Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Wenn man diese Diskussion genauer betrachtet, stellt man fest, dass das ein Misstrauensantrag gegen das Parlamentarische Kontrollgremium ist. Es wird davon ausgegangen, dass nicht richtig informiert wird. Man traut dem Ganzen nicht und glaubt nicht, dass sie dazu fähig sind. Wir sehen das anders. Wir haben in das Parlamentarische Kontrollgremium absolutes Vertrauen.

Es gibt einfach Dinge und Situationen – wir sind gerade im Innenministerium in diesem Bereich tätig –, bei denen nicht alles, was bei einer Anhörung gefragt werden könnte, in die Öffentlichkeit gehört oder dorthin passt. Wir betreiben Kriminalitätsbekämpfung, und dabei sind nicht alle Details öffentlich zu machen. Bei einer Anhörung ist nicht zu 100 % sicher, welche Fragen letztendlich gestellt und wie sie übertragen werden.

(Zuruf)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde angesprochen: Wir haben das Thema in 2017 behandelt und den Antrag abgelehnt. Eigentlich habe ich mir gedacht, dass man dieses Thema jetzt nicht schon wieder bringen muss. Wahrscheinlich können wir aber davon ausgehen, dass es im nächsten oder übernächsten Jahr wieder gebracht wird. Das ist überflüssig. Wir haben eine effektive Kontrolle, und in den entsprechenden Gremien wird alles diskutiert.

Zum Kollegen von der AfD gibt es nur noch zu sagen, dass hier ohne Wenn und Aber gewählt wurde. Es ist falsch, immer wieder die Demokratie in den Vordergrund zu rücken und zu sagen: Wir sind ausgeschlossen worden. – Die Vertreter sind nicht gewählt worden. Man sollte sich deshalb auch nicht wie ein trotziges Kind hier hinstellen und schreien: Ich will, ich will! – Es handelt sich um einen demokratischen Prozess, und dabei wurde von der AfD niemand gewählt.

Wir könnten jetzt noch über viele Themen in diesem Bereich diskutieren. Ich will das aber nicht unnötig verlängern. Ich bitte, den Gesetzentwurf abzulehnen. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Schuster. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schuster.

Herr Staatssekretär, Sie sagten gerade, das Thema hätte es schon 2017 gegeben, und Sie hätten gehofft, es würde 2020 nicht mehr diskutiert werden, weil es ein absoluter Schmarrn sei. Ich kann Sie leider nicht beruhigen. Wir werden es weiterhin auf der Tagesordnung behalten. Wir werden es in einiger Zeit wieder bringen. Es hat sich nämlich gezeigt – der Kollege Hauber hat es vorhin in seiner Rede gesagt –, dass wir unwahrscheinlich viel Kontrolle haben. Wir, das Parlamentarische Kontrollgremium, haben die Möglichkeit der Akteneinsicht. Wir haben die Zugangsmöglichkeit zum Landesamt für Verfassungsschutz. Herr Kollege Eck, Sie waren damals schon im Bayerischen Landtag und wissen: Wir haben jahrelang dafür gekämpft, dass wir das bekommen. Aber vonseiten der CSU hat es immer geheißen: Brauchen wir nicht, wollen wir nicht, ist nicht nötig.

(Zuruf)

Ja, selbstverständlich, Herr Flierl. Ich war damals im Parlamentarischen Kontrollgremium. Das war früher nicht dabei. Ich lobe die FDP zwar ungern. Aber erst als die FDP Ihr Koalitionspartner wurde, hat sie mit durchgedrückt, dass das im Gesetz festgeschrieben wird. Da hätte ich mir von den FREIEN WÄHLERN mehr Mut erwartet, weil sie früher so etwas auch immer wollten. Aber leider knicken sie jetzt ein.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Schuster, zur Klarstellung: Erstens. Ich habe das Wort "Schmarrn" nicht in den Mund genommen. Das ist von Ihnen gekommen. Ich lasse das auch so stehen.

Zweitens. Wir diskutieren nicht über die Dinge, die kurz vor oder nach dem Zweiten Weltkrieg oder vor 15 Jahren waren, sondern wir diskutieren über die Ist-Situation. Und die Ist-Situation zeigt uns, dass es dieses Parlamentarische Kontrollgremium gibt. Wir kämpfen nicht dagegen an, sondern wollen letztendlich den Bestand sichern. Wenn Sie dieses Thema in Zukunft wieder bringen, müssen wir es halt wieder behandeln. So ist es in der Demokratie. An dieser Stelle bitte ich, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/6525 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die GRÜNEN, die SPD, die FDP und die AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das sind die FREIEN WÄHLER und die CSU. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist der Entwurf abgelehnt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 19 bis 22 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Hagen, Alexander Muthmann, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Beteiligung des Bayerischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Bayerisches Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz - (BayIfSPBG) (Drs. 18/7973) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Arnold, Alexandra Hiersemann, Florian Ritter u. a. und Fraktion (SPD) zur Verbesserung der Ausübung der Befugnis des Freistaates Bayern von Gesetzen im Sinn des Art. 80 Abs. 4 Grundgesetz und zur Sicherstellung des Grundrechtsschutzes bei bayerischen Rechtsverordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach § 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (Bayerisches Infektionsschutzmaßnahmen

Parlamentsbeteiligungsverbesserungsgesetz - BayIfSMPBVerbessG) (Drs. 18/8348) - Zweite Lesung

und

Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Corona-Maßnahmen-Gesetz in Bundesrat einbringen (Drs. 18/7769)

und

Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung und Aufarbeitung der Krisenbewältigung in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8010)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU 16 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, FREIE WÄHLER 8 Minuten, AfD und SPD je 7 Minuten, FDP 6 Minuten, Staatsregierung 16 Minuten, die beiden fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Martin Hagen das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter Hagen.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat sich weitgehend zur Stunde der Exekutive entwickelt. Die meisten Maßnahmen wurden auf der Grundlage von Verordnungen statt von Gesetzen des Parlaments erlassen, obwohl sie zum Teil massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Für solche Grundrechtseinschränkungen hat das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Wesentlichkeitstheorie entwickelt. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, alle grundlegenden Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, selbst zu treffen und sie nicht der Exekutive zu überlassen.

War zu Beginn der Krise schnelles Handeln gefragt, so darf deren Fortschreiten nicht zu einer zunehmenden Entmachtung der Parlamente führen. Wir fordern deshalb, die Entscheidung über grundrechtseinschränkende Maßnahmen künftig dem Bayerischen Landtag als demokratisch legitimiertem Gesetzgebungsorgan vorzubehalten bzw. unter Beteiligung des Bayerischen Landtags zu treffen. Das Für und Wider solcher Maßnahmen muss im Parlament diskutiert werden. Die Abgeordneten genießen als gewählte Vertreter das Vertrauen der Bevölkerung.

Diese Worte dürften den FREIEN WÄHLER bekannt vorkommen. Sie stammen aus einem Positionspapier, das die FREIEN WÄHLER kürzlich vorgestellt haben: "Lessons learned – Lehren aus Corona". Ich kann diesen Worten nur zustimmen. Ich hoffe, dass Sie diesen Worten Taten folgen lassen, wenn wir heute über die Gesetzentwürfe zur Parlamentsbeteiligung abstimmen; denn alle Oppositionsfraktionen haben bereits signalisiert, dass sie für diesen Gesetzentwurf der FDP und den anderen noch zu beratenden Entwurf sind. Das heißt, wir hätten in diesem Hause, wenn die FREIEN WÄHLER ihren Worten Taten folgen lassen, eine Mehrheit für mehr Parlamentsbeteiligung. Die Frage ist jetzt: Wollen Sie das? Oder wollen Sie es bei den schönen Worten im Positionspapier bewenden lassen?

In der Sache konnten wir alle Einwände, die in der Ersten Lesung gegen den Gesetzentwurf vorgebracht wurden, in der Ausschussberatung entkräften. Es waren

im Wesentlichen zweierlei: Das erste Argument war, dass das Konstrukt, wobei wir uns auf Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen, rechtlich nicht möglich sei. Das konnte unter anderem auch durch die Stellungnahme von Rechtswissenschaftlern widerlegt werden, die dargelegt haben, dass es sehr wohl möglich, geübte Praxis und sogar geboten ist, die Parlamente stärker zu beteiligen.

Das zweite Argument war, dass es die Handlungsfähigkeit der Regierung in der Krise einschränken würde, insbesondere dann, wenn Schnelligkeit gefragt wird. Auch dieses Argument lässt sich vor allem deshalb leicht entkräften, weil unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der FDP, vorsieht, dass in dringenden Angelegenheiten die Regierung Verordnungen erlassen kann, die vom Landtag nachträglich legitimiert werden. Hier ist also keine Gefahr in Verzug.

Wenn also alle inhaltlichen Argumente, die gegen einen solchen Gesetzentwurf sprechen könnten, ausgeräumt und entkräftet wurden, stellt sich am Schluss nur noch die Frage: Wollen wir als Landtag mehr beteiligt werden, oder wollen wir es nicht? Wollen wir die wesentlichen Leitlinien der Politik bestimmen oder nicht? Wollen wir in einer Zeit, in der die Grundrechte stärker als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik eingeschränkt wurden, das Heft des Handelns in die Hand nehmen? Oder wollen wir weiter Statisten sein, die im Landtag zur Kenntnis bekommen, was die Regierung gerade beschlossen hat? – Als selbstbewusste Parlamentarier sollte uns die Entscheidung leichtfallen. Wir sollten sagen: Ja, wir wollen das, ja, wir wollen mehr Beteiligung des Parlaments. – Deswegen werben wir heute noch einmal für unseren Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Als nächster Redner kann sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Horst Arnold, bereit machen. Herr Arnold, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation ist klar: Bei einer globalen Pandemie sind zum Schutz der Gesundheit der Menschen auch gravierende und tief einschneidende Maßnahmen zu treffen. Sehr schnell werden Freiheitsrechte tangiert, eingeschränkt und teilweise vorübergehend außer Kraft gesetzt. Das ist eine Herausforderung für die Demokratie und der Prüfstand der Bevölkerung, ob dieses System taugt und sich bewährt angesichts der Betroffenheit, der notwendigen Einsicht, der Toleranz und des Gerechtigkeitsempfindens in allerhöchster Anspannung. Gerade deshalb bedarf es in Krisenzeiten einer starken Demokratie.

(Beifall bei der SPD)

In unserem Gesetzentwurf geht es nicht um Blockade, Besserwisserei, Profilierungssucht oder gar Beschäftigungstherapie. Es geht schlichtweg um Verantwortung, Fürsorge, Wahrnehmung des Wähler- und des Verfassungsauftrags sowie um Gewaltenteilung. Herr Staatsminister Herrmann hat in der Ersten Lesung aus seinem Lehrbuch zitiert, Krisenzeiten seien Zeiten der Exekutive, es ginge um Gefahrenabwehr. Damit springt er zu kurz. Sein Lehrbuch sollte heißen "Parlamentarische Demokratie", und dazu gehört auch die demokratische Kontrolle der Verordnungsmacht der Regierung.

(Beifall bei der SPD)

Ich betone: Verordnungsmacht ist wünschenswert und auch vorgesehen. In eng gestecktem Rahmen ermöglicht diese das Grundgesetz in Artikel 80. Aber es bleibt dabei: Der Parlamentsvorbehalt und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordern Kontrolle – nicht nur durch die Gerichte, sondern auch durch das

Parlament. Der Grundsatz der Gewaltenteilung zählt zu den elementarsten Verfassungsnormen. Sein Sinn und Zweck besteht darin, dass sich die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative gegenseitig kontrollieren. Die in der Verfassung vorgenommene Verteilung der Gewichte zwischen diesen drei Gewalten muss aufrechterhalten bleiben. Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich habe aus einem interfraktionellen Gesetzentwurf zu Verfassungsänderungen, der im Jahr 2003 eingebracht worden ist, zitiert. Sie haben mit Ihren Stimmen und Ihrem Willen einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtungspflicht der Staatsregierung über Verordnungen gegenüber dem Parlament geleistet. Jetzt ist es an der Zeit, daran aufgrund unserer neueren Erfahrungen weiterzuarbeiten.

Wer meint, dass wegen der unverzüglichen Handlungsnotwendigkeit nicht jede Maßnahme vom Parlament beschlossen werden kann und soll, der verkennt Sinn und Zweck unserer Regelung. Bei gravierenden Eingriffen in die Grundrechte muss das Parlament immer in der Lage sein, das Verordnungsermessen der Staatsregierung durch ein Gesetz des bayerischen Parlaments zu definieren und zu bestimmen. Das funktioniert nur durch diese Information effizient und transparent. Da im Bundesgesetz für die Ermächtigung die allgemeine Persönlichkeitsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Wohnungsfreiheit als einschränkende Grundrechte genannt werden, möchten wir als bayerische SPD wissen, wie sich die Bayerische Staatsregierung Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffen in die Religionsausübungsfreiheit vorstellt. Das ist ein ganz besonderer Aspekt in unserem Gesetzentwurf und erweitert die Verpflichtung der Staatsregierung zur Information, und das zu Recht.

Wir fühlen uns in unserer Forderung bestätigt, da die Staatsregierung gestern erstmals während dieser Pandemie ihrer Verpflichtung nachgekommen ist und dem Landtag die heute in Kraft getretene Verordnung ordnungsgemäß übermittelt hat. Wir bedanken uns bei Ihnen, Frau Landtagspräsidentin, dass Sie unserer Auffassung folgend in Gesprächen mit der Staatsregierung darauf hingewirkt haben. Das kann aber nicht bedeuten: Mission accomplished, Auftrag erfüllt. – Gerade bei der Diskussion über weitere Maßnahmen im Falle einer nicht wünschenswerten zweiten Infektionswelle – der Ministerpräsident sprach wiederholt davon – muss der Bayerische Landtag mit dem parlamentarischen Wissen als Rüstzeug gewappnet sein. Ich betone: der Landtag und nicht die Oppositionsfraktionen.

Ist die praktische Umsetzbarkeit ein Problem? – Erstens. Es funktioniert ja. Der bislang gepflegte Rechtsbruch wurde eingestellt.

Zweitens. Es wird weiterhin funktionieren. Einige Verordnungsregelungen sind durch Gerichtsentscheidungen korrigiert und aufgehoben worden. Die Staatsregierung hat daraus gelernt und ihre Regelungen, dem Anpassungsbedürfnis und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend, befristet. Das ist aber nicht alles.

Drittens. Der Landtag ist verantwortungsvoll, verantwortungsbewusst, flexibel und effizient. Beweis: Das Bayerische Infektionsschutzgesetz wurde unter Einhaltung aller Beteiligungsrechte, wenn auch anfänglich gegen nicht unerheblichen Widerstand, binnen zehn Tagen beschlossen. Das Erste und das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz wurden innerhalb von 1 bis 2 Wochen beschlossen. Wer da von Schwerfälligkeit, Langatmigkeit oder gar Behäbigkeit spricht, verunglimpft nicht nur das Parlament, sondern auch jeden Einzelnen von uns in diesem Hohen Haus. Aufgrund der vorzunehmenden gravierenden Grundrechtseingriffe ist ein Zustimmungserfordernis für den eng begrenzten Regelungstatbestand der Pandemie-Bekämpfung notwendig und geeignet – und nur für diesen eng begrenzten Bereich erforderlich und machbar –, um von vornherein die Verdachtsmomente von Willkür, Einseitigkeit und Größenwahnsinn des Staates auszuräumen.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf der FDP geht in die richtige Richtung. Wir stimmen diesem zu, auch wenn er die Komplexität der Gesamtproblematik nicht vollständig erfasst.

Den Antrag der GRÜNEN hinsichtlich der Begleitkommission werden wir ablehnen. Gefragt ist aus unserer Sicht die Fachkompetenz des gesamten Parlaments mit seinen Fachausschüssen. Ein Elitegremium wäre nur ein Alibi und würde die tatsächlichen Regelungsbedürfnisse und die Notwendigkeit der Parlamentsbeteiligung verdecken. Zu Ihrem Antrag zur Beteiligung auf Bundesratsebene werden wir uns enthalten.