Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

(Tobias Reiß (CSU): Gar nichts muss!)

Wieder einmal wurde ein solcher von den Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss Zukunftsmuseum unberechtigterweise als unzulässig abgelehnt.

(Tobias Reiß (CSU): Sind Sie aber schlau!)

Der CSU-Generalsekretär bezeichnete den Untersuchungsausschuss als "einzigen Flop".

(Tobias Reiß (CSU): Das ist er auch!)

Und ganz unrecht hat er damit leider nicht. Der Untersuchungsausschuss zeichnet sich nämlich zum großen Teil dadurch aus, dass die, wie es scheint, nur begrenzt an Aufklärung interessierten Regierungsfraktionen die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindern und blockieren, und zwar mit fadenscheinigen Begründungen.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Florian von Brunn (SPD): Hört, hört! – Tobias Reiß (CSU): Frechheit!)

Dabei verrinnt die eh schon zu knappe Zeit, in der der Untersuchungsausschuss seine Untersuchung abgeschlossen haben muss. Es kostet einfach kostbare Zeit.

(Alexander König (CSU): Vielleicht habt ihr ihn ein wenig spät beantragt!)

Jetzt, heute diskutieren wir noch einmal über einen Beweisantrag, gemäß dem die Durchsuchung der Geschäftsräume der CSU zur Auffindung von Unterlagen zu Spendenvorgängen von Herrn Schmelzer und der Alpha Unternehmensgruppe sowie deren Beschlagnahme angeordnet werden soll.

Zum Hintergrund: Der Aufforderung zur Herausgabe der Unterlagen zu etwaigen Spendenvorgängen, die wohlgemerkt vom Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen wurde, wurde von der CSU nicht hinreichend entsprochen. Es grenzt fast an Hohn, dass diese in ihrer Antwort an den Untersuchungsausschuss lediglich auf eine bereits öffentliche Bundestagsdrucksache verwies. Das kann man sich wahrlich sparen.

Die Herausgabe von dem Untersuchungsausschuss noch nicht bekannten Unterlagen zu Spenden unter 10.000 Euro verweigerte sie geradeheraus. Herr Schmid hat das ja gerade noch einmal betont. Weshalb sich die Mehrheit im Untersuchungsausschuss das gefallen lässt, ist mir nicht verständlich. Wo bleibt das parlamentarische Selbstverständnis der Mitglieder der Regierungsfraktionen? Das frage ich mich.

Klarstellen möchte ich an diesem Punkt, das vom Vorsitzenden Schmid vorgestellte Argument, dass es sich nicht um eine Aufforderung, sondern lediglich um eine Bitte an die CSU gehandelt haben sollte, ist Augenwischerei. Natürlich bezweckte ein formeller Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses nicht rein eine höfliche Bitte nach dem Motto "bitte mach doch mal, liebe CSU", sondern es war eine direkt ausgedrückte Aufforderung, die man natürlich ohne jegliche Konsequenzen ablehnen konnte.

Der Wortlaut "bitten" als Höflichkeitsfloskel ändert nichts an der Verbindlichkeit der Anfrage. Das muss klar sein. Es würde die Befugnisse des Untersuchungsausschusses ad absurdum führen und eine unnötige Dopplung von Arbeitsvorgängen mit sich bringen, müsste noch einmal ein mit Ausnahme eines Wortes gleichlautender Beweisantrag erneut gestellt werden, wenn wir das deswegen noch einmal ändern müssten. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die CSU nur aufgrund der Änderung eines einzigen Wortes im Herausgabeverlangen plötzlich alle

angeforderten Unterlagen freiwillig herausgeben würde. Unser Beweisantrag ist zulässig. Das ist unser Fazit.

Wie der Vorsitzende selbst in der Untersuchungsausschusssitzung am 17.04.2023 zugegeben hat, steht einem Untersuchungsausschuss das Instrumentarium der Durchsuchung und Beschlagnahme zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes grundsätzlich zu. Laut – und ich betone es noch mal – dem Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses, der ja einstimmig war, ist die Frage nach an die CSU geflossenen Spenden ausdrücklich nicht auf veröffentlichungspflichtige Spenden beschränkt. Natürlich können auch Spenden unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro zur politischen Einflussnahme genutzt werden. Ich nenne dazu nur das Stichwort "Regensburger Parteispendenaffäre". Sorry, Kollege Mistol.

Nicht ausreichend für die Aufklärung der Frage, ob weitere Spenden eventuell in gestückelter Form geflossen sind, ist die Ladung des Schatzmeisters der CSU und des Herrn Schmelzer selbst sowie dessen Auskunft über getätigte Kleinspenden. Die Ladung der zwei Zeugen geschah gerade nicht in Reaktion auf das Schreiben der CSU, sondern diese wären so oder so, unabhängig davon von der Opposition geladen worden.

Es ist unzweifelhaft ein zulässiger Beweisantrag, den sogar die Regierungsfraktionen nicht unter fadenscheinigen Argumenten hätten ablehnen können. Darüber hinaus ist eine Zeugenvernehmung als Beweismittel nicht gleich geeignet wie eine Aktenheranziehung. Akten haben den großen Vorteil, dass sie dazu herangezogen werden können, um Zeugenaussagen zu bestätigen. Uns allen ist bewusst, dass Zeugen aus unterschiedlichen Gründen nicht das allerzuverlässigste Beweismittel sind. Die Erfahrung aus diesem Untersuchungsausschuss zeigt deutlich, dass unter anderem erhebliche Gedächtnislücken die Zeugeneinvernahme da und dort – nicht bei allen – schwierig gestalten. Der Untersuchungsausschuss muss sich nicht auf weniger geeignete Mittel beschränken, die eine effiziente Aufklärung potenziell erschweren.

Ich komme zum Schluss. Ich komme zum Fazit. Wir wollen diesen Beweisantrag. Ich möchte auch abschließend an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, appellieren, sich nicht von parteipolitischen Gesichtspunkten leiten zu lassen, sondern Ihr freies Mandat auszuüben. Es sollte gerade auch der CSU ein Anliegen sein, die im Raum stehenden Vorwürfe durch volle Transparenz auszuräumen. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

In der Aussprache hat nun der Kollege Josef Schmid für die CSU-Fraktion das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Sowa, ich muss jetzt einmal mit etwas Persönlichem beginnen. Persönlich, glaube ich nämlich, verstehen wir uns eigentlich ganz gut. Jedenfalls habe ich diesen Eindruck in über vier Jahren im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr gewonnen, weil dort trotz aller parteilichen Unterschiede auch immer sachliche Debatten stattfinden und auch ein gutes Miteinander, wie das der Kollege Baumgärtner immer sagt, stattfindet. Aber vielleicht auch gerade weil wir uns persönlich ganz gut verstehen, mache ich mir jetzt ernsthaft Sorgen.

(Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

Ich mache mir ernsthaft Sorgen, weil es scheint, dass Sie wiederholt nicht wahrgenommen haben, dass die CSU nicht auf eine Bundestagsdrucksache verwiesen hat, sondern die Dinge mitgeschickt hat. Das ist schon schwierig; aber das steht ja auch in der Kontinuität. Sie haben es ja auch schon geschafft, in einer Zeugeneinvernahme eine Aussage, die zwei Stunden vorher getätigt worden ist, komplett umzudrehen und sie einem anderen Zeugen dann vorzuhalten, worüber wirklich jeder nur den Kopf geschüttelt und gefragt hat: Waren wir nicht alle im gleichen Ausschuss?

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist so, wie die arbeiten!)

Hat der Zeuge nicht Deutsch gesprochen? Hat man das nicht verstehen können? Jetzt bin ich bei Deutsch.

Der Kollege Arnold weiß es ja. Er muss sich jetzt halt bemühen, da jetzt irgendetwas juristisch hinzubiegen. In der Juristerei ist die Auslegung des Wortlauts die zentrale Auslegungsmethode. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst und kein anderer. Wenn der heißt, dass der Untersuchungsausschuss die CSU "bittet", dann ist das eben eine Bitte und keine Forderung.

(Beifall bei der CSU)

Das nächste Wahrnehmungsproblem besteht darin, dass man nicht nur "bitten" reingeschrieben hat, sondern wir haben es ja auch noch diskutiert, warum da "bitten" drinsteht und warum es keine Forderung ist. Das ist übrigens noch ein Grund, weshalb der Antrag unzulässig ist, weil eben der Ausschuss zunächst die Forderung beschließen müsste.

(Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU))

Da fehlt also ein Zwischenschritt zu dem jetzt vorgelegten Beweisbeschluss.

Jetzt komme ich noch einmal zu dem Thema vom Kollegen Arnold: Die CSU könne ja dann auch sagen, welche Spenden geflossen sind, wenn der Herr Schmelzer schon einzelne aufdeckt.

(Verena Osgyan (GRÜNE): Was soll man denn da noch glauben?)

Nein, Kollege Arnold, Sie als Jurist wissen es doch besser. Es gibt einen Riesenunterschied, ob die CSU was sagt oder ob der Kollege Schmelzer was sagt, weil nämlich das Parteiengesetz genau an der Stelle, wo es um Spenden unterhalb der Veröffentlichungsgrenze geht, auch ein Schutzgesetz zugunsten der Spender ist. Man kann, wenn man das möchte, natürlich auf seinen eigenen Schutz verzichten. Aber doch nicht der andere, doch nicht die CSU! Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsverständnis?

(Beifall bei der CSU)

Und der Gipfel ist und bleibt der permanente Vorwurf an die Mehrheit im Untersuchungsausschuss und die Mehrheit in diesem Parlament, man würde nicht Transparenz wollen, sondern behindern und blockieren und vertuschen. – Die Wahrheit ist nämlich, dass Sie permanent rechtswidrig agieren. Sie agieren permanent rechtswidrig.

(Beifall bei der CSU)

Also, Sie missachten die Grenzen des Untersuchungsauftrags. Das haben Sie gerade wieder gesagt. Kein Mensch von Ihnen sagt, dass in der Präambel zum Fragenkatalog der Zeitraum natürlich eingegrenzt ist.

Im Beschluss steht drin: Ausforschungsbeweis, die CSU solle alle Spenden von Schmelzer und der Alpha Gruppe aufdecken. Da wird überhaupt keine zeitliche Begrenzung mehr vorgenommen.

Dann erleben wir im Ausschuss ja ständig, dass in riesenlangen Vorspännen, bevor die Frage an den Zeugen kommt, erst mal versucht wird, dem alles Mögliche unterzuschieben. Da werden Bewertungen vorgenommen, und dann wird der Zeuge selber nach Bewertungen, nach Einschätzungen, was wäre denn gewesen, wenn, nach hypothetischen Kausalverläufen befragt usw. usf. – Alles unzulässig! Zeugen sind nur nach Tatsachen zu befragen. Sie wollen aber halt nur skandalisieren. Das ist in diesem Ausschuss Ihr einziger Zweck.

(Beifall bei der CSU)

Zum Schluss: Lieber Kollege Körber, der größte Witz ist ja der Vorwurf an mich als Vorsitzenden, dass ich es eine halbe Stunde vor Beginn des Ausschusses, nachdem eine Vorbesprechung zwischen der CSU und den FREIEN WÄHLERN im Ausschuss erfolgt ist, wage, an die Presse zu gehen und mitzuteilen, dass die beiden die Regierung tragenden Fraktionen im Ausschuss diesen völlig rechtwidrigen Beweisantrag ablehnen werden.

(Sebastian Körber (FDP): Ohne Argumente zu hören!)

Das ist deswegen der größte Witz, weil Sie eine Woche vorher eine Riesenpressekonferenz in der Sache gemacht haben

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Genau!)

und gesagt haben, was Sie in dem Ausschuss machen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut! Das ist mit zweierlei Maß gemessen!)

Aber eigentlich bin ich für diese Bemerkung sehr dankbar, weil: Sollte überhaupt noch irgendeiner diese Debatte heute verfolgen, dann hat er daran sehen können, wie unredlich Sie arbeiten.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Sie selber haben den Beweis geliefert.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)