Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Zuruf)

Daher gehen wir davon aus, dass die Maßnahmen alle von unserem Infektionsschutzgesetz gedeckt sind.

Zur beantragten Kommission hat der Kollege Arnold eigentlich schon alles gesagt. Sie wollen evaluieren, begleiten, die Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf die Wirtschaft, auf Sozialversicherungssysteme in einem elitären Club einer Kommission diskutieren. Ich frage mich, worin hier der Mehrwert bestehen soll. Dann können wir uns mit den schlauen Sprüchen der – wie haben Sie gesagt? – Antidemokraten und der Verschwörungstheoretiker beschäftigen.

(Zuruf)

Ich glaube, es ist richtig, dass wir das in den Ausschüssen lassen, wo es fachlich sauber diskutiert werden kann. Die Geschäftsordnung gibt uns einen vollen Werkzeugkasten, um mit diesen Regelungen und all diesen Themen umzugehen. Deshalb lehnen wir die Gesetzentwürfe und auch die beiden Anträge der GRÜNEN ab. – Danke schön.

(Beifall)

Danke schön. – Herr Reiß, Sie können am Podium bleiben. Es gibt zwei Zwischenbemerkungen. Zu einer ersten Intervention hat sich die Kollegin Demirel gemeldet, zu einer zweiten Herr Kollege Arnold.

Frau Demirel, Sie haben das Wort.

Kollege Reiß, es ist wirklich bemerkenswert. Es war schon im Ausschuss, als wir darüber diskutiert haben, auffallend, wie sehr Sie als Parlamentarier in Ihrer Rede die Rolle eines Parlamentariers schwächen können. Finden Sie, dass es den demokratischen Prinzipien entspricht, wenn wir als gewählte Abgeordnete vor dem Fernseher oder vor dem Radio aus Pressekonferenzen des Herrn Ministerpräsidenten und von Kabinettsmitgliedern von Maßnahmen erfahren, erst dann wissen, was eigentlich beschlossen worden ist, diese Maßnah

men dann aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen müssen? Sie wissen ganz genau, dass wir als grüne Fraktion das schnelle Reagieren über Monate hinweg unterstützt haben. Wir haben konstruktive Vorschläge gemacht, von denen der Herr Ministerpräsident einige übernommen hat. Daher ist das – so finde ich –, was Sie jetzt sagen, ein bisschen unfair.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

Es ist doch unser Recht, darüber zu debattieren, dass bei einer zweiten Welle das Parlament nicht derart außen vor gelassen werden kann. Das würde den demokratischen Prinzipien nicht entsprechen. Das ist doch eine legitime Debatte.

(Beifall)

Sie bemühen immer die demokratischen Prinzipien und lassen bei Ihrer Argumentation völlig außer Acht, dass es hier um die Regelungskompetenz des Bundes geht, dass wir uns um eine Epidemie, um eine Pandemie, kümmern und dass das Grundgesetz und das Infektionsschutzgesetz des Bundes entsprechende Regelungen vorgeben, die verfassungsgemäß sind. Der Bundesgesetzgeber beschäftigt sich mit den Fragen, hat ein zweites Bevölkerungsschutzgesetz dazu erlassen, hat eben genau diese Dinge – nicht von der Fraktion der GRÜNEN oder von anderen Fraktionen im Bundestag vorgetragen – verändert, ist damit seiner verfassungsgemäßen Aufgabe gerecht geworden und hat eben die Landesregierungen ermächtigt, hier tätig zu werden. Die Landesregierung, unsere Staatsregierung, hat davon in einer Art und Weise Gebrauch gemacht, die meines Erachtens – ich habe es in der Ersten Lesung schon ausgeführt – bundesweit und europaweit viel Zustimmung erfahren hat, weil hier Effizienz gefragt ist.

Die Einbindung des Parlaments auf bayerischer Ebene findet statt. Wir diskutieren die Themen in den Ausschüssen, hier im Parlament.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit geht zu Ende.

Ich frage mich, warum Sie das Regelungsgefüge des Grundgesetzes derart in Abrede stellen.

(Zurufe)

Zu einer weiteren Zwischenbemerkung hat sich noch Herr Kollege Horst Arnold von der SPD-Fraktion gemeldet. Herr Arnold, bitte.

Geschätzter Kollege Reiß, das wundert mich jetzt schon. Wir haben hier im Landtag ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz verabschiedet, haben uns darüber gestritten, ob wir das dürfen oder nicht. Dabei war genau das in Rede gestanden: Bundesrecht bricht Landesrecht. Wir waren gemeinsam davon überzeugt, dass dem nicht so ist.

Jetzt, nachdem das Gesetz nicht angewendet worden ist, kommen Sie daher und wollen alles andersherum verkünden. – Das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist: Es geht doch nicht darum, Sie zu kritisieren. Es geht um die Einhaltung der Regeln, die vor der Pandemie gegolten haben und die nach der Pandemie gelten werden. Diese Regeln besagen explizit, dass Maßnahmen, die nach Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes aufgrund der Ermächtigung des Bundes von der Regierung in Bayern getroffen werden, dem Parlament mitzuteilen

sind. Das ist doch ganz einfach. – Und tatsächlich: Gestern ist es geschehen. Herzlichen Dank!

Daher ist das keine Verwirrung, sondern es ist einfach nur die Frage, ob man sich an die eigenen Regeln hält.

Und zu unseren Anträgen: Wir haben am 30. April hier in diesem Haus einen Antrag zu den Ausgangsbeschränkungen gestellt. Es ist klar, dass man diese Anträge nicht liest oder von vornherein negativ bescheidet.

Herr Abgeordneter, auch Ihre Redezeit geht zu Ende.

Untätigkeit kann man uns wirklich nicht vorwerfen. Ihnen werfe ich aber vor, als Parlamentarier nicht dafür gesorgt zu haben, dass parlamentarische Regeln eingehalten werden.

(Beifall)

Noch einmal: Sie sehen Ihre Form der Beteiligung in Anträgen und in der Frage, wie wir hier diskutieren. Sie hätten gemäß Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes entsprechende Entwürfe einbringen können. Dafür gibt es selbstverständlich die Kompetenz auf Landesebene. Wir haben nie in Abrede gestellt, dass wir als Bayerischer Landtag Gebote und Verbote im Rahmen der Pandemiebekämpfung einbringen und regeln können. Da haben wir tatsächlich eine Gesetzgebungskompetenz.

(Unruhe)

Sie aber wollen der Staatsregierung ihre Kompetenz, die sie qua Grundgesetz hat, entziehen, wollen irgendwelche Auflagen hineinformulieren und ihr dann wieder geben. Das ist so, wie wenn ich meiner kleinen Tochter sage, sie darf bis um Zwölf in die Disko, ihr die große Schwester aber sagt, sie darf bis um Zwölf in die Disko, aber nur unter der Bedingung, dass sie der großen Schwester jede Stunde einen ausgibt.

(Unruhe)

Wenn ich etwas darf, dann darf ich das. Ich weiß nicht, wie Sie sich Ihre Auflagen eines Zweitermächtigers vorstellen.

Herr Abgeordneter, auch Ihre Redezeit geht zu Ende.

Jedenfalls handelt die Staatsregierung auf der Basis des Grundgesetzes.

(Beifall – Unruhe)

Der nächste Redner kann sich schon bereitmachen. Es ist der Abgeordnete Andreas Winhart von der AfD-Fraktion.

(Beifall)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch heute diskutieren wir hier im Hohen Haus die Parlamentsrechtsverletzungen durch die Staatsregierung in der Corona-Krise.

Während sich das Virus als deutlich harmloser herausgestellt hat als anfangs befürchtet, kann man das von den Maßnahmen unserer Staatsregierung nicht behaupten, im Gegenteil. Sie sind schlimmer als erwartet und absolut tödlich für Wirtschaft, Wohlstand und die bürgerlichen Grundrechte in unserem Land. Schauen wir einmal, was in unserem Land in den letzten Wochen und Monaten passiert ist:

(Zuruf)

Der Einzelhandel liegt dank Maskenwahnsinn am Boden; die Innenstädte sind immer noch vergleichsweise leergefegt. Für die Gastronomie ist das Öffnen des Lokals mit wenigen Gästen noch verlustreicher, als es ganz zu schließen. Welch ein Hohn für die Gastronomie, wenn der Landesvater in der Pressekonferenz erklärt, Gastwirte könnten zwar öffnen, Tanzlokale aber nicht. Das Grundproblem scheint laut unseres Ministerpräsidenten zu sein, dass Bayerns Bürger nach wenigen Schlucken alkoholhaltiger Getränke nicht mehr in der Lage sein sollen, den Mindestabstand einzuhalten. Daran erkennt man nicht nur, was Sie, Herr Ministerpräsident, von Gewerbetreibenden, Gastwirten und anderen Leistungsträgern unserer Gesellschaft halten, sondern auch, was Sie von Ihrem Wahlvolk halten, das nach Ihrer Meinung nach wenigen Schlucken Bier nicht mehr in der Lage ist, sich zu benehmen.

(Beifall bei der AfD)

Da mag einer vielleicht von sich auf andere geschlossen haben. Die Realität ist aber, dass sich unsere Bürger sehr wohl zu benehmen wissen. Vor allem haben sie mehr Verantwortungsbewusstsein, als Sie Ihrem Wahlvolk zutrauen, werte Damen und Herren von der Staatsregierung.

Impfkritischen Ärzten soll, wenn es nach dem Willen unseres Ministerpräsidenten geht, die ärztliche Zulassung entzogen werden. Bislang bestimmte ein Arzt aufgrund seiner Kompetenz und aufgrund seiner Berufsfreiheit – ein Grundrecht –, was medizinisch notwendig ist. Jetzt bestimmt das Markus Söder.

Freiheit und Gleichbestimmtheit sind in den letzten Wochen Fremdwörter in unserem Land geworden. Im Überbietungswettbewerb, wer wohl der nächste Kanzlerkandidat – – Entschuldigung. Der Bürger soll wohl jederzeit erkennen, wer im Überbietungswettbewerb in der Corona-Krise der Härteste und Strengste ist – vielleicht auch der mit den sinnlosesten und medienwirksamsten Maßnahmen.

Man wollte den Bürgern vorschreiben, ob man alleine auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen darf, mit wem man sich noch treffen darf, ob Opa und Oma im Altenheim noch zur Familie gehören oder ob auf Besuche im Altenheim verzichtet werden muss, ob man genügend Abstand hält. Man wollte vorschreiben, ob zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, wegen eines Begrüßungshandschlags eine Strafe kassieren, ob man eine Maske tragen muss, wenn man als Kunde in eine Metzgerei geht, obwohl die dortige Verkäuferin auch eine Maske trägt und beide durch millimeterdickes Plastik voneinander getrennt sind und beide die von Oma selbstgenähte Atemmaske tragen, die laut Kanzlerin in Backofen und Mikrowelle ausreichend desinfiziert wurde.

Vergessen sind die Aussagen des Bundesgesundheitsministers Spahn von Ende Januar 2020, als er auf die Frage, ob das Tragen einer Maske zur Bekämpfung von COVID-19 helfe, süffisant lächelnd sagte: "Natürlich nicht." Vergessen sind Moderatorinnen wie Stephanie Probst, die im Bayerischen Fernsehen in der Sendung "quer" am 30. Januar 2020 mitteilte, Corona sei eher etwas für Rechtspopulisten, die ein angebliches Killer-Virus nutzten, um die Bevölkerung zu verunsichern. – Nein, meine Damen und Herren, die Staatsregierung als Rechtspopulisten

zu bezeichnen, geht definitiv zu weit. Aber wir sollten uns mit Sicherheit nicht verunsichern lassen.

(Zuruf)

Bayerns Bevölkerung hat Herz und Verstand und lässt sich nicht mit Taschenspielertricks hinters Licht führen. Bereits im alten Rom versuchte man das Volk nach dem Motto "Brot und Spiele" ruhig zu stellen, vor allem in schwierigen Zeiten. Bei uns übernimmt das jetzt mit der Bundesliga "König Fußball". Welche Normalität herrscht aus Sicht der Staatsregierung, wenn der FC Bayern wieder in der Allianz Arena spielen darf, wenn auch ohne Publikum? Der kleine Fußballverein in der Kreisliga darf nicht spielen, obwohl er fast kein Zuschauer hat und ebenfalls 22 Spieler auf dem Platz zu finden wären. Viel zu gefährlich, viel zu hoch das Ansteckungsrisiko! – Man darf sich schon fragen: Wo bleibt da die Gleichberechtigung zwischen Groß und Klein?