Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist der Kollege Roland Magerl für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz und die Pflege unserer Senioren und der Menschen mit Behinderung ist uns allen hier im Haus ein großes Anliegen. Es geht um nicht weniger als darum, sicher, gut gepflegt und bis ins hohe Alter mit hoher Lebensqualität zu leben. Im Moment betrifft es unsere Eltern und Großeltern; irgendwann betrifft es uns alle selbst, später auch einmal unsere Kinder.

Skandale wie zum Beispiel im Pflegeheim am Schliersee und in Augsburg sind angesprochen worden und nicht alltäglich. Sie dürfen sich aber so auf keinen Fall auch nur annähernd wiederholen. Darum ist es wichtig, den bestmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es, wie von den Vorrednern und von Kollegin Celina angesprochen, noch einiges Potenzial zur Optimierung.

Es hat jetzt 15 Jahre gedauert, bis man zu diesem Gesetzentwurf und einer Überarbeitung des Gesetzes gekommen ist. Viele Gründe haben dazu beitragen, dass man sich jetzt doch endlich dazu entschieden hat, die eine oder andere Stellschraube zu drehen. Die Kontrollen durch die FQA sind für die Aufdeckung von Missständen unabdingbar. Allerdings sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass Aufsicht und Beratung unabhängig voneinander sein müssen.

Leider hat es die Staatsregierung versäumt, dies in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch aufzunehmen. Wir von der AfD haben es bereits vor einem Jahr gefordert; das Ganze ist unter der Drucksache 18/22388 nachzulesen. Zahlreiche Änderungen in diesem Gesetzentwurf sind redaktioneller Natur. Wir bewerten das positiv, weil man zumindest sieht, dass der Versuch unternommen worden ist, die Bürokratie abzubauen. Die Erklärung des Begriffs "zeitnah" wird von unserer Seite ebenfalls positiv bewertet.

Allerdings haben Punkte wie insbesondere die Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie gezeigt, dass bei Ausbruchsgeschehen effektiv und rasch gehandelt werden muss. Aufhorchen! Ja, bei ansteckenden Krankheiten muss verhältnismäßig und umgehend gehandelt werden. Es darf aber auf keinen Fall wieder dazu führen, dass unverhältnismäßige Maßnahmen ohne Rücksicht auf Verluste das Pflegepersonal oder Bewohner betreffen. Die vollständige Isolation unserer Senioren während der Corona-Pandemie war ein riesengroßer Fehler. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht war so nicht hinnehmbar und hat einige Fachkräfte aus der Pflege vertrieben.

Mit der Anpassung der geschlechtlichen und sexuellen Identität wird erneut Konfliktpotenzial herbeigeführt. Ein Gesetzestext dieser Qualität ist nicht dazu geeignet, sich dem woken Zeitgeist und dieser gesellschaftsfeindlichen Ideologie zu unterwerfen. Die Pflegekräfte haben wirklich schon mehr als genug zu tun. Da ist es auf keinen Fall hilfreich, wenn ein Mann täglich seine sexuelle Identität ändern will und nach Tampons verlangt, weil heute in unserem Plemplem-Land das Geschlecht wechseln kann, wer und wie man will. Das ist Firlefanz, und das sind Luxusprobleme, die wirklich kein Mensch braucht. An dieser Stelle ist die Würde, wie sie auch im Grundgesetz steht, völlig ausreichend, und ich bin mir sicher, dass sämtliche Pflegekräfte ihre Patienten entsprechend mit Würde behandeln.

Herr Kollege!

Die Lebenswirklichkeit in Pflegeeinrichtungen ist eine andere. Die Menschen wollen Ruhe, sie wollen Sicherheit, sie wollen Geborgenheit, –

Herr Kollege!

– sie wollen Beständigkeit und Verlässlichkeit. Deshalb freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss und hoffen, dass es da ein bisschen vorwärtsgeht.

(Beifall bei der AfD)

Ich erteile dem Kollegen Prof. Dr. Bauer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung möchte ich mich als Allererstes bei den vielen Pflegekräften bedanken, die jeden Tag Großartiges leisten und sich um die Menschen kümmern. Ich möchte aber auch ausdrücklich die pflegenden Angehörigen erwähnen, die in dieser Diskussion noch gar nicht angesprochen worden sind.

Die pflegenden Angehörigen bewältigen 80 % der Pflegeleistung. Dies geschieht meist unter dem Radar der Öffentlichkeit. – Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die Leistungen der pflegenden Angehörigen und der stationären Einrichtungen.

(Allgemeiner Beifall)

Am 1. Januar 2008 trat das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Bayern in Kraft. Seitdem sind einige Jahre vergangen, und wie gesagt: Dieses Gesetz ist in die Jahre gekommen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass es heute einen Entwurf zur Änderung dieses Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes gibt; denn die Bedingungen in der Gesellschaft und auch in den Pflegeheimen und -einrichtungen sowie zu Hause haben sich deutlich verändert. Deswegen müssen wir reagieren. Es ist Aufgabe der Politik, hier entsprechend zu handeln. Das haben wir getan. Deswegen herzlichen Dank an die Staatsregierung für diesen Entwurf.

Ich denke, dass es in der Ersten Lesung ausreichend ist, wenn ich noch einmal einige Schwerpunkte herausgreife. Ich möchte betonen, dass das Prinzip der unangemeldeten jährlichen Regelprüfungen wichtig und richtig ist; die sollte man auch beibehalten. Aber wir haben, wenn keine Auffälligkeiten bestehen, diese wieder nach höchstens drei Jahren erneut durchzuführen. Das ist eine wichtige bürokratische Entlastung. An dieser Stelle auch an Herrn Nussel als Bürokratieabbauer, mit dem ich auch einige Gespräche geführt habe: Lieber Walter, herzlichen Dank für deine Bemühungen.

Wir müssen diese angeordneten Maßnahmen dann auch auf den Rechtsnachfolger anwenden. Das ist ja auch ein Schwerpunkt gewesen, der bisher etwas unklar war. Das heißt also: Wenn in einer Einrichtung Maßnahmen und Anordnungen getroffen worden sind, dann müssen die auch an den Rechtsnachfolger übergehen; denn wenn das nicht der Fall ist, dann kann man sich sehr leicht aus der Verantwortung stehlen, und es passiert dann überhaupt nichts, oder diese Mängel, die unbedingt beseitigt werden müssen, werden nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.

Das Ergebnisprotokoll soll einen Pflegeprüfbericht darstellen und den Tag der Überprüfung und die getroffenen Feststellungen festschreiben. Hierdurch sollen die Ergebnisprotokolle übersichtlicher und transparenter werden. Es geht uns auch darum, dass mehr transparent wird und in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Wir haben es in verschiedenen Einrichtungen – zum Beispiel in Schliersee – erlebt, dass zwar Vermerke angefertigt worden sind, diese aber keine Folgen hatten. Deswegen ist es ganz wichtig, dass das frühzeitig transparent wird.

Dann zur Anzeigepflicht: Stationäre Einrichtungen und bestehende Wohnformen der Eingliederungshilfe sollen die besonderen Ereignisse in den FQA und die daraus eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich anzeigen, damit sie frühzeitig beratend unterstützen können und somit eine Verschlechterung der Situation vermieden werden kann. Auch die neuen Wohnformen – ich erwähne hier nur die ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Träger und selbst gesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften – werden jetzt ausdrücklich definiert und festgelegt.

Wenn man über etwas diskutiert, dann muss man auch wissen, über was man diskutiert. Deswegen ist diese Festlegung und Festschreibung, diese Definition besonders wichtig.

Ich muss meinem Vorredner widersprechen: Ich finde es ganz wichtig, dass die kulturelle, die ethnische, die geschichtliche und die sexuelle Identität fortan ausdrücklich vom Schutzbereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes erfasst wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das müssen wir tun. Das ist – sage ich mal – ein deutliches Zeichen, auch Artikel 1 unseres Grundgesetzes umzusetzen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." – Hier gehört die Würde mit dazu.

Weitere Rechtsvorschriften sollen in diesem Paket mitverabschiedet werden. Ich begrüße das ausdrücklich. Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen. Wir müssen gerade dieses Vertragsverletzungsverfahren abwenden. Deswegen steht das auch in diesem Gesetzentwurf drin. Wir müssen das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auch mit dem MT-Berufe-Gesetz ändern und in einem Aufwasch erledigen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren sind wir bei Fragen, die die Lebensführung von Menschen, die pflegebedürftig sind oder Assistenz- und Betreuungsbedarf haben, entscheidende Schritte vorangekommen. Die Vielfalt der Wohn- und

Betreuungsmöglichkeiten hat deutlich zugenommen. Das ganze System soll stärker personenzentriert aufgebaut sein, statt wie früher vor allem auf die Bedarfe der Einrichtungen und der Träger ausgerichtet zu sein. Das ist gut so, und das war auch dringend notwendig.

Ob immer genügend und individuell geeignete Plätze in den stationären Einrichtungen oder bei den ambulanten Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Jetzt ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Das hat natürlich auch mit den Skandalen zu tun, die hier auch schon genannt wurden. Es hat sich eben gezeigt, dass das bisherige Verfahren der Heimaufsicht nicht in der Lage war, auch

ziemlich offensichtliche Mängel aufzudecken und wirksam abzustellen. Da besteht dringender Handlungsbedarf; denn Menschen sind ja nicht nur vernachlässigt, sondern massiv geschädigt worden, und es sind sogar Menschen zu Tode gekommen.

Auch wenn Pflege vielerorts mit Sorgfalt und großem Engagement geleistet wird, gibt es doch auch schwarze Schafe, Einrichtungen und Dienste, wo mit den anvertrauten Menschen in unverantwortlicher Weise umgegangen wird. Deswegen muss es das Anliegen aller Beteiligten sein, hier genau hinzusehen und zu unterscheiden, was Qualität und Betreuung in der Pflege ist – und was nicht. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern das sollte für alle selbstverständlich sein.

Jetzt geht es eben darum, Qualität zu definieren, sicherzustellen und auch zu kontrollieren und gleichzeitig die Integrität und Individualität der Menschen, der Bewohner und der Nutzerinnen und Nutzer zu wahren.

(Beifall bei der SPD)

Der Pflege-, Assistenz- und Betreuungsbedarf ist so individuell und verschieden wie die Menschen selbst, und doch müssen Standards und vergleichbare Verfahren eingeführt und eingehalten werden, um die Sicherheit und damit auch die persönliche Freiheit zu gewährleisten und zu garantieren. Darin steckt von vorneherein ein Dilemma. Dem kann man nur mit möglichst sorgfältigem Vorgehen begegnen. Wir brauchen wirksame und eben nicht unbedingt mehr Kontrolle in den Heimen. Leider sind bislang alle unsere Vorschläge als SPD für bessere Maßnahmen abgeschmettert worden.

Gleichzeitig müssen Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ihre Wohn- und Wahlfreiheit behalten dürfen. Es darf nicht dazu kommen, dass sie gegen ihren Willen am Ende doch nur auf Extraeinrichtungen für Menschen mit Behinderung angewiesen sind, weil alternative und inklusive Wohnformen nach den Auflagen so vielleicht nicht weiter betrieben werden könnten. Das heißt: Wir brauchen unbedingt separate Ausführungsverordnungen für die Eingliederungshilfe. Wir dürfen hier auch nicht alles über einen Kamm scheren.

Wir als Opposition haben eine große Anhörung von Betroffenen und Expertinnen und Experten durchgesetzt und nehmen die vielen Stellungnahmen der Verbände zu diesem Gesetzentwurf sehr ernst. Wir als SPD werden konstruktiv und kritisch mit Änderungsvorschlägen und Beiträgen darauf hinwirken, dass wir zu einem guten Gesetz kommen, das Qualität fördert und unterstützt und Teilhabe ermöglicht.

Es ist dabei absolut notwendig, dass Sie auch auf unsere Hinweise in den Beratungen, die wir jetzt dann bald in den Ausschüssen haben, wo wir ins Detail gehen können, eingehen und nicht über die wichtigen Einsprüche und Hinweise von uns und den Verbänden einfach hinweggehen; denn dieses Gesetz muss ein Gemeinschaftswerk werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nun hat der Kollege Dr. Dominik Spitzer von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Schliersee, Augsburg Seniorenheim Ebnerstraße haben uns alle aufhorchen lassen. Wir waren betroffen von den Ereignissen, und es sollte sich etwas ändern. Und jetzt? – Eine Überarbeitung der PfleWoqG mit überschaubaren Änderungen.

Ich möchte grundsätzlich schon etwas mehr ins Detail gehen. Die Staatsregierung vergibt sich hier die Chance einer wirklichen Verbesserung in der Pflege. In vielen Bereichen fehlen Innovation und Freiraum. Meist findet nur ein sprachlicher Austausch von einzelnen Begriffen statt. Eine echte Würdigung der Besonderheiten von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist leider nicht erfolgt.

Die verpflichtende Supervision in stationären Einrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch fehlt es an der Absicherung der Refinanzierung. In den sogenannten trägergesteuerten Wohngruppen sollen zusätzlich bauliche Standards vorgeschrieben werden, was ein tiefer Einschnitt in die Selbstbestimmung von Menschen wäre. Ich glaube nicht, dass das einer von Ihnen hier in dieser Form erleben möchte und nicht selbstbestimmt leben wollte.

Nach Artikel 19 sollen in Zukunft die ambulanten Betreuungs- und Pflegedienste einen sachgerechten Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln sicherstellen, auch wenn sie diese Leistung gar nicht erbringen. Was sollen die ambulanten Dienste denn noch alles leisten? – Herr Minister, eine Unterstützung der ambulanten Pflegedienste geht anders.

Wie geht es mit den Intensivpflege-WGs weiter, wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird? Fallen Wachkoma-WGs dann alle automatisch unter die hohen Auflagen eines stationären Heimes? Wie sollen Wachkomapatienten ein angemessenes Maß an Selbstbestimmung nachweisen? – Der Ansatz "Beratung vor Sanktion" wird in diesem Gesetzentwurf umgedreht. Der Entwurf atmet damit förmlich das Misstrauen gegenüber den Pflegeanbietern sowie den Pflegekräften. Wertschätzung wäre der richtige Weg, wäre besser. Schon heute können FQA bei erheblichen Mängeln ohne Probleme durchgreifen. Wir schlagen anstatt dieser Symbolpolitik die Ansiedlung der FQA auf Bezirksebene sowie die engere

Zusammenarbeit dieser Player – der FQA auf der einen Seite und dem Medizinischen Dienst auf der anderen Seite – vor.

(Beifall bei der FDP)