Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Es gibt gute Ideen, es gibt sehr gute Ideen, es gibt weniger gute Ideen, und es gibt vielleicht Ideen, für die die Zeit noch nicht reif ist. Darauf werden wir dann im Einzelnen in den Diskussionen eingehen, Kollege Becher. Unsere Aufgabe ist es nun, aus der Fülle der Anregungen und Diskussionen, die wir im Rahmen des Prozesses der letzten Monate erhalten haben, möglichst viele Anregungen in Gesetzesform zu bringen.

Evaluation der Kommunalwahl heißt auch Einbindung der Spitzenverbände, heißt nachzufragen: Was wollt ihr? Wie ist eure Meinung? Vieles, auf das die Spitzenverbände hingewiesen haben, steht im Entwurf. Kollege Staatssekretär Sandro Kirchner hat dankenswerterweise einzelne Punkte des Gesetzentwurfes angesprochen, Kollege Becher ebenfalls.

Lassen Sie mich vier Punkte nennen. Die Technik ist eingezogen. Hybride Sitzungen, hybride Bürgerversammlungen, Technik in der Gemeinde, in der Stadt sind möglich. Dankenswerterweise haben wir in der Corona-Krise schon intensiv darüber debattiert und gute Lösungen gefunden, die jetzt ihre Fortsetzung in der kommunalen Gesetzgebung finden.

Die Hürde für die Hauptamtlichkeit wird gesenkt. Auch das ist ein langwieriger Prozess. Ich stimme zu, wenn gesagt wird, man hätte das noch weiter senken können. Es ist ja nicht verboten, auch unter 2.500 Einwohnern eine Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben. Natürlich muss man auch sehen, dass viele, die nebenbei gerne einen Beruf als selbstständiger Handwerksmeister, als Landwirt usw. ausüben, lieber in die Ehrenamtlichkeit gehen, und man muss natürlich auch sehen, dass man differenzieren kann.

Eine gute Freundin von mir ist Bürgermeisterin in einem Dorf mit 1.500 Einwohnern und drei Ortsteilen. Das Dorf hat eine eigene Wasserversorgung, eine eigene Abwasserentsorgung und ist Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft. Sie könnte gerne hauptamtlich sein. Es gibt aber auch Einheitsgemeinden mit 1.500 oder 2.000 Einwohnern, gut situiert, eine Kirche, ein Sportverein, eine Feuerwehr, in denen man das Amt eventuell auch noch ehrenamtlich ausüben kann.

Ich glaube, da immer auf die Selbstständigkeit der Entscheidung vor Ort Wert gelegt wird, sollten wir diese Entscheidung den Personen vor Ort überlassen; allerdings sollte der Gesetzgeber aufgrund der Absenkung deutlich darauf hinweisen und sagen: Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, prüft wirklich gewissenhaft, ob für eure Kommune ein hauptamtlicher Bürgermeister denn nicht besser wäre.

Ich glaube, ein großer Erfolg ist die Erstattung mandatsbedingter Betreuungskosten. Nicht unumstritten sind die Inkompatibilitätsvorschriften hinsichtlich Teilzeit. Ich glaube, auch das war wichtig. Man kann keinem erklären, dass ein Teilzeitmitarbeiter Rat oder Rätin sein darf, eine Vollbeschäftige oder ein Vollbeschäftigter aber

nicht. Das haut nicht hin. 1978 war es vielleicht noch so: Wo schaffst du? – Bei der Gemeinde. Halbtags? – Ja. – Du schaffst ja nicht so richtig; also kannst du auch Gemeinderat sein. Die Zeiten haben sich geändert. Heutzutage ist Teilzeit ein akzeptierter und wichtiger Bereich der Verwaltung. Deshalb sollte man diese Inkompatibilität weiter reduzieren.

Herr Abgeordneter, denken Sie an das Ende Ihrer Redezeit.

Das Wahlalter wurde nicht abgesenkt. – Schade; ich hätte noch ein paar Sekunden gebraucht. Über die Bürgermeister haben wir gesprochen. Das ist eine Frage der Zeit. Vielleicht ist es mittlerweile so weit. Alle werden aufgefordert, länger zu arbeiten. – Also gut, lassen wir es sein. Über die Änderungsanträge der GRÜNEN werden wir gerne diskutieren.

Herr Kollege, Ihre Zeit ist zu Ende. Wir haben ja noch die Ausschusssitzungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Das Wort hat der Abgeordnete Oskar Atzinger.

(Beifall bei der AfD)

Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Quidquid agis, prudenter agas et respice finem – was auch du tust, handle klug und bedenke das Ende.

Ist es wirklich klug, Bürgermeister und Landräte mit 67 in Rente zu schicken? – Die jetzige Regelung jedenfalls ist genauso fragwürdig wie der Plan, dass 79-Jährige ihre Heizung austauschen müssen, 80-Jährige aber nicht.

(Manfred Ländner (CSU): Die schicken wir doch gar nicht in Rente!)

Bisher darf nämlich jemand, der am 1. Mai 67 wird, nochmals für sechs Jahre kandidieren, jemand, der am 30. April 67 wird, jedoch nicht mehr. Aber gar keine Altersgrenzen mehr? Ist dies wirklich sinnvoll? – Besser wäre aus unserer Sicht in jedem Fall eine Begrenzung der Amtszeit.

Der Verdacht bleibt, dass dies nur deshalb geschieht, um dem handsamen Münchner SPD-Bürgermeister Reiter, mit dem sich die Staatsregierung anscheinend arrangiert hat, eine weitere Amtszeit zu ermöglichen und zumindest 2026 einen grünen Oberbürgermeister respektive eine grüne Oberbürgermeisterin zu verhindern.

Als Bezirkstagspräsident kann man im Ehrenamt bis zu fast 8.500 Euro im Monat bekommen. – Ein Unding! Verantwortung für mehr als eine Million Menschen bedarf einer hauptamtlichen Tätigkeit. Wann sieht man das endlich ein? Bei Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern soll dies ja in Zukunft Pflicht sein; bei Gemeinden mit 2.500 bis 5.000 Einwohnern die Regel.

Ganz versteckt soll festgelegt werden, dass die Daten von Wasserzählern elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der gesamte Gesetzentwurf umfasst immerhin 85 Seiten. Begründet wird dies mit Betriebssicherheit, Hygiene und Gefahrenabwehr. Es ist zu hoffen, dass dies nicht der erste Schritt zur Rationierung des Wasserverbrauchs ist und der Staat vorschreiben kann, wie lange und wie oft man sich waschen darf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von den GRÜNEN: Schwach!)

Nächster Redner ist der Kollege Robert Riedl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer! Auf der Grundlage der Evaluierung der Kommunalwahl vom 15. März 2020 hat das Innenministerium ein Gesetz entworfen. Vorschläge und kommunalpolitische Themen wurden aufgenommen und im Gesetz umgesetzt.

Um all die Änderungen zu bewerten, würde ich die Redezeit der gesamten Fraktion brauchen. Deswegen beschränke ich mich auf mir und uns wichtige vier Änderungen oder Nichtänderungen. Ich möchte allerdings betonen, dass in diesem Gesetz viele gute und notwendige Änderungen vorgenommen worden sind.

Zu begrüßen – was auch von den kommenden Spitzenverbänden so bewertet wird – ist die Hauptamtlichkeit von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in kleinen Gemeinden ab 2.500 Einwohnern. Genau diese Zahl ist mir und uns ein Dorn im Auge. Ehrenamtlicher Bürgermeister, Nebenjob, Familie und abendliche Gemeinderatssitzungen sind nicht mehr zu bewältigen – nicht von einem Mann und erst recht nicht von einer Frau, die ja noch mehr in der Familie eingebunden ist.

(Zurufe – Unruhe)

Der Hintergrund ist ganz einfach, dass die Frau in der Familie noch mehr eingebunden ist, und nichts anderes. – Wir haben immer weniger Frauen und Männer, die sich um diesen Job bewerben.

Für mich macht es bei Arbeitszeit, dem Arbeitsaufwand und den Aufgaben auch keinen Unterschied, ob eine Kommune 1.900 oder 2.500 Einwohner hat – im Gegenteil: Kleine Gemeinden haben weniger Mitarbeiter und müssen sich viel mehr um die Verwaltungsarbeit kümmern. Ich würde vorschlagen, dass alle bayerischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Haus aus hauptamtlich sind. Es soll überhaupt keine Zahl mehr geben.

(Zuruf)

Die kommunale Selbstverwaltung bleibt trotzdem erhalten, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Gemeinderäte in der Frage entscheidet. Zudem wurde die Entscheidung durch einen Bürgerentscheid, welchen Status der Bürgermeister hat, auf die Negativliste gesetzt.

Auf eine überaus positive Resonanz stößt die Einfügung der Spezialvorschrift in Artikel 87 der Gemeindeordnung, wodurch die Versorgung mit Strom, thermischer Energie und Gas durch gemeindliche Unternehmen ermöglicht wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Energieversorgung zum Kreis der eigenen Angelegenheiten der Gemeinden zählt. Zudem werden damit verbundene Tätigkeiten wie Installation und Wartungsarbeiten geregelt.

Dass dem Amt der Bezirkstagspräsidentin oder des Bezirkstagspräsidenten im Gesetz eine höhere Bedeutung zugemessen wird, ist eine gute Entscheidung. Dies aber nur mit einer Ehrensoldanhebung zu begründen, ist für mich und große Teile der Fraktion nicht der richtige Weg. Ich halte es mit der Stellungnahme des Bezirketages, der eine Hauptamtlichkeit des Amtes fordert. Mit der Erweiterung der Aufgaben und der damit gestiegenen Verantwortung und Bedeutung wäre eine Ausstattung als Hauptamt angemessen und gerechtfertigt. Mit einer Direktwahl könnte dies leicht erreicht werden.

Lieber Herr Becher, lassen Sie mich zu meinem letzten Punkt eine persönliche Anmerkung machen: Das mit den Frauen ist völlig missverstanden worden. Dass ich das Wahlalter von 16 Jahren bei Kommunalwahlen nicht durchboxen konnte, schmerzt mich sehr. Dass aber im Gegenzug die Altersgrenze von 67 Jahren für hauptamtliche Bürgermeister*innen und Landrät*innen aufgehoben wird, dass auch im Herbst das Wählbarkeitsalter für Ministerpräsidenten von 40 Jahren nicht gesenkt wurde und zu guter Letzt im nächsten Jahr bei der Europawahl Jugendliche mit 16 Jahren wählen dürfen, ist eine Watschn für die bayerische junge Generation. Diese Politik ist wohl dem demografischen Wandel geschuldet. Darüber sollten viele nachdenken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das Wort hat nun der Kollege Klaus Adelt von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Sandro Kirchner, es sind genau 1.150 Tage nach der Wahl, wo wir den Gesetzentwurf einreichen. Aus Sicht der SPD ist der Wegfall der Altersgrenze ein ganz wichtiger Punkt. Manfred Ländner hat von vergangenen Zeiten geschwärmt.

(Zuruf)

So wird es ihm möglich gemacht, 2026 erneut zu kandidieren, wenn seine Erfahrung gewünscht und gebraucht wird; das gilt nebenbei bemerkt natürlich auch für andere. Der Vorwurf, der bei unseren Anträgen, die Altersgrenze wegfallen zu lassen, immer kam, war die erhöhte Gebrechlichkeit ab 67 Jahren. Das stimmt nicht; denn das Altern ist eine ganz individuelle Geschichte und hängt von jedem selbst ab. Endlich hat die Mehrheit des Hauses aber ein Einsehen.

Zu den Grenzen der Hauptamtlichkeit. Es ist sehr gut, dass sie gesenkt worden sind; denn die Wahrnehmung von Terminen neben dem Beruf ist oftmals nicht möglich. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Bürgermeister einer kleinen Gemeinde alle Aufgaben, die auf ihn zukommen, genauso wahrnehmen kann wie der Bürgermeister einer großen Kreisstadt. Das schafft er nicht, aber es gibt die Möglichkeit.

Die Verlängerung der Fristen bei Kommunalwahlen tut unseren Verwaltungen sehr gut. Unseren Stadträtinnen und Stadträten, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten tut es sehr gut, dass die Betreuungskosten übernommen werden, nachdem wir das lange gefordert haben und nicht durchsetzen konnten.

Nicht zustimmen kann ich dem Ansinnen der FREIEN WÄHLER betreffend die Hauptamtlichkeit von Bezirkstagspräsidenten. Der Job des Bezirkstagspräsidenten ist kein Austragsstüble; denn die haben Geschäftsleiter, die das hervorragend machen. Ich darf nur an Oberfranken erinnern, wo unser ehemaliger Landtagskollege Peter Meyer eine hervorragende Arbeit leistet.

Damit sind wir bei einem wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs. Ich habe vom Bezirkstagspräsidenten gesprochen und nicht von der Bezirkstagspräsidentin. Viele Punkte der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirkstagswahlordnung sind geschlechtergerecht geändert worden; das halte ich für sehr wichtig. Auch die Stärkung der Briefwahl wird zu einer weiteren demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger führen.

Alles in allem schaut der Entwurf gar nicht so schlecht aus, aber viele Anträge – Johannes Becher hat es erwähnt – wurden im Vorfeld abgelehnt, so zum Beispiel unser Antrag, den Wahltermin von Anfang März um einen Monat zu verschieben.

Bei der Landtagswahl kann man leicht Schwimmbadbesuche, dieses und jenes machen, aber bei der Wahl im Frühjahr hat man immer Salzränder an der Hose, du darfst deine Plakate freikehren, weil sie zugeschneit sind, und all die Geschichten. Es ist wahrlich nicht herrlich für die Wahlkämpfer, dies zu tun. Deshalb werden wir diesen Antrag erneut stellen.

Es wird ein gutes Gesetz; ich habe das mal fahrlässigerweise gegenüber Minister Füracker erwähnt. Ein gutes Gesetz wird aber noch besser, wenn die Änderungsanträge diskutiert, berücksichtigt und nicht pauschal abgelehnt werden.

(Beifall bei der SPD)

Lasst uns ein sehr gutes Gesetz machen. Ich freue mich auf die Verbändeanhörung im KI demnächst. Das wird eine längere Sitzung; denn die Kommunen sind es, die es betrifft. Herzlichen Dank dem Landtagsamt für die dicke Synopse. Ich drucke sie auch gar nicht aus; denn dann wäre mein Drucker aus dem Regal gefallen, aber Sie müssen die erst mal erstellen. Ich freue mich auf die Verbändeanhörung und auf den Beschluss demnächst.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat nun der Kollege Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion.