Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Kollege Jäckel, für den Beitrag und darf Frau Kerstin Celina als nächste Rednerin aufrufen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Teilhaben zu dürfen und teilhaben zu können sind die unbedingte Voraussetzung, um ein Miteinander von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung zu ermöglichen. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns auf Augenhöhe begegnen, gemeinsame Erlebnisse haben, zusammen arbeiten, zusammen leben und zusammen Spaß haben. Das Bundesteilhabegesetz, das durch das Bayerische Teilhabegesetz jetzt für Bayern weiter konkretisiert und implementiert wird, hat genau das zum Ziel: Teilhabe zu vereinfachen, Eigenbestimmung zu stärken und Respekt voreinander zu stärken. Das fängt im Kleinen mit der veränderten Wortwahl an, die Teil eines weiterentwickelten respektvollen Umgangs miteinander ist. Egal ob mit Behinderung oder ohne – wir sind alle Menschen. Genau das steht jetzt auch im Gesetz. Statt "Behinderte" heißt es jetzt "Menschen mit Behinderung". Das Wort "Behindertenpflege" wird durch die Wörter "Pflege für Menschen mit Behinderung" ersetzt. Das ist richtig, wichtig und gut. Gleichzeitig ist es unglaublich, dass wir diesen Schritt erst 2019 gehen. Er war längst überfällig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Punkt: Grundsätzlich wird mit dem Bundesteilhabegesetz und folglich auch mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I und II ein wichtiger Systemwechsel eingeleitet; den hat mein Vorredner schon erwähnt. Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das neue SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe" überführt und ist damit keine Sozialhilfe mehr. Das stärkt die individuelle Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist gut.

Nicht so gut läuft es aber mit der Finanzierung. Der Bezirk Unterfranken hat gestern in einer Pressemitteilung angekündigt, dass er die Bezirksumlage um 1,5 % erhöhen wird. Die Hauptursache dafür ist das Bundesteilhabegesetz, und zwar, weil den Bezirken die übertragenen Mehrausgaben nicht ausgeglichen werden. Ich kann die Klage des Bezirks nachvollziehen und hätte mir da bessere Regelungen gewünscht. Ich habe dies in den vergangenen Debatten auch immer vertreten.

Die andere Seite der Meldung ist – darüber freue ich mich sehr –, dass mehr Geld bei den Menschen mit Behinderung vor Ort und direkt ankommt. Wir GRÜNE wollen den Systemwechsel, der mit dem Teilhabegesetz einhergeht; deswegen haben wir ihm zugestimmt. In Bayern können und müssen wir mit der Umsetzung des Gesetzes vieles besser machen. Deshalb bringen wir GRÜNE einen Änderungsantrag mit drei Vorschlägen ein: echte Mitbestimmung für die Selbsthilfe gewährleisten, einheitliche Bedarfsermittlung über die Bezirke hinweg gewährleisten, Monitoring sicherstellen.

Der erste Punkt ist die echte Mitbestimmung. Diese hängt – wen wundert es? – auch vom Geld ab. Deshalb fordern wir ganz klar, dass die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. als übergeordnete Interessensvertreterin die personellen und finanziellen Ressourcen bekommt, um ihre Funktion innerhalb der Rahmenvertragsverhandlungen zu erfüllen. Die Kosten dafür soll der Freistaat tragen. Nur mit einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung kann echte Mitbestimmung gewährleistet werden. Herr Jäckel, das habe ich in Ihren Ausführungen vermisst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens sind die Bezirke Träger der Eingliederungshilfe. Wir schlagen vor, dass sie diese Trägerschaft nicht siebenmal, sondern nur einmal, nämlich gemeinsam wahrnehmen. Das schafft Synergien und Entlastung. Was am wichtigsten ist: Dies leistet einen Beitrag dazu, dass wir in Bayern endlich eine einheitliche Bedarfsermittlung erreichen. Damit kommen wir dem Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, endlich einen Schritt näher. Die Unterschiede bei den Bezirken, beispielsweise beim persönlichen Budget, sind noch eklatant. Die SPD fordert mit ihrem Änderungsantrag im Prinzip etwas Ähnliches. Wir fordern eine unabhängige Gesamtsteuerung bei der Staatsregierung und nicht bei den mit Aufgaben bereits überlasteten Bezirken. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, Sie wollen beides einfach gar nicht. Schade! An dieser Stelle hätte man die minimale Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf bayerischer Ebene noch verbessern können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drittens fordern wir ein Monitoring zu den Kostenfolgen des Gesetzes auf Bezirksebene und zum Instrument der Bedarfsfeststellung. Die kommunalen Spitzenverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Bezirke als Leistungsträger durch das Teilhabegesetz hingewiesen. Stefanie Krüger vom Bayerischen Bezirketag – vielleicht erinnern Sie sich noch – war persönlich im Sozialausschuss und hat diesen Appell noch einmal verdeutlicht. Mein Bezirk Unterfranken stöhnt ebenfalls schon laut auf unter den Kosten. Um Kostenklarheit zu bekommen, braucht man eine Evaluation. Wenn das Teilhabegesetz mehr Kosten für die Bezirke verursacht, müssen Sie, liebe Staatsregierung, dafür geradestehen. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, ich ahne schon, warum Sie das nicht wollen. Das könnte nämlich zeigen, dass den Bezirken erhebliche Mehrkosten aufgebürdet werden, ohne sie zu refinanzieren.

Schließlich sind wir wieder bei Punkt eins: Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern für Menschen mit Behinderung zu schaffen, braucht man Transparenz im Hinblick auf die Kosten und Leistungen. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, genau diese Transparenz würde die von Ihnen immer wieder angepriesene Partnerschaft zwischen Staatsregierung, Bezirken und Kommunen tatsächlich mit Leben erfüllen.

Sie haben noch 15 Sekunden.

Herr Kollege Jäckel, derzeit wird in der Arbeitsgruppe, die Sie angesprochen haben, die Bedarfsfeststellung erprobt. Dieses Instrument ist zentral. Weil das die Kernfrage ist, brauchen wir eine Evaluation dieses Instruments. Deshalb mein Appell an die Staatsregierung: Die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist nicht mit der Verabschiedung des Gesetzes erreicht und erledigt; es kommt auf die Umsetzung an. Da werden wir GRÜNE genau hinschauen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Kerstin Celina. – Als nächste Rednerin rufe ich Frau Susann Enders von den FREIEN WÄHLERN auf. Bitte schön, Frau Kollegin Enders.

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, welche im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes II umgesetzt wird. Das Bayerische Teilhabegesetz II knüpft inhaltlich an die Regelungen des Bayerischen Teilhabegesetzes I an. Es ist ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Es beinhaltet eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems.

Mit Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 werden Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe, SGB XII, herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX verortet. Die Änderungen sind jetzt landesrechtlich durch das Bayerische Teilhabegesetz umzusetzen.

Ich komme nun zu den inhaltlichen Regelungen bzw. zur Umsetzung bundesrechtlicher Regelungen im Bayerischen Teilhabegesetz II. Bei der Personenzentrierung sollen Leistungen zur Teilhabe, die sogenannten Fachleistungen, den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen. Ziel dabei ist die Stärkung der Selbstbestimmung und die Gestaltungsfreiheit in der Lebensführung des Einzelnen.

Der zweite Punkt ist die Trennung der Fachleistungen von Leistungen der Lebensunterhaltssicherung. Bedarfe zum Lebensunterhalt werden der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zugeordnet. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Die Kommunen finanzieren künftig nur noch die behindertenspezifischen Fachleistungen.

Drittens erfolgt die Umsetzung eines Maßnahmenbündels durch das Bayerische Teilhabegesetz II, welches insgesamt die Lebens- und Beteiligungssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und im Bereich der Eingliederungshilfe für Erleichterungen sowohl für Leistungserbringer als auch für Kostenträger sorgt und ihre Interessen wahrt. Des Weiteren ist eine gegenseitige Kooperationspflicht zwischen den überörtlichen und örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe und den verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften verankert, ebenso die Zulassung auch anlassloser Qualitätsprüfungen bei den Leistungserbringern. Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. für behinderte und chronisch kranke Menschen und ihre Angehörigen in Bayern – das wurde schon gesagt – wird als Dachverband der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung benannt. Daraus ergibt sich eine Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen Trägern der Sozialhilfe und den Leistungserbringern.

Es gibt eine Menge Änderungsanträge von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Diese lehnen wir ab, da eine anlasslose Qualitätsprüfung dem Schutz der Menschen mit Behinderungen dient, da die Ressourcen der Lebenshilfe Bayern e. V. bereits mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I aufgestockt wurden, da die Eingliederungshilfe bereits bundesrechtlich geregelt ist, da derzeit keine Haushaltsmittel für eine vom Freistaat Bayern finanzierte wissenschaftliche Evaluation des Bedarfsermittlungsinstruments zur Verfügung steht, da der Freistaat als eines der wenigen Länder das Budget für Arbeit bereits nach oben angepasst hat und da ein Bedarfsermittlungsinstrument bereits entwickelt wurde, welches demnächst in einer Pilotphase erprobt wird. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die Änderungsanträge lehnen wir ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Celina. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Kollegin, ich bin über Ihren Satz gestolpert: Haushaltsmittel stehen für eine Evaluation nicht zur Verfügung. Sollten wir nicht die Frage beantworten, ob eine Evaluation sinnvoll wäre? – Dann sollten wir uns über Haushaltsmittel Gedanken machen. Die Tatsache, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann nicht der Grund sein, warum Sie eine Evaluation ablehnen.

(Beitrag nicht autorisiert) Frau Celina, im Text des Bayerischen Teilhabegesetzes steht es nicht drin. Sie müssen sich jedoch das Vorblatt zu Gemüte führen. Dort wird eine Evaluation angekündigt, weil wir nicht um diese herumkommen. Die Bezirke sind für die Leistungen, die Behinderungen betreffen, zuständig. Wir können die Bezirke deshalb jedoch nicht alleinelassen. Mit dieser Änderung werden weitere Belastungen auf die Bezirke zukommen. Das haben die kommunalen Spitzenverbänden in einem Brief geäußert, der uns das ganz klar gezeigt hat. Wir kommen nicht um eine Evaluation herum. Wir werden diese durchführen müssen. Dazu stehe ich auch. Das steht auch im Text. Frau Schreyer nickt.

(Staatsministerin Kerstin Schreyer: Machen wir auch!)

Ich habe das Richtige gesagt. Es ist angedacht, und es wird stattfinden. Wir haben nicht nur diesen Haushalt. Ich garantiere für den Freistaat Bayern, dass wir noch mehrere Haushalte verabschieden werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Frau Enders, für die Beantwortung. – Damit darf ich den nächsten Redner aufrufen, Herrn Kollegen Ulrich Singer von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Singer, bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir erneut den Entwurf eines Bayerischen Teilhabegesetzes II. Als Betreuer von Menschen mit Behinderung und als Mann aus der Praxis weise ich bereits seit dem Anfang der Debatten darauf hin, welche Schwierigkeiten sich in der Realität bei der Umsetzung dieser Gesetze ergeben. Das opulente Bürokratiemonster, das unter Mitwirkung der CSU und der SPD auf Bundesebene durch die Trennung von Fachleistung und Existenzsicherung geschaffen wurde, führt zu einer Antragsflut, macht das Leben der Menschen mit Behinderung noch komplizierter und erschwert auch die Tätigkeit der gerichtlich bestellten Betreuer. Es müssen neue Verträge mit den Einrichtungen geschlossen werden, Heime klagen bereits über den enormen Verwaltungsaufwand und das gesteigerte Mietausfallwagnis.

Aktuell erreichte mich sogar der Brief einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung, wonach ich für meine Betreuten im Rahmen der Eingliederungshilfe auf Antrag einen Zuschuss – halten Sie sich fest! – in Höhe von 35 Cent pro Mittagessen erhalten kann. – Was für ein lächerlicher Betrag, für den extra ein Antrag gestellt werden muss.

Im Ergebnis ist es einfach so: Meine Betreuten lehnen das Mittagessen in den Werkstätten ab, schlicht und einfach deswegen, weil sie es sich nicht leisten können. Was hat das, liebe Kollegen, mit verbesserter individueller Selbstbestimmung und erhöhter Teilhabe zu tun, wenn die Menschen sich nicht einmal mehr ein Mittagessen in der Werkstätte leisten können? – Aber die von uns beantragte höhere Förderung des Mittagessens in den Werkstätten haben Sie in den Haushaltsverhandlungen bekanntlich abgelehnt.

(Beifall bei der AfD)

Durch die sogenannten Teilhabegesetze schaffen Sie zudem massive finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen für unsere Bezirke. Wie uns Frau Krüger vom Bayerischen Bezirketag im Ausschuss berichtet hat, haben die Bezirke schon jetzt eine Mehrbelastung von circa 15 Millionen Euro zu schultern.

Der schwäbische Bezirkstagspräsident Sailer benachrichtigt mich in einem aktuellen Brandbrief über erheblichen Personalmehraufwand in der Verwaltung. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags Löffler erinnert an das in der Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip und die damit einhergehende

Verantwortung des Freistaats. Er fordert zu Recht einen staatlichen Ausgleich für die sich abzeichnenden, massiven Kostensteigerungen bei den Bezirken im Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilhabegesetze.

Die Staatsregierung versucht momentan, den zusätzlichen Aufwand ohne Kostenausgleich auf die Bezirke abzuwälzen. Ohne Unterstützung drohen den kreisfreien Städten und Landkreisen indes wesentlich höhere Bezirksumlagen. So äußert sich zutreffend Martin Sailer von der CSU.

Man muss der Staatsregierung allerdings zugutehalten, dass sie zumindest versucht, die Unordnung, die auf Bundesebene geschaffen wurde, aufzuräumen, indem die Leistungen künftig zumindest wie aus einer Hand erbracht werden sollen. Durch die neuen Gesetze sollen gleichzeitig auch zeitintensive Zuständigkeitskonflikte vermieden werden. Nur deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf im Ergebnis zu.

Liebe Kollegen, viel besser wäre es gewesen, die vielen, vielen Millionen Euro nicht in eine noch zunehmende Bürokratie zu investieren, sondern in Hilfe, die bei den Menschen mit Behinderung auch tatsächlich ankommt. Wir brauchen zum Beispiel – das hat Herr Kollege Jäckel schon angesprochen – mehr Barrierefreiheit. Wir brauchen mehr Barrierefreiheit im Bereich der baulichen und digitalen Infrastruktur.

Frau Celina, ich stimme Ihnen zu: Es kommt darauf an, wie etwas umgesetzt wird. Offensichtlich hapert es da dann auf einmal am Budget. Das finde ich sehr traurig. Wir sollten wirklich Hilfe geben, die bei den Menschen mit Behinderung tatsächlich ankommt.

(Beifall bei der AfD)

Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter Singer. – Ich darf als nächste Rednerin Frau Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Frau Kollegin Waldmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Also, hier geht es uns tatsächlich anders als Ihnen. Wir sind froh, dass es das Bundesteilhabegesetz gibt, dass wir es jetzt auch in Bayern nachvollziehen können und dass wir endlich ein eigenes Teilhaberecht bekommen, das aus der Sozialhilfe herausgelöst ist.

(Beifall bei der SPD)

Die Inklusion betrifft die ganze Gesellschaft, die Teilhabe betrifft die ganze Gesellschaft, nicht nur die Betroffenen. Deswegen ist es gut, dass wir hier in Zweiter Lesung noch mal intensiv darüber beraten. Wir haben es schon einmal in Erster Lesung getan und auch im Ausschuss für Soziales darüber beraten. Leider sind die Ergänzungen und Änderungsvorschläge, die von uns und von den anderen Vertretern der demokratischen Opposition kamen, nicht aufgenommen worden.

Es gab im Vorfeld eine durchaus bemerkenswerte Beteiligung der Verbände, Vereinigungen und Betroffenen, die angehört wurden. Aber leider wurde dieser Beteiligungsprozess im Gesetzgebungsverfahren nicht nachvollzogen. Es sind doch einige wichtige Ergänzungen, zusätzlich zu dem, dass wir hier Bundesrecht in Landesrecht umsetzen – das ist der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes –, hier wären noch Gestaltungsmöglichkeiten.

Eines ist schon angesprochen worden: eine gemeinsame Bedarfsermittlung auf der Ebene aller Bezirke. Der Sinn des Teilhabegesetzes war doch, bundesweit einheitliche Rechte für Teilhabe zu schaffen, und zwar unabhängig von der Wohnform und vom Wohnort. Das wollen wir auch in Bayern haben, und deswegen ist es sinnvoll, das auf der Ebene aller Bezirke anzusiedeln und nicht den einzelnen Bezirken zu überlassen.

Es ist auch wichtig, die LAG als Dachverband entsprechend mit Mitteln auszustatten, damit sie mitwirken kann. Sie wünschen sich auch eine Qualitäts- und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Dienste, die sie dann mit den Geldern für Teilhabe in Anspruch nehmen. Sie wollen nicht den Overhead von Verbänden und Institutionen mitfinanzieren, sondern ihr Geld soll tatsächlich so eingesetzt werden, wie es für die Unterstützung tatsächlich notwendig ist.

(Beifall bei der SPD)