Zur Mobilität: Die höchste Pkw-Dichte pro Person besteht von der Rhön bis in den Bayerischen Wald. Nirgendwo ist sie größer, wenngleich es noch ein paar andere Flecken gibt. Warum? – Weil du im ländlichen Raum, im grenznahen Raum auf das zweite Auto angewiesen bist. Das rührt nicht daher, dass im Landkreis Hof oder Wunsiedel oder sonst wo so viele Oldtimer stehen.
Die erneuerbaren Energien, zu denen wir alle stehen, müssen verteidigt und erklärt werden; denn die Bürger lehnen sie oftmals ab. Egal wie: Die Bürger müssen in jedem Fall bei der Energiewende und beim Klimaschutz mitgenommen werden.
Das kostet Zeit und Geld. Eine gemeindeübergreifende Koordination ist notwendig, ebenso eine vernünftige Regionalplanung; denn ich kann nicht einfach sagen, das machen wir in der Werkstatt. Das muss ein konkretes Ziel sein, und es muss endlich mal umgesetzt werden. Dazu braucht es Geld und nicht nur mal ein Dämmprogramm und noch ein Dämmprogramm. Wir haben mittlerweile in den Kommunen Leute, die mit nichts anderem beschäftigt sind als mit Ausschreibungen und damit, zu schauen, wo es einen Zuschuss gibt. – Wahnsinn. So kann es nicht bleiben, gerade beim Klimawandel nicht.
Ich will noch auf die öffentlichen Gebäude eingehen. Klatschen könnt ihr hinterher. Solange dafür keine Fördermittel vorhanden sind, wird es langsamer gehen. Wenn das Geld nicht da ist und die alten Kostenrichtwerte gelten usw., dann sagen die Gemeinden klipp und klar: Dann sanieren wir halt nicht. Das können wir uns nicht leisten. Das machen wir nicht.
Wir haben schon Geld. Ihr habt es bloß an der verkehrten Stelle. Das kann ich euch schon sagen, wo die vollen Hände sind. Da sind sie jedenfalls nicht. – Entsprechende Unterstützung ist dringend notwendig. Ich sage noch einmal: Die Kommunen wissen am besten, wie Klimawandel geht, wie es vor Ort geht. Dabei sind sie zu unterstützen, in Form von Pflichtaufgaben und in der Konnexität.
Vielen Dank, Herr Kollege Adelt. – Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Muthmann für die FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Zukunftsaufgaben und von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Dieses Bewusstsein hat sich gesellschaftlich und politisch auf allen Ebenen, insbesondere auch auf kommunaler Ebene, etabliert. Insofern ist diese Feststellung an dieser Stelle gesellschaftlich und politisch klar.
Die Frage der Umsetzung ist allerdings ein bisschen schwieriger, als es dieser Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN glauben macht; denn es geht auch um die Frage der Finanzierung. Welche Art von Pflichtaufgabe wollen wir haben? Soweit ich jetzt den Kollegen Stümpfig und auch den Kollegen Adelt verstanden habe, soll das konnexitätsauslösend sein, also eine gesetzliche Feststellung, dass die Kommunen machen müssen, und der Staat soll es dann
konnexitätsbedingt eins zu eins umsetzen und zahlen. Das halten wir nicht für sachgerecht und nicht für richtig.
Das geht im Übrigen auch über die Forderung des Städtetags, jedenfalls des Deutschen Städtetags, hinaus, der die Forderung erhebt, dass die Länder diese kommunale Aufgabenerfüllung mitfinanzieren sollen. Also muss man darüber reden, wer welche Anteile übernimmt. Ich denke, dass wir das Ganze im Bereich des Artikels 56 Absatz 2 der Gemeindeordnung, wo wir die Aufgaben als solche festlegen und wo ein Stück weit auch von der Leistungsfähigkeit der Kommunen abhängig ist, was und in welchem Umfang zu tun ist, richtig platzieren.
Die Behauptung der Redner der Regierungskoalition, dass nämlich der Freistaat die Kommunen in allen Bereichen unterstützt, ist derzeit nicht umfassend richtig, weil Kommunen, die Bedarfszuweisungen oder gar Stabilisierungshilfen bekommen, Probleme haben, im Klimaschutz tätig zu werden, weil gesagt wird, das sind freiwillige Aufgaben, dafür habt ihr kein Geld und keine Veranlassung. Deswegen müssen wir uns weiter um dieses Thema kümmern und eine vernünftige gemeinschaftliche Finanzierung zwischen Kommunen und Staat besprechen und organisieren; dann sind wir auf dem richtigen Weg, nicht aber, wenn man konnexitätsbedingt die Aufgabe dort platziert und die Finanzierung woanders. Das ist keine gute Lösung. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/28601 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU, die AfD, der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Enthaltungen! – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER betreffend "‚Heiz-Hammer‘ der Bundesregierung stoppen!", Drucksache 18/28600, bekannt: Mit Ja haben 87 gestimmt, mit Nein haben 40 gestimmt, Stimmenthaltungen: 25. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Die Wärmewende der Bundesregierung: Für ein warmes Zuhause und für unschlagbar günstige Nebenkosten", Drucksache 18/28656, bekannt: Mit Ja haben 25 gestimmt, mit Nein haben 110 gestimmt, Stimmenthaltungen: 16. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Benno Zierer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Vollständige Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht (Drs. 18/28602)
Ich rufe in Erinnerung, dass auch hierzu namentliche Abstimmung beantragt wurde, was wir bereits bekannt gegeben haben. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Benno Zierer das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen war ich in Oberaudorf und habe mir vor Ort ein Bild von der Region machen können, in der sich Wolf und Bär den Menschen in einem nicht vertretbaren Maß nähern. Es war bedrückend, wie gestandene Männer mit Tränen
in den Augen dastehen und nicht wissen, wie es mit ihrem Betrieb, mit ihrem gesamten Berufsstand weitergeht.
Durch die jahrhundertalte Almwirtschaft wurde eine einzigartige Kulturlandschaft geschaffen, eine einzigartige Artenvielfalt, die sonst nur schwer zu finden ist. Es kann nicht sein, dass diese Lebensräume und Existenzen durch die Rückkehr einzelner Arten von Raubtieren zerstört werden.
Das ist nicht nur im äußersten Süden Bayerns so, sondern wir haben ähnliche Situationen in anderen Gebieten Bayerns. Der Fischotter bedroht in ähnlichem Maß die Teichwirtschaft in Franken und in der Oberpfalz. Meine Kollegin Gabi Schmidt ist seit Jahren in diesem Bereich tätig und hat bereits genügend Anträge gestellt.
Wir können auf nationaler Ebene tätig werden und die Möglichkeiten nutzen, die uns die FFH-Richtlinie gibt. Der Wolf und auch der Fischotter zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtlinie zu den besonders und streng geschützten Arten. Eine Änderungsmöglichkeit für Bayern besteht diesbezüglich aktuell nicht.
Wir haben schon des Öfteren versucht, auf den Bund einzuwirken. Die Bayerische Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit mittels Änderungsanträgen im Rahmen von drei Bundesratsinitiativen für eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht eingesetzt, um die gemäßigte Bestandsregulierung der Wolfspopulation nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie auch in Deutschland zu ermöglichen. Auch schon unter der Großen Koalition waren die FREIEN WÄHLER hier tätig. Die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht ist bislang allerdings noch nicht erfolgt. Durch die Übernahme des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz werden die zuständigen Länderbehörden auch beim derzeit geltenden Schutzstatus der geschützten Arten in die Lage versetzt, eine sogenannte beschränkte Bestandsregulierung vorzunehmen. Damit würde eine schadensunabhängige Bestandsregulierung von Wölfen zumindest rechtlich zulässig.
Der Bund ist außerdem gefordert, sich bei der EU-Kommission endlich für eine Absenkung des Schutzstatus starkzumachen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, das europäische Naturschutzrecht eins zu eins umzusetzen und das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so zu gestalten, dass möglichst wenige oder weniger Konflikte auftreten. Die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht –
– ist bislang allerdings noch nicht erfolgt, und es sind uns bis jetzt keine Aktivitäten in diesem Bereich bekannt.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Benno, wir werden dem Antrag zustimmen. Es ist eine sinnvolle Ergänzung
für das Ganze, für den Umgang mit Arten, die zwar streng geschützt sind, aber einen günstigen Erhaltungszustand haben. – Da wäre es vielleicht wichtig, wenn du jetzt zuhören würdest. – Das ist zum Beispiel beim Wolf nicht gegeben. Das ist beim Biber gegeben; da ist der günstige Erhaltungszustand festgestellt. Da würde uns dieser Artikel, würde er wirklich in nationales Recht umgesetzt, die Entnahme erleichtern. Deswegen stimmen wir dem zu. Voraussetzung ist aber natürlich, dass für die Tierart der günstige Erhaltungszustand festgestellt werden muss. Wir setzen uns auch dafür ein, dass das beim Wolf endlich passiert.
Es ist halt so: Streng geschützte Arten müssen eigentlich in allen biogeografischen Regionen – ich glaube, das weißt du auch – einen günstigen Erhaltungszustand haben.
Wir haben in Deutschland drei Regionen: die Alpine Region, die Atlantische Region und die Kontinentale Region. Gerade in der Alpinen Region ist der Erhaltungszustand nicht gut. Wir setzen uns auch dafür ein, dass man vielleicht Populationen insgesamt betrachtet und nicht immer nur auf die Regionen schaut. Wir wissen, dass wir ein großes Problem haben. Gerade im Voralpengebiet, im Almweidegebiet ist das ein großes Problem, und dafür muss man eine Lösung finden.
Die Lösung kann aber nicht sein – – Ich finde den Antrag deswegen gut, weil er sehr sachlich ist und sagt, die Möglichkeit, die wir haben, sollten wir nutzen. Ihr hättet natürlich schon lange dazu Zeit gehabt, 16 Jahre. Mich wundert wirklich, dass da nie etwas passiert ist. Da war die CDU in der Bundesregierung, da wurde das auch nicht umgesetzt, oder es hat keinen interessiert – keine Ahnung –, das Problem gibt es ja schon länger.
Wie gesagt: Wir unterstützen das. Aber nicht vergessen: Der günstige Erhaltungszustand muss vorher festgestellt werden, sonst hilft uns der Artikel nichts.
Habe die Ehre, Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Wir stimmen dem Antrag zu, weil er genau das enthält, was auch die AfD schon immer gefordert hat. Wir haben schon früher einen Antrag dazu eingereicht, den Wolf dort zu bejagen, wo er zum Problem wird. Jetzt, da die Landtagswahlen vor der Tür stehen, wird sogar der Ministerpräsident aktiv. Söder will den Abschuss von Wölfen erleichtern. Rotkäppchen und die Almbauern wird es freuen; doch bereits vor drei Jahren hätte man denselben Vorstoß machen können. Die rechtlichen Möglichkeiten wären dieselben gewesen; dass aber erst jetzt gehandelt wird, zeigt doch eindrucksvoll, dass es der CSU und den FREIEN WÄHLERN offensichtlich nicht um das Wohl von Landwirten, Teichwirten und anderen Geschädigten geht, sondern einzig um Wählerstimmen.