Protokoll der Sitzung vom 18.07.2023

Was ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns? – Wir haben in dieser Periode bei der Windkraft noch einmal einen Dreh gemacht. Wir haben versucht, beim Windkraftausbau gemeinsam einen neuen Weg zu gehen. Darauf hat sich diese Regierung auch verständigt. Wir haben diesen Weg für uns beschlossen.

(Ludwig Hartmann (GRÜNE): 2032! In neun Jahren!)

Herr Hartmann, Sie haben beim Gebäudeenergiegesetz alle Zurufe ignoriert, egal ob vom Handwerk, von der Wirtschaft, von der Wissenschaft.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Sie glaubten mit Ihrem – –

(Ludwig Hartmann (GRÜNE): Das stimmt doch nicht!)

Doch, so war’s! Herr Hartmann, Sie zeigen immer wieder, dass Sie keine Ahnung vom Gebäudeenergiegesetz haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Sie waren leider einfach völlig monokausal unterwegs. Für Sie gab’s nur noch die Wärmepumpe.

(Ludwig Hartmann (GRÜNE): Stimmt doch nicht!)

Die Wärmepumpe hat beim Neubau einen Vorteil. Sie ist aber beim Altbau das völlig falsche Instrument!

(Florian von Brunn (SPD): Herr Glauber, wir sind nicht schwerhörig!)

Sie verstehen es eben nicht. Wer Fachliches nicht kann, der hat auch Mitregieren nicht verstanden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Ich sage deshalb noch mal zu Ihrem Gebäudeenergiegesetz und Ihrem Wirtschaftsminister: Dass Sie der Gesellschaft überhaupt so einen Murks anbieten, hat gezeigt, wie weit Sie von den Menschen weg sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Sie haben Menschen beschämt, und Sie haben 90 % der Menschen in die Enge getrieben. Wir jedenfalls werden eine andere Politik machen, weil wir bei den Menschen sind.

(Lang anhaltender Beifall – Florian von Brunn (SPD): Oberschreiminister Glauber! – Gisela Sengl (GRÜNE): Wer schreit, hat nicht recht!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Glauber. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde.

(Unruhe)

Alle werden wieder schön ruhig. Ich bitte um Aufmerksamkeit.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)

Vorab ist über drei Anträge gesondert abzustimmen.

Zunächst lasse ich abstimmen über den

Antrag der Abgeordneten Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel u. a. (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Unterstützung und Förderung der bäuerlichen Herdbuchzucht in Bayern (Drs. 18/28859)

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung. Wer diesem Antrag – das ist die Listennummer 59 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Plenk, Rieger und Sauter. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind der Kollege Swoboda (fraktionslos) und die AfD. Dann bitte ich Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der FDP. Meine Damen und Herren, damit ist dem Antrag zugestimmt.

(Zuruf)

Was haben wir noch? – Der Herr Busch (fraktionslos) sitzt da hinten. Enthaltung. – Danke, das nehmen wir zu Protokoll.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den

Antrag der Abgeordneten Barbara Becker, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel u. a. (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Benno Zierer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Wiederverwendung von Wasser aus Kläranlagen (Drs. 18/29483)

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Wer diesem Antrag mit der Listennummer 177 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten Plenk, Bayerbach und Rieger. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Der fraktionslose Abgeordnete Swoboda. Ich bitte die Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FDP und der fraktionslose Abgeordnete Busch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist dem Antrag zugestimmt worden.

Ich lasse nun abstimmen über

Antrag der Abgeordneten

Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag hier: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Drs. 18/29502)

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung. In § 2 des Antrags ist noch das Datum des Inkrafttretens einzusetzen. Es wird vorgeschlagen, den 21. Juli 2023 einzufügen.

Wer dem Antrag mit Listennummer 179 zur Änderung der Geschäftsordnung mit diesem Inkrafttretensdatum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten Rieger, Busch und Sauter. Dann frage ich nach den Gegenstimmen. – Gegenstimmen der beiden fraktionslosen Abgeordneten Swoboda und Plenk. Damit ist dem Antrag zugestimmt.

(Zuruf)

Enthaltung? – Ich bitte die Enthaltungen anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der AfD und der Kollege Bayerbach (fraktionslos).

Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind zunächst alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten Rieger und Sauter. Dann bitte ich die Gegenstimmen anzuzeigen. – Dann bitte ich die Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Busch, Swoboda, Plenk und Bayerbach. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wahlen von berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. August 2023 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herrn Hans-Uwe Kahl und mit Ablauf des 24. September 2023 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herrn Andreas Schmitz endet. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs schlägt beide zur Wiederwahl vor.

Darüber hinaus endet mit Ablauf des 24. September 2023 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Judith Müller. Als deren Nachfolger wird Herr Dr. Jörg Singer, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vorgeschlagen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl

Kommission hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2023 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind bereit, im Fall der Wahl die Ämter anzunehmen, und haben die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.

Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. An Ihrem Platz finden Sie die hierfür benötigten drei farbigen Stimmzettel vor. Wir führen für jeden Kandidaten einen eigenen Wahlgang durch. Das heißt, es finden insgesamt drei Wahlgänge statt. Bitte verwenden Sie für jeden Wahlgang ausschließlich den jeweiligen Stimmzettel sowie Ihre Namenskarte. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer gelben Namenskarte nicht vorliegt, ist diese in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt.

Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltungen. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Bitte werfen Sie die Namenskarte und den jeweiligen Stimmzettel nicht selbst in die Urnen, sondern händigen Sie diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeitern des Landtagsamts aus.

Wir beginnen mit der Wahl von Herrn Hans-Uwe Kahl. Bitte verwenden Sie hierfür den weißen Stimmzettel. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.