Wenn es in der Habitat-Richtlinie schon Ausnahmeregelungen wie den Artikel 16 gibt, dann sollten wir die auch anwenden, um eben schwere Schäden in der Tierhaltung und an Kulturen zu verhüten. Schließlich stehen die Interessen der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit im Vordergrund.
Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Kollegen im Bundestag, der Drucksache 20/4640, hervorgeht, plant die Bundesregierung nach wie vor keine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus des Wolfes abhängig von der Populationsentwicklung innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Anscheinend hat die Bundesregierung überhaupt keinen Bock drauf, obwohl das dringend notwendig wäre, um eben angemessen reagieren zu können. Die Weidetierhaltung ist durch den Wolf ernsthaft bedroht. Das ist den meisten Wolfsfreunden anscheinend gar nicht bewusst. In vielen Bundesländern haben sich stabile Bestände territorialer Wölfe herausgebildet. Angesichts der jährlich um 30 % wachsenden Wolfspopulation ist von einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfs auszugehen.
Der Aufbau von Schutzzäunen hat sich vielerorts als für den Weidetierschutz kaum wirksam erwiesen; doch Frankreich und Schweden zeigen, wie es geht: Deren Wolfsmanagement führt praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könnte. Nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz lebten in Deutschland im Erfassungsjahr 2021/22 insgesamt 1.175 Wölfe in 161 Rudeln, 43 Paaren und als Einzeltiere. Diese Daten zum Wolfsmonitoring werden von Deutschland an die EU gemeldet; Deutschland hat der Kommission aber auch mitgeteilt, dass der Erhaltungszustand des Wolfes ungünstig schlecht ist, und das bei einer zunehmenden Population.
Meine Damen und Herren, daher haben wir auch zunehmende Probleme. Deswegen muss man angemessen reagieren. Die Ausnahmeregelung ist daher eine praxisgerechte Lösung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ersten Teil des Antrags musste ich mindestens zweimal durchlesen, bis ich gewusst habe, was die FREIEN WÄHLER mit dem Antrag wollen. Sie wollen haben, dass das Bundesnaturschutzgesetz es ermöglichen kann, dass die Landesbehörden trotz Schutzstatus der geschützten Arten eine beschränkte, selektive und streng kontrollierte Entnahme vornehmen können. Allein schon der Begriff Entnahme ist saublöd.
Die besagte Entnahme ist auch jetzt schon möglich; denn da gibt es klare Regelungen, aber na ja. Wie dem auch sei: Die FREIEN WÄHLER haben das die ganze Woche zelebriert. Der Ministerpräsident hat gesagt: Der Wolf gehört nicht hierher, und –
so halten wir auch eine nationale Regelung für notwendig. Ihr habt überhaupt eine Menge Probleme. Der Bär Bruno ist damals vom Schnappauf freigegeben worden,
Der Söder will jetzt die Wölfe dezimieren. Wir wollen entscheiden: Was darf auf dieser Welt sein und was nicht? – Für die FREIEN WÄHLER bleiben da nur noch der Biber und der Otter übrig. Ihr Armen, die ihr euch nur mit den Wasser-Viechern herumschlagen könnt; aber da habt ihr ja hervorragende Erfahrungen.
Ich will nicht haben, dass die Landratsämter allein entscheiden können, was geschossen wird und was nicht
und ob der Erhaltungszustand gut ist oder nicht. Das geht nicht. Deshalb: Ich halte den Antrag eigentlich für überflüssig, weil das Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestages ist. Wir werden jetzt mal wieder auffordern, damit sie dann tätig werden und all die Geschichten, anstatt sich dafür einzusetzen.
CSU, ihr und eure Mitglieder habt immer noch den Draht nach Berlin. Dann macht es halt endlich. Ich habe Bauchschmerzen bei dem Antrag; mir ist aber eine nationale Regelung zehnmal lieber als ein bayerischer Alleingang, der möglicherweise ein Irrweg ist. Deshalb werden wir mit Bauchschmerzen zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe da überhaupt gar keine Bauchschmerzen, dem zuzustimmen. Die Problematik mit Wolf, Otter usw. ist uns allen bekannt. Der Wolf hat sich in Deutschland etabliert und kommt Menschen und Weidetieren gefährlich nahe. Diese Tatsache muss halt in einem realitätsnahen Monitoring erfasst werden. Die Frage, ob wir regional differenziert ein Bestandsmanagement des Wolfs benötigen, stellt sich also nicht, sondern vielmehr, wie dieses europarechtskonform ausgestaltet werden kann.
Vorher kam der Hinweis auf Schweden: Kolleginnen und Kollegen, gegen Schweden laufen mehrere Vertragsverletzungsverfahren der EU. Ob das jetzt unbedingt das Beispiel ist, dem wir folgen sollten, weiß ich nicht; wir müssen aber tatsächlich eine Lösung für dieses Problem finden. Da gibt es auch schon Bestrebungen. Ich freue mich sehr, dass auch die GRÜNEN dem Antrag zustimmen.
Dennoch haben wir ein paar Herausforderungen, die wir bewältigen müssen, und zwar erstens Definition einer Region, in der der gute Erhaltungszustand realitätsgetreu abgebildet werden kann, zweitens Definition eines sogenannten guten Erhaltungszustandes anhand möglichst realer Wolfszahlen und drittens eine aktuelle und realitätsgetreue Wolfbestandsaufnahme, die aufzeigt, dass in zahlreichen Regionen in Deutschland der gute Erhaltungszustand bereits erreicht wurde. Das ist alles ziemlich langwierig. Deswegen zieht sich auch das Vorhaben; aber man muss auch der Ehrlichkeit halber dazusagen, dass zu keinem der notwendigen Punkte irgendwelche Vorarbeiten aus der vorigen Legislaturperiode vorhanden sind. Wir fangen hier also praktisch auch bei null an und müssen nicht nur in der Koalition Überzeugungsarbeit leisten, sondern eben auch noch sämtliche fachlichen Voraussetzungen nacharbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, der FREIEN WÄHLER und auch der CDU im Deutschen Bundestag – das ist heute auch dort behandelt worden –, das gehört zur Wahrheit leider auch mit dazu. Wir werden dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat vergeht kaum mehr ein Tag, an dem es nicht zu Wolfssichtungen in der Nähe von Gebäuden und menschlichen Siedlungen sowie zu Übergriffen auf Weidetiere kommt. Wolfsrisse treten bei Schafen, Ziegen, teilweise sogar bei Pferden auf. Eigentlich vergeht auch kein Tag, an dem wir nicht die Nachrichten über vom Fischotter leergefischte Teiche erhalten. Die Teichwirte sind verzweifelt. 2022 war das Jahr mit den geringsten Erträgen in der Karpfen-Teichwirtschaft. Die Schäden durch den Fischotter haben sich seit 2016 verzehnfacht.
Immer mehr dringt die Erkenntnis durch, dass es allein durch Entschädigung für diese Schäden und durch Zäune keine Lösung gibt. Dies alleine hilft uns nicht weiter. Auch die Konflikte und Schwierigkeiten mit diesen besonders und streng geschützten Tierarten – dafür sind der Wolf und der Fischotter also nur ein Beispiel – kann man einfach nicht mehr, wie es gewisse politische Gruppierungen und auch Naturschutzverbände tun, bagatellisieren, kleinreden oder mit einem Schulterzucken zur Kenntnis nehmen.
Lieber Herr Kollege Adelt, von der Haltung der SPD, von dieser Ignoranz bin ich eher auch erschrocken. Unterhalten Sie sich hier einmal mit den Betroffenen. Hier steht wirklich viel auf dem Spiel. Die große Gefahr besteht wirklich, dass wir diese naturnahen Bewirtschaftungsformen, die Weidehaltung, die Weidetierwirtschaft, aber eben auch die Teichwirtschaft verlieren.
Wir brauchen diese Bewirtschaftungsformen auch für den Natur- und den Artenschutz, damit der Artenschutz nicht dem Naturschutz ein Bein stellt, der Artenschutz nicht den Naturschutz behindert. In diesem Zusammenhang bin ich unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder äußerst dankbar, dass er die Konfliktlösung bei Wolf und Fischotter zur Chefsache gemacht hat und zusammen mit unserer Staatsministerin Michaela Kaniber beim Fischotter eine Antwort auf die existenzbedrohende Situation in der Teichwirtschaft gibt. Die artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung wird geändert. Dadurch macht man sich stark für den Erhalt der Teichwirtschaft, damit die Teichwirtschaft auch eine Zukunft haben wird. Ebenso hat das Umweltministerium mit der neuen Wolfsverordnung einen wesentlichen Beitrag zu einem Interessenausgleich geleistet, der den Schutz des Menschen und der Weidewirtschaft bezweckt. Dies zeigt eindeutig, wir kommen bei diesen Tierarten in die Umsetzung. Bayern schöpft den bestehenden Rechtsrahmen bereits aus. Bayern handelt, CSU und FREIE WÄHLER lassen die Betroffenen hier definitiv nicht allein.
Deswegen brauchen wir auch weitere Schritte. Die Ausschöpfung des derzeitigen Rechtsrahmens reicht eben nicht aus. Wir brauchen weitere Schritte, um zu einer Normalität im Umgang mit diesen Tierarten zu kommen, wie das auch in anderen Ländern, und zwar nicht nur in Schweden, sondern zum Beispiel auch in Frankreich, gang und gäbe ist, neben der Senkung des Schutzstatus von Wolf und Fischotter, aber eben auch des Bibers. Sie müssen von Anhang IV der FFH-Richtlinie in Anhang V übertragen werden. Darüber hinaus brauchen wir die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands beim Fischotter, beim Wolf, und wir brauchen dies national durch die Bundesregierung, aber insbesondere auch regional für einzelne Teilbereiche in unserem Freistaat und für den Freistaat insgesamt.
Darüber hinaus brauchen wir klar und eindeutig, dass ein schon seit Langem bestehender Mangel beseitigt wird. Das ist eben, dass die FFH-Richtlinie vollständig umgesetzt wird, damit es künftig ermöglicht wird, dass bei einem günstigen Erhaltungszustand in ein aktives Bestandsmanagement eingestiegen werden kann. Das brauchen wir, und das fordern wir auch, damit wir nicht nur zur Schadensabwehr tätig werden können, sondern damit wir landwirtschaftliche Schäden verhindern und verringern und Schäden in der Fischerei- und in der Teichwirtschaft entgegenwirken können. Wir müssen auch Eingriffe in den Bestand vornehmen können. Das brauchen wir beim Biber, der schon einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Wir brauchen es aber auch bei Fischotter und Wolf, sobald das durch die Bundesregierung festgestellt und bei der EU beantragt worden ist.
Deswegen müssen wir alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Deswegen müssen wir, um die Normalität im Umgang mit diesen Tierarten erreichen zu können, die FFH-Richtlinie vollständig umsetzen. Ich werbe hier klar und eindeutig für Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bitte die Ampel-Parteien auch, ihren Einfluss geltend zu machen und nicht nur unserem Antrag zuzustimmen, sondern die Staatsregierung bei diesem Ansinnen auch entsprechend zu unterstützen. Handeln Sie, damit Weidewirtschaft und Teichwirtschaft auch eine Zukunft haben.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Diese geht jetzt los.
Haben alle abgestimmt? – Damit schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/28603 mit 18/28606 und 18/28657 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen.
Beweisantrag nach Art. 12 Abs. 3 UAG im Rahmen des Zweiten Untersuchungsausschusses des Landtags zur weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes (s. a. Anlage 6)
In seiner Sitzung am 17. April 2023 hat besagter Untersuchungsausschuss einen Beweisantrag mit der Mehrheit seiner Mitglieder, mit den Stimmen der CSU-Fraktion, der Fraktion FREIE WÄHLER und der AfD-Fraktion, als unzulässig abgelehnt. Es handelt sich hier um den interfraktionellen Beweisantrag Nummer 70 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags wird der Beweisantrag nun der Vollversammlung des Landtags zur Entscheidung vorgelegt. Der Beweisantrag ist in Plenum Online einsehbar.
Zur Berichterstattung – und damit eröffne ich auch gleich die Aussprache – erteile ich zunächst dem Herrn Kollegen Toni Schuberl für Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie das Lied mit dem Titel: "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" von Danger Dan? Darin heißt es: "Und man vertraut […] nicht auf Staat und Polizeiap
parat, weil der Verfassungsschutz den NSU mitaufgebaut hat." – Das ist ein krasser Vorwurf, er ist überspitzt und so natürlich auch nicht richtig, aber es ist ein wahrer Kern enthalten: V-Leute der verschiedenen Verfassungsschutzämter
Deutschlands haben mit staatlichem Geld, teilweise im staatlichen Auftrag, rechtsextreme Strukturen geschaffen, die es ohne sie nicht gegeben hätte. Aus diesen Strukturen ist teilweise auch der NSU entstanden. Einer dieser V-Leute war Kai Dalek. Er arbeitete für den bayerischen Verfassungsschutz. Wir werden ihn noch vernehmen. Doch die Akten, die wir zu ihm vom bayerischen Innenministerium bekommen haben, waren und sind unzureichend.