Meine Damen und Herren, das ist doch keine Anforderung für Gremienbesetzungen. Jetzt können Sie sagen: Sie setzen das voraus;
aber dass Sie wirklich in einem zehnminütigen Redebeitrag dann die Wörter "Leistung" und "Qualifikation" mehr oder weniger nicht in den Mund nehmen,
(Zurufe der Abgeordneten Anne Franke (GRÜNE) und Verena Osgyan (GRÜNE) – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Also, Entschuldigung: Das Einzige, was zart darauf hindeutet, ist in Absatz 8: "einschließlich klarer Anforderungsprofile"; das können aber auch andere Anforderungsprofile als Leistung und Qualifikation sein. So, ich kann nur sagen: Der Bericht, den Sie auch noch zusätzlich fordern, löst natürlich neue Arbeit aus. Wir haben – ich glaube, da sind wir uns einig – einen Gleichstellungsbericht, der nach Artikel 22 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes entsprechend gegeben wird. Wenn Sie im AGG etwas ändern wollen, dann darf ich zart darauf hinweisen, dass Sie in der Bundesregierung in der Ampelkoalition sitzen.
Dann darf ich nur noch eine kleine Bemerkung aus Augsburg machen: Da war es nämlich so, dass es – Frau Kurz, Sie haben es angedeutet – im Zusammenhang mit der Kultur den Antrag gab aufzudröseln, wer gefördert wird, Frauen und Männer, wer sozusagen von Kulturförderungen in der Stadt profitiert. Sie waren erstens ganz alleine. Nicht eine einzige Partei ist beigesprungen, auch nicht die SPD mit der Linken.
Zweitens frage ich Sie: Es gibt eine Fülle von ganz gemischt besetzten Kultureinrichtungen. Wie wollen Sie denn da männlich und weiblich auseinanderhalten, wenn beispielsweise in der Führung ein Mann und eine Frau sind, wenn ein Philharmonisches Orchester total gemischt besetzt ist? – Sie führen also Ihre Ideen einfach nur ad absurdum. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Vermeintlich ist es gut gemeint, aber es ist eine Verschlimmbesserung bei diesem Thema, wie ich sie selten erlebt habe.
Kollege Jäckel, bitte kommen Sie noch mal ans Mikrofon. Vielen Dank. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Susanne Kurz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin.
Lieber Herr Kollege Jäckel, also: Sie haben die zwei Seiten erfolgreich gelesen. Dazu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. Dann haben Sie wahrscheinlich auch gesehen, dass es uns nicht um Intendanzen, Generalmusikdirektionen geht, sondern um die Gremien, die hinter diesen Konstrukten, Institutionen stehen.
Frage eins: Haben Sie verstanden, dass es um die Gremien geht? – Dann habe ich noch einen Hinweis: Sie haben sicherlich auch verstanden, dass ich explizit niemanden aus dem Renault Clio ziehen will, sondern – das habe ich in meiner Rede gesagt, vielleicht haben Sie zugehört – explizit natürlich nach der Leistung, der Qualifikation gehen will. Dahin gehend frage ich Sie: In Gremien, die ich kenne, gibt es keine Voraussetzungen an Qualifikation, Leistung.
Nennen Sie mir mal drei Gremien, die Sie kennen, in deren Ausschreibungen drinsteht, welche Qualifikationen man denn haben muss, was man geleistet haben muss, damit man in dieses Gremium berufen wird.
Also: Wir sind hier nicht im Unterricht, dass ich Ihnen hier sozusagen Fragen beantworten muss; aber ich sage Ihnen eines ganz konkret: 2020 haben wir beispielsweise das Sparkassen-Aufsichtsratsgremium, Verwaltungsrat, auch nach entsprechenden Voraussetzungen besetzt, Entschuldigung. Da war Qualifikation eine Frage. Das ist ein konkretes Beispiel.
Zweiter Punkt: Ich habe nicht von Intendanzen geredet. Sie haben überhaupt nicht zugehört. Ich habe genau die Auswahl getroffen, die Sie im Gesetzentwurf im Artikel 1 bezeichnet haben. Ich habe von dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion im Augsburger Stadtrat gesprochen, wo es um die Förderung – –
(Beifall bei der AfD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Herzlich willkommen, noch nie gesehen, die Frau!)
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Qualifikation spielt bei den GRÜNEN bei der Ämterbesetzung eine untergeordnete Rolle. Das wissen wir. Das wird uns täglich aufs Neue vor Augen geführt; plötzlich aber sollen Positionen mit Männern und Frauen besetzt werden. Das ist mir neu. Jahrelang hat man mir vermittelt, dass es 72 Geschlechter plus X gebe, dass wir zu jedem Zeitpunkt in ein anderes Geschlecht schlüpfen können
und dass das Geschlecht nicht determiniert ist. Plötzlich soll die Ämtervergabe auf zwei Geschlechter reduziert werden. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung gegenüber den 70 anderen Geschlechtern? Wo bleibt die Gleichberechtigung gegenüber jenen Personen, die täglich in ein neues Geschlecht schlüpfen? – Positionen sowohl in den Parlamenten als auch bei der Vergabe von Ämtern sind ausschließlich nach Qualifikation zu besetzen und nicht nach Quote. Welche personelle Auswahl bei der Quotenregelung zustande kommt, sehen wir ganz deutlich bei den Positionen, die bereits nach Quote vergeben wurden. Paritätische Besetzung von Ämtern und Gremien hat überhaupt nichts mit Demokratie und Gleichberechtigung zu tun.
Entscheidend beim Zugang zu Ämtern ist immer die Qualifikation. Die Gleichberechtigung ist beim Zugang zu Ämtern in vollem Umfang gegeben. In einer Demokratie darf nicht vorgegeben werden, wer zu wählen ist. Vielmehr ist die freie Entscheidung eines jeden Wahlgremiums ausschlaggebend. Jede Frau hat die Möglichkeit, alles zu werden, wenn sie nur will und die entsprechende Qualifikation nachweisen kann.
Das Demokratieprinzip lässt auch keinen Auftrag erkennen, Parlamente oder Gremien möglichst hälftig mit Männern und Frauen zu beschicken. Weder Parlamente noch die angesprochenen Gremien müssen ein verkleinertes Abbild der Bevölkerung sein. Auch aus dem Auftrag des Grundgesetzes zur tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung laut Artikel 3 ergibt sich nur eine Garantie der Chancengleichheit, nicht aber der Ergebnisgleichheit.
Die Begründung des Gesetzentwurfs, die paritätische Besetzung der bayerischen Gremien sei wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an den verschiedenen Entscheidungsprozessen und trüge somit dazu bei, den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes umzusetzen, ist damit schlichtweg falsch. Eine paritätische Besetzung von Ämtern und Gremien zur Erreichung von Gleichberechtigung kann ich bei bestem Willen aus unserem Grundgesetzauftrag nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf völlig überflüssig.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben bei allem, was dabei hilft, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzubringen, unsere volle Unterstützung, ohne Wenn und Aber. Aber dieser Gesetzentwurf ist beileibe kein Beitrag dazu. Sie können es schlicht und einfach nicht lassen, uns immer wieder mit zwangsverordneter Parität zu beglücken.
Sie liegen schon im ersten Satz Ihrer vermeintlichen Problemschilderung falsch. – Die paritätische Besetzung von Gremien ist eben nicht wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen.
Sie setzen zwei Begriffe gleich und die Logik außer Kraft. Nicht eine verordnete paritätische Besetzung führt zu einer gleichberechtigten Teilhabe, sondern gerade eine geschlechterunabhängige und gleichberechtigte Besetzung nach dem Leistungsprinzip. Wo immer Sie eine geschlechtsabhängige Besetzung fordern, ignorieren Sie Befähigung und Leistung und diskriminieren damit die Besseren, und zwar Männer wie auch Frauen.
Wenn Sie in die Bayerische Verfassung schauen, sehen Sie dort den Leistungsgrundsatz; Sie treten am Ende damit die Bayerische Verfassung mit Füßen.
Schauen wir uns einmal ein paar Details Ihres Gesetzentwurfs an: Artikel 3 "Benennungsverfahren" zeigt schon ganz klar, dass der Entwurf auch nicht durchdacht ist; dort steht nämlich: "Bestehen die Gremien aus […] bis zu drei Mitgliedern, müssen Frauen und Männer jeweils mit mindestens einem Mitglied […] vertreten sein." – Bei einem kleinen Gremium wird regelmäßig jede Stelle nur ein Mitglied entsenden; da ist das überhaupt nicht praktikabel und durchführbar. Da müssten Sie in die Autonomie der einzelnen entsendenden Stellen eingreifen, und diese müssten sich im Grunde erst darüber abstimmen, wer wen letzten Endes entsendet. Das geht nicht!
Sie haben vorhin so schön gesagt, Männer und Frauen seien gleichberechtigt. – Ja, aber leider nicht in Ihrem Gesetzentwurf; das sind sie nämlich gar nicht. Bei mehr als drei Mitgliedern wollen Sie mindestens 50 % Frauen. – Hoppla! Mehr Männer als Frauen verhindert nach Ihrer Darstellung gleichberechtigte Teilhabe, aber mehr Frauen als Männer ist dann schon okay, oder? – Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Kollege Jäckel hat es richtig geschildert; bei Gremien mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern gibt es dann immer um eine Frau mehr als Männer.
Genau! Das ist für Sie Gleichberechtigung, wenn die Frauen immer in der Mehrheit sind. – Das ist keine Gleichberechtigung.
Das ist eine systematische Bevorzugung von Frauen, und letzten Endes widerspricht das dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag. Ein Vorschlag zur Güte: Ein richtiger Satz findet sich in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs: "Gleichberechtigung ist ein Wesenskern der Menschenwürde." – Ja, das unterschreibe ich jederzeit.
Damit Sie gleich ein bisschen leiser werden, schauen wir uns einmal noch ein paar dicke Schnitzer in Ihrem Gesetzentwurf an; es sind zwei ganz dicke Schnitzer. Ihre Regelung in Artikel 3 Absatz 2 zur Benennung von Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder Personen ohne Geschlechtseintrag erfüllt gerade nicht den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag, sondern diskriminiert diese Personen. Ihr Gesetzentwurf zwingt nämlich diverse Personen, sich einem Geschlecht zuzuordnen. Das widerspricht Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das widerspricht auch einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Diesen Menschen muss die Möglichkeit gelassen werden, sich eben nicht Frauen und Männern zuzuordnen. Das ist also ganz weit am Ziel vorbei.