Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Damit Sie gleich ein bisschen leiser werden, schauen wir uns einmal noch ein paar dicke Schnitzer in Ihrem Gesetzentwurf an; es sind zwei ganz dicke Schnitzer. Ihre Regelung in Artikel 3 Absatz 2 zur Benennung von Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder Personen ohne Geschlechtseintrag erfüllt gerade nicht den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag, sondern diskriminiert diese Personen. Ihr Gesetzentwurf zwingt nämlich diverse Personen, sich einem Geschlecht zuzuordnen. Das widerspricht Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das widerspricht auch einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Diesen Menschen muss die Möglichkeit gelassen werden, sich eben nicht Frauen und Männern zuzuordnen. Das ist also ganz weit am Ziel vorbei.

Richtig krude wird es dann in Artikel 3 Absatz 9 Ihres Gesetzentwurfs: Die Besetzung der Stellen soll also auch noch Diversitätskriterien, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität und sozialen Status berücksichtigen. – Entschuldigung, genau diese Merkmale sollen doch nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz eben keinen Einfluss und keine Auswirkung auf die Besetzung einer Stelle haben, sondern jede Stelle sollte letzten Endes gerade ungeachtet genau dieser Punkte und ungeachtet der sexuellen Identität, ungeachtet der Weltanschauung und ungeachtet der Religion jedes Menschen besetzt werden; vom sozialen Status einmal ganz zu schweigen.

Einige Merkmale – und jetzt wird einmal klar, wie daneben das Ganze ist –, die Sie hier nennen, dürfen im Rahmen eines Bewerbungs- oder Besetzungsverfahrens überhaupt nicht abgefragt werden. Deswegen ist deren Berücksichtigung gar nicht möglich. Letzten Endes teilen wir alle hier sicherlich das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe, aber der Gesetzentwurf trägt nicht im Geringsten etwas dazu bei, eine geschlechterunabhängige gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Endlich Halbe/Halbe! Frauen haben in der Demokratie ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht. Erst wenn das Ziel erreicht ist, sind wir in Deutschland in guter Verfassung." – Das habe nicht ich gesagt, das Zitat stammt von Jutta Limbach.

(Beifall bei der SPD)

Sie war die bisher erste und einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Dem möchte ich mich anschließen und ergänzen: Das muss nicht nur für Deutschland gelten; das muss auch für Bayern gelten. Wir wollen doch hier in Bayern immer ganz besonders gut sein. Schlimm, dass hier in Bayern bei der Gleichstellung, bei der Parité noch so viel Luft nach oben ist, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir Sozialdemokraten kämpfen seit mehr als hundert Jahren für die Rechte der Frauen. Vor hundert Jahren ging es noch darum, ob Frauen überhaupt Zugang zu Wahlämtern bekommen. Jetzt geht es um die Frage der paritätischen Repräsentanz, und zwar in allen Ämtern und Gremien. Am Anfang dieser Legislaturperiode haben wir Sozialdemokraten ein Paritätsgesetz eingebracht, und wir haben im Laufe dieser Legislaturperiode einen Vorschlag betreffend das Gleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht, das Sie leider trotz aller Anmahnungen immer noch nicht reformiert haben.

Beides haben Sie mit Ihrer Mehrheit abgelehnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber ich sage Ihnen eines: Wir geben nicht auf. Wir kämpfen an dieser Stelle weiter.

(Beifall bei der SPD)

Liebe FREIE WÄHLER, liebe CSU, Sie haben auch heute wieder keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie wir in dieser Sache vorankommen. Es hilft uns einfach nicht, wenn Sie immer wieder sagen: Grundsätzlich seien Sie ja für Gleichstellung, und grundsätzlich seien Sie ja für Parität. Sie haben aber keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie wir in dieser Sache vorankommen, und das finde ich schon sehr traurig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es um die Gremienbesetzung. Meine Kollegin hat es vorhin schon gesagt; ein Blick auf die Zahlen des Gleichstellungsberichts zeigt: Auch bei der Gremienbesetzung hier in Bayern müssen wir noch viel mehr auf Parität achten, als wir es bisher getan haben. Bei funktionsgebundenen Mandaten liegt der Frauenanteil hier in Bayern bei 30 %. Hinzu kommt – wenn wir genauer hinschauen –, dass für Dienststellen gilt: Je höher die Verwaltungsbereiche sind, desto geringer fällt der Frauenanteil aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann doch nicht sein! Es gibt über 50 % Frauen hier in Bayern. Es kann doch nicht sein, dass nur so wenige letztendlich in diesen Gremien vertreten sind. In Aufsichtsgremien – ich glaube, Sie haben es vorhin schon gesagt – der Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern liegt der Frauenanteil gerade mal bei 24,6 %. Das ist einfach zu wenig. Da ist noch viel Luft nach oben.

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen, dass es kein Selbstzweck ist, dass wir halbe-halbe machen. Es gibt viele Studien, die zeigen: Gemischte Teams arbeiten besser, haben die besseren Ergebnisse. Es müsste also eigentlich in unser aller Interesse sein, dass wir gemischte Teams hinbekommen.

Zum Schluss möchte ich noch den kanadischen Premierminister Justin Trudeau zitieren. Er hat auf die Frage, warum er sein Kabinett mit genauso viel Frauen wie Männern besetzt hat, gesagt: "Because, it’s 2015". – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile haben wir das Jahr 2023. Es ist höchste Zeit, dass wir diese Themen angehen. – Herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Vielleicht kommen Sie noch einmal ans Mikrofon, weil Herr Kollege Jäckel für die CSU-Fraktion eine Zwischenbemerkung machen möchte. Bitte, sehr geehrter Herr Kollege.

Sehr geehrte Kollegin Strohmayr, es war sehr viel Prosa, vielen Dank dafür. Es ist aber keinerlei Eingehen auf diesen Gesetzentwurf. Mich würde die Haltung der SPD zu den Themen interessieren: Wie ist es mit 50-50 bei ungeraden Besetzungen? Mich würde auch interessieren, wie man das Thema "Divers" sieht. – Kollege Hold und ich selber haben beschrieben, dass es eigentlich schon fast diskriminierend ist, wie das hier formuliert ist. Ich möchte gerne wissen, wie die verschiedenen Kriterien – Punkt 9 – beispielsweise in einem Dreier- oder Fünfergremium überhaupt abgedeckt werden können, weil hier mehr Kriterien aufgeführt sind, als dieses Gremium überhaupt zu besetzende Stellen hat. Bitte noch mal eine kleine Stellungnahme der SPD zu diesem konkreten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Sehr geehrter Herr Jäckel, es freut mich, dass es zu dieser Zwischenfrage gekommen ist. Das gibt mir die Möglichkeit, meine Redezeit noch ein bisschen zu verlängern. Ich sage zu diesem Gesetzentwurf nämlich noch sehr gerne etwas.

Dieser Gesetzentwurf hat sein Vorbild in einem Gesetz, das es bereits seit dem Jahre 2013 in Hamburg gibt. Ich kann Ihnen eins sagen: Die Hamburger fahren mit diesem Gesetz sehr gut.

(Widerspruch bei der CSU)

Es ist also mitnichten so, dass man, wenn man wollte, ein solches Gesetz nicht auch in einem Bundesland machen könnte. Das zunächst einmal.

Natürlich kann man sich die Details noch einmal anschauen und hier und da noch etwas verbessern. Das stellt kein Mensch in Abrede. Normalerweise kommen wir dazu in den Ausschüssen zusammen und klären dann die Details. Dagegen hat niemand etwas.

Wogegen ich mich nur verwahre, ist, dass wir immer sagen: Grundsätzlich bin ich ja für Frauenförderung. Grundsätzlich bin ich ja für Gleichstellung. Aber dieser konkrete Fall: So geht’s gar nicht. – Und dann kommt kein einziger Vorschlag von Ihnen, wie wir in der Sache vorankommen. So geht’s nicht.

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

So können wir Bayern nicht modernisieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Der nächste Redner spricht für die FDP-Fraktion: Herr Kollege Dr. Wolfgang Heubisch.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen ein Gremienbesetzungsgesetz einführen und damit die paritätische Besetzung von Gremien im Einflussbereich des Freistaats Bayern schaffen.

Wir als Liberale fragen uns da natürlich: Brauchen wir so ein Gesetz überhaupt, das eine paritätische Besetzung der Gremien vorschreibt? – Wir haben da große Skepsis anzumelden. Ich möchte das hier schon ganz deutlich vortragen.

Artikel 21 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sieht bereits vor, dass alle am Besetzungsverfahren von Gremien Beteiligten auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern hinzuwirken haben. Wir haben da also bereits eine Verfahrensvorschrift.

Darüber, wie sich das in der Praxis abbilden lässt, kann man natürlich trefflich diskutieren. Ich halte es aber für problematisch, eine Regelung durch ein neues Gesetz zur Besetzung der Gremien außerhalb des Gleichstellungsgesetzes zu schaffen. Wir sind der Auffassung: Wenn wir es schaffen, dass wir kein Gesetz erlassen müssen, dann sollten wir diesen Weg auch gehen.

(Beifall bei der FDP)

Der von den GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass, wenn ein Gremium – Kollege Hold hat das auch ausgeführt – aus bis zu drei Mitgliedern besteht, Männer und Frauen mit jeweils mindestens einem Mitglied besetzt sein müssen. Falls ein Gremium aus mehr als drei Mitgliedern besteht, müssen Frauen mit jeweils mindestens 50 % vertreten sein. – Diese Regelung lehnen wir ab. Wir sagen das ganz klar, auch wenn wir das im Ausschuss sicher noch entsprechend diskutieren werden. Wir haben da mit der Praxis wirklich große Probleme.

Für die Dienststellen des Freistaates gilt: Je höher die Verwaltungsebene, desto geringer fällt der Frauenanteil an den wahrgenommenen Mandaten aus. Je niedriger die Verwaltungsebene ist, desto höher steigt der Frauenanteil an den wahrgenommenen Mandaten insgesamt. Also, da sehe ich eine Diskrepanz. Daran müssen wir auch arbeiten. Warum ist das der Fall? – Wir werden das im Ausschuss noch einmal thematisieren.

Verehrte Damen und Herren, für den Bereich der Hochschulen – ich komme jetzt natürlich auf mein Lieblingsthema – hat die FDP bezüglich des Hochschulinnovationsgesetzes ja schon auf die unterschiedliche Ausstattung der Gremien hingewiesen. Frauen sind in Hochschulgremien, wie zum Beispiel Hochschulleitung, Senat, Hochschulrat, nach wie vor stark unterrepräsentiert. Da müssen wir besser werden.

Als Lösung haben wir – das hat ja auch Eingang ins Gesetz gefunden – unser Kaskadenmodell vorgeschlagen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz; denn wir haben in vielen Bereichen – gerade an den Hochschulen – tatsächlich eine absolute Dominanz von Frauen. Ich würde mir auch da wünschen, dass die Frauen viel stärker repräsentiert werden. Durch das Kaskadenmodell wird die Geschlechterzusammensetzung der für das spezifische Gremium relevanten Gruppe somit auch kongruent in den einzelnen Gremien abgebildet.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich sage aber auch ganz deutlich: Wir sehen eine rein paritätische Besetzung per Gesetz als – ich sage es mal vorsichtig – nicht optimale Lösung an. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heubisch. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.

Wir machen jetzt für eine knappe halbe Stunde Mittagspause. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung. Anpfiff zur zweiten Halbzeit ist dann um 13:10 Uhr. Bis später.

(Unterbrechung von 12:38 bis 13:10 Uhr)

Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13:10 Uhr, und wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 h auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) ,

Martin Hagen, Dr. Dominik Spitzer, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (Drs. 18/28792) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Kollegen Bernhard Seidenath für die CSU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten anwesenden Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." – So steht es in unserer Verfassung, in Artikel 125 Absatz 1. Wir müssen alles daransetzen, dass sie gesund, gewaltfrei und glücklich aufwachsen können. Das ist das Ziel. Auch das geht klar aus unserer Verfassung hervor, in diesem Fall aus Artikel 126 Absatz 3 Satz 1. Da heißt es: