Auf Bundesebene trat am 7. Dezember 2016 das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes in Kraft, in dem u. a. geregelt wurde, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführt.
Das ist das Problem. – Ich frage mich, wie sich aus dieser Problembeschreibung ein Handlungsbedarf für die parlamentarische Kontrolle bei uns hier in Bayern ergeben soll. Ein Problem wäre es, wenn es Mängel bei der parlamentarischen Kontrolle gäbe. Diese Mängel gibt es aber nicht. Ich glaube, nein, ich bin dann überzeugt, dass es diese Mängel nicht gibt.
Für die parlamentarische Kontrolle ist das Parlamentarische Kontrollgremium zuständig. Das PKG-Gesetz räumt den Mitgliedern des PKG dazu weitreichende Befugnisse ein. Neben den Berichtspflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz ist geregelt, dass ein Zutrittsrecht zu den Dienststellen des Landesamtes für Verfassungsschutz besteht. Einsichtsrechte in Akten, Dateien und Dokumente sowie das Recht zur Befragung von Behördenmitarbeitern sind festgeschrieben.
Kollege Arnold, gestern war der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz zu Gast im Parlamentarischen Kontrollgremium. Ich frage: Welche Fragen blieben offen?
Herr Dr. Körner hat aus meiner Sicht alle Fragen beantwortet, und zwar zufriedenstellend beantwortet. Ich glaube auch, dass die uns gegebenen Berichte zu Recht mit einer Geheimhaltungsstufe versehen sind und dass eine umfangreichere Kontrolle nicht in einer öffentlichen Anhörung erreicht werden kann. Fragen, die in die Tiefe gehen, können gerade nicht in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden.
Im Übrigen gibt es die von Ihnen geforderte öffentliche Anhörung des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in einer abgespeckten Version. Der Kollege Flierl hat das erläutert. Im Innenausschuss wird alljährlich der Verfassungsschutzbericht vorgestellt. In diesem Zusammenhang besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Eine weitere Veranstaltung mit der gleichen Intention ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Erstens. Das Landesamt für Verfassungsschutz macht eine gute Arbeit. – Zweitens. Die parlamentarische Kontrolle ist gewährleistet. – Drittens. Der Verfassungsschutzbericht wird öffentlich vorgestellt. Hier besteht die Möglichkeit zur öffentlichen Diskussion. – Viertens. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz betreibt eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Sie müssten nur mal auf die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gehen; dann könnten Sie sich das anschauen. – Fünftens. Die beiden im Gesetzentwurf beschriebenen Ziele, Kontrolle und Transparenz, wurden in ausreichendem Umfang erfüllt.
Das Problem, das Sie in Ihrem Entwurf beschreiben, ist kein bayerisches Problem. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Fraktionsvorsitzenden der SPD. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Kollege, richtig, gestern tagte das Parlamentarische Kontrollgremium. Die Fragen wurden tiefgreifend gestellt. Aber wissen Sie ganz genau, ob Sie die Ergebnisse der Besprechung auch nach außen mitteilen können, ohne sich möglicherweise strafbar zu machen bzw. um zu wissen, ob die Kommission darüber entscheidet, ob eine Immunität aufgehoben worden ist? Selbst in Ihrer eigenen Fraktion können Sie das nicht, weil das eine oder andere immer noch geheim ist.
Ist das die Transparenz, die Sie als ausreichend bezeichnen? Ist das tatsächlich so? In der Tat habe ich keinen Zweifel, dass das Landesamt für Verfassungsschutz richtig und gut arbeitet. Aber deswegen kann man den Herren doch auch die Möglichkeit geben, sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren – Brust raus – und sich den Fragen der Öffentlichkeit auch ordentlich zu stellen. Das sorgt doch für Transparenz und für einen Umgang der Bevölkerung mit diesem Gremium, sodass es nicht darauf angewiesen ist, immer in Geheimniskrämereien zu verfallen, wenn es darum geht, gemeinsam den Staat und die Verfassung zu schützen.
Kollege Arnold, Sie dürfen zwei Dinge nicht vermischen, erstens die Transparenz und zum Zweiten die Kontrolle. Im Parlamentarischen Kontrollgremium wird in geheimer Sitzung intensiv kontrolliert. Das ist das Kontrollgremium. Die Transparenz ist aus meiner Sicht gegeben, wenn der Verfassungsschutzbericht vorgestellt wird, wenn der Verfassungsschutzpräsident hier die Fragen beantwortet. Diese Beantwortung ist öffentlich. Damit sind beide Punkte, eine intensive Kontrolle im Parlamentarischen Kontrollgremium und darüber hinaus die Transparenz in den anderen Ausschüssen, aus meiner Sicht durchaus erfüllt.
Vielen Dank, Herr Hauber. Das war‘s. – Ich darf als nächsten Redner den Herrn Kollegen Uli Henkel von der AfD-Fraktion aufrufen. Herr Abgeordneter Henkel, bitte schön.
Verehrter Herr Präsident, geschätzte Kollegen! Sach- vor Machtpolitik – unter dieser Devise habe ich im Rahmen der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes die Zustimmung der AfD begründet. An dieser Haltung hat sich seither auch nichts geändert; denn die Regierungsparteien vermochten erneut nicht, überzeugende Argumente vorzulegen, welche uns zu einer Revision dieses Standpunktes hätten führen müssen. Somit bleibt es also dabei.
Die Ergänzung des PKGG um einen Passus, der die jährliche öffentliche Anhörung des Verfassungsschutzpräsidenten vorsieht, ist aus Sicht der AfD grundsätzlich zu begrüßen. Was hätte die Staatsregierung denn eigentlich zu verlieren, sollte sie diesem Antrag zustimmen? – Uns erschließt sich das jedenfalls nicht. Offen gesprochen, handelt es sich hier wahrlich um eine paradoxe Situation. Eigentlich müsste doch die AfD – würden wir aus Eigeninteresse handeln – gegen diesen Entwurf stimmen, lassen sich die geschätzten Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN hier sogar die Chance für eine weitere öffentliche Diskreditierung unserer Partei entgehen.
SPD und GRÜNE sind in dieser Hinsicht schlauer, wahrscheinlich wäre "skrupelloser" sogar zutreffender. Sie haben nämlich die Gelegenheit erkannt, die sich ihnen hier bietet. Ja, möglicherweise ist es sogar die eigentliche Intention des Gesetzentwurfs, nachdem Sie alle hier im Hohen Hause uns, den demokratisch legitimierten
Volksvertretern der AfD, entgegen der gesetzlichen Intention des Artikels 2 PKGG leider weiterhin beharrlich einen Sitz in diesem doch so wichtigen Gremium verweigern.
Ohne die Chance, selbst kritische Nachfragen zu stellen, wäre diese offizielle Anhörung doch ganz zweifellos eine weitere Gelegenheit, den berühmt-berüchtigten Kampf gegen Rechts auf unsere Kosten öffentlichkeitswirksam zu inszenieren.
Geschätzte Kollegen in der Regierungskoalition, diese Zurückhaltung ist nun wirklich ganz ungewöhnlich, sind Sie doch auch sonst nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, die wesentliche oppositionelle Kraft in unserem Lande in ihren Möglichkeiten zu beschneiden, die ihr vom Wähler übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Als jüngstes Beispiel muss hier unbedingt noch die gegen jede parlamentarische und demokratische Gepflogenheit erst jüngst versagte Bestellung unserer Vertrauensleute an die Finanzgerichte genannt werden – ein weiterer Tiefpunkt Ihres undemokratischen Kampfes gegen die AfD.
Es sind Menschen, die Sie gar nicht kennen, Menschen, deren Namen Sie noch nie gehört haben und die Sie vorher natürlich auch weder angehört noch befragt haben, Menschen, die als erfolgreiche Unternehmenslenker wirklich etwas von dieser Materie verstanden haben, Menschen, die Sie lediglich deshalb ablehnen, weil sich diese von uns haben aufstellen lassen, teilweise sogar ohne jemals für die AfD aufgetreten zu sein. Sie haben sie hier im Hohen Haus öffentlich ausgegrenzt, abgewertet und für die Aufgaben eines Vertrauensmannes als ungeeignet deklassiert. Ist das nicht ein Paradebeispiel für Racial Profiling?
Zum Schluss rufe ich Ihnen aus vollster Überzeugung zu: Anerkennen Sie endlich, dass wir nun einmal ein Teil des 18. Bayerischen Landtags sind, und verhalten Sie sich nicht wie kleine Kinder, denen man im Sandkasten ihr Förmchen weggenommen hat.
Der AfD-Fraktion die ihr zustehenden Personalien zu verweigern, demonstriert lediglich auf eine entlarvende Weise, was Sie unter Demokratie verstehen, wie Sie Demokratie interpretieren und wie Sie dabei Ihre Macht gegen den Willen von immerhin 10,2 % der bayerischen Wähler missbrauchen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmt die AfD-Fraktion zu.
Danke schön, Herr Abgeordneter Henkel. – Ich darf Herrn Kollegen Muthmann von der FDP-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Kollege Muthmann.
Herr Kollege Henkel, ich darf nur noch daran erinnern, dass die Entscheidungen dieses Hauses im Rahmen geheimer Wahlen fallen und sich jetzt niemand für irgendeine Entscheidung zu rechtfertigen hat. Die Motivationslage ist jedem Einzelnen überlassen, auch in der geheimen Wahl. Auf diese Art und Weise Ergebnisse einer geheimen Wahl zu beschimpfen, macht Ihr Demokratieverständnis deutlich. Ich habe dafür kein Verständnis.
Schönen Dank. – Es besteht keine Eile; denn dem eigentlichen Thema ist nicht mehr sehr viel hinzuzufügen. Wir debattieren es auch nicht zum ersten Mal. Wir haben es 2017 besprochen, und wir werden es im Jahr 2020 wieder bewerten.
Allerdings darf ich hinzufügen, Herr Kollege Flierl: In 2017 hat die CSU für die Ablehnung immer noch das Argument angeführt, das alles sei nur Show und biete keinen Mehrwert. Mittlerweile haben wir aber Evaluierungen; jedenfalls können wir nach Berlin blicken und sehen, wie sich die öffentlichen Anhörungen dort entwickeln und welches öffentliche Interesse besteht. Ich denke, man hätte auch aus diesen Ergebnissen sehen können: Da haben wir uns getäuscht; es hat doch Sinn. – Wir halten das nach wie vor für richtig und werden diesen Gesetzentwurf deswegen unterstützen.
Herr Kollege Flierl hat gesagt, es gebe durch eine solche öffentliche Anhörung keine zusätzliche Kontrolle. Das ist wohl wahr. Das ist aber auch nicht die Intention dieses Entwurfs, sondern es geht vor allem um eine zusätzliche Information der Öffentlichkeit. Sie sagten auch, es seien keine zusätzlichen Informationen zu erwarten. Das mag für Sie gelten, wenn Sie in diesem Gremium sitzen. Allerdings geht es auch nicht darum, Ihnen zusätzliche Informationen zugänglich zu machen, sondern der Öffentlichkeit.
Ich halte das für eine sinnvolle Idee und Chance, um vor allem die Kontrolltätigkeit in die Öffentlichkeit zu bringen. Wir hegen keinen Zweifel daran, dass von den Verfassungsschutzorganen eine gute Arbeit geleistet wird und das im Geheimen solide kontrolliert wird. Das alles steht nicht infrage. Uns geht es darum, denjenigen, die keinen Zugang zu den geheimen Sitzungen haben, in den öffentlichen Anhörungen die Chance zu geben, Informationen zu gewinnen, aber auch dem Präsidenten noch einmal die Gelegenheit und die Chance zu geben, sich und die Arbeit seiner Behörde entsprechend darzustellen. Das sind zusätzliche Motivationen, denen Sie nachgehen und nachgeben könnten.
Die FREIEN WÄHLER haben das auch einmal eine Zeit lang für richtig gehalten, lehnen es jetzt aber ab. Schade! Denn wir halten diese Form der Transparenz für richtig. Leider ist es 2017 nicht gelungen, und es gelingt offenbar auch in diesem Jahr nicht. Aber: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir glauben an die Kraft guter Argumente, und es wird vielleicht in einer nächsten Debatte gelingen, die Mehrheit hier im Hause von der Richtigkeit dieses Anliegens zu überzeugen. – Herzlichen Dank, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke, Herr Abgeordneter Muthmann. – Jetzt hat der zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Herr Eck, das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir diskutieren, ist vollkommen unnötig und abzulehnen. Das wurde bereits von den Kollegen Flierl und Hauber zum Ausdruck gebracht, und dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Wenn man diese Diskussion genauer betrachtet, stellt man fest, dass das ein Misstrauensantrag gegen das Parlamentarische Kontrollgremium ist. Es wird davon ausgegangen, dass nicht richtig informiert wird. Man traut dem Ganzen nicht und glaubt nicht, dass sie dazu fähig sind. Wir sehen das anders. Wir haben in das Parlamentarische Kontrollgremium absolutes Vertrauen.