Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten anwesenden Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." – So steht es in unserer Verfassung, in Artikel 125 Absatz 1. Wir müssen alles daransetzen, dass sie gesund, gewaltfrei und glücklich aufwachsen können. Das ist das Ziel. Auch das geht klar aus unserer Verfassung hervor, in diesem Fall aus Artikel 126 Absatz 3 Satz 1. Da heißt es:
Kinder und Jugendliche sind durch staatliche und gemeindliche Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen.
Genau diesem Verfassungsauftrag dient unser Vorschlag zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes, den wir heute hier in Erster Lesung behandeln. Wir wollen, dass sich Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besser mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen können. Bei ärztlichem Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dürfen Ärztinnen und Ärzte diesen Verdacht bei Kolleginnen und Kollegen künftig offenlegen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gemeinsam abstimmen.
Der Gesetzentwurf ist dabei in mehrerlei Hinsicht etwas Besonderes. Er ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen, und er ist interfraktionell von CSU, FREIEN WÄHLERN und FDP erarbeitet worden. Sie merken schon: interfraktionell für interkollegial. Man kann also sagen, dieser Gesetzentwurf ist ein großer Schulterschluss zugunsten unserer Kinder. Es geht um das Aufspannen eines umfassenden Schutzschirms, eines umfassenderen Schutzschirms als bisher. Dieses Anliegen hatten sowohl die Gesundheits- als auch die Familienpolitiker, und zwar seit Langem. Durch die folgenden Rednerinnen und Redner wie etwa Herrn Kollegen Thomas Huber wird das anschließend in der Aussprache sicher noch deutlich werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle den Gesetzentwurf nur etwas begründen. Kinder sind bisher nicht schutzlos, aber der Schutz hat leider Lücken. Ärzte sprechen bisher bei Verdacht auf Misshandlung mit den Erziehungsberechtigten. Was aber, wenn das Problem gerade im Verhältnis zwischen Eltern und Kind, zwischen Erziehungsberechtigtem und Kind liegt? – Dann kann es bisher ein Ärztehopping geben. Eltern, die selbst die Misshandler sind, können bisher einfach den Kinderarzt wechseln, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt. Das geht bislang, weil es den Ärzten ohne die Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt ist, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit einem behandelnden Fachkollegen auszutauschen.
Kinder sind aktuell auch deshalb nicht schutzlos, weil Ärzte Verdachtsfälle dem Jugendamt melden können, das dann einschreitet. Die Schwelle dafür ist aber sehr hoch, da muss ein Eingriff schon klar belegt sein. Im Interesse der Kinder setzen wir nun niedrigschwelliger an und ermöglichen es den behandelnden Ärzten, sich untereinander auszutauschen, sich zu beraten, ohne dabei ihre Schweigepflicht zu verletzen. Die Schweigepflicht wird vom einzelnen Arzt sozusagen auf die Gruppe der behandelnden Ärzte ausgeweitet mit der Folge, dass nach außen hin, gegenüber Dritten, weiter geschwiegen wird, aber intern, unter den Ärzten, interkollegial frei gesprochen werden kann. Juristisch ausgedrückt: Der Wesensgehalt der
Grundrechte wird dadurch gewahrt, dass die Daten ausschließlich an andere Berufsgeheimnisträger weitergegeben werden dürfen.
Das datenschutzrechtlich sauber hinzubekommen, war gar nicht so einfach. Die Schaffung dieser Befugnis zum interkollegialen Ärzteaustausch bedarf zwingend einer gesetzlichen Regelung, die wir heute in dem geänderten Artikel 15 des Gesundheitsdienstgesetzes durch die neuen Absätze 2 und 3 vorlegen. Dabei haben wir uns des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts als Vorlage bedient. Dort, in Nordrhein-Westfalen, gilt die Datenschutz-Grundverordnung genauso wie hierzulande. Hier sind dieselben Rechtsgrundlagen zu beachten. Was in NRW rechtlich korrekt ist, kann in Bayern nicht rechtswidrig sein. Deshalb ein herzliches Dankeschön an unseren Gesundheitsminister Klaus Holetschek und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsministerium für diesen Pragmatismus.
Der interkollegiale Ärzteaustausch setzt Anhaltspunkte voraus, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Eine bloße Vermutung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder ein bloßer Schein- oder Putativverdacht ohne jegliche, zumindest objektivierbare Anhaltspunkte genügt den Anforderungen der Vorschrift nicht.
Ich bin froh, dass wir einen datenschutzkonformen Weg gefunden haben. Ich bin froh, dass wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen nun deutlich verbessern können. Und ich bin froh, dass wir das parlamentarische Verfahren heute mit der Ersten Lesung beginnen können und damit so rechtzeitig, dass wir das Gesetz noch in dieser Wahlperiode beschließen können. Das alles ist im Interesse der Kinder in unserem Land. Wir stärken den Kinderschutz gegenüber dem Datenschutz. Das Sicherheitsnetz für unsere Kinder wird noch engmaschiger und reißfester. Unsere Sorge gebührt den Vulnerablen, also all denen, die nicht selbst für ihre Belange sorgen können. Der interkollegiale Austausch stärkt diese Gruppe und stärkt die Rechte der Kinder. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Ihre Zustimmung. – Danke dafür und danke fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Ich eröffne nun die Aussprache und erteile dem Herrn Kollegen Dr. Dominik Spitzer für die FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Mit einer Wahrheit werde ich mich nie abfinden können: Jedes Jahr sterben in Deutschland Kinder durch Misshandlungen. – Lassen Sie mich einige Zahlen aus der Bundeskriminalstatistik aus dem Jahr 2021 vorlesen: 118 Kinder unter 6 Jahren waren Opfer von Tötungsdelikten, 1.857 Kinder bis 6 Jahre wurden misshandelt. Beim Alter bis 14 Jahre steigt die Opferzahl auf 4.465. 2.281 Kinder im Alter bis 6 Jahre und 17.704 Kinder im Alter bis 14 Jahre haben sexuelle Gewalt erfahren. – Zahlen, die traurig und wütend machen.
Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeuten diese Misshandlungen lebenslang psychische und physische Verletzungen. Die Narben der Kinderseelen verheilen nie oder nur sehr schwer. Deswegen war es mir ein umso größeres Anliegen, die Möglichkeit des Bundesgesetzes für Bayern zu nutzen, um die Schweigepflicht für Ärzte zu lockern, wenn sie einen Verdacht auf Misshandlungen im Umfeld des behandelten Kindes haben.
Unser gemeinsamer Gesetzentwurf stellt einen entscheidenden Wendepunkt für den Kinderschutz in Bayern dar. Der Opferschutz wird über den Täterschutz ge
stellt. Kinder- und Jugendärzte spielen durch häufige Kontakte aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Behandlungen bei Erkrankungen eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Gerade durch die körperlichen Untersuchungen in den ersten Lebensjahren sind Kinderärzte ein Garant für den Schutz unserer Kinder. Befunde und Auffälligkeiten lassen sich aber nicht immer eindeutig zuordnen. Bei bestimmten Verletzungsbildern ist medizinische Erfahrung notwendig und der interkollegiale Austausch essenziell. Zudem muss der Arzt die Entscheidung nicht alleine treffen, sondern er kann sich abstimmen. Bisher ist es Ärzten bei Verdacht auf Misshandlung nicht erlaubt, sich ohne die Einwilligung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten mit Kollegen auszutauschen. Das heißt, um die Anzeichen richtig deuten zu können, müssen die mutmaßlichen Täter einwilligen. – Ein Graubereich, der jetzt aufgebrochen wird und bei dem das Leben der Kinder über den Schutz der möglichen Täter gestellt wird.
Durch den Austausch können sich kleinere Anzeichen von Kindesmisshandlung zu gewichtigen Anhaltspunkten verdichten und ein frühzeitiges Handeln ermöglichen. Ebenso können falsche Diagnosen ausgeräumt und Eltern vor ungerechtfertigter Schuldzuweisung geschützt werden. Nicht zuletzt kann die Gesetzesänderung das sogenannte Ärztehopping aufdecken und verhindern. Denn die Täter wechseln bewusst öfter den behandelnden Kinderarzt, um die Verletzungen der Kinder oder psychisch auffälliges Verhalten zu verschleiern.
Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, und ermöglichen Sie mehr Rechtssicherheit für die Kinderärzte! Sie werden damit das Richtige für unsere Kinder tun. – Vielen Dank in diesem Zusammenhang für das gute Miteinander, lieber Herr Gesundheitsminister Holetschek, liebe CSU, liebe FREIE WÄHLER, bei diesem wichtigen Thema.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spitzer. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Thomas Huber das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende und vom Kollegen Bernhard Seidenath bereits vorgestellte Gesetzentwurf liegt auch mir und den Sozialpolitikern in der CSU-Fraktion persönlich sehr am Herzen, weil es in ihm auch darum geht, diejenigen noch besser vor Schäden an Leib und Seele zu schützen, die sich nicht selber schützen können, nämlich unsere Kinder.
Missbrauch und Gewalt sind das Schlimmste, was man einem Kind antun kann. Sie verletzen nicht nur dessen Körper, sondern auch dessen Seele, und das oft ein Leben lang. Deshalb hat der Schutz unserer Kinder für uns höchste Priorität.
Aber wie schaffen wir es, unsere jüngsten Bürgerinnen und Bürger, also unsere Kinder, in Bayern noch besser zu schützen? – Mit dieser für unsere Kinder ganz zentralen Frage haben wir uns eingehend beschäftigt, meines Erachtens sogar zu lange. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir bei den Ärzten ansetzen müssen. Sie sind es nämlich, die auch die ganz kleinen Kinder regelmäßig untersuchen.
Laut UNO sind drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, zwischen zwei und vier Jahre alt. Das heißt, dass sie noch keine Schule und oft auch keine Kindertagesstätte besuchen, wo Misshandlungen auffallen könnten. Wenn aber ein kleines Kind bei einem Allgemeinarzt oder einer Kinderärztin untersucht wird, ist es doch dieser oder diese, die als Erste feststellen, dass dieses Kind überängstlich ist, immer noch ins Bett macht, blaue Flecken hat
oder sogar noch schlimmere Spuren von körperlichen Misshandlungen aufweist. Wenn dieser Arzt auch nach dem Gespräch mit den Eltern noch immer ein mulmiges Gefühl hatte, weil diese die blauen Flecken oder andere körperliche Verletzungen nicht überzeugend erklären konnten, hatte er bis jetzt ein großes Problem; denn selbst bei einem Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt unterlag er der ärztlichen Schweigepflicht und durfte sich über diesen Verdacht nicht einmal mit seinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen austauschen, und zwar bei Androhung von Strafe durch das Strafgesetzbuch.
Zwar dürfen sich die Ärzte natürlich mit den Erziehungsberechtigten austauschen; aber bei Missbrauchsfällen von Kindern sind die Täter leider Gottes am häufigsten die eigenen Eltern bzw. der Stief- oder Pflegevater oder die Stief- oder Pflegemutter. Diese waren es bisher auch, die allein darüber entschieden haben, ob der Arzt zur genauen Beurteilung der Auffälligkeiten die zuvor behandelnden Ärzte kontaktieren darf. Das ist ein untragbarer Zustand, weil es zur Strategie von misshandelnden Eltern gehört, durch häufigen Arztwechsel die Symptome von Misshandlungen bei ihren Kindern zu verschleiern. Dass diese Regelung nicht im Sinne des Kindeswohls ist, versteht sich von selbst.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, diesen untragbaren Zustand wollen wir mit dieser Gesetzesänderung ein für alle Mal beenden; denn Kinderschutz ist für uns als CSU wichtiger als Datenschutz.
Die hohe Dunkelziffer beim Tatbestand "Gewalt gegen Kinder" beruht zu einem Großteil auch darauf, dass die Täter solche Gesetzeslücken ganz genau kennen und sie für ihr schändliches Treiben schamlos ausnutzen, zum Leid ihrer eigenen Kinder oder Pflegekinder. Deshalb sage ich klipp und klar: Der Deckmantel des Datenschutzes darf nicht zum Täterschutz werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, deshalb entbinden wir durch diese Gesetzesänderung unsere Ärztinnen und Ärzte bei einem konkreten ärztlichen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Kollege Seidenath hat das genau ausgeführt – von ihrer Schweigepflicht und ermöglichen es ihnen, sich mit ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Wie gesagt: Eine bloße Vermutung oder ein bloßer Scheinverdacht ohne objektivierbare Anhaltspunkte genügen dafür nicht.
Durch den Austausch mit einem Kollegen, also zum Beispiel einer Kinderärztin, kann sich dann der behandelnde Arzt gemeinsam mit dieser Kinderärztin ein besseres Bild machen. Das hilft auch, die nicht immer einfache Entscheidung zu treffen, das Jugendamt einzuschalten; denn die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt, die es bereits gibt, bleibt bestehen. Bei einem konkreten ärztlichen Verdacht, der durch den Austausch mit einer Kollegin oder einem Kollegen erhärtet wurde, muss der staatliche Schutzauftrag greifen und dann im nächsten Schritt auch das Jugendamt der Sache nachgehen und im Zweifel angemessene Maßnahmen zum Schutz des Kindes treffen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, für die gute interfraktionelle Zusammenarbeit bei dieser Änderung, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, den FREIEN WÄHLERN, und der FDP einbringen, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Diese Änderung halte ich für längst überfällig. Wir wissen, dass viele Ärzte und besonders auch viele Kinderärztinnen darunter leiden, dass ihnen bis dato in solchen Fällen die Hände gebunden waren. Sie durften zwar dem erkälteten Kind einen Hustensaft verschreiben, hatten aber bei einem Nein der Eltern keine Möglichkeit, es vor weiteren Misshandlungen zu schützen. Diesen Missstand, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, beenden wir mit dieser Gesetzesänderung und ermöglichen es unseren Ärzten, Kinder noch besser zu schützen.
Ich schließe mit einem Zitat von Astrid Lindgren, dem ich zu hundert Prozent zustimme. Sie hat einmal gesagt: "Ich stehe immer auf der Seite der Kinder." Genau deshalb brauchen wir diese Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und bitten um Zustimmung in der weiteren Beratung.
Meine Frage an Sie, nachdem Sie soeben sagten, die Ärzte durften bisher aus juristischen Gründen nicht von ihrer Schweigepflicht abgehen, wenn sie ein Kind vor sich hatten, von dem sie glaubten, dass es aufgrund des Verletzungs- oder Krankheitsbildes systematisch oder direkt misshandelt wird, wo man als normal sterblicher Bürger und nicht nur als ehemaliger Polizeibeamter die Frage stellen muss, ob vielleicht eine Straftat vorliegt, ein Verdacht, ein schon dringender Verdacht einer Straftat: Glauben Sie da wirklich, dass jeder Arzt da zum Schweigen verpflichtet ist aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht? Wie erkläre ich mir dann, dass in meiner Berufslaufbahn häufig von Krankenhäusern mitgeteilt wurde: Wir haben hier eine Stichverletzung, wir haben hier eine Schussverletzung, wir haben hier eine Schlagverletzung, Verdacht auf eine Straftat? – Die Polizei ist angerückt.
Das kann jeder Arzt genauso, nicht nur die Krankenhäuser. Glauben Sie an das, was Sie uns gesagt haben? Oder ist das nur vorgegeben, um Ihren Gesetzentwurf durchzubringen?
Also, ich würde nichts sagen, wovon ich nicht selber überzeugt bin, Herr Kollege. Es war halt in der Vergangenheit so. Der Datenschutz ist natürlich ein hohes Gut. Das stelle ich auch nicht in Frage. Ich habe aber ganz klar zum Ausdruck gebracht, wo in der Güterabwägung zwischen Kinderschutz und Datenschutz meine Priorität liegt. Kinderschutz darf nicht gegen den Datenschutz ausgespielt werden. Der Datenschutz kann nicht über dem Kinderschutz stehen.
Vielleicht gab es in der Vergangenheit sogar Ärzte, die ihre Schweigepflicht zum Wohle des Kindes gebrochen haben. In diese Gefahr wollen wir Ärztinnen und Ärzte nicht mehr bringen. Jetzt ermöglichen wir mit dieser gesetzlichen Änderung, dass sie recht tun, wenn sie sozusagen Kontakt aufnehmen und von ihrer Schweigepflicht in dem Zusammenhang entbunden werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Johannes Becher das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jedes Kind hat das Recht auf eine gute Kindheit. Das heißt auch: eine Kindheit frei von Gewalt. Dieses Recht muss für uns als Gesellschaft oberste Priorität haben; denn die Erfahrungen, die Erlebnisse, die guten wie die schlechten, die man in der Kindheit gemacht hat, in dieser prägenden Zeit, prägen uns auch für den späteren Lebensweg.
Die ärztliche Schweigepflicht ist natürlich ein hohes Gut, das es unbedingt zu bewahren gilt. Aber – das ist gerade schon ausgeführt worden – in einer Abwägung mit Blick auf den Kinderschutz, mit Blick auf die Chance, Gewalt an Kindern frühzeitig aufzudecken, weitere schlimmere Erfahrungen zu verhindern, rechtzeitig umzusteuern, wiegt das Recht auf eine gute Kindheit deutlich schwerer als die
Schweigepflicht. Deshalb ist es richtig und wichtig, für diesen Zweck die Schweigepflicht von Ärztinnen und Ärzten aufzuheben und die Weitergabe von Information im Sinne des Kinderschutzes zu ermöglichen.
Da geht es gar nicht um die Frage, ob man die Information an das Jugendamt weitergeben darf, wenn man schon einen konkreten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat, sondern es geht um den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Es gibt viele Stufen der Kindeswohlgefährdung. Wo fängt diese an? Ich glaube, es ist der richtige Weg, diesen Austausch zu haben, insbesondere dann, wenn man den Eindruck hat, dass die Eltern möglicherweise häufig die Praxis wechseln, dass es ein Kinderarzthopping gibt und daher mit Einzelbetrachtungen kein Gesamtbild erstellt werden kann, um dann auch wirklich zu wissen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und dann die entsprechenden Stellen informiert werden müssen. Dies kam auch bei der Expertenanhörung im Sozialausschuss im Jahr 2020 heraus. Insofern geht dieser Gesetzentwurf, auch wenn er etwas spät kommt, in die richtige Richtung.
Wir haben uns die Expertenanhörung noch einmal zu Gemüte geführt. Dabei sind ein paar Begrifflichkeiten aufgetaucht, die ich für die gesamte Debatte wichtig fand; denn beim Kinderschutz wird uns nicht eine Stelle allein alle Probleme lösen. Es geht immer um die Verantwortungsgemeinschaft der verschiedenen Stellen, die es mitbekommen. Alle, die mit Kindern, mit Eltern zu tun haben, können es mitbekommen. Deshalb ist es ganz entscheidend, diese Verantwortungsgemeinschaft zu haben und dann auch Brücken zu bauen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte genießen hohes Ansehen und Vertrauen und haben die Möglichkeit, diese Brücken mit Verantwortung zu bauen.
Kollege Huber hat zur Kindeswohlgefährdung schon ausgeführt, dass es unter den Eltern Täter gibt. Die allermeisten Kindeswohlgefährdungen passieren aber nicht aufgrund böser, krimineller Absicht – diese gibt es –, sondern geschehen aus Überforderung aufgrund der Familienkonstellation, der Familiensituation. Wenn man das von außen feststellt, ist es entscheidend, rechtzeitig die Brücke zu Beratungsstellen zu bauen, auch rechtzeitig die Brücke zum Jugendamt zu bauen, damit man vor Schlimmerem beschützen kann. Das ist, glaube ich, der ganz entscheidende Schritt in einem guten Miteinander.
Allerdings möchte ich noch ansprechen, dass auch der heutige Gesetzentwurf, so richtig er ist, noch nicht ausreicht, um alle Probleme im Bereich des Kinderschutzes zu lösen. Ein wichtiges Thema ist, dass wir zu einer Kultur des Hinschauens kommen, also zu einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Auf Bundesebene haben wir die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Sensibilisierungs- und Vernetzungsarbeit leistet. Bayern würde es gut zu Gesicht stehen, auch einen Unabhängigen Beauftragten für Kinderrechte und insbesondere Kinderschutz zu haben.
Betreffend die Kitas haben wir hier vor Weihnachten eine intensive Debatte über Schutzkonzepte geführt. Es ist wichtig, die Kitas weiterhin dabei zu unterstützen, Schutzkonzepte zu erstellen, aber nicht nur für die Schublade. Diese müssen gelebt und weiterentwickelt werden. In der aktuellen Lage ist das aus bekannten Gründen manchmal schwierig. Wir brauchen daher externe Unterstützung. Wir brauchen mehr Geld im System. Wir müssen Vereine wie AMYNA besser unterstützen und brauchen eine entsprechende Refinanzierung der Einrichtungen, um den Kinderschutz auch hier zu verbessern.