Den Antrag der GRÜNEN hinsichtlich der Begleitkommission werden wir ablehnen. Gefragt ist aus unserer Sicht die Fachkompetenz des gesamten Parlaments mit seinen Fachausschüssen. Ein Elitegremium wäre nur ein Alibi und würde die tatsächlichen Regelungsbedürfnisse und die Notwendigkeit der Parlamentsbeteiligung verdecken. Zu Ihrem Antrag zur Beteiligung auf Bundesratsebene werden wir uns enthalten.
Meine Damen und Herren, unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung ist der Landtag nicht bloß Zuschauer, Applaudierender oder gar Befehlsempfänger. Der Landtag ist Verfassungsorgan. Wir sind entschlossen, die parlamentarischen Beteiligungsrechte dieses Landtags zu sichern und einzufordern. Notfalls werden wir auch den Gerichtsweg beschreiten. Das wird davon abhängen, ob und inwieweit die Staatsregierung ihrer verfassungsmäßig verankerten Verpflichtung, den Landtag bei Pandemie-Verordnungen angemessen zu beteiligen, nachkommt.
– Das ist der letzte Satz. – Für Sie erwähne ich jetzt noch Artikel 55 Nummer 3 Satz 2 der Bayerischen Verfassung.
Sie können am Rednerpult bleiben. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Kollege Dr. Fabian Mehring von den FREIEN WÄHLERN gemeldet. Bitte schön, Herr Mehring.
Herr Fraktionsvorsitzender, meine persönliche Auffassung hinsichtlich der Frage des Zustimmungserfordernisses ist hinreichend bekannt. Kollege Hagen hat das soeben zitiert. Ich wundere mich nur über die Emotionalität Ihres Vortrags und verschaffe Ihnen deshalb noch eine Minute Redezeit, um all die parlamentarischen Initiativen Ihrer Fraktion darzustellen, die Sie in den letzten Wochen angestrengt haben, um diese Verordnung zu ändern. Es ist doch eine skurrile Herangehensweise, sich in der Stunde der größten Not und der größten Krise gar nicht zu Wort zu melden und als Fraktionssprecher in den Runden mit dem Ministerpräsidenten alle Maßnahmen mitzutragen, dann aber, wenn die schwere Phase der Krise einigermaßen gut überstanden ist, hier am Rednerpult zu behaupten, man hätte alles auch so gemacht – laut Umfragen haben das im Übrigen 90 % der Menschen in Bayern gerne gesehen –, und fordert gleichzeitig eine Fachdiskussion über andere Entscheidungswege. Geht es wirklich nur um das juristische Fachkolloquium oder gibt es auch ein inhaltliches Argument Ihrer Fraktion?
Herr Kollege, Sie sind schon einige Zeit im Landtag, wenn auch nicht allzu lange, aber es handelt sich nicht um ein Fachkolloquium; es handelt sich um ein parlamentarisches Beteiligungsrecht. Sie sind sehr schnell in die Regierungsmitverantwortung gekommen und haben dieses offensichtlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Wir können keine Verordnung ändern. Wir haben auch nichts dagegen, dass schnelle Entscheidungen getroffen werden. Wir haben aber etwas dagegen, an den Prozessen für Entscheidungen, die massiv in die Grundrechte eingreifen, nicht derart beteiligt zu werden, wie es bereits seit 2003 in der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen und uns nach Initiativen fragen, dann verkennen Sie das
Beteiligungsrecht des Parlaments. Wir brauchen dieses Recht für Initiativen. Wir haben genug Initiativen gestartet. Das ist doch klar. Aber noch mal: Sie müssten eigentlich wissen, wenn Sie solche Fragen stellen, von was Sie reden. Aber ich habe die Vermutung, dass Sie das nicht tun.
Um die Dialoge abzubrechen, rufe ich den nächsten Redner auf. – Der nächste Redner ist der Kollege Toni Schuberl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, Sie werden unsere Entwürfe und Anträge ablehnen. Da stehen halt die Logos von GRÜNEN, SPD und FDP drauf. Es gehört zu Ihren Spielregeln, diese pauschal abzulehnen. Das ist auch völlig in Ordnung. Das ist politische Strategie. Aber dann nutzen wir die Debatte heute doch bitte, um gemeinsam und konstruktiv die Leitlinien eines zukünftigen Gesetzes zu erarbeiten. Dann schreiben Sie halt später CSU und FREIE WÄHLER drauf, und dann beschließen wir es.
Ich möchte Ihnen erklären, warum ich ein solches Gesetz für absolut notwendig halte. Eigentlich liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz beim Bund. Deshalb fordern wir GRÜNE, dass die Staatsregierung über den Bundesrat aktiv werden soll. Das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene reicht für die derzeitigen Maßnahmen nicht mehr aus, da es zu unkonkret ist. Wir brauchen daher ein echtes Maßnahmengesetz. So sieht das übrigens auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Mit dem Umweg über Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes ließe sich auch ein Bayerisches Corona-Maßnahmen-Gesetz erarbeiten. Hinsichtlich der Beteiligung des Landtags verfolgen SPD und FDP diesen Weg. Natürlich sollten wir im Landtag nicht jedes Detail der Verordnung diskutieren. Aber das Wesentliche muss durch die Volksvertretung festgelegt werden. Ein pauschaler Genehmigungsvorbehalt für jede Verordnung, wie es FDP und SPD wollen, ist wohl – Kollege Reiß und Kollege Hold haben es bei der Ersten Lesung schon erwähnt und werden es heute wahrscheinlich erneut sagen – nicht die beste Lösung. Die Richtung der Entwürfe stimmt aber insoweit, dass wir GRÜNE diesen zustimmen werden.
In einem Corona-Maßnahmen-Gesetz, egal ob auf Bundesebene oder Landesebene, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen festgelegt werden, an denen die Gerichte die Verordnungen der Staatsregierung messen können. Sie müssen so konkret sein, dass eine juristische Subsumtion möglich ist, gleichzeitig aber so offen bleiben, dass auch eine schnelle Reaktion auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse möglich ist. Diejenigen Maßnahmen, die auf jeden Fall während der gesamten Pandemie gelten müssen, egal welches Ausmaß erreicht ist, sollten direkt im Gesetz festgelegt werden. Das sind zum Beispiel das Gebot des Abstands von 1,50 Meter oder die Maskenpflicht.
Das Nähere kann die Staatsregierung in einer Verordnung regeln, insbesondere welche Höchstanzahl von Personen sich unter welchen Voraussetzungen treffen darf. Das ist etwas, was sehr vom jeweiligen Stand der Infektionszahlen abhängt. Aber auch das sind weitreichende Regelungen, bei denen wir als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen festlegen müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden muss; denn dem Virus ist es egal, ob es in einem Flugzeug übertragen wird oder in einem Theater. Es ist ihm auch egal, ob sich Fußballer oder Handballer infizieren. Es ist ihm auch egal, ob der Fußballer von der Bundesliga oder von einem kleinen Dorffußballverein ist.
Die Verordnungen der Staatsregierung scheinen eher nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" zu funktionieren. Bei dem Lobbyisten, der als erster beim Ministerpräsidenten vorbeischaut, wird auch zuerst gelockert. Das wäre bei Einbeziehung des Landtags oder unter einem ordentlichen Corona-Maßnahmen-Gesetz nicht passiert.
Insbesondere müssen wir so weit wie möglich Planungssicherheit gewähren. Wie kann man das erreichen? – Wenn wir in dem Gesetz regeln, dass über die derzeitigen Maßnahmen hinaus weiter gehende Maßnahmen wie zum Beispiel pauschale Schließungen von Betrieben und Einrichtungen in einem Landkreis erst bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern zulässig sind und dass landesweite weiter gehende Maßnahmen erst bei Überschreiten in einer gewissen Anzahl von Landkreisen zulässig sind, dann wissen die Menschen und die Betriebe von vornherein, wann sie vor weiteren Verschärfungen sicher sind und wann nicht mehr. Das gäbe Planungssicherheit und würde sich auch positiv auf die Bevölkerung auswirken.
Die Informationspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag sollten ebenfalls konkret festgeschrieben werden, da dies bisher nicht funktioniert hat. Wir brauchen Transparenz. Auch dazu hatten wir schon einen Antrag eingereicht. Es steht in Ansätzen auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD und FDP. Es muss aber auch offenbart werden, aufgrund welcher Erkenntnisse welcher Berater und aus welchen Überlegungen die Staatsregierung handelt. Wir Abgeordnete werden regelmäßig zu den Details der Verordnungen befragt: Warum gilt diese Regelung für diese Einrichtung und für jene nicht? Wir können das den Leuten nicht beantworten und unsere Rolle als Politikvermittler in unseren Stimmkreisen nicht wahrnehmen, weil die Staatsregierung zu wenig Einsicht in die Entscheidungsprozesse gewährt.
Wir brauchen also ein Maßnahmengesetz, am besten auf Bundesebene, gerne auch auf Landesebene; wir brauchen mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Staatsregierung; und wir brauchen ein grundlegendes Mitspracherecht des Landtags. Außerdem sollten wir als Landtag eine Corona-Kommission einrichten, um interdisziplinär und mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten das Geschehen überblicken, die Problemlagen verschiedenster Bereiche zusammentragen, auf eine mögliche zweite Welle vorbereiten und der Staatsregierung den nötigen Input liefern zu können.
Es ist eine kraftvolle Situation, dass in der Krise alle drei Gewalten über die Grenzen von demokratischer Opposition und Regierung hinweg zusammenstehen. Das dürfen Sie nicht unterschätzen. Diese breite Unterstützung brauchen Sie in dieser Situation auch.
Die demokratischen Fraktionen des Landtags sprachen mit einer Stimme. Im Grundsatz stehen wir bis heute hinter den Maßnahmen und wollen das auch weiterhin tun. Doch wenn wir mit einer Stimme sprechen, heißt das nicht, dass wir schweigen. Wenn wir Ihnen den Rücken stärken, heißt das nicht, dass Sie Ihre Ohren verschließen dürfen.
Die Justiz steht im Grundsatz hinter den Maßnahmen, auch wenn Detailregelungen gekippt worden sind, und hat ihre Stimme bereits erhoben, ruhiger und diplomatischer als die Opposition, aber nicht weniger deutlich. Ich zitiere erneut den Beschluss des VGH vom 27.04. Im Leitsatz heißt es:
Je länger die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortbestehen, desto mehr spricht dafür, dass sie der Ermächtigung durch ein besonderes förmliches Bundesgesetz bedürfen.
Sie müssen begreifen, dass die Corona-Pandemie keine vorübergehende, kurzfristige Notsituation ist. Das Leben mit Corona ist die neue Normalität, zumindest mittelfristig. Die Verschnaufpause, die wir jetzt haben, müssen wir nutzen, um geregelte Verfahren zu entwickeln, die auch mittel- und langfristig funktionieren. Die zweite Welle darf uns nicht überraschen. Der Umgang mit ihr muss jetzt vorbereitet werden.
Es klagen derzeit nicht nur in der Existenz bedrohte Unternehmer oder besorgte Bürger; es klagen auch die Antidemokraten. Der Worst Case wäre es, wenn der VGH die Verordnungen, obwohl er sie für notwendig und angemessen hält, aus formellen Gründen wegen fehlender Rechtsgrundlage kippen würde. Wenn die Antidemokraten die Maßnahmen zu Fall bringen würden und daraufhin die zweite Welle ansetzen würde, wir aber keine Instrumente mehr zur Hand hätten, um sie zu bändigen, würde das nicht nur die Gesundheit gefährden, es wäre auch ein Scheitern der demokratischen Institutionen. Genau darauf setzen die Antidemokraten.
Ich spreche zu Ihnen als Vertreter der zweitgrößten Fraktion in diesem Haus, als Oppositionsführer. Wir haben Sie unterstützt und wollen das auch in Zukunft tun. Aber – wenn ich es richtig verstanden habe, spreche ich da auch für die SPD und die FDP – wenn Sie sich weiterhin verweigern, den Landtag substanziell zu beteiligen, dann werden wir Ihnen unsere Unterstützung entziehen.
Sie werden unsere Anträge ablehnen. Aber ich fordere Sie auf, in diesem Sinne selbst tätig zu werden, gerne gemeinsam.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oppositionsführer Schuberl, Sie entziehen uns die Unterstützung. Das ist, glaube ich, die geringste Zumutung der letzten Wochen und Monate im Rahmen der Bewältigung dieser krisenhaften Herausforderung der Pandemie. Die Bundeskanzlerin hat zu Beginn dieser Phase, im Februar/März, davon gesprochen, dass es tatsächlich eine Zumutung für die Demokratie ist und dass es zu Zumutungen für die Demokratie kommen wird, wenn wir im Rahmen der Gefahrenabwehr schnell und effizient handeln müssen, angesichts der Herausforderungen, Herr Kollege, zum Beispiel die Wesentlichkeitstheorie tatsächlich einhalten und die Balance der Gewaltenteilung zum Tragen bringen.
Aber wenn Sie, Herr Schuberl, uns Lobbyismus vorwerfen, während die Bevölkerung in Bayern dem Ministerpräsidenten, der Staatsregierung, ja auch den Regierungsfraktionen vertraut ob des effizienten Handelns, ob des hervorragenden Regierungshandelns, ob dieser Handlungseffizienz, wollen Sie dann bei uns mit Ihren Kommissionen, mit Ihrem Kompetenzwirrwarr, das Sie vorschlagen, letztendlich nur Misstrauen säen? Sie sprechen von den Antidemokraten. Ich glaube, Sie sollten selbst überlegen, was die Grundlagen für diese Maßnahmen sind, die in den letzten Wochen und Monaten erforderlich waren.
Sie wollen in Ihren Gesetzentwürfen – Sie haben es ausgeführt – die Zustimmung des Landtags zu jeder Verordnung; zumindest schlägt die FDP es so vor. Die SPD sagt, nach einer Sitzungswoche gilt diese Zustimmung als erteilt, bzw. auf Verlan
gen sind einzelne Ge- oder Verbote wieder außer Kraft zu setzen. Ich weiß nicht, was das sein soll. Soll das ein "Gesetzgebungsverfahren light" werden, aber ohne Initiativrecht? Es ist schon angesprochen worden: Wir hätten nach Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes als Landtag die Möglichkeit, materiell eigene Ge- und Verbote zu regeln. Wo waren denn da Ihre Vorschläge? Ich kenne keinen einzigen Vorschlag in diese Richtung.
Herr Kollege Arnold, wir brauchen nicht das Lehrbuch, das Sie gerade angesprochen haben. Es reicht der Blick ins Grundgesetz. Man kann diese Fragen klar in die Handlungsstruktur, die uns das Grundgesetz vorgibt, einordnen. Herr Kollege Schuberl hat es gesagt: Es handelt sich bei übertragbaren, gemeingefährlichen Krankheiten um konkurrierende Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 des Grundgesetzes. Der Bund hat mit dem Infektionsschutzgesetz von dieser Regelungskompetenz Gebrauch gemacht und hat in § 32 des Infektionsschutzgesetzes alles als Grundlage geregelt, weil Artikel 80 Absatz 1 des Grundgesetzes eben vorsieht, dass die Bundesregierung oder die Landesregierungen per Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.
Dann gibt es noch den Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Ja, Sie sprechen Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes an. Aber dieser Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes will den Adressatenkreis nicht einengen, wie Sie es offensichtlich vorhaben, sondern er erweitert ihn über die Landesregierungen hinaus auch auf die Landesparlamente. Wir könnten tatsächlich ergänzend selbst tätig werden. Das ist eine Art Zweitermächtigung.
Sie verfolgen offensichtlich ein Verfassungskonzept nach dem Motto: Doppelt genäht, hält besser. Aber wenn Sie die Jacke der Staatsregierung enger nähen wollen, merken Sie nicht, dass Sie gar keinen Faden auf Ihrer Spule haben, weil Sie eben für das, was Sie hier vorschlagen, keine Gesetzgebungskompetenz haben. Das liegt völlig außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bayerischen Landtags, auch wenn Herr Hagen für teures Geld Gutachter eingeschaltet hat, die etwas anderes sagen. Jedenfalls ist dies in Artikel 80 des Grundgesetzes eindeutig geregelt. Mit Artikel 74 und Artikel 31 des Grundgesetzes liegt die klare Gesetzgebungskompetenz auf der Bundesebene und auf Grundlage des § 32 des Infektionsschutzgesetzes haben wir die entsprechenden Regelungen auf Landesebene geschaffen.
Die SPD will mit Ihrem Entwurf dann auch noch die Vereinbarung im Parlamentsbeteiligungsgesetz festschreiben lassen, weil das eine erhöhte Verbindlichkeit bringen soll. Ich glaube, wir wissen alle, dass die Vereinbarung alleine genauso wirksam und rechtlich bindend ist und dass es dafür kein Erfordernis gibt.
Herr Kollege Schuberl, Sie haben in Ihrem Antrag für die GRÜNEN das Maßnahmengesetz auf Bundesebene eingefordert, sind also, wenigstens was die Ebenen anbelangt, schon einmal dort angekommen, wo die Gesetzgebungskompetenz tatsächlich liegt, nämlich beim Bund. Aber offensichtlich wird von keiner Fraktion im Bundestag Bedarf für ein Maßnahmengesetz gesehen.
Im Mai hat der Bundestag das sogenannte Zweite Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet, hat auch das Infektionsschutzgesetz damit verändert, hat zum Beispiel mehr Tests oder die Digitalisierung beim öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt. Es gibt etliche Vorschläge, auch zum Beispiel die Corona-Prämie für die Pflege. Das ist alles in diesem Gesetz geregelt. Aber keine Fraktion auf Bundesebene hat Vorschläge analog Ihres Vorschlages für ein Maßnahmengesetz eingebracht. Offensichtlich wird das auf Bundesebene anders gesehen.
Dann sprechen Sie den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und sein Urteil vom 27. April an. Ja, er äußert Zweifel in der Frage, ob irgendwann wegen des Vorbehalts des Gesetzes ein Maßnahmengesetz erforderlich wird, wenn es längerfristig dieser Einschränkungen bedarf. Aber er hat das nebenbei, als Obiter dictum, im Urteil erwähnt. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach wie vor von einer kürzeren Phase ausgeht.
und wenn das Ganze zehn Jahre dauern würde, dann mag es vielleicht so sein, dass man irgendwann einmal über Maßnahmengesetze reden müsste. Aber ist denn ein Jahr Pandemie schon eine längere Zeit? Dazu sagt das Gericht überhaupt nichts.