auf Dauer nicht schaffen, genügend Nachwuchs anzusprechen.
An dieser Stelle ein kleiner Tipp: Jugendliche sind nicht mehr auf Facebook. Selbst Instagram ist nicht mehr so populär. Wollen wir junge Menschen erreichen, müssen wir uns mit ihrer Art der Kommunikation auseinandersetzen und ihre Kanäle nutzen, ob uns das gefällt oder nicht. Lassen Sie uns neue Wege gehen, um die Herausforderungen an den Schulen zu meistern! Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Tobias Gotthardt für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prof. Dr. Waschler hat in einem souveränen Ritt die vorgeschlagenen und zur Abstimmung gestellten Änderungen vorgestellt. Ich möchte deshalb nur auf drei Themen eingehen:
Frau Kollegin Schwamberger hat gerade die Punkte "Quereinstieg" und "Sondermaßnahmen" kritisch genannt. Uns in der Bayernkoalition ist es wichtig klarzumachen, dass wir bei all den Maßnahmen, die wir aufgrund des Lehrermangels ergreifen müssen, zwei Dinge nicht tun werden: Wir werden keine Lehrerstelle für irgendeine Maßnahme infrage stellen. Bei Quereinsteigern und Sondermaßnahmen handelt es sich nicht um einen Ersatz. Außerdem werden wir kein Minus in der Qualität hinnehmen.
Das bedeutet, was wir tun, tun wir mit großer Umsicht. Wir überlegen lieber zweimal, was wir tun, um nachher eine sinnvolle Lösung zu haben, die uns mehr Lehrkräfte bringt. Wir nehmen aber keinen Qualitätsverlust an unseren Schulen hin. Das wollen wir nicht. Wir werden auch weiterhin garantieren, dass das nicht passiert. In anderen Bundesländern mag das so sein, aber in Bayern gibt es keinen Qualitätsverlust.
Der zweite Punkt, auch von der Kollegin angesprochen: Warum kommt die Berufsorientierung denn als Bildungsziel in unser BayEUG? – Weil wir denen den Rücken stärken wollen, die dieses Thema jetzt schon an unseren Schulen sehr gut behandeln.
Die Kritik an den Gymnasien lasse ich in dem Fall nicht gelten, Frau Kollegin. Auch die Gymnasien leisten einen wertvollen Beitrag im Bereich der Berufsorientierung, machen unglaublich viele Angebote für die Schülerinnen und Schüler. Aber wir wollen eben genau denen, die das tun, den Rücken stärken, wollen zeigen, ja, bei uns heißt Schule, die fürs Leben lernt, auch Schule, die auf dem Weg ins berufli
che Leben eine Orientierung gibt. Wir haben dabei die volle Unterstützung des Handwerks, der Wirtschaft, der Industrie. Wir arbeiten eng zusammen. Deswegen stehe ich dazu, dass wir jetzt die Berufsorientierung als Bildungsziel für alle Schulen verankern, um das weiter zu unterstützen.
Dritter Punkt, der mir wichtig ist: die Rolle der Privatschulen. Wir haben jetzt diese Änderung in Artikel 94 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes. Kollege Waschler hat es schon ausgeführt. Ich sage noch mal ganz kurz zum Hintergrund: Wir haben in Bayern 1.300 privat getragene Schulen. Jede fünfte Schule in Bayern ist damit eine private Schule. 200.000 Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen. Das heißt, für uns in Bayern ist die Privatschule neben allen anderen Schulen, die wir öffentlich und kommunal haben, ein wichtiger Baustein in der hochqualitativen Bildung für unser Land.
Deswegen machen wir uns auch Gedanken, wenn die Privatschulen sagen, die Zeiten sind rauer geworden, die Zeiten sind schwieriger geworden. – Wir reagieren auch auf die Anliegen der Schulen. Wir reagieren darauf, wie jetzt hier in Artikel 94 im Lehrerbildungsgesetz, wenn es darum geht, ihnen in diesem schwierigen Markt, unter dem wir ja auch selber leiden und dessen Probleme wir kennen, den Zugriff auf neue Lehrkräfte zu erleichtern, wenn es darum geht, ihnen Luft zum Atmen zu geben, damit sie Lehrkräfte gewinnen und dabei auch neue Wege gehen können. Wir reagieren darauf aber immer in Absprachen mit denen, die es ausführen müssen und wollen, hören also darauf, was die Schulen uns sagen.
Das Nächste betrifft jenseits dessen, was wir jetzt hier beschließen, auch die finanzielle Grundlage der Privatschulen. Da geht es nicht darum, den großen Reibach, den großen Gewinn zu machen, sondern einfach darum, Privatschulen am Laufen zu halten. Auch da machen wir uns intensiv Gedanken, sind wir in Gesprächen, haben wir schon viel getan, werden wir auch weiterhin viel tun, um insgesamt einen guten Nährboden für die private Schullandschaft in Bayern zu haben. Wir wissen: Neben den hochqualitativen staatlichen Schulen brauchen und wollen wir die privaten Schulen in Bayern erhalten.
Das waren drei kurze Ausführungen zu den Themen, die wir in dem ganzen Paket behandeln. Man sieht daran, dass wir in allen Bereichen intensiv unterwegs sind und uns wirklich Mühe geben, gute Politik zu machen.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Oskar Atzinger. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Dies diem docet. Ein Tag lehrt den anderen Tag. So kommt auch die Bayerische Staatsregierung zur Erkenntnis, dass nach über sechzig Jahren ununterbrochener Regierungszeit der CSU doch noch einige Verbesserungen in der bayerischen Bildungslandschaft vonnöten sind.
Elternbeiräte sollen in Zukunft ein eigenes Konto eröffnen dürfen. Längst überfällig! Frauen ist dies in Deutschland immerhin schon seit 1958 erlaubt.
Ansonsten ist es ein Sammelsurium teils längst überfälliger Änderungen wie die Stärkung der Berufsorientierung an Bayerns Schulen, die gesetzliche Verankerung
der Möglichkeit zum Erwerb der Hochschulreife an Berufsschulen und Berufsfachschulen und der verzweifelte Versuch, mehr Lehrer für Bayerns Schüler zu generieren.
Doch. – Mit diesem Gesetz werden wir die sich anbahnende Katastrophe in der Unterrichtsversorgung nicht abwenden können. Kinder ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen behindern den Lernerfolg der einheimischen Schüler. Wie bei so vielen anderen Problemen in unserem Lande ist auch im Bildungswesen der Schlüssel zum Erfolg die Remigration der Menschen, die Frau Merkel und die Ampel-Regierung nach Deutschland eingeladen haben.
Viele kleine Maßnahmen, aber kein großer Wurf, der uns im Bildungsbereich wirklich weiterbringt! Wir stimmen dennoch zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Margit Wild. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Lob der FREIEN WÄHLER und der CSU zu diesem Gesetzentwurf mag ich mich nicht anschließen. Wir haben uns auch schon im federführenden Bildungsausschuss enthalten.
Jetzt muss ich mal ganz einfach sagen: Man merkt dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER und der CSU an, dass das Ganze relativ schnell und mit heißer Nadel gestrickt worden ist; denn ich erinnere mich – ich habe das Protokoll gelesen –, dass der Kollege von der FDP noch den Wunsch geäußert hat, einen Satz anzufügen: Als gleichwertige freie Leistung gilt auch die mehrjährige unterrichtspraktische Erprobung, usw. usf. – Das ist mit Ihren Stimmen abgelehnt worden. Jetzt machen Sie daraus einen Änderungsantrag. Da muss ich jetzt schon mal für die FDP in die Bresche springen. Also wirklich schlecht gemacht!
Wenn Sie – das ist für mich der wichtigste Punkt bei den sechs Änderungspunkten am BayEUG – die berufliche Orientierung betonen und sagen, dass Sie all denen den Rücken stärken wollen, die das schon machen, und dass das Aufgabe an allen Schulen ist, bin ich als langjährige Bildungspolitikerin echt schon sehr skeptisch. Wir haben damals in Artikel 2 geschrieben, als es um die Änderung des EUG zur Umsetzung der Inklusion ging: Inklusion ist die Aufgabe aller Schulen. – Ist die Umsetzung der Inklusion wirklich an allen Schulen passiert? – Ich sage: nein.
Sie sagen, dass Sie der beruflichen Orientierung so eine hohe Bedeutung beimessen. Man konnte es auch schon den Ausführungen des Kultusministers in der Ersten Lesung deutlich entnehmen, dass er auf diesen Punkt geradezu furchtbar stolz war. Aber da gibt es ja keine genaue begriffliche Erklärung! Das ist völlig diffus. Der Philologenverband schreibt: Da hätte dann doch ein bisschen mehr Butter bei die Fische kommen müssen. Da hätte man vielleicht auch reinschreiben müssen – ich zitiere den Philologenverband –, dass man Mädchen viel stärker auf bestimmte Berufe aufmerksam macht. Das einfach ein bisschen mehr konkretisieren! – Da machen Sie heiße Luft, viel Lärm um nichts. Gleichwohl sagen wir, die Kollegin Strohmayr und ich, dass Berufsorientierung eigentlich das A und O und sehr wichtig ist und von den jungen Leuten gewünscht wird.
Und die anderen Änderungen! Wenn Sie die Zahl der Bezirksschülersprecher erhöhen, ist das halt einfach der Realität geschuldet, weil sich die Zahl der Bezirke geändert hat. Die Elternbeiräte können jetzt endlich über ein eigenes Konto verfügen. Das haben sie sich gewünscht. Das begrüßen sie. – Das sind Pipifaxänderungen, die Sie unheimlich aufblasen.
Dann jetzt noch ein Punkt. Der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat sich ausführlicher zu den privaten Schulen, die wir sehr schätzen, geäußert. Aber die privaten Schulen haben eigentlich Angst. Da haben Sie jetzt zwar, was die wissenschaftliche Eignung und Ausbildung der Lehrkräfte betrifft, so eine gewisse Öffnungsklausel gemacht. Da haben die privaten Schulen natürlich Angst, dass für sie ihre Personalplanung erschwert ist, dass auch die finanziellen Mittel nicht mehr so fließen, wenn möglicherweise die berufliche Qualifikation nicht mehr so unbedingt im Vordergrund steht.
Das andere ist einfach diesem eklatanten Lehrermangel geschuldet; ein Problem, das die CSU – jetzt muss es auch der FREIE WÄHLER irgendwo ausbaden – einfach jahrelang so hat schleifen lassen. Ich erinnere an die Realschulen. Gerade mal jeder Zweite hat eine Anstellung bekommen, alle anderen nicht. Sie sind auf der Straße geblieben – eine Planung völlig am Bedarf vorbei. Jetzt haben wir diesen eklatanten Lehrermangel mit all den Konsequenzen. Dass man sich da natürlich auf den europäischen Raum hin öffnen muss, also bitte, das ist doch eigentlich naheliegend und hätte schon längst passieren müssen.
Wir haben es im Bildungsausschuss intensiv diskutiert. Wir haben uns damals enthalten. Ich mag auch jetzt nicht zustimmen. Ich möchte mich auch weiterhin enthalten.
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Matthias Fischbach. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in der Ersten Lesung darüber diskutiert und festgehalten, dass es ein Sammelsurium von kleineren Änderungen und kein großer Wurf ist, aber eben doch kleine Schritte sind in die richtige Richtung, zumindest aus meiner Sicht.
Es gibt mehrere unstrittige Themen: Die Konten für die Elternbeiräte wurden angesprochen, die Schülersprecherzahlen, die angepasst werden müssen, oder auch die Berufsorientierung im Grundsatz. Allerdings muss man schon festhalten, dass der Begriff wirklich diffus und mit nichts hinterlegt ist und wir uns am Ende fragen müssen, was von dieser Änderung dann in der Schulpraxis wirklich ankommt und was sich da niederschlägt. Ich hoffe, es bleibt nicht bei der beiläufigen Aussage des Kollegen Gotthardt am Ende, dass man sich wirklich bemüht. Wenn es heißt, man hat sich redlich bemüht, Berufsorientierung an die Schulen zu bringen, war das, glaube ich, ein Schuss in den Ofen. Hier muss mehr kommen.
Die Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes in Artikel 22 war auch eine überfällige Thematik. Frau Kollegin Wild hat es gerade angesprochen. Wir hatten als FDP-Fraktion bereits einen Gesetzentwurf eingebracht mit der Forderung, dar
auf zu achten, dass die EU-Beitrittskandidaten hinzukommen, damit der Kreis derjenigen Staaten ausgeweitet wird, deren Abschlüsse im ordentlichen Verfahren anerkannt werden können. Jetzt kommt dies nur als Sondermaßnahme. Das ist eine schwächere Formulierung. Die Argumente, die gegen unseren Gesetzentwurf sprachen, waren relativ konstruiert. Jetzt ist man plötzlich Feuer und Flamme dafür, eine inhaltlich in dieselbe Richtung gehende Änderung vorzunehmen. Aber egal, das ist besser als nichts. Trotzdem hätte angesichts der dramatischen Lage, die wir an unseren Schulen gerade beim Thema Lehrkräftemangel erleben, eigentlich schon früher und schneller eine mutigere Reaktion kommen müssen. Sei’s drum.
Im Ausschuss haben wir auch sehr viel über die Thematik der Ausbildung von Lehrkräften und der persönlichen Eignung des Personals bei Privatschulen diskutiert. Hier gab es von den Verbänden im Vorfeld kritische Rückmeldungen und dringende Appelle, etwas zu ändern. Man muss festhalten, dass unser Änderungsantrag, der im federführenden Ausschuss beraten wurde, durch die
Regierungsfraktionen leider zuerst abgelehnt worden ist, um dann in quasi inhaltlich gleicher Weise fast wörtlich genauso wieder eingebracht, übernommen und beschlossen zu werden. Was sagt man dazu? – Ich weiß es nicht, aber besser kommt die Erkenntnis spät als nie.