Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Auch hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 00:01 bis 00:04 Uhr)

Ich kann in der Zwischenzeit das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU betreffend "Vollständige Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht" auf Drucksache 18/28602 bekannt geben. Mit Nein haben null Abgeordnete gestimmt, Stimmenthaltungen ebenfalls null. Alle haben mit Ja gestimmt, 148. Damit ist der Antrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Haben alle Kolleginnen und Kollegen abgestimmt? – Schaut gut aus. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Beweisantrag nach Art. 12 Abs. 3 UAG im Rahmen des Untersuchungsausschusses Zukunftsmuseum (s. a. Anlage 8)

Auch hier hat besagter Untersuchungsausschuss in seiner Sitzung am 17. April 2023 einen Beweisantrag mit der Mehrheit seiner Mitglieder, mit den Stimmen der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER, als unzulässig abgelehnt. Hier handelt es sich um den interfraktionellen Beweisantrag "Beschlussentwurf Nr. 7A" der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes wird der Beweisantrag nun der Vollversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Er ist auch in Plenum Online einsehbar.

(Siehe Anlage 8)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Kollegen Josef Schmid von der CSU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, ich habe zunächst zu berichten. Mit Beweisantrag vom 3. April beantragten die Oppositionsfraktionen der SPD, der FDP und der GRÜNEN die Fassung eines Beweisbeschlusses durch den Untersuchungsausschuss, um erstens die Durchsuchung der Geschäftsräume der CSU in München zur Auffindung von Unterlagen zu etwaigen Spendenvorgängen von Herrn Schmelzer oder der Alpha Gruppe an die CSU sowie zweitens die Beschlagnahme der bei der Untersuchung aufgefundenen Unterlagen und Herausgabe an den Untersuchungsausschuss direkt beim zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht München zu beantragen.

Die Mehrheit im Untersuchungsausschuss hat den Antrag abgelehnt, weil er unzulässig ist. Diese Unzulässigkeit hat gleich mehrere Gründe, mal abgesehen von der völligen formellen Unzulänglichkeit dieses Antrags. Da wird der eigene Prozessbevollmächtigte mit dem Vornamen statt mit dem Nachnamen zitiert. Dann werden Vorschriften verwechselt, aus der Strafprozessordnung die falschen zitiert. Dann hat der Antrag auch eine ganz, ganz große – ich habe es im Ausschuss gesagt und sage es auch hier noch mal – Lüge zum Inhalt. Es ist nämlich so, dass der Ausschuss die CSU gerade nicht aufgefordert hat, die Spendenunterlagen herauszurücken, sondern er hat sie gebeten. Es war eindeutig eine Bitte. So kann man es auch nachlesen. Das war ganz wissentlich, weil der Ausschuss darüber

diskutiert hat, ob er das kann, und zum Ergebnis kam, er kann eigentlich nur bitten, er kann nicht fordern. Dann wollte man mal abwarten, was da letztendlich kommt.

Das Zweite ist aber, dass natürlich in Anbetracht dessen, was sowieso schon geschehen ist, der Antrag völlig unverhältnismäßig ist; denn erstens hat Herr Schmelzer in einem Anhang zum Einreichungsschreiben der Akten – das ist wahrscheinlich von den Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition und den Mitarbeitern übersehen worden – bereits weitere Spenden als die, die in der Veröffentlichungspflicht liegen, entsprechend eingeräumt, nämlich Spenden aus dem Jahr 2017, nicht nur 2018 und 2019, und dann wieder 2020 und 2022. Die sind dort aufgeführt.

Dann ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so beschrieben, dass man abwarten muss, ob man nicht das gleiche Ziel mit milderen Mitteln erreichen kann. Die milderen Mittel sind bereits beschlossen, sozusagen konkludent als Reaktion auf den Umstand, dass die CSU gesagt hat, sie kann nicht mehr veröffentlichen als das, was sowieso nach dem Parteiengesetz veröffentlicht werden muss. Die beiden milderen Mittel sind die beiden Zeugeneinvernahmen, sowohl die Zeugeneinvernahme des Schatzmeisters der CSU, Brehm – findet morgen statt –, als auch eben die des Spenders, Schmelzer. Da kann es ja sein, dass weitere Spenden, gerade von Herrn Schmelzer, der sich natürlich seiner eigenen Schutzrechte begeben kann, aufgedeckt werden.

Aber es ist vor allem so, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es eine Grenze für den Untersuchungsausschuss gibt. Diese Grenze besteht schlicht und einfach in dem – –

(Florian von Brunn (SPD): Das ist die CSU-Parteizentrale!)

Ach, Herr von Brunn, jetzt hören Sie mal endlich mit diesen unqualifizierten Zwischenbemerkungen auf! – Diese Grenze, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird durch das Parteiengesetz selbst gezogen, weil das Parteiengesetz selbst die Abwägung vornimmt, was veröffentlicht werden muss und was eben nicht: Spenden bis 10.000 Euro nicht und Spenden darüber eben schon.

Wenn Sie dann in den Rechtsquellen nachschauen – weil ich jetzt noch im Berichtsteil und noch nicht im strittigen Teil bin –, kann ich nur genauso wie im Ausschuss das Grundsatzwerk von Glauben und Brocker zitieren. Dort schreibt Glauben in der Randnummer 112:

Hinsichtlich des Finanzgebarens einer Partei lassen sich die Grenzen der Untersuchung auch aus dem Parteiengesetz bestimmen. Eine allgemeine Kontrolle der Parteifinanzen ist kein zulässiger Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung. Vielmehr müssen Anhaltspunkte für konkrete Verstöße gegen parteirechtliche Vorschriften bestehen. […] Was eine Partei nach dem Parteiengesetz nicht offen legen muss, ist auch dem "Zugriff" des Untersuchungsausschusses entzogen.

Ferner wird dann hier in der Fußnote auch noch Söllner zitiert, der diese Meinung ebenfalls in einem Gutachten für den Deutschen Bundestag formuliert hat.

Abgesehen davon, werden die Spenden auch nicht auf den Untersuchungszeitraum eingegrenzt. Damit wird der Untersuchungsgegenstand wieder ausgeweitet. Die fehlende Eingrenzung bedeutet auch wieder einen Ausforschungsbeweis – ebenfalls unzulässig. Deshalb hat der Ausschuss zu Recht mit Mehrheit gegen diesen Antrag gestimmt.

Das war die Berichterstattung.

(Beifall bei der CSU)

Bevor ich die Aussprache eröffne, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum vorherigen Tagesordnungspunkt, dem Beweisantrag betreffend den Untersuchungsausschuss NSU II, bekannt. Mit Ja haben 62 gestimmt, mit Nein haben 80 gestimmt, Stimmenthaltungen: null. Damit ist der Beweisantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Jetzt eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wurde natürlich auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit gestellt. Jede zwanghafte Durchsuchung kann auch immer abgewendet werden durch freiwillige Herausgabe. Das ist die Methode. Sie haben es selbst angedeutet: Möglicherweise gibt es Angaben, die die Aufrechterhaltung des Antrags oder des entsprechenden Durchsuchungsbeschlusses gar nicht mehr notwendig machen.

Nichtsdestoweniger ist aber vorher zu sagen, dass vonseiten der CSU geäußert worden ist: Was wir nicht rausrücken müssen, das rücken wir nicht heraus. Deswegen war die Frage, kommen wir an die Äste oder kommen wir nicht an die Äste? Jetzt haben Sie, verehrter Kollege Schmid, Literatur zitiert im Hinblick auf das Parteiengesetz, das hier Grenzen einzieht. Wir haben in diesem Freistaat Erfahrungen, dass auch Spenden, die unterhalb der Veröffentlichungspflicht lagen, in Tranchen zu gewissen Zwecken Gegenstand von Strafverfahren waren. So weit will ich gar nicht gehen. Es kommt vor, dass derartige Daten bekannt gegeben werden, und es ist Herrn Schmelzer anzurechnen, dass er sagt, er hat diese und jene Spende zusätzlich getätigt, im Gegensatz zu seinen früheren Angaben gegenüber der Presse. Dagegen sage ich gar nichts. Aber wir wollen es ja nicht nur von Herrn Schmelzer wissen, wir wollen es von Ihnen wissen. Hier ist doch klar, dass Herr Schmelzer mit seinen Firmenkonstrukten, die alle legal sind, auch schon angedeutet hat, dass aus anderen Firmen auch Zuwendungen stattgefunden haben.

Nebenbei bemerkt: Zuwendungen sind okay. Das ist ja ein legaler Zweck. Der legale Zweck im Parteiengesetz ist ja auch, das zu veröffentlichen. Wir haben kein Interesse daran, das zu veröffentlichen! Wir wollen nur wissen, ob im Rahmen einer Zweckänderung Spenden eingegangen sind, die man in Zusammenhang mit der Verhaltensweise und dem Mietvertrag setzen kann. Das kann in geheimer Sitzung geschehen. Hier kann Herr Söllner – oder wer auch immer von Ihnen als Einzelner, der einen Kommentar schreibt, zitiert wird, hier können Sie auch Herrn Schmidbauer als ehemaligen Polizeipräsidenten zitieren – sagen, was er will; das ist aus unserer Sicht möglich.

Deswegen ist der Antrag angemessen. Ich appelliere jetzt: Wenn Herr Schmelzer schon Angaben gemacht hat und Sie würden sich als CSU auch bereiterklären, im Einklang mit Herrn Schmelzer die restlichen Fragen zu den Punkten, die im Beschluss genannt sind, zu klären und zu bestätigen, dass dort keine oder entsprechende Spenden eingegangen sind, dann hat sich der Vorgang erledigt.

Damit sind wir bei der Verhältnismäßigkeit. Ja, der Zeuge Brehm wird im Rahmen seiner Funktion einvernommen. Dieser wird uns berichten oder nicht berichten, was gespendet worden ist oder nicht. Sagt er, er wird uns dies nicht berichten, weil dies nach dem Parteiengesetz verboten ist, ist die Verhältnismäßigkeit insoweit angespannt. Dann ist es angezeigt, wenn wir es wissen und aufklären wollen, im Sinne einer Transparenz und einer Offenheit, die Sie von der CSU in allen Bereichen dieses Parlaments predigen und monstranzhaft vor sich hertragen, diese

Transparenz durch einen Beschluss insoweit zu fördern. Dann glaube ich nicht, dass irgendjemand dadurch Schaden nimmt.

Deswegen ist unser Beweisantrag angemessen. Aber wie das mit einem Durchsuchungsbeschluss so ist: Wird die Sache freiwillig herausgegeben, wird er nicht angewandt, aber wenn der Beschluss niemals vorliegt, kann man eine gewisse Freiwilligkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nicht fördern. Deshalb bitte ich um Zustimmung, auch aus Gründen der Aufklärung, der Fairness und der Fürsorge für den gemeinsamen Untersuchungsauftrag.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Sebastian Körber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Untersuchungsausschuss waren sich alle Fraktionen einig: Für eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts muss die Partei CSU dem Parlament alle Unterlagen zu etwaigen Spendenvorgängen von Herrn Schmelzer oder von Firmen der Alpha Unternehmensgruppe herausgeben. Dies ist eine Möglichkeit für die Partei, einen beunruhigenden Verdacht aus der Welt zu schaffen und das Dunkelfeld rund um Markus Söders Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg aufzuhellen. Diese Chance wurde jetzt verspielt. Die CSU verweigert dem Parlament die Herausgabe aller Unterlagen und hat uns das auch schriftlich übermittelt. Statt für Transparenz zu sorgen, werden zur Aufklärung benötigte Unterlagen, die nun einmal zwingend notwendig sind, verheimlicht, gerade weil – Herr Kollege Arnold hat es ausgeführt – uns bereits Angaben dazu gemacht worden sind. Diese müssen logischerweise auch spiegelbildlich – wir gehen ja davon aus, dass es korrekt und alles nach Recht und Gesetz erfolgt ist – bei der CSU vorhanden sein.

Uns dann den plumpen Hinweis auf drei öffentlich bekannte Spenden zu geben, obwohl es gleichzeitig bereits Anhaltspunkte gibt, dass dies gegebenenfalls sogar nur ein Bruchteil aller Spenden des Augustinerhof-Investors an die Partei gewesen ist, ist ehrlicherweise geradezu eine Frechheit, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP)

Hier meint augenscheinlich eine politische Partei, Sie wäre Staatspartei und würde über dem Parlament stehen oder könnte zumindest mit dem Parlament tun, was sie will. Das werden wir so nicht hinnehmen!

Das vorgetragene fadenscheinige Argument in Rückgriff auf das Parteiengesetz sticht nicht. Das wissen wir, glaube ich, auch. Was zählt, ist der Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses. Hier mit Wortklauberei wie "eine Bitte" zu argumentieren – – Ich gebe einmal ein Beispiel: Herr Ministerpräsident bittet, dass man ihm Wasser bringt. Ich gehe davon aus, dem wird Abhilfe geleistet. Hier jetzt Wortklauberei zu betreiben, was eine Bitte und was eine Aufforderung ist – diesen juristischen Unterschied müssen Sie uns noch einmal erklären. Aber man kann hier gerne mit Spitzfindigkeiten argumentieren. Offenkundig besteht leider kein Interesse an Transparenz und Aufklärung.

Die Spenden werden dabei auch nicht öffentlich am Nürnberger Hauptbahnhof oder sonst wo ausgehängt, sondern es gibt Geheimhaltungsmaßnahmen, die der Ausschuss entsprechend treffen kann. Der Beweisantrag ist sehr wohl verhältnismäßig, da es dank der Blockade der Partei CSU leider keine milderen Mittel gibt. Zur Aufklärung braucht es neben Zeugen – zumindest für mich, und ich glaube, auch die Justiz wird wahrscheinlich so arbeiten – entsprechend belastbare Akten,

um sich nicht nur auf das zu verlassen, was einem vielleicht ein Zeuge sagt. Deswegen sind es keine milderen Mittel an der Stelle.

Enttäuschend ist, dass der Untersuchungsausschussvorsitzende noch vor der Debatte, lieber Josef Schmid – das musst du dir anhören –, bereits eine Nachrichtenagentur informiert hat, wie er gedenkt, über unseren Antrag, den wir eingereicht haben, abzustimmen, ehe er die Argumente gehört hat. Das ist sehr, sehr bedauerlich. Dass in dieser Spezi-Koalition auch die FREIEN WÄHLER im Ausschuss wieder einmal nur fleißig abnicken, was der Koalitionspartner an dieser Stelle vorgibt, anstatt einmal klare Kante zu zeigen und auch Aufklärung an den Tag zu legen, beweist, dass sie ein bloßes Anhängsel sind und hier auch keine Transparenz von den FREIEN WÄHLERN hergestellt werden soll. Das nehmen wir auch so zur Kenntnis.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Museumsdeal beschäftigt die Öffentlichkeit seit Jahren. Ich kann hier einen Parteifreund von Ihnen zitieren. Ein ehemaliger Wissenschaftsminister hat 2017 geäußert: Das ist – ich zitiere wörtlich – aberwitzig. Wer immer es erdacht hat, der spinnt. Der Untersuchungsausschuss kann hier viele offene Fragen noch aufklären. Dafür muss halt ein Aufklärungswille da sein. – Setzen Sie doch bitte auf Freiwilligkeit und geben Sie diese Unterlagen heraus, dann ist alles gut! Es ist doch, um Ihren Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden zu zitieren, alles nach Recht und Gesetz erfolgt.

(Beifall bei der FDP)

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Ursula Sowa für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Wieder einmal muss ein Beweisantrag der demokratischen Oppositionsfraktionen im Untersuchungsausschuss Deutsches Museum Nürnberg hier im Plenum diskutiert werden.

(Tobias Reiß (CSU): Gar nichts muss!)