Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Derjenige, der über dieses Verfahren einen Studienplatz bekommt, verpflichtet sich vertraglich, die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner oder auch eine internistische Ausbildung zu durchlaufen, denn auch hierbei kann man hausärztlich tätig sein, und anschließend mindestens zehn Jahre in einem Bedarfsgebiet tätig zu sein, das heißt, in einem Gebiet, in dem es Unterversorgung gibt oder diese droht, sprich: dort, wo wir die Ärzte brauchen. Wir wollen, wenn wir schon diese Anreize setzen, erreichen, dass die Ärzte dort tätig sind, wo sie benötigt werden. Danke, dass wir diesen Weg gehen können! Es stimmt: Wer diesen Vertrag nicht einhält, wird mit einer Strafe von 250.000 Euro belegt. Das ist auch etwa das, was uns ein Studienplatz im Bereich Medizin kostet. Dies soll zeigen, dass es keine fiktive Summe ist, sondern das, was wir als Staat investieren.

Um Abwicklung und Administration wird sich das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kümmern. Die Vorbereitungen laufen bereits jetzt, und die ersten Bewerbungen können im Februar 2020 stattfinden. Über das Frühjahr bis zum Sommer werden dann die Auswahlverfahren durchlaufen, sodass im Wintersemester 2020/2021 die ersten Bewerberinnen und Bewerber bereits ins Studium gehen können. Wenn wir jetzt loslegen, werden wir im nächsten Wintersemester bereits die ersten Studentinnen und Studenten haben. Ein herzliches Dankeschön dafür, dass diese Zügigkeit auch im parlamentarischen Verfahren möglich gewesen ist, sodass wir das Gesetz rasch umsetzen können!

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe jetzt viel über die Landarztquote gesprochen, aber dank des Änderungsantrags haben wir auch die Möglichkeit, eine ÖGD-Quote einzuführen. Wir brauchen auch beim Öffentlichen Gesundheitsdienst, bei unseren Gesundheitsämtern vor Ort Nachwuchs. Die Gesundheitsämter sind auch wichtig, wenn es darum geht, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, Prävention sowie Hygiene und Infektionsschutz zu gewährleisten. Hierzu brauchen wir gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die diese Tätigkeit aufnehmen wollen. Die Funktionsfähigkeit des ÖGD ist nämlich immens wichtig für die Bevölkerung in Bayern, auch wenn sie vielleicht nicht immer im Fokus steht. In unseren Gesundheitsämtern wird viel geleistet. Deswegen danke ich auch den Ärzten im Gesundheitsamt. Wir brauchen noch mehr Ärzte, die mitmachen wollen. Aus diesem Grund bedanke ich mich für den Ände

rungsantrag und die ÖGD-Quote in Höhe von 1 %. Ich hoffe auf Unterstützung. Ich danke allen, die den Änderungsantrag eingebracht haben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Wir wollen auch in Zukunft Land- und Amtsärzte. Wir wollen auch denjenigen, die keine Abiturnote von 1,0 haben, eine Chance auf einen Medizinstudienplatz geben. Wir wollen, dass die Versorgung in Bayern weiter gut aufrechterhalten wird. Gerne wollen wir auch Projekte des Koalitionsvertrags umsetzen, auch wenn wir schon lange vorher daran gearbeitet haben; wie gesagt: mich beschäftigt dieses Thema schon seit dem Jahr 2014. Ich freue mich, dass der lange Weg heute in einem klasse Abschluss mündet. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. – Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zuerst über den Gesetzentwurf abstimmen.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/4201, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 18/4505 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/5050 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung mit Änderungen. So sollen die Überschrift des Gesetzentwurfs und die der Teile 1 bis 3 neu gefasst und zwei neue Artikel 4 und 5 betreffend die Zulassung zum Medizinstudium und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren eingefügt werden. Der endberatende Ausschuss stimmt diesen Änderungen ebenfalls zu.

Der neue Artikel 6, die Inkrafttretensregelung, soll wie folgt gefasst werden:

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten Art. 4 und 5 am 1. Januar 2021 in Kraft.

Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 18/5050.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die FDP-Fraktion sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Enthaltungen! – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die FDP-Fraktion und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG)".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion

FREIE WÄHLER auf Drucksache 18/4505 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Es folgt nun noch die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 7. Es ist dies der Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker und anderer und Fraktion (CSU) sowie der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Bayerisches Landarztgesetz – für mehr Landärzte und eine auch künftig gute medizinische Versorgung" auf der Drucksache 18/4702. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung. Die Beschlussempfehlung wurde für Sie aufgelegt.

Wer dem gemeinsamen Antrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Dem Antrag ist hiermit zugestimmt worden.

Wir haben 12:34 Uhr und sind reif für die Mittagspause. Ich unterbreche die Sitzung bis 13:10 Uhr, damit wirklich alle zu Potte kommen. Wir sehen uns um 13:10 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Mittag.

(Unterbrechung von 12:34 bis 13:12 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung hiermit fort. Ich darf Ihnen zuallererst die folgende Umbesetzung im Landesbeirat für Erwachsenenbildung bekannt geben. Anstelle von Frau Gabi Schmidt hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Nikolaus Kraus als Mitglied und anstelle von Frau Kerstin Radler Frau Gabi Schmidt als stellvertretendes Mitglied benannt. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Gerald Pittner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU) Doppelbesteuerung von Renten: Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nachgehen! (Drs. 18/5171)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin Ebner-Steiner u. a. und Fraktion (AfD) Doppelbesteuerung von Renten prüfen und sozialverträglich gestalten (Drs. 18/5227)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Gerald Pittner von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten zwei Wochen konnten wir in diversen analogen und digitalen Medien lesen, dass ein Richter am Bundesfinanzhof in einem Kommentar

in einem juristischen Fachdienst insbesondere die – seiner Meinung nach – evidente Verfassungswidrigkeit der bis 2040 geltenden Übergangsregelung zur Rentenbesteuerung festgestellt hat. Der stellvertretende Vorsitzende des für Alterseinkünfte und Altersvorsorge zuständigen 10. Senats am Bundesfinanzhof erklärt dabei, es bedürfe keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.

Nun, eine Meinung eines Richters ist noch kein Urteil, vor allem nicht, wenn sie nur in einem Kommentar geäußert wird. Es ist noch nicht mal ein Hinweis auf eine mögliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs, des zuständigen Senats, weil die Urteile hier von fünf Richtern gesprochen werden und nicht nur von einem einzelnen Mitglied des Senats.

Dennoch gab es auch in der Vergangenheit Gründe, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu zweifeln. Solche Bedenken wurden bereits 2007 vom Rentenexperten Bert Rürup der damaligen Bundesregierung geäußert, der selbst beratend an dem Gesetzentwurf mitgewirkt hat. In den letzten Jahren gab es immer wieder Äußerungen verschiedener Rentenexperten, die auch zu diesem Ergebnis kamen. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat allerdings in einer Entscheidung im Dezember 2015 zum wiederholten Male festgestellt, dass dem Gesetzgeber bei der Besteuerung der Altersversorgung ein weiter Gestaltungsspielraum zustehe, der bislang nicht überschritten sei. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Frage der Doppelbesteuerung in dem Verfahren gerade nicht die Kernfrage war.

Worum geht es? – Im Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben, Renten und Pensionen perspektivisch steuerlich gleich zu behandeln, was bis dahin nicht der Fall war. Dabei stellte es ausdrücklich fest, dass beim Übergang zum neuen System die gleichen Personen nicht zweimal besteuert werden dürfen. Das heißt, wer hinterher Renten versteuern muss, muss die Rentenzahlungen vorher steuerlich absetzen können. Diesem Auftrag ist die Bundesregierung mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 nachgekommen und hat die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung stufenweise eingeführt. Bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung sind die Rentenversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig; andererseits werden die Rentenbezüge voll besteuert. Die Einführung dieser Regelung soll stufenweise erfolgen. 2005 waren 60 % der geleisteten Beitragszahlungen steuerlich abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit sollte in der Folge um zwei Prozentpunkte pro Jahr steigen, bis im Jahr 2025 100 % abzugsfähig sind. Damit ergibt sich, dass Renten, die auf Beitragszahlungen beruhen, die vor 2025 geleistet wurden, zumindest teilweise aus versteuertem Einkommen erbracht werden.

Für Renten, deren Beginn im Jahr 2005 lag, betrug der Besteuerungsanteil 50 %; in den Folgejahren wird dieser Prozentsatz um jeweils zwei Punkte bis zum Renteneintritt bis 2020 erhöht. Danach soll die Erhöhung jeweils um einen Prozentpunkt erfolgen, bis 2040 ein Besteuerungsanteil von 100 % erreicht wird. Dabei soll der von 100 % nicht beanspruchte Teil als Rentenfreibetrag der Besteuerung nicht obliegen, damit eine Doppelbesteuerung nicht erfolgt.

Bis dahin ist das eine schöne Regelung, die aber kaum einer versteht. Am einfachsten ist es, wenn man sich einen Rentenfall mit Rentenbeginn im Jahr 2040 betrachtet. 2040 muss der Rentner 100 % der bezogenen Rente versteuern. Er hat diese Rente aber aus Beiträgen erwirtschaftet, die erst ab 2025 steuerfrei sind. Wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer bzw. die durchschnittliche Arbeitnehmerin 45 Beitragsjahre hat, dann sind von diesen 45 Beitragsjahren allenfalls Beiträge aus 15 Jahren steuerfrei; die in den restlichen 30 Jahren gezahlten Beiträge werden in unterschiedlicher Form besteuert, Beiträ

ge von vor 2005 sogar in relativ hohem Maße. Man muss also kaum ein Hellseher sein, um anzunehmen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass hier keine Doppelbesteuerung erfolgt. Wenn nur ein Drittel der Beiträge steuerfrei ist, aber die Rente zu 100 % besteuert wird, kann eigentlich, zumindest bei höheren Renten, nichts anderes dabei herauskommen als eine Doppelbesteuerung. Man muss auch sehen: Dieser Nachteil verschiebt sich immer weiter; bei jeder Rentenerhöhung verschiebt sich dieser zu versteuernde Anteil weiter zulasten des Steuerpflichtigen. Dies ist natürlich die problematischste Annahme. Bei einem früheren Rentenbeginn ist noch ein Steuerfreibetrag vorgesehen, der diesen Unterschied mindert. Trotzdem haben in den letzten Jahren verschiedene Gutachter festgestellt, dass in den Jahren 2019 und 2020 vermutlich die ersten Fälle auftauchen werden, in denen mit einer Doppelbesteuerung zu rechnen ist.

Bereits 2017 brachte die Fernsehsendung "Plusminus" einen Beitrag über einen Rentner, der, wie ein Gericht in dem Fall festgestellt hat, jährlich der Doppelbesteuerung unterliegt, allerdings nur auf einen Betrag von 350 Euro. Der Rentner bekam allerdings kein Geld zurück, weil das Gericht zu dem Urteil bzw. zu der Annahme kam, dass die Belastung so gering sei, dass er sie hinnehmen müsse.

Die Bundesregierung hat bislang hierzu keinerlei Berechnungen durchgeführt, hält dies auch nicht für erforderlich und will entsprechende finanzgerichtliche Urteile abwarten. Allerdings hat sie auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag geantwortet, man teile diese Berechnungen nicht – hier bezieht sie sich auf ein Gutachten eines Finanzmathematikers namens Siepe –, und erklärt, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung praktisch nicht vorkomme. Als Richter würde ich dies als Geständnis werten. Das heißt, die Bundesregierung geht davon aus, dass eine Doppelbesteuerung vorkommt.

Wenn man das so sieht, dann haben wir ein Gesetz, das in einzelnen Annahmen vermutlich verfassungswidrig ist und in Zukunft in immer größerem Umfang der Verfassungsmäßigkeit entgegensteht. Dies sollten wir ändern. Wir müssen hier dafür sorgen, dass nicht jeder einzelne Rentner klagen muss.

Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag. Den Antrag der AfD müssen wir leider ablehnen. Die für den Fall der Verfassungswidrigkeit geforderte Abschaffung der Besteuerung wollen wir natürlich nicht. Zum letzten Satz der Begründung will ich gar nichts sagen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Pittner. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ferdinand Mang.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Vizepräsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Der aus Mülltonnen Flaschen sammelnde Rentner ist das traurige Symbolbild für die Sozialpolitik der Ära Merkel. CSU und FREIE WÄHLER fordern mit diesem Antrag, dass die nachgelagerte Besteuerung der Rente, die nichts anderes als eine Doppelbesteuerung ist,

(Tim Pargent (GRÜNE): Falsch!)

auf ihre Verfassungswidrigkeit überprüft wird. Falls dies der Fall sein sollte, soll die Staatsregierung – ich zitiere – "auf eine verfassungskonforme Gesetzesrevision hinwirken". Der Antrag lässt offen, worauf die Staatsregierung genau hinwirken

soll, auf eine Abschaffung, auf eine verfassungskonforme Beibehaltung oder gar Erhöhung. Das geht aus dem Antrag nicht hervor. Da wir die nachgelagerte Besteuerung grundsätzlich ablehnen, haben wir einen Antrag mit klaren Forderungen nachgereicht und werden den Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER wegen der unklaren Formulierung ablehnen.

Wir wollen die Doppelbesteuerung der Renten ebenfalls auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen. Sollte diese mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren sein, fordern wir die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, diese sozialfeindlichen Gesetze zu beseitigen. Sollte aber bei der Prüfung festgestellt werden, dass diese doppelte Besteuerung der Rentner zulässig ist, lassen wir es nicht wie CSU und FREIE WÄHLER dabei bewenden. In diesem Fall fordern wir die Staatsregierung auf, sich zumindest für eine Erhöhung der Grundfreibeträge auf 24.000 Euro pro Jahr einzusetzen. Aktuell liegen diese bei knapp 10.000 Euro. Das ist angesichts der steigenden Mieten, Strompreise und Lebenshaltungskosten sozial ungerecht. Die Rentner mit monatlichen Bezügen von bis zu 2.000 Euro müssen verschont werden, damit auch sie einen würdigen Lebensabend verbringen können.