Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Positives und Kritisches; ich will mal mit dem Positiven beginnen. In der Tat ist zunächst die Synopse zu loben. All denen, die daran mitgearbeitet haben, ganz herzlichen Dank! Das hat das Arbeiten an und mit den Gesetzen sehr erleichtert, sonst wäre das gar nicht in dieser Form möglich gewesen. Also alle Anerkennung, herzlichen Dank dafür.
Inhaltlich freuen wir uns, dass die Höchstaltersgrenze für Bürgermeister und Landräte, bei der wir über viele Jahre immer wieder vorgetragen haben, dass es doch Sache der Wählerinnen und Wähler sein soll, das zu entscheiden, und nicht des Gesetzgebers – man sollte es schon da platzieren, wo die Verantwortung auch zum Schluss liegt –, jetzt gestrichen wird. Das begrüßen wir sehr.
Wir haben auch unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung schon Debatten über Hybridsitzungen geführt, die wir ja schon haben. Da gibt es jetzt auch weitere Entwicklungen, die wir auch für gut und richtig halten, wenn es um Bürgerversammlungen oder die Möglichkeit einer Echtzeitübertragung von Gemeinderatssitzungen geht. Das sind durchaus alles Dinge, die wir für richtig und wichtig halten.
Auch Erleichterungen beim Bürgerentscheid sind zarte Pflänzchen, die möglicherweise noch nicht das Ende der Fahnenstange sein können und sein müssen, aber immerhin ist auch da jetzt der Weg gewiesen. Beim Bürgerentscheid gibt es die Tendenz, den Trend zu beachten, mehr über Briefwahl und vergleichbare Instrumentarien zu machen. Auch der Weg ist gewiesen.
Auch die erleichterte Zulässigkeit von wirtschaftlichen Betätigungen bei der Energiegewinnung – Strom, Gas und thermische Energie – halten wir für zeitgemäß, sachlich richtig und wichtig.
Die Übernahme der Kosten für Betreuung und Pflege ist wichtig für die Schaffung von Familienfreundlichkeit. Menschen, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernehmen müssen, erhalten damit die Möglichkeit, gleichzeitig ein kommunales Mandat auszuüben. Darüber haben wir schon oft debattiert. Der Gesetzentwurf der
Staatsregierung schafft jetzt diese Möglichkeit. Hier ist positiv anzuerkennen: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Wir haben aber auch ein paar Punkte, die uns nicht gefallen und die wir bedauern. Ich möchte drei dieser Punkte nennen:
Erstens. Das Wahlalter 16 Jahre: Nächstes Jahr wird die Europawahl stattfinden. Da werden die Jugendlichen ab 16 wählen dürfen. In dem überschaubaren Bereich einer Gemeinde wird es aber den Jugendlichen in diesem Alter nach wie vor nicht möglich sein zu wählen. Das halten wir für falsch. Diesbezüglich werden wir sicherlich über Änderungsanträge beraten und diskutieren müssen. Würden sich die FREIEN WÄHLER an dieser Stelle mit ihren Überzeugungen durchsetzen, könnten wir mit Mehrheit ein gutes Ergebnis für die Kommunalwahl 2026 organisieren.
Zweitens. Wollen wir die Kommunalwahl denn nicht etwas später im Jahr durchführen, damit wir nicht im Januar oder Februar, wenn es schneit, gräuslich und kalt ist, hinaus müssen? Das gilt besonders für den Bayerischen Wald.
Der letzte Punkt. Die Hürden für die Berufsmäßigkeit der Bürgermeister abzusenken, dieses Thema bei den Bezirkstagspräsidenten aber gar nicht anzufassen, ist ein Wertungswiderspruch, zu dem ich leider keine Ausführungen mehr machen kann. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich schon auf die dortige Debatte.
Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/28528) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krebsregistergesetzes (Drs. 18/28529) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Aus
schuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 18/28530) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Florian von Brunn, Diana Stachowitz, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Tariftreue- und Vergabegesetz - BayTVgG) (Drs. 18/28545) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Kollegin Diana Stachowitz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tariftreue- und Vergabegesetz – ich werde es gleich wieder in meinen Ohren klingen hören: Die SPD legt dieses Gesetz zum soundso vielten Male vor. Es ist doch immer wieder das Gleiche. – Ja, aber als Opposition ist es unsere Aufgabe, solche Gesetze immer wieder vorzulegen. Wir haben als Opposition die Aufgabe, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen, bis es dann doch endlich gemacht wird.
Ich sage es ganz deutlich: Das ist keine g’spinnerte Idee der Bayern-SPD. Ein solches Gesetz gibt es in fast allen Bundesländern. In den wenigen Bundesländern, die das Gesetz noch nicht haben, ist es angekündigt. Nur Bayern will noch immer kein Tariftreue- und Vergabegesetz verabschieden. Der Bund hat ein solches Gesetz bereits in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt, der im Juli eingebracht wird.
Was bedeutet ein Tariftreuegesetz? – Das heißt, dass wir endlich aus den Dumpinglöhnen aussteigen werden. Die 100 Milliarden Euro des Freistaats werden dann für gute Löhne ausgegeben. Das hilft allen Unternehmen, die faire Löhne bezahlen und sich nicht von anderen Firmen, die mit Subunternehmern arbeiten, die keine vernünftigen Löhne bezahlen, ausbooten lassen. Deswegen ist ein solches Gesetz richtig.
Warum ist dieses Gesetz jetzt so wichtig? – Dieses Tariftreuegesetz wird dafür sorgen, dass wir ein Scharnier zu dem Bundesgesetz haben. Alle Firmen, die ihre Angestellten vernünftig bezahlen, können sicher sein, dass sie im Wettbewerb nicht ausgebootet werden. Wenn sie ihre Leute vernünftig bezahlen, bekommen sie Aufträge vom Bund und vom Freistaat Bayern. Die Steuergelder werden dann für vernünftige Löhne ausgegeben, damit die Menschen hier ihre Miete zahlen, ihren Lebensunterhalt bestreiten und im Biergarten ihr Bier bezahlen können.
Es gibt noch weitere Gründe für ein solches Gesetz. Wir brauchen unbedingt mehr Tarifbindung. Das soll der Anstoß für andere Firmen sein, sich den Tariflöhnen im freien Wettbewerb anzuschließen. Bei den Firmen, die in Tarifbindung bezahlen, haben die Beschäftigten 1.700 Euro pro Jahr mehr in der Tasche als bei Betrieben, die keine Tariflöhne bezahlen. Daher ist die Tarifbindung gut. Wir stehen mit unserer Forderung an der Seite der Gewerkschaften, der KAB und dem Katholikenrat. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist wichtig.
Jetzt wird gleich wieder das Argument kommen, dass die "armen" Firmen bei der Ausschreibung überlastet seien. – Das ist doch nicht wahr! Die Vergabekriterien sind doch ganz etwas anderes. Die werden von jeder Kommune festgelegt. Die Stadt Fürth koppelt sich an, um die Löhne und die Arbeitsbedingungen festzuschreiben. Die Vergabekriterien und die Ausstattung, die zu mehr Bürokratie und schwierigen Vergaberichtlinien führen könnten, sind etwas anderes. Da sind vielleicht auch die Vergabekriterien der EU zu betrachten. Das hat aber nichts mit einem landesweiten Tariftreuegesetz zu tun. Ich sage das nur, um etwas Klarheit in die Debatte zu bringen.
Unser Gesetzentwurf ist sehr schlank gehalten. Wir hatten bereits verschiedene Gesetzentwürfe anderer Fraktionen zu diesem Thema. Die GRÜNEN haben letztens einen solchen Gesetzentwurf eingebracht, der mit Themen wie Lieferketten und Frauenquote gekoppelt war. Wir sagen: In erster Linie muss die Tariftreue gewährleistet sein, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vernünftig bezahlt werden und keine Flucht in Dumpinglöhne mithilfe von Subunternehmern erfolgt. Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier ihr Geld verdienen und dass ihre Gesundheit geschützt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Stachowitz. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Das Wort hat Herr Kollege König von der CSU-Fraktion.
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie die Frau Kollegin Stachowitz schon sagte: Es ist der x-te Entwurf eines solchen Gesetzes. Immer wieder einen Gesetzentwurf einzubringen, dagegen ist an sich nichts zu sagen. Aber ich bitte die SPD-Fraktion, in sich zu gehen und zu überlegen, ob es parlamentarisch in Ordnung ist, zehn Monate, nachdem der letzte Gesetzentwurf abgelehnt wurde, denselben Gesetzentwurf mit demselben Wortlaut wieder einzubringen und zu erwarten, dass er die ganze Mühle im Parlament mit Beratung in den Ausschüssen usw. wieder durchlaufen wird. Ich will Sie in aller Freundschaft darauf aufmerksam machen, dass es auch möglich wäre, einen solchen Gesetzentwurf hier in Erster Lesung abschließend zu behandeln, nämlich abzulehnen. Ich würde das mittlerweile für geboten halten, weil ich Ihr Vorgehen als ein bisschen unverschämt ansehe. Es wurde nur eine Vorschrift gegenüber dem Gesetzentwurf vom letzten Jahr weggelassen. Ansonsten ist es wortgleich derselbe Gesetzentwurf.
Die Frau Stachowitz hat heute genau wie vor einem Jahr in der Ersten Lesung zum eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs nichts gesagt. Auch schon vor einem Jahr
oblag es mir als Vertreter der Regierungsfraktion, auf die Inhalte einzugehen. Ich bin nahe dran, auf das zu verweisen, was ich im Plenum am 15. Februar 2022 in Erster Lesung zu dem gleichlautenden Gesetzentwurf gesagt habe. Aber das wäre für die Zuhörerinnen und Zuhörer ein bisschen schwierig, weil die da nicht dabei waren. Daher will ich in der gebotenen Kürze noch mal auf den eigentlichen Inhalt des Gesetzes eingehen.
Sie haben das hehre Ziel, Frau Stachowitz und Kolleginnen und Kollegen der SPD, das wir übrigens ausdrücklich teilen, möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Tarifbindung zu haben, was natürlich von Vorteil ist. Dieses Ziel, das Sie an sich verfolgen, unterstützen wir ausdrücklich. Aber ich bitte Sie nochmals zu überlegen, ob die Inhalte dieses Gesetzentwurfs diesem Ziel in irgendeiner Form dienlich sind. Das sind sie nämlich mitnichten, weil bereits heute nach dem geltenden Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Mindestlohngesetz selbstverständlich die dort festgeschriebenen Regeln gelten und damit der Artikel 3 Absatz 1 und 3 Ihres Gesetzentwurfs völlig überflüssig ist. Am 30. Juni 2020 wurde zusätzlich eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ausdrücklich vorsieht, dass staatliche Auftraggeber bei Ausschreibungen immer eine Klausel zur Einhaltung solcher Mindestarbeitsbedingungen zwingend verwenden müssen. Das ist alles bereits geregelt. Dazu brauchen wir nicht noch ein Landesgesetz.
Was den Personennahverkehr angeht – das betrifft Artikel 3 Absatz 2 Ihres Gesetzentwurfs –, bedarf es dessen auch nicht, weil alle in Bayern tätigen Eisenbahnunternehmen tarifgebunden sind. Sie haben alle Tarife. Es bedarf dieser Regelung nicht.
Auch für den Straßenpersonenverkehr haben wir ganz weitgehend eine Tarifbindung in Bayern. Wir haben darüber hinaus die Vorschrift, dass bei Ausschreibung der kreisfreien Städte und Landkreise für Busleistungen ergänzend zu den tarifvertraglichen Regelungen gilt, dass die anbietenden Verkehrsunternehmen an den nach § 5 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes für allgemein verbindlich erklärten Lohntarifvertrag Nummer 29 zwischen dem Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmen und Ver.di gebunden sind. – Auch hier gibt es also eine Tarifbindung.
Der Mindestlohn ist die einzige Änderung, die Sie gegenüber dem letzten Jahr vorgenommen haben. Sie haben also eingesehen, dass die damalige Regelung völlig daneben war, und schreiben jetzt ins Gesetz, dass der bundesgesetzliche Mindestlohn zu beachten ist. – Natürlich ist er zu beachten. Das ist selbstverständlich. Das müssen wir nicht in ein Gesetz reinschreiben.
Darauf, dass selbstverständlich eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmerentsendegesetzes stattfindet, habe ich Sie bereits letztes Jahr hingewiesen. Zuständig hierfür ist der Zoll, ist der Bund. Wir brauchen keine Mehrfachzuständigkeiten, keine zusätzliche Zuständigkeit und keine zusätzliche bayerische Bürokratie. Das ist geregelt und wird gemacht.
Auch die Einrichtung von sogenannten Kontrollgruppen, die Sie in dem Gesetzentwurf erfunden haben, würde namentlich unsere kleinen und mittleren Gemeinden weit überfordern und führt zu nichts anderem als zu mehr Bürokratie. Wir lehnen das ausdrücklich ab.