Wichtige Reformteile wie die Neuregelung des Personalbemessungssystems oder die dringend notwendige Entbürokratisierung ist die Staatsregierung leider schuldig geblieben. Auch wenn Staatsminister Holetschek ständig durchs Land reist und große Entlastungen für die Pflege predigt: alles in allem, eine echte Enttäuschung und eine reine Luftnummer. Eine echte Erleichterung für die Pflegeanbieter erkenne ich persönlich nicht. Wo bleibt die bessere Zusammenarbeit zwischen den Kontrollinstanzen? Wann werden die Prüfungen endlich aufeinander abgestimmt? Im Ausschuss haben Sie unseren Antrag zur Harmonisierung der Prüfung mit dem Verweis auf die Ergebnisse des Organisationsgutachtens abgelehnt. Wo sind die Ergebnisse? – Oder werden diese uns auch wieder vorenthalten? Wo sind die Lehren aus den Skandalen und die großen Ankündigungen von Ihnen, Herr Holetschek?
Danke. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/28527) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Ich erteile Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ganz besonders, dass wir heute hier im Landtag in Erster Lesung die Kommunalrechtsnovelle beraten können und damit der ganze Prozess gestartet wird. Natürlich hoffe ich, dass am Ende des Tages der Gesetzentwurf auch erfolgreich verabschiedet wird, sofern wir dafür die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wir müssen uns bewusst machen, dass so eine Kommunalrechtsnovelle aufgrund der Regelungsbreite über alle Kommunalgesetze hinweg, vor allem auch aufgrund des umfangreichen Abstimmungsprozesses, insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden, gar keine so einfache Aufgabe ist. Sie nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, und deshalb müssen wir aufpassen, dass wir Vorschläge machen und Änderungen bereitstellen mit einem ausreichenden Vorlauf zu den nächsten Kommunalwahlen, um sie abschließen zu können. Ziel ist es in der Regel, in der Mitte der Legislaturperiode eines Kommunalparlamentes entsprechende Vorschläge zu machen. Die letzte Kommunalwahl war 2020, die nächste findet 2026 statt. Somit haben wir eine Punktlandung geschafft. Wir bringen zur Mitte der Legislaturperiode der Kommunalparlamente den Vorschlag in den Landtag ein.
Wir wissen, dass das Innenministerium nach jeder Kommunalwahl eine Evaluation der Wahlen durchführt, die sich nicht nur auf die Wahlen beschränkt, sondern dass auch andere aktuelle kommunalrechtliche Themen in die Evaluierung einfließen. Die Kolleginnen und Kollegen, die im zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sind, haben einen umfangreichen Bericht im letzten Jahr am 1. März bekommen. Das war ein schriftlicher Bericht, und er wurde in der Sitzung des Ausschusses am 9. März 2022 beraten. Wenn man sich diesen Evaluationsbericht durchliest, kann man feststellen, dass die bisher geltenden Regeln die bestehende Situation ganz gut begleitet und abgebildet haben. Wir wissen aber, dass der Freistaat Bayern immer bestrebt ist, besser zu werden, sich weiterzuentwickeln. Außerdem stellt man fest, wenn man genauer hinschaut, dass in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden durchaus Änderungspotenziale gegeben sind. Diese Änderungspotenziale werden in dieser Novelle mit Änderungsvorschlägen wiedergegeben und dargelegt.
Aufgrund der Kürze, aber auch weil es der Prozess anders vorsieht, weil noch viel mehr Beteiligung stattfinden soll, möchte ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die ich hier nur anreiße und skizziere. Mit dem Gesetzentwurf ermöglichen wir, notwendige Nachwahlen künftig auf einzelne Briefwahlvorstände zu beschränken. Auch bei Mehrheitswahlen ist künftig das Kumulieren möglich. Wichtig ist auch: Mit den Änderungen soll auch eine Wahlrechtsänderung einhergehen. Dabei geht es im Wesentlichen um Folgendes: Nachdem viele von uns auch engagiert in der Kommunalpolitik tätig sind, haben wir festgestellt, dass es zunehmend schwieriger wird, Menschen für die Kommunalpolitik zu gewinnen, sie dafür zu begeistern. Das liegt auch an der Attraktivität. Es gibt zwei Regelungen, die das künftig ein bisschen verbessern, die Bürgerinnen und Bürger animieren sollen. Wenn ich das kurz ansprechen darf: Ein wichtiger Punkt ist die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern. Die Schwelle war bislang bei 5.000 Einwohnern. Man hat gesagt, ab
dann ist es generell erst möglich, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu haben. Wir stellen aber fest, auch in den Debatten, die wir hier haben, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dieses Bürgermeisteramt ausfüllen, durchaus vor großen Herausforderungen stehen. Mit den Aufgaben gehen eine hohe Komplexität und Fülle einher. Deshalb ist es richtig und wichtig, die Schwelle von 5.000 Einwohnern auf 2.500 Einwohner herabzusetzen. Wenn wir ehrlich sind: Viele Gemeinderäte haben in ihrer Kompetenz schon längst entschieden, dass es wichtig ist, dass die Bürgermeister in einer Kommune dieser Größenordnung hauptamtlich aufgestellt sind. Deshalb ist es nur konsequent, wenn wir den rechtlichen Rahmen dafür entsprechend anpassen.
Wichtig ist aber auch, dass wir für kommunale Mandatsträger die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt ermöglichen. Es kann durchaus passieren – wenn man die Verpflichtung hat, an Sitzungen teilzunehmen oder auch an gewissen Veranstaltungen, die von Bedeutung sind, um das kommunale Mandat ausüben zu können –, dass Kosten für die Betreuung von Angehörigen anfallen. Die kommunalen Gremien sollen entscheiden können, dass diese Kosten übernommen werden, damit Familie und Ehrenamt vereinbar sind.
Wichtig ist auch, dass punktuelle Anpassungen des Kommunalrechts von Bedeutung sind. Eine Sache ist andiskutiert worden und hat in der Öffentlichkeit auch Wiederhall gefunden. Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für Landräte gilt das Höchstalter von 67 Jahren. Wir sind der Meinung, diese Höchstgrenze soll wegfallen. Künftig sollen die Wählerinnen und Wähler in ihrer Kompetenz entscheiden, wer ihre Bürgermeisterin, ihr Bürgermeister oder ihre Landrätin, ihr Landrat sein soll. Ich denke, damit wird der Wählerwille ein Stück weit besser abgebildet.
Die Corona-Zeit und die Digitalisierung haben uns aufgezeigt, welche Möglichkeiten gegeben sind, um noch mehr Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Wir alle erinnern uns daran, dass auch im Landtag das Streamen eine ganz gute Möglichkeit war, um an Sitzungen teilzunehmen. Die Mediathek bei uns im Landtag ist inzwischen gang und gäbe und ein gutes Instrument. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass neben den Regelungen der Hybridsitzung auch das Streamen und das Speichern in der Mediathek abgebildet werden können.
Wichtig ist auch: Wenn wir über die Energiewende sprechen, stellen wir fest, dass es gerade für den kommunalen Bereich gewisse Korsette gibt. Wir wollen das Engagement, die Beteiligung der Kommunen an der Energiewende, an der Energieversorgung großzügiger gestalten und die Deckelung aufheben. Damit wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass sich die Gemeinden noch mehr engagieren.
Wichtig ist auch, dass bei dieser Novelle die Kommunalgesetze im Gesetzentwurf in einer geschlechtergerechten Sprache abgebildet werden. Damit werden diese Dinge ein Stück weit stärker ins Gleichgewicht gerückt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, es sind nur einige wenige Themen, die ich ansprechen möchte und angesprochen habe. Ich denke, es gibt viel zu diskutieren. Dafür haben wir den Diskussionsprozess, an dem die Ausschüsse und Weitere noch beteiligt sind. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion, auf einen interessanten Austausch und hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich verabschieden.
Danke, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist Herr Kollege Johannes Becher vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herzlichen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs zur Kommunalrechtsnovelle. In der Tat, wir haben schon eine geraume Zeit darauf gewartet. Sie haben es angesprochen: Wir haben die Debatte dazu schon im letzten Jahr im Ausschuss gehabt. Eigentlich habe ich gedacht, der Gesetzentwurf käme vor dem letzten Sommer. Es hieß nämlich, er kommt vor dem Sommer, es wurde aber nicht gesagt, vor welchem. Wichtig ist, dass wir ihn noch in dieser Legislaturperiode haben. Ich denke, das ist grundlegend.
Wir GRÜNE sind eine kommunalfreundliche Partei, weil wir wissen, dass die Dinge am besten vor Ort entschieden werden. Wir müssen die Finanzausstattung der Kommunen verbessern. Wir müssen schauen, dass wir das Wesentliche im Landtag festlegen. Aber wir müssen den Kommunen auch so viel Freiheit wie möglich lassen. Das ist unser Grundverständnis von kommunaler Selbstverwaltung.
Ich möchte drei Themenbereiche aufgreifen, die in dem Gesetzentwurf stehen: Das eine ist die Aufhebung der Altersgrenze für die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte. Ich halte das für richtig. Dazu haben wir schon vor zwei Jahren diskutiert; da gab es noch viele Argumente vonseiten der CSU, warum das nicht richtig sei. Ich bin froh, dass der Argumentation jetzt gefolgt wird. Die Leute können selbst entscheiden, ob sie noch mal antreten wollen, und die Wählerinnen und Wähler können auch selbst entscheiden, ob die Person für die nächsten sechs Jahre die beste Person an der Spitze einer Kommune ist. Ich bin daher dafür, die Altersgrenze aufzuheben, und ich bin auch dafür, die Mindestaltersgrenze für das Amt des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin aufzuheben. Solche Altersgrenzen braucht es nicht, meine Damen und Herren.
Was die Absenkung der Einwohnerzahl bezüglich der Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterämter angeht: Dass man jetzt von 5.000 auf 2.500 Einwohner runtergeht, halte ich von der Grundrichtung her für richtig. Die Frage ist: Ist 2.500 die richtige Grenze? – Wir würden vielleicht sogar noch etwas weiter runtergehen. Wenn man sich anschaut, wie sich das Tätigkeitsfeld der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Vergangenheit verkompliziert hat, muss man eigentlich sagen, dass es sehr schwierig ist, diese wichtige Aufgabe im Ehrenamt überhaupt noch zu leisten. Ich denke, wir sollten auf 2.000 Einwohner runtergehen. Ich jedenfalls meine, dass die Tendenz zu mehr Hauptamtlichkeit bei den Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern richtig ist.
Ein Punkt, der mich am Gesetzentwurf tatsächlich sehr freut: die Übernahme von Betreuungskosten für Kinderbetreuung während Ratssitzungen oder auch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Das haben manche Kommunen sowieso schon in der Geschäftsordnung gemacht. Dass man das jetzt zentral bayernweit regelt, halte ich für richtig. Wir haben dazu im Jahr 2020 einen Gesetzentwurf eingereicht; der wurde hier von der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt. Dieser Aspekt findet sich jetzt, drei Jahre später, wieder. Ich begrüße es immer, wenn unsere Vorschläge aufgegriffen und dann in geltendes Recht übergeführt werden. Noch besser wäre es gewesen, gleich unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das wäre aus meiner Sicht die noch bessere Variante.
Was fehlt noch in diesem Gesetzentwurf? – Ich bin auch der Meinung, dass man keine Revolution braucht, aber eine weitergehende Reform, um noch einige weitere Ziele zu erreichen, wäre aus meiner Sicht sinnvoll: im Hinblick auf die Attraktivität des kommunalen Ehrenamts, die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Arbeit, Familie, die Transparenz von Entscheidungen vor Ort. Gerade in Zeiten von Fake News und Falschnachrichten hilft Transparenz. Auch sollten Partizipation und Teilhabe ausgeweitet werden. Ein Thema ist hier die Jugendbeteiligung. Die Jugendlichen vor Ort haben ein Recht darauf, beteiligt zu werden. Wir sollten praxistaugliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kommunen, finanziell vernünftig ausgestattet, ihre Aufgaben auch wirklich erfüllen können.
Wir haben dazu 15 Änderungsanträge in der Vorbereitung; die werden wir in dem Verfahren einreichen, die will ich jetzt gar nicht alle vorstellen. Ich möchte nur drei Bereiche kurz herausgreifen: Der eine ist – mir ist wichtig, das wieder in die Debatte zu bringen – eine Vertretungsregelung für den Fall, dass Ratsmitglieder längerfristig ausfallen, zum Beispiel weil Familiennachwuchs kommt, weil sie krank werden oder weil sie ein Auslandsstudium aufnehmen. Im Moment gibt es für sie nur die Möglichkeit, ihr kommunales Mandat aufzugeben, oder ihr Stuhl bleibt ein halbes Jahr verwaist. Ich halte das für nicht mehr zeitgemäß, wenn wir Leute finden wollen, die den Job sechs Jahre machen. Ich möchte daher eine Vertretungsregelung, dass der erste Nachrücker oder die erste Nachrückerin Gemeinderätin auf Zeit wird, wenn ein Mandatsträger längerfristig ausfällt; dann kann die Person später wieder zurückkommen. Das ist für mich Vereinbarkeit, meine Damen und Herren.
Bei den Aufgaben der Kommunen, glaube ich, ist es ebenfalls Zeit, Anpassungen vorzunehmen. Klimaschutz und Klimaanpassung sind aus meiner Sicht eine kommunale Pflichtaufgabe. Ich möchte das in der Gemeindeordnung gerne auch so benennen, um deutlich zu machen, dass diese Pflichtaufgabe vom Staat auch finanziert werden muss.
Bei den Landkreisen ist uns der soziale Wohnungsbau wichtig. Im Moment ist er eine Aufgabe der Gemeinden. Manche Landkreise machen das noch, weil sie aus der Vergangenheit Wohnungsbaugenossenschaften haben. Ich glaube, es wäre sinnvoll, dass auch die Landkreise den sozialen Wohnungsbau voranbringen, weil das für die kleinen Kommunen nur mit den Landkreisen geht.
Der letzte Punkt, den ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit hier nur noch ansprechen möchte: die Absenkung des Wahlrechtsalters auf der kommunalen Ebene auf 16 Jahre. Liebe FREIE WÄHLER, ihr wart auch mal dafür. Ich hoffe, ihr seid es immer noch und kämpft dafür. Viele Themen von Jugendlichen liegen doch wirklich unmittelbar auf der kommunalen Ebene. Ich meine, dass es die absolut richtige Entscheidung wäre, das Wahlrechtsalter auf 16 Jahre zu senken. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen, den Kommunen mehr zutrauen, ihnen mehr Freiheiten geben. Das ist das Ziel. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, Erste Lesung, lange Jahre der Vorbereitung. – Im Prinzip beginnt die Evaluation einer Kommunalwahl nach Ende der Wahl selbst. Ich glaube, es ist für den Landtag eine herausragende, wichtige und gute Aufgabe, immer wieder den
Kern, das Herz der Politik in Bayern zu stärken, nämlich der Kommunalpolitik die Voraussetzungen zu geben, die die Kommunalpolitik braucht.
Das Funktionieren der kommunalen Gremien ist äußerst wichtig für unser Land, für die Städte und die Gemeinden und natürlich auch für die Menschen, die unmittelbar Kontakt mit der Kommunalpolitik haben. Der Zugang zu diesen Gremien, die Wählbarkeit muss garantiert sein. Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit, gleiche, freie, geheime Wahlen und die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen über allen Gesetzen.
Unbestritten richtig ist es, dass die gesetzlichen Grundlagen für Kommunalwahlen und die kommunale Arbeit immer wieder fortgeschrieben werden, natürlich auch deshalb – Kollege Becher hat darauf hingewiesen –, weil sich die Anforderungen an die Wahl, an die Funktionsfähigkeit der Gremien, an die Damen und Herren, an die Persönlichkeiten, die bereit sind, in solchen Gremien mitzuarbeiten, ständig verändern.
Ich bin zum Beispiel – nicht mein Verdienst, aber altersbedingt – seit 45 Jahren in kommunalen Gremien vertreten. 1. Mai 1978 – vor 45 Jahren –, da war was los. Kommunalpolitik war schon immer eine heiße Kiste. Wer sich erinnern kann – viele im Raum waren noch gar nicht auf der Welt –: damals die große Gebietsreform, Einheitsgemeinden, Zusammenfassung von Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften wurden eingerichtet. Es war viel los. Aber es hat sich in dieser Zeit auch viel verändert. Damals wurden Vereinigungsfeste gefeiert, manche haben prozessiert, andere haben die Akten nicht herausgegeben. Es hat alles gegeben in der Bandbreite. – Ich sehe, einige Zuschauer auf der Besuchertribüne waren auch schon aktiv dabei, können sich noch erinnern an die stürmischen Zeiten 1978.
Technischer Fortschritt hat Einzug gehalten. Die Lebenssituation der Menschen hat sich verändert: berufliche Anforderungen, Fluktuation, auch der Umgang miteinander in den Gremien ist anders geworden – nicht nur durch technischen Fortschritt, auch durch mehr Solidarität. Als ich als junger Bursche in den Gemeinderat gekommen bin, haben sie zunächst einmal gesagt: Bua, pass auf, da hockst di hi, hörscht a mal zwä Jahr zu, dann darfst du mal was sach.
Das haben die FREIEN WÄHLER auch schon gesagt. Etwas anderes hat man nicht gekannt. Also, es war damals eine andere Umgangsweise, das wollte ich nur sagen. Das hat mir nicht geschadet. Das zeigt aber, wie anders der Umgang miteinander geworden ist.
Nicht zuletzt gab es die technischen Errungenschaften. Ich glaube, 1978 hat die Übermittlung einer DIN-A4-Seite per Fax noch eine Minute gedauert. Kopieren war denkbar schlecht möglich; das hat man fast gar nicht gekonnt. Man hat noch auf Matrize getippt, und wenn der Ratssaal nach irgendwelchen ätzenden Substanzen gerochen hat, wusste man, dass der Gemeindearbeiter wieder das Mitteilungsblatt über Matrize ausgedreht hat.
Es ist also noch nicht einmal ein halbes Jahrhundert her. Das lässt natürlich die Chance zu überlegen, was ein halbes Jahrhundert später sein wird. Viele von Ihnen werden diese Zeit vielleicht noch erleben – ich nicht mehr. Aber was wird sich in der Zukunft in der Kommunalpolitik weiter verändern? Die Grundlage der Kommunalpolitik – ich denke, die müssen wir am meisten schützen – ist, dass sich immer Frauen und Männer bereit erklären, dieses kommunale Ehrenamt auszuüben. Diese Frauen und Männer können auch zu Recht verlangen, dass die Gesetzgebung des Staates auf ihre Bedürfnisse, auf ihre Lebenssituation Rücksicht
nimmt und den Weg und die Arbeit in den kommunalen Gremien ermöglicht, nach Möglichkeit auch in einer Form, die für viele eine interessante Herausforderung zum Mitarbeiten darstellt.
Natürlich ist dies spannend. Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die meisten sind in kommunalen Gremien vertreten. In den Stimmkreisen wird diskutiert: Ihr ändert doch jetzt die Kommunalverfassung; pass auf: Das müsst ihr hineinschreiben. – So wissen wir natürlich, dass in den Stimmkreisen Diskussionen stattfinden. Wir als Landtagsabgeordnete, als Edelkommunalmandatsträger wissen natürlich auch genau, wie es geht und dass wir Hunderte, Tausende kompetenter Persönlichkeiten haben, die alle wissen, wie es geht. Wir können aber nur ein Gesetz schreiben.
Es gibt gute Ideen, es gibt sehr gute Ideen, es gibt weniger gute Ideen, und es gibt vielleicht Ideen, für die die Zeit noch nicht reif ist. Darauf werden wir dann im Einzelnen in den Diskussionen eingehen, Kollege Becher. Unsere Aufgabe ist es nun, aus der Fülle der Anregungen und Diskussionen, die wir im Rahmen des Prozesses der letzten Monate erhalten haben, möglichst viele Anregungen in Gesetzesform zu bringen.