Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Lassen Sie mich ausreden! Mal werfen Sie dem BRK Mittelverschwendung vor, mal wollen sie dem Roten Kreuz den Körperschaftsstatus aberkennen, mal spielen Sie bei der Rentenfrage den Sanitäter gegen die Krankenschwester aus, und mal versuchen Sie, die Kommunen schlechtzureden und ihnen zu unterstellen, sie würden schlecht informieren, Stichwort – was jetzt nicht zur Sprache kommt – TRUSTGutachten, und mal stellen Sie die Leitstellen als ineffektiv dar, die von den Kommunen organisiert werden.

Aber ich sage ganz deutlich – Sie haben es in der Abstimmung im Innenausschuss gemerkt –, dass wir hier zusammenstehen. Alle demokratischen Parteien lassen nicht zu, dass Sie diesen Rettungsdienst, den wir hier Gott sei Dank in äußerst hoher Qualität haben, schlechtreden. Ich hoffe, dass Sie das am heutigen Tag dann auch irgendwie erkennen und es gut sein lassen.

Und nun zur Sache: Wir haben in Bayern die Versorgung der Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen nach den Vorgaben des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes durch die Kassenärztliche Vereinigung, KVB, sichergestellt. Die Begründung Ihres Antrags, in der Sie behaupten, dass wir eine Schieflage hätten, weisen wir entschieden zurück. Diese Schieflage gibt es nicht. Ein Bericht der Staatsregierung zur Zukunft des bayerischen Notarztsystems ist deswegen auch nicht notwendig und nicht erforderlich.

Die 229 bayerischen Notarztstandorte weisen im Jahre 2018 eine Besetzungsquote von insgesamt rund 98 % aus. Natürlich wissen wir – das ist allerdings in allen Bereichen so –, dass es nicht immer leicht ist, Personal zu gewinnen, insbesondere in den ländlichen Regionen, aber wir haben die bayernweite Versorgung sichergestellt.

Ihre Begründung, dass es hier nur um Geld gehe, greift da mit Sicherheit zu kurz. Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Grundvergütung der Notärzte in den letzten Jahren um 17,8 Millionen Euro auf 32,8 Millionen Euro angestiegen ist. Sie wurde fast verdoppelt.

Bei der Besetzung gerade ländlicher Notarztstandorte spielen mit Sicherheit viele Faktoren eine Rolle. Es geht da um die Abwanderung des Ärztenachwuchses in Ballungsräume, es geht um steigende Qualifikationsanforderungen oder auch um den Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das spielt mit Sicherheit eine sehr große Rolle. Wir haben aber bereits in der vergangenen Woche mit dem Bayerischen Landarztgesetz eine wichtige Entscheidung getroffen, um insbesondere den ländlichen Raum unterstützen.

Ich komme zum nächsten Punkt. Ich weise ganz entschieden die Behauptung zurück, dass Notärzte über zukünftige telemedizinische Produkte unzureichend informiert seien. Sie versuchen hier wieder Ängste zu schüren, was ein völliger Unsinn ist. Die Einführung des Telenotarztes wird und soll immer nur eine Notmaßnahme sein.

Herr Abgeordneter, darf ich Sie kurz unterbrechen. – Herr Abgeordneter Dr. Hahn, hier im Sitzungssaal ist Essen und Trinken nicht gestattet. – Herr Abgeordneter Tomaschko, die Unterbrechung wird Ihnen nicht als Redezeit angerechnet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – So würde nie ein Telenotarzt einem realen Notarzt ersetzen. Es geht lediglich darum, dass dann, wenn der Notarzt nicht vor Ort sein kann, die Versorgung verbessert wird, um mit dem Einsatz der Notarzttechnik das sogenannte arztfreie Intervall bis zum Eintreffen des physischen Notarztes am Unfallort zu überbrücken. Das wissen Sie hier im Hohen Hause, und

das wissen vor Ort alle Notärzte. Deshalb verstehen wir nicht, warum Sie hier nun in diesem Antrag etwas suggerieren, was einfach nicht stimmt.

Ich komme zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes. Natürlich unterstützen wir hier die Staatsregierung; es sind Dinge, die gemeinsam entwickelt worden sind. Aber was in Ihrem Antrag nicht passt: Zwischen der beabsichtigten Änderung des Notfallsanitätergesetzes und der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung besteht kein Zusammenhang. Notfallsanitäter sollen gemäß dieser Gesetzesänderung in besonderen Situationen lebensrettende Maßnahmen, die bislang grundsätzlich Ärzten vorbehalten sind, rechtssicher anwenden können. Das bestehende Dilemma, dass Notfallsanitäter bei diesen Maßnahmen unter dem sogenannten Arztvorbehalt nach dem Heilpraktikergesetz gegen das Gesetz verstoßen würden und sich eventuell strafbar machen könnten, wollen wir auflösen. Das unterstützen wir selbstverständlich. Das habe ich bei den Beratungen im Innenausschuss mehrmals deutlich gemacht. Zwischen der Gesetzesänderung und der Sicherstellung der Notarztversorgung der Bevölkerung besteht überhaupt kein Zusammenhang. Ich glaube, das ist auch im Ausschuss deutlich geworden. Darum verstehe ich auch nicht, warum Sie diesen Antrag jetzt wieder hochgezogen haben. Wir haben uns sehr viel Zeit im Innenausschuss genommen, um darüber zu diskutieren. Darum lass ich es auch hiermit bewenden. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.

Herr Abgeordneter Tomaschko, bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Es liegt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion vor. – Herr Abgeordneter Winhart, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege Tomaschko, Sie haben uns gerade vorgeworfen, wir würden alles schlechtreden. Seien Sie versichert, die Anregungen für unseren Antrag wurden uns aus dem Notärztlichen Dienst bzw. vom Rettungsdienst und ähnlichen Organisationen zugetragen. Wir haben das dann in einen Antrag gefasst. Deshalb möchte ich Sie auffordern, die rhetorische Keule ein bisschen zurückzunehmen und vielleicht darüber nachzudenken, ob es nicht doch Sinn macht, unserem Antrag zuzustimmen. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, dann haben Sie nämlich den Rettungsorganisationen und den Notärzten einen großen Gefallen getan. Es sind deren Wünsche, die wir nur in einen Antrag gepackt haben. Wir reden insofern nicht alles schlecht. Ich denke vielmehr, dass Sie vieles schönreden, was längst schlecht geworden ist. Es ist Zeit zum Handeln.

(Beifall bei der AfD)

Herr Tomaschko, Sie haben das Wort.

Werter Herr Kollege, ich weiß nicht, wie Sie es beurteilen würden, wenn jemand, der nicht im Bereich Ihrer Arbeit tätig ist, das Urteil fällt: Schieflage. – Ich könnte auch viele Beispiele aus anderen Anträgen bringen, beispielsweise die Mittelverschwendung und andere Punkte, und ich glaube, dabei geht es Ihnen nicht um Anregungen. Für Anregungen sind wir offen, die können wir im Innenausschuss diskutieren, und die haben wir auch diskutiert. Aber wir lassen nicht zu, dass Sie Ihre Argumente ständig in Vorwürfe verpacken und damit suggerieren, hier würde nicht ordentlich und seriös gehandelt, sondern stattdessen sogar gesetzeswidrig. Wir haben einen hervorragenden Rettungsdienst. Den unterstützen wir. Ich habe mich heute auch bei allen bedankt. Wie gesagt, den lassen wir von Ihnen auch nicht schlechtreden.

Danke schön, Herr Kollege Tomaschko. – Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Herr Abgeordneter Andreas Krahl. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine geschätzten Kollegen und Kolleginnen! Herr Tomaschko, ich habe mir selbst die Frage gestellt, warum die AfD-Fraktion diesen Antrag hochgezogen hat. Ich möchte Ihr Verständnisproblem auflösen. Ich glaube nämlich, dass es der AfD mit diesem Hochzieher genau darum geht, auf die Facebook-Aktion des Notfallsanitäters Felix Peter eine für sie adäquate Antwort zu liefern und darauf zu reagieren. Um politische Inhalte geht es nicht, sondern ausschließlich darum, dass Sie heute einen Facebook-Post absetzen können.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Zu den Inhalten muss man eines sagen: Sie begrüßen, dass der Notfallsanitäter quasi die sogenannten 2c-Maßnahmen – als Beispiel nenne ich die Gabe von hochpotenten Schmerzmitteln bei Schmerzen – im rechtssicheren Raum ausführen darf, wenngleich Voraussetzung ist, dass ihm die Durchführung dieser Maßnahmen, die er in der Ausbildung gelernt hat, noch einmal von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst gezeigt wird. Das heißt, unterm Strich bündeln wir da Personal und Kräfte, ohne dass wir ein effektives Outcome erzielen. Das, was aktuell gelehrt wird, ist sowieso schon ausbildungsrelevant.

Zu dem Berichtsantrag, den Sie gleichzeitig anstoßen, muss man auch etwas sagen. Ich glaube, ich spreche für alle Fraktionen hier in diesem Haus, wenn ich feststelle, dass niemand, aber auch wirklich niemand, vom derzeitigen Rendezvous-System, bestehend aus Notarzt, Notfallsanitäter und Rettungsdienst, abweichen will. Aber eines muss klar sein: Wir müssen uns in Zukunft Gedanken darüber machen, wie wir auf der einen Seite hochausgebildete Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen einsetzen und bei welchen Einsatzlagebildern es dann Sinn macht, einen Notarzt oder eine Notärztin hinzuziehen. Das können wir aber noch nicht, weil die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen die Ausbildung dafür noch nicht in der Art haben, dass sie das wirklich ausüben dürfen. Unterm Strich macht der Berichtsantrag dann Sinn, heute aber nicht. Kurze Rede, langer Sinn: Wir lehnen den Antrag ab, weil er irreführend ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Erlauben Sie mir kurz zur Klarstellung, weil hier offensichtlich Unklarheiten aufgetaucht sind, noch eine Erläuterung zur Frage der Zulässigkeit von Essen und Trinken im Sitzungssaal. Man muss diese Regelung nach Sinn und Zweck auslegen. Sinn und Zweck ist in erster Linie, dass der Sitzungssaal nicht verunreinigt werden soll. Deshalb sind Bonbons selbstverständlich von der Regelung ausgenommen, weil – zumindest wenn diese Bonbons bis zum Ende des Lutschvorgangs im Munde bleiben –

(Allgemeine Heiterkeit)

mit einer Verunreinigung des Sitzungssaales nicht zu rechnen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Die Bonbons haben oft auch einen medizinischen Hintergrund. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Joachim Hanisch.

Sehr geehrter Herr Präsident – –

Herr Abgeordneter, ich darf Sie gerade noch kurz unterbrechen. Der Herr Kollege Vizepräsident weist extra darauf hin, dass Bonbonpapierchen selbstverständlich wieder mitgenommen werden sollen. Danke schön. – Herr Kollege Hanisch, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt mir die Gelegenheit, mich bei allen zu bedanken, die im Rettungsdienst und im Notarztsystem tätig sind. Ein herzliches Dankeschön für die verantwortungsbewusste Arbeit!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zum Antrag selbst: Die von Ihnen angesprochene Schieflage erkennen wir nicht. Das haben wir Ihnen in zwei Sitzungen des Innenausschusses auch schon erklärt. Wir sind der Auffassung, dass die Versorgungssicherheit in Bayern gegeben ist und dass sie einen guten Standard hat. Dort, wo Problemchen auftreten, werden sie auch geklärt. Wir sind immer wieder bemüht, sie sofort zu beheben. Insofern bleibt mir nichts anderes übrig, als den Antrag heute zum dritten Mal zur Ablehnung zu empfehlen. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Stefan Schuster. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Antrag im Innenausschuss eingehend behandelt. Herr Kollege Tomaschko hat heute hier im Plenum noch einmal ausführlich die Argumentation der demokratischen Parteien des Landtags ausgeführt. Neue Argumente sind von Ihnen nicht vorgetragen worden. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist Herr Abgeordneter Alexander Muthmann. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, als letzter Redner habe ich jetzt die Möglichkeit, mich fünf Rednern anzuschließen, nur dem ersten nicht. Das tue ich an dieser Stelle. Auch wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herzlichen Dank. Sie haben richtig bemerkt, Sie waren der letzte Redner. Weitere Wortmeldungen liegen mir nämlich nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen! – Herr Abgeordneter Swoboda (fraktionslos). Dann ist der Antrag hiermit abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 und Tagesordnungspunkt 22 zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) Deutsch als Wissenschaftssprache erhalten (Drs. 18/4309)

und

Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Kerstin Radler u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Robert Brannekämper, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alex Dorow u. a. (CSU) Wissenschaftsstandort Bayern sichern - internationalen Diskurs an Hochschulen befördern (Drs. 18/4572)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Ulrich Singer.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir seit letzter Woche wissen, sind vor allem die FREIEN WÄHLER not amused darüber,

(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Hört, hört!)

dass wir hier im Plenum noch einmal über einige unserer sehr guten Anträge, die in den Ausschüssen abgelehnt wurden, sprechen möchten. Sie werfen uns sogar einen Missbrauch der Geschäftsordnung vor. Da frage ich mich schon, Herr Kollege Mehring, welches Demokratieverständnis Sie haben.

(Beifall bei der AfD – Tobias Reiß (CSU): Jedenfalls ein besseres als Sie!)