Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/28507) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich das Wort an Herrn Staatsminister Klaus Holetschek.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute ein für die Pflege und Eingliederungshilfe wichtiges Thema. Die Pflege steht vor großen Herausforderungen; wir nehmen das ja jeden Tag wahr. Den Pflegekräften und den pflegenden Angehörigen muss ich an dieser Stelle für das danken, was sie jeden Tag tun, und zwar in einer Situation, die sich immer mehr zuspitzt. Der demografische Wandel, der Personalbedarf, die Corona-Pandemie haben tatsächlich zu einer Zuspitzung geführt. Deswegen muss man den Blick auf zwei Punkte richten: die Versorgung der Bevölkerung und den Schutzauftrag des Staates.

An erster Stelle steht die Eigenverantwortung der Träger. Es ist natürlich auch wichtig, dass wir auf die Qualität achten. Entscheidend ist: Den Menschen muss es in den Einrichtungen gut gehen. Das muss an jeder Stelle der Maßstab unseres Handelns sein.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Deswegen war es mir im März 2022 wichtig, einen 5-Punkte-Plan zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu initiieren. Dazu gehört, dass wir das Pflege-SOS am Landesamt für Pflege angesiedelt haben, sowie Expertengespräche, aber auch die Anweisungen an die "Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (FQA), bei bestimmten Mängeln unmittelbar tätig zu werden und Anordnungen zu erlassen, außerdem die Unterstützung durch die Steuerungsstelle Pflege der Taskforce Infektiologie und in der Perspektive das Organisationsgutachten, wie wir in der Zukunft mit der Heimaufsicht und den FQA weitermachen. Das wird heute durch den vorliegenden Gesetzentwurf des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ergänzt.

In ihm geht es natürlich um Überwachung, Kontrolle und Beratungsfunktion der FQA. Ich will Ihnen klipp und klar sagen: Wir versuchen hier, die Dinge zusammenzubringen – zu schauen, dass nicht überbordende Bürokratie und Kontrolle aufkommen, und das zu tun, was für die Menschen und ihre Absicherung notwendig und wichtig ist. Wir wollen die Befugnisse schärfen, mehr Transparenz schaffen und die FQA auch bei der Wirksamkeit ihrer Arbeit unterstützen. Dieses Gesetz dient natürlich auch der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Menschen müssen auch dabei im Mittelpunkt stehen. Es gibt neue Wohnformen und Innovationen, denen es nicht entgegenstehen sollte.

Ich möchte mich ausdrücklich bei Walter Nussel bedanken. Lieber Walter, wir haben mit dir zu diesem Gesetz und zu den Verfahrensabläufen einen Praxischeck gemacht, um von vornherein Unnötiges zu vermeiden und uns auf Wichtiges und Hilfreiches zu konzentrieren. Deswegen noch einmal an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an dich.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Es geht natürlich um eine Vereinfachung datenschutzrechtlicher Vorschriften, aber auch darum, keine Unterscheidung mehr zwischen Ergebnisprotokoll und Prüfberichten zu haben, sondern nur noch ein einziges Ergebnisprotokoll zu haben und

zielgerichteter zu arbeiten. Es geht aber auch um die Schaffung von Transparenz, zum Beispiel durch eine Veröffentlichung des Strukturberichts und die Stärkung der Einsicht.

Also, wir versuchen an diesen Stellen tatsächlich reinzugehen. Ich sage noch mal: Der Maßstab ist ein Blick auf die Versorgung, auf das Wohl der Menschen, ohne dabei die Dinge unnötig aufzublähen oder in die falsche Richtung zu bewegen.

Das ist übrigens auch ein Thema, das wir immer wieder zur Kenntnis nehmen, wenn irgendwo etwas passiert. Ich will das schon noch ansprechen. Dann kommen auch aus der Opposition sofort die Reflexe: "Der Staat hat versagt", "Wir brauchen mehr Kontrollen", und die Frage: "Warum ist das so?" – Ich glaube, wir müssen bessere und optimierte Kontrollen haben, aber nicht mehr. Wir müssen aufpassen, dass wir die Bürokratie nicht aufblähen, sondern die Verfahren so gängig machen und so zuspitzen, dass sie funktionieren. Wir dürfen nicht das bestätigen, was sonst immer der gängige Weg ist, indem wir sagen: "Wir haben zu viel Bürokratie", "Wir haben zu viele Kontrollen". Ich denke gerade in diesem Spannungsfeld an Medizinische Dienste und Heimaufsichten. Deswegen ist es wichtig, diese Dinge mit Augenmaß anzugehen und nicht überborden zu lassen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Zwei weitere Änderungen werden mit dem Gesetzentwurf vorgenommen, und zwar geht es bei den Berufen in der medizinischen Technologie um das Thema "Praxisanleitung und Fortbildung". Wir versuchen, in einigen Bereichen abzuweichen, um die Praxisanleitungen tatsächlich auch zu ermöglichen. Das ist einer der Beiträge.

Des Weiteren geht es um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU in Bezug auf die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie. Die EU ist bei der Regulierung der HeilberufeKammergesetze mitbeteiligt. Dabei geht es um eine formale Umsetzung dieser Geschichte, um eine Klage vor dem EuGH zu vermeiden.

Diese Punkte werden heute angesprochen. Wir werden sicherlich des Öfteren noch Gelegenheit haben, über das Thema zu sprechen – gerade auch dann, wenn es um das Organisationsgutachten geht, oder auch bei der Frage, wie wir sonst weiter unterstützen können. In den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz wird sicherlich viel mit drin sein, was den Praxisbezug stärkt. Insofern ist es wichtig für die Menschen, für die Pflege in unserem Land.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Und damit eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten, und die erste Rednerin in der Debatte ist die Kollegin Kerstin Celina für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister! Wo ist er denn? Schon weg? –

(Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) erhebt sich von seinem Platz)

Ach, da hinten. Entschuldigung, ich habe Sie hinter dem Staatssekretär nicht gesehen. Perfekt, perfekt.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, heute geht es hier um die Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und um die Regeln, die für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen für pflegedürftige ältere Menschen und für Menschen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen, die nicht alleine leben können, gelten.

Diese Novelle ist schon lange überfällig; aber das öffentliche Interesse an dieser Novellierung – das ist mir wichtig zu sagen – ist bislang leider gering. Für die Pflege interessieren sich total viele; aber die Frage, welche Chancen in einer guten Novellierung dieses Gesetzes stecken, läuft irgendwie unter dem öffentlichen Radar. Ich hoffe, dass sich das mit der Ersten Lesung heute ändert und dass wir eine breite Debatte dazu bekommen; denn es geht hier um den Schutz, um die Lebensqualität von behinderten und pflegebedürftigen Menschen.

Herr Holetschek, Sie haben nur angedeutet, was die Ursache für diesen Gesetzesentwurf war; aber das möchte ich schon noch mal klar benennen: Dieser Gesetzesentwurf ist die direkte Folge von erschütternden Ereignissen. Sie erinnern sich alle noch an den einsamen Kampf einer Whistleblowerin in der Seniorenresidenz Schliersee. Das zuständige Gesundheitsamt hat damals nicht auf Hinweise und Missstände reagiert. Die Whistleblowerin ging an die Presse, und man fand verwahrloste alte Menschen mit unversorgten Wunden, zu wenig Essen und Trinken, und die Staatsanwaltschaft untersuchte die im ersten Halbjahr 2020 dort dokumentierten 20 Todesfälle. Die damaligen Regelungen haben halt nicht gegriffen und nicht geholfen. Dazu kamen vernachlässigte Menschen in Pflegeeinrichtungen in Augsburg und Gleusdorf.

Ich will ganz stark betonen: Das ist nicht die Regel: Die meisten Menschen werden in Pflegeeinrichtungen sehr gut und sehr liebevoll gepflegt; aber wir müssen diese Kontrollen und die Regelungen tatsächlich so ausgestalten, dass solche Ereignisse, die die Ursache für die Novellierung dieses Gesetzes waren, nicht mehr passieren.

Sie haben deswegen angekündigt: Mehr Maßnahmen, mal die Maßnahmen bei den Mängeln zu verschärfen, mehr Transparenz und Prävention usw. Da findet sich auch im Gesetz einiges; die Frage, wie genau wir das ausgestalten müssen, müssen wir aber doch noch im Ausschuss ausführlich diskutieren; denn die Verbände befürchten trotzdem, obwohl Sie sagten, es wird nur Low Level – sage ich jetzt mal –, nur das Nötigste gemacht, damit nicht überbürokratisiert wird, eine massive zusätzliche Belastung, Kontrolle und Demotivation der Pflegekräfte. Das kam in dem Fachgespräch deutlich heraus.

Mit dieser Gesetzesnovellierung werden aber auch weitere Punkte aufgenommen, die wir GRÜNE seit vielen Jahren gefordert haben: Denn endlich wird auch die kulturelle, die ethnische, die geschlechtliche und die sexuelle Identität gewürdigt und im Gesetz explizit aufgenommen. Damit wird endlich anerkannt, dass Pflege und die Bedürfnisse unserer pflegedürftigen Menschen eben mehr sind, als satt und sauber zu sein. In der Aus- und Weiterbildung werden diese Bedürfnisse damit auch unwiderruflich ihren Platz finden müssen. Endlich schlagen auch Sie den Weg ein, den wir GRÜNE schon seit Jahren gefordert haben. Wichtig ist, dass kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität in der Pflege einen Platz haben und diskutiert und gewürdigt werden.

Klar benannt wird in Zukunft auch, dass man die Würde der Menschen nicht nur vor irgendwelchen Beeinträchtigungen schützen muss, sondern in dem Gesetzesentwurf wird jetzt klar gesagt, dass Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch, Themen, die in der Pflege lange nicht deutlich genannt wurden, verhindert werden müssen. Mich freut, dass das jetzt in dem Gesetzesentwurf so deutlich drinsteht; aber bei der Frage, wie das konsequent umgesetzt wird, bleibt der Gesetzesentwurf sehr vage, ich würde sogar sagen: schmallippig. Da ist Nordrhein-Westfalen deutlich weiter und klarer. Dort werden schriftliche Schutzkonzepte zu Gewaltprävention, zur Prävention, zu Interventionskonzepten entwickelt, und es wird verbindlich vorgeschrieben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das regelmäßig zu vermitteln. Der Bayerische Löwe springt da wesentlich kürzer. Vielleicht können wir uns in der

Debatte im Ausschuss dann doch noch auf andere, auf klarere Regelungen einigen.

Die Ausführungsbestimmungen bestimmen wiederum nicht wir. Das macht das Ministerium. Da haben wir also keine Handhabe, wie klar und wie deutlich es drinsteht; aber wir müssen wirklich deutlich werden bei den Themen, die wenigstens jetzt in dieser Novellierung mit Begriffen und mit Worten klar benannt werden; denn das Risiko, in Pflege-, Wohneinrichtungen Opfer von Gewalt zu werden – auch das muss klar sein –, ist nun mal nicht für jeden gleich hoch, sondern bei Frauen und bei Menschen mit Behinderungen, die sich nicht wehren können, die sich nicht äußern können, ist das Risiko um ein Vielfaches höher. Auch da ist mir der Gesetzesentwurf im Augenblick zu dünn.

Ähnlich vage bleibt der Gesetzesentwurf auch bei Zuordnung inklusiver Wohnformen. Behinderte junge Menschen, behinderte jüngere Menschen haben ein ganz anderes Teilhabebedürfnis als altersbedingt pflegebedürfte Menschen. – Herr Holetschek, da fehlt noch einiges. In den inklusiven Wohnformen ist die Teilhabe genauso wichtig wie die notwendige Pflege. Ich denke, das ist auch jedem klar; dann müssen aber auch die Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend angepasst werden, um dieser außergewöhnlichen Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, die Teilhabe erreichen wollen und können und müssen, gerecht zu werden.

Wie Sie sehen, ist im Ausschuss dazu noch einiges zu besprechen. Ich hoffe, dass die Verbesserungsvorschläge der demokratischen Fraktionen in das Gesetz Eingang finden werden, das wir lange mit Spannung erwartet haben und das heute endlich im Entwurf vorliegt.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Für die CSU-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Martin Mittag.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf zum PfleWoqG. Die Kollegin Celina hat es gerade schon ein Stück weit ausgeführt. In diesem Entwurf geht es darum, dass Regelungen, wo ein Schutzbedürfnis und auch geänderte Lebenswirklichkeiten vorliegen, gut und richtig anzupassen sind, und zwar zum Wohle der Bewohnerinnen, der Bewohner, der pflegebedürftigen Menschen.

Mir ist ganz wichtig, dass es nicht um ein einfaches Mehr an Kontrolle der Pflege geht; denn dieses einfache Mehr an Kontrolle der Pflege ist – und das hat unser Minister zu Recht auch schon ausgeführt – zu kurz gesprungen. Nein, das ist sogar kontraproduktiv für die gute Pflege. Ganz wichtig ist nämlich: Der größte Teil aller unserer Kräfte, die in der Pflege tätig sind, und zwar in 99 % aller unserer vollstationären Pflegewohnheime, um die es beim Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auch geht, ist wirklich nicht auffällig im negativen Sinne, sondern sehr positiv. Die leisten eine so gute, eine so wertvolle – nein, eine sehr gute und sehr wertvolle – Arbeit, dass ich zuallererst denen allen, die hier tätig sind, ein großes Vergelts Gott und einen recht herzlichen Dank aussprechen möchte.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Der Gesundheitsminister hat zu Recht – und ich möchte ihm hier auch ein großes Lob aussprechen – darauf hingewiesen, dass ihm der Austausch mit Verbänden, aber auch, wie erst vor wenigen Tagen hier im Landtag, mit Menschen, die wirklich direkt an der Basis arbeiten, natürlich wichtig ist. Er sagt nicht: Ich stülpe jetzt hier irgendwas oben drüber, was vielleicht aufgrund von – und die will ich nicht kleinre

den – schlimmen Situationen, die – ich habe es gesagt – im Ein-Prozent-Bereich liegen, vorgefallen ist, sondern er hat sehr wohl sehr gezielt die Bedarfe und Bedürfnisse der Pflege und der zu Betreuenden im Blick.

Frau Kollegin Celina hat ja auch schon einiges Positive gesagt. Deswegen bin ich auch sehr froh – zumindest habe ich persönlich das so empfunden –, dass das Ganze jetzt auch unterstützt wird und zumindest für die GRÜNEN einmal zustimmungsfähig ist; die Reden der anderen Fraktionen werde ich noch hören. Trotz alledem und vielleicht auch zur Sicherheit möchte ich noch auf den Inhalt dieser Änderung in ein paar Punkten eingehen.

Nach diesen nicht kleinzuredenden und wirklich schlimmen Vorfällen war der Ruf nach mehr Kontrolle in aller Munde. Dabei ist etwas passiert, das nach meiner Meinung auf keinen Fall passieren darf: Hier ist sehr schnell der Eindruck entstanden, dass wir die Pflege generell in einen Topf werfen und dass es allen bedürftigen Menschen, die wirklich täglich Unterstützung brauchen, schlecht gehen könnte. Auch wenn einige Kollegen abwinken oder den Kopf schütteln; es war ja wirklich so, liebe Frau Kollegin Waldmann.

(Widerspruch der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD))

Nein ich habe nicht von Ihnen gesprochen, sondern es wurde allgemein gesagt, es bräuchte jetzt unbedingt mehr Kontrolle, und alles sei ganz schlimm. – Nein, es ist eben nicht alles ganz schlimm, sondern es geht um diesen Teil, der hier auffällig und negativ ist. Ihn müssen wir sehr wohl dringend kontrollieren, um dementsprechende Anordnungen zu treffen. Deshalb geht es in diesem Gesetzentwurf um die Möglichkeit, schneller anordnen zu können, anstatt erst Zeiträume abwarten zu müssen, wie es bisher war. Man kann nicht erst über Beratung sprechen; wenn es solche Vorfälle gibt, dann muss auch sofort eine Anordnung durch die FQA gemacht werden können. Das ist in diesem Entwurf so enthalten; deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch sehr zu begrüßen.

Auch wenn Einrichtungen einen Trägerwechsel erfahren, sollen zukünftig die angeordneten Rechte und Pflichten des Vorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Das halte ich für sehr richtig; denn wenn es zum Beispiel bauliche oder generelle Probleme in dem Betrieb gibt, dann heißt es nicht, dass alles auf Null gestellt wird, wenn der Träger wechselt. Nein, die Probleme müssen aufgearbeitet werden. Deswegen ist es so wichtig, dass dies auch in diesem Gesetzentwurf drinsteht, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen.

Ähnlich ist es mit der Nutzung von personenbezogenen Daten und in Teilen auch intimen Daten der Bewohner, die hiermit auch neu geregelt werden, sodass in allen Bereichen der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner an erster Stelle steht.

Ich kann mir sparen, auf die redaktionellen Änderungen einzugehen. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sie selbst nachlesen. Ich will aber zusammenfassend sagen, dass dieser Änderungsentwurf mehr Schutz, mehr Transparenz und auch mehr Zugriffsmöglichkeiten bringt, sodass die gute Pflege, die es bei uns Gott sei Dank – ich sage es noch einmal – gibt, nicht unter Generalverdacht gestellt wird. Nein, es ist auch ganz wichtig, weil die gute Pflege durch zu viel pauschale Kontrolle auch ausgebremst wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen um die Schwierigkeit im Bereich der Pflege. Es gibt zu wenig Pflegekräfte. Ich kann nur jeden ermuntern, der in der Pflege tätig sein möchte, diesen tollen Beruf auch wahrzunehmen; das müssen wir unterstützen. Wir brauchen mehr Pflege und weniger Ausbremsen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu und Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und sage vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)