Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

(Diana Stachowitz (SPD): Ein Dumpinggesetz?)

Ein Dumpinggesetz! Es beschränkt sich auf den Tariflohn. Es gibt keinen Cent mehr! Verstehen Sie es nicht, Frau Stachowitz? Ich erkläre es Ihnen noch mal in einer privaten Stunde, wenn Sie es hören wollen.

(Zuruf der Abgeordneten Diana Stachowitz (SPD) – Andreas Winhart (AfD): Warum schreit die Frau so?)

Ich verstehe auch, dass viele Betriebe mit über 200 Leuten nach Tarif bezahlen. Das verstehe ich; denn dort will der Chef nicht mehr mit jedem Einzelnen verhandeln, sondern mit einem Betriebsrat. Dadurch ergibt sich das automatisch! Aber selbst innerhalb dieser Betriebe gibt es unterschiedliche Löhne, weil auch dort nach Leistung bezahlt wird, und das ist okay so.

Aber nichtsdestoweniger: Denken Sie noch einmal darüber nach! Wenn die Kommune eine Ausschreibung tätigt, bekommt den Auftrag der, der am billigsten ist. Derjenige, der innerhalb des Tariftreuegesetzes am billigsten ist, wird der sein, der genau den Tariflohn bezahlt und nicht einen Cent mehr. Darauf läuft es hinaus. Ich bin eigentlich fertig; denn das ist das siebte Mal, dass ich dazu gesprochen habe.

(Beifall bei der FDP – Tobias Reiß (CSU): Man merkt es!)

Herr Kollege, Sie sind noch nicht ganz fertig. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Abgeordnete Franz Bergmüller von der AfD-Fraktion gemeldet.

Lieber Kollege Albert Duin, du hast jetzt einen richtig wunden Punkt angesprochen, nämlich die Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie siehst du das? Sollte man denn nicht in Deutschland das Schweizer Vergabemodell einführen?

Lieber Franz, du hast vollkommen recht. Es ist so: In einem vernünftigen Unternehmen – und ich habe ein vernünftiges Unternehmen – wird der niedrigste Preis genommen und der teuerste weggeschmissen. Du kannst dich darauf verlassen: Die anderen Angebote bewegen sich alle plus/minus 5 %. So vergeben wir unsere Aufträge, und so läuft es auch in der Schweiz. Das ist eine richtig gute Idee. Aber das kommt in diesem Gesetzentwurf nicht vor.

(Franz Bergmüller (AfD): Das ist klar!)

Herr Kollege Duin, vielen Dank. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit so beschlossen.

Ich gebe bekannt, dass wir nach dem nächsten Tagesordnungspunkt für etwa eine halbe Stunde in die Mittagspause gehen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 g auf.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Susanne Kurz u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz zur paritätischen Gremienbesetzung im Einflussbereich des Freistaates Bayern mit Frauen und Männern (BayGremBG) (Drs. 18/28569) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden; damit 11 Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Susanne Kurz das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Präsident, liebes Kollegium! Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung. Frauen sind gut für Teams. Ohne Frauen, Mütter, Großmütter säßen wir alle nicht hier. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es im Grundgesetz. "Frauen und Männer sind gleichberechtigt", so steht es in der Bayerischen Verfassung. Beide sind sich dann aber einig: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist also unsere Aufgabe, hier wirksame Wege freizumachen, damit Frauen mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts endlich auch in Bayern gleiche Rechte und gleiche Chancen haben wie Männer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gremien wie Aufsichtsräte, Vorstände, Jurys, Kontrollgremien, Medienrat oder Rundfunkrat sind bei dieser Durchsetzung wirkmächtige Instanzen. Sie treffen wegweisende Entscheidungen, setzen Ziele und entscheiden oft über Richtlinien, Geld, Karrieren.

Bis heute gibt es hier in Bayern für die meisten dieser Gremien keine verbindliche Aussage, wie viele Frauen dort vertreten sein müssen. Gleichstellung ist hier ein "Nice to have". Intersektionelle Benachteiligung, Diversität kommen dabei schon gar nicht vor, wer, wie und warum in welchen Gremien vertreten ist. Frauen können davon besonders ein Lied singen. Beispiele: Bei den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern liegt der Frauenanteil an Verwaltungs- und Aufsichtsräten zum Stichtag 2018 bei 24,6 %. Dementsprechend ist dann mit 20,2 % der Anteil in den Vorstands- und Geschäftsführungspositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern ähnlich schlecht.

Markus Söders Riege an Ministerinnen und Ministern hat eine Frauenquote von unter einem Drittel. Beim Filmpreis 2022, wo es Mindestparität zumindest in der Jury gibt, suchte Dr. Söder aus den Vorschlägen in väterlicher Manier selbst die Gewinnerin und den Gewinner aus. 2022 hat er es geschafft, dass ein einziger Film von über zehn Preisen von einer Frau gemacht worden war.

Auch die Kontrollgremien unserer Rundfunk- und Medienaufsicht sind laut bayerischen Gesetzen nicht paritätisch. Sie "sollen" es nur sein. Wir GRÜNE haben hier schon mit einem Gesetzentwurf Abhilfe gefordert. Die Staatsregierung ignoriert lieber weiter munter lächelnd das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014, das hier klipp und klar Parität fordert. Wir haben als Freistaat Einfluss auf etliche Gremien.

Das Führungspositionengesetz hat für Aufsichtsräte im Bund enorme Wirkmacht entfaltet. Auch daran wurde herumgemäkelt, herumgezetert, und es wurde gemeckert, ohne dass eigene Lösungen präsentiert wurden. Die Zahlen zeigen: Klare gesetzliche Vorgaben wirken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen diese Vorgaben und haben uns nach Lösungen umgeschaut. Mit unserem Gesetzentwurf führen wir diese Lösungen zusammen und stützen uns auf ein Gesetz, das in Hamburg bereits seit zehn Jahren erfolgreich angewandt wird, das Gremienbesetzungsgesetz.

Alle vier Jahre erscheint dort ein Bericht zum Stand der paritätischen Gremienbesetzung. Generell ist man in Hamburg sehr zufrieden; denn das Gesetz wirkt. In den Beschluss- und Beratungsgremien wurde der Frauenanteil auf 39 % gesteigert. Bei den Aufsichtsorganen der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen gab es einen Zuwachs von 28 % auf knapp 37 %. Damit liegt man dort durch das Gremienbesetzungsgesetz sogar über dem Bundesdurchschnitt. Leider stehen qua Funktion besetzte Gremien hintan. Auch da haben wir Lösungen in unserem Gesetzentwurf parat.

Aber auch diese bestehenden Defizite werden durch die gesetzliche Regelung mit Berichtspflicht deutlich. Beispiel: Im Aufsichtsrat der Kita-Servicegesellschaft sind nur Frauen. Im Aufsichtsrat des Zentrums für Angewandte Luftfahrtforschung in Hamburg null Frauen. Wer jetzt meint: "Na ja, in der Luftfahrt gibt es keine Frauen", dem sei gesagt, dass ohne die Mathematikerinnen Katherine Johnson, Dorothy Vaughan und Mary Jackson das Apolloprogramm der NASA nie so zum Erfolg geführt worden wäre. An wen erinnern wir uns aber aus dem Apolloprogramm? – An einen Mann!

Damit endlich Schluss ist mit diesem "Hinter jedem erfolgreichen Mann steht eine starke Frau", braucht es überall paritätisch besetzte Gremien, die auf Gleichstellung hinwirken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch ein persönliches Wort hinzufügen. Gerade im Kreativbereich, wo die Siegfried Mausers und Til Schweigers dieser Welt viel zu lange dominiert haben, ist es unabdingbar, dass noch mehr weibliche Kraft in die Gremien einzieht. Erst kürzlich saß ich in einer bayerischen Kunsthochschule in dem Zimmer, in dem mal eine Couch stand. Alle wussten, wer auf dieser Couch war, was auf dieser Couch passiert ist und was in diesem Zimmer früher los war. Niemand muckte auf, weil Abhängigkeiten, Machtstrukturen, Biografien dominieren und weil immer die gleichen Männer in immer den gleichen Gremien sitzen und einen ein Leben lang begleiten.

Nein, wir GRÜNEN wollen keine unqualifizierten Leute. Wir wollen nicht, dass der Freistaat auf dem Lidl-Parkplatz Frauen aus dem Renault Clio zerrt und sie fragt, ob sie nicht in den Aufsichtsrat der Messe München wollen.

Warum ist es gut, auf Gleichstellung von Frauen hinzuwirken? – Wir wollen eine größere Vielfalt an Meinungen, Ideen und Perspektiven. Wir wollen eine größere Vielfalt an Lösungsansätzen. Wir wollen für Töchter, Schwestern und Mütter gleiche Chancen; Gremien sind der Schlüssel dazu. Das betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche.

Im Sport zum Beispiel betonte Fritz Keller, der Ex-Präsident des DFB: Wir müssen mit allen Mitteln versuchen, den Frauenanteil in den Führungspositionen unserer Mitgliederstruktur anzupassen. Meine Rundfunkratskollegin Klothilde Schmöller, entsandt vom Bayerischen Landessportverband, betont, durch die Einführung der Quote würden Frauen ermuntert, sich um entsprechende Positionen zu bewerben, zudem habe sie beobachtet, dass eine verbindliche Regelung einen Innovationsschub zur Folge habe, der allen zugutekommt.

Eine kleine Randbemerkung an unsere nahezu frauenfreie Problempartei ganz rechts außen: Sie machen doch so gerne Politik mit Umfragen. McKinsey – da hätte ich eine Umfrage für sie – hat 2021 eine Studie beauftragt. Das Ergebnis: 55 % der Befragten sehen die Frauenquote positiv.

Meine Damen und Herren, bei der Besetzung von Gremien ist es brandgefährlich, weiterhin nicht zu handeln; denn es kommt der Punkt, wo viele Menschen hier in Bayern, die alle Steuern zahlen und so die öffentlichen Aufgaben und die Gremien, die mit Kontrolle oder Lenkung dieser öffentlichen Aufgaben betraut sind, finanzieren, sich irgendwann fragen werden: Was hat das alles mit mir zu tun? Wo komme ich da vor? Habe ich eine Chance mitzuwirken? Oder bin ich wegen struktureller Ungerechtigkeiten von vornherein ausgeschlossen oder vielleicht nicht einmal mitgemeint?

Wir brauchen für Bayern, für unseren Wirkungsbereich, ein starkes Gremienbesetzungsgesetz. Ich freue mich sehr auf die Beratungen in den Ausschüssen und fordere Sie alle auf, mit Ihren eigenen Ideen und Lösungen mitzuwirken, damit unsere Töchter später bessere Chancen haben, als sie Frauen heute haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Kurz, vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Andreas Jäckel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange mal mit einer einigermaßen positiven Botschaft zu Ihrem Redebeitrag an: gut gemeint, schlecht gemacht.

Sie können es mir glauben: Ich habe jedes Wort dieses Gesetzentwurfes mehrmals gelesen. Ich bin also relativ tief drin. Ich verweise nicht nur auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, auf den Gleichstellungsbericht, den wir entsprechend auch hier in Bayern haben. Das wäre eigentlich schon ein Grund zu sagen: Dieses ist eigentlich abzulehnen. Nein, wir müssen in die Details gehen. Sie haben in Ihrem Redebeitrag hier auch schon Dinge geliefert, zu denen ich sagen muss: So ein Klischee, dass man Frauen aus einem Renault Clio ziehen muss, würde mir nicht einfallen. Ich finde allein das in einem Redebeitrag schon nicht das Richtige, um Gremien zu besetzen, tut mir leid.

(Beifall bei der CSU)

Gehen wir doch mal in das Gesetz rein. Ich meine, Ihre Überschrift ist in Ordnung. Sie haben auch zitiert, wer alles für eine möglichst gleichberechtigte Besetzung von verschiedenen Gremien ist, und Sie haben sicherlich auch in dem Punkt recht, dass es nicht immer nur bei entsprechenden Absichtserklärungen bleiben darf; aber Sie schlagen ganz konkret vor – wir gehen mal in Ihren Artikel 3 –, wenn das Gremium mehr als drei Mitglieder hat, müssen Frauen mit jeweils 50 % vertreten sein. Wir haben zum Beispiel ein Gremium mit fünf. Das würde dann nach Ihrer Rechnung bedeuten: zweieinhalb. Ich glaube, das geht nicht. Also: Wir haben schon vieles diskutiert, aber dass man Menschen halbieren kann, ich glaube, das wird dann doch selbst bei Ihnen schwierig.

(Tobias Reiß (CSU): Wenn es in die Ideologie passt bei den GRÜNEN!)

Also wird es zu drei Frauen kommen. Das nur mal zum Thema paritätische Gremienbesetzung. Bei fünf, bei sieben, bei neun müsste es nach Ihrem Gesetzentwurf dann zu mehr Frauen als Männern kommen.

(Weitere Zurufe)

Entschuldigung, jetzt rede ich.

(Beifall bei der CSU)

Im nächsten Absatz wird dann auf den Geschlechtseintrag "divers" abgehoben. Da ist Ihr Vorschlag: Hier kann sich die betreffende Person aussuchen, ob männlich oder weiblich. Der Geschlechtseintrag wird also sozusagen zu einer Art Joker. Da muss ich ehrlicherweise sagen, das habe ich von Ihnen nicht erwartet. Entschuldigung, als Joker möchte ich diese Menschen mit diesem Eintrag nicht betrachtet wissen.

(Beifall bei der CSU)

Sie formulieren dann auch in Absatz 6: "Ausnahmen […] sind zulässig, soweit ein wichtiger Grund vorliegt." Das macht eigentlich Ihre Vorschläge schon wieder weich, ist letztendlich auch wieder nicht verbindlich. Ich kann sagen: Gut so, weil ich dem Gesetzentwurf eh nicht zustimmen möchte, aber trotzdem: Das ist interessant.

Dann sprechen Sie – Sie haben es im Wortbeitrag mal ganz zart angedeutet, ich glaube, das war sogar die Bemerkung mit den Frauen, die aus dem Auto gezerrt werden – von einem Anforderungsprofil. Ich habe mir die zwei Seiten ganz durchgeschaut. Nicht einmal ist für die Gremien von Beirat, Kommission, Aufsichtsrat, Beschlussgremium und Beratungsorganen von Qualifikation und von Leistungskriterien die Rede, nur von formalen Kriterien, die Sie im Grunde mit Alter usw. umschreiben.

(Beifall bei der CSU)