Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Bayerns Bevölkerung hat Herz und Verstand und lässt sich nicht mit Taschenspielertricks hinters Licht führen. Bereits im alten Rom versuchte man das Volk nach dem Motto "Brot und Spiele" ruhig zu stellen, vor allem in schwierigen Zeiten. Bei uns übernimmt das jetzt mit der Bundesliga "König Fußball". Welche Normalität herrscht aus Sicht der Staatsregierung, wenn der FC Bayern wieder in der Allianz Arena spielen darf, wenn auch ohne Publikum? Der kleine Fußballverein in der Kreisliga darf nicht spielen, obwohl er fast kein Zuschauer hat und ebenfalls 22 Spieler auf dem Platz zu finden wären. Viel zu gefährlich, viel zu hoch das Ansteckungsrisiko! – Man darf sich schon fragen: Wo bleibt da die Gleichberechtigung zwischen Groß und Klein?

Der Kreisklasse-Fußballverein ist nur ein Beispiel für viele Vereine in diesem Land. Hierzu zählen andere Mannschaftssportvereine, Musikgruppen, Chöre usw. Es gibt etliche Beispiele, wie die Staatsregierung Ungleichbehandlungen hervorgerufen und Grundrechte massiv verletzt hat.

Ende März verabschiedeten wir in diesem Haus das Infektionsschutzgesetz in dem Glauben, der eigenen Bevölkerung mit tiefgreifenden Maßnahmen wie der Beschlagnahmung medizinischen Materials zu helfen. Bereits im April machte sich die Ernüchterung und Vermutung breit, dass es sich hier eher um ein Trojanisches Pferd der Staatsregierung als um ein Gesetz zum Schutz der eigenen Bevölkerung gehandelt hat. Relativ schnell wurde ausreichend medizinisches Material auf dem freien Markt besorgt. Grundrechte wurden noch schneller eingeschränkt und – im Gegensatz zu anderen Bundesländern und Nachbarstaaten – die Maßnahmen länger und härter als anderswo durchgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz hat sich nicht als Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung herausgestellt, sondern als Maßnahme, das bayerische Volk seiner Rechte zu berauben. Wer über Notstandsgesetze regiert, der hat den Weg der Demokratie verlassen.

Jetzt bescheren uns die Fraktionen der Freien Demokraten und der Sozialdemokraten zwei Gesetzentwürfe, um zum einen das Bayerische Infektionsschutzgesetz und zum anderen, im SPD-Gesetzentwurf, die Regelungen der Bundesregierung in Berlin abzumildern.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, wir teilen bekanntlich Ihre Sicht, dass die Grundrechte und die Mitbestimmung durch den Landtag mangelhaft sind. Aber von der FDP wurde bisher jede Kleinigkeit und jede kleine Notwendigkeit mitgetragen. Herr Hagen, Sie waren beispielsweise einer der Ersten, der hier im Haus und im Plenum mit einer Maske herumgelaufen ist. Sie haben zu allem Ja und Amen gesagt, was von der Regierungsbank kam. Ich habe manchmal das Gefühl, es geht weniger um die Bürger als vielmehr darum, sich hier im Hause in Szene zu setzen. Es wäre konsequent gewesen, dieses Schauspiel zu beenden und den Pandemiefall für beendet zu erklären.

Die Konsequenz fehlt uns auch bei der Truppe von Herrn Arnold. Wer in München A sagt und in Berlin B, der ist eben in seinem Handeln nicht glaubwürdig. Ihre Partei hat in Berlin alle Regelungen mitgetragen. Hier in Bayern versuchen Sie, den FDP-Antrag abzukupfern und ein Pendant zum Bund zu schaffen. Das ist einfallslos; so kennen wir Sie.

Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der FDP zu; denn es ist besser als nichts, wenigstens etwas zu ändern. Den Entwurf der SPD lehnen wir ab. Wie ge

sagt, bei diesem Thema sind die Änderungen in Berlin vorzunehmen, aber nicht hier im Hause.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Hold von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig: Diese Pandemie ist eine Herausforderung, wie wir sie hier seit Jahrzehnten nicht hatten. Wir sind uns auch einig, dass es notwendig war und ist, so schnell und richtig zu handeln wie nur irgend möglich, um Gesundheit und Leben zu retten, gleichzeitig aber andere Rechtsgüter nicht aus dem Auge zu verlieren. Das hat unsere Staatsregierung mit unserem Ministerpräsidenten hervorragend gemacht – so gut, dass von anderen Staaten Bayern wieder einmal als Benchmark betrachtet wird. Inzwischen schaut auch Österreich auf Bayern und nicht mehr umgekehrt.

Wir hatten die höchsten Infektionszahlen durch unsere Nähe zu Österreich und zu Italien. Wir sind aber bestens damit fertig geworden. Wieder einmal schaut der Rest von Deutschland, nicht zum ersten Mal, anerkennend auf Bayern, vielleicht mit Ausnahme derer, die im nächsten Jahr Bundeskanzler werden wollen. Zugleich aber ist dieser Umgang mit dieser Krise, sind diese letzten Monate Beleg dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert; denn wo immer Maßnahmen im Detail nicht konsistent waren, haben die Gerichte diese Regelungen korrigiert, übrigens viel weniger als mancher glauben machen mag.

Diese letzten Monate waren auch der Beleg dafür, dass das Konstrukt, das vom Grundgesetz vorgegeben wird, richtig ist: Der Bundesgesetzgeber setzt die Leitplanken, und die Bayerische Staatsregierung, alle Regierungen in den einzelnen Bundesländern, handeln nach den regionalen Gegebenheiten schnell und vernünftig. Sie haben immer wieder die Wesentlichkeitstheorie ins Spiel gebracht. Natürlich ist die Wesentlichkeitstheorie sehr wichtig. Es ist wichtig, dass die grundlegenden Entscheidungen dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Genau dieses Recht hat der Bundesgesetzgeber wahrgenommen. Er hat das Wesentliche geregelt und gesagt: Das Nähere habt ihr bitte vor Ort zu regeln; das wollen wir gar nicht bundesweit regeln.

Sie sagen, wir müssten dem, was wir propagiert haben, Taten folgen lassen. Ja, wir müssen und wir werden Taten folgen lassen. Wir müssen uns aber nicht auf dieses Glatteis oder in diese Einbahnstraße begeben, die Sie uns vorschlagen. Dieses Parlament muss selbstbewusst genug sein, Grundsätzliches zu regeln. Aber mal ganz ehrlich, was machen Sie denn gerade? – Sie kommen jetzt, in einer Zeit, in der alles hervorragend funktioniert, und sagen, Sie würden auch ganz gern mitreden. Lieber Herr Kollege Arnold, wo Sie hier Größenwahnsinn bei der Bayerischen Staatsregierung sehen, möchte ich gern wissen. Wo haben Sie in den letzten Monaten bei der Bewältigung der größten Krise der Nachkriegszeit Größenwahnsinn festgestellt?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das bleibt Ihr Geheimnis, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Sie das alles mitgetragen haben. Sie wollen überhaupt kein Initiativrecht. Sie wollen doch die Suppe der Krisenbewältigung überhaupt nicht anrühren. Sie wollen letztlich nur das Haar in der Suppe finden, die andere angerührt haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Akzeptieren Sie einfach, dass dies eine Zeit ist, in der sich die Gewaltenteilung bewähren muss und in der sie sich bereits sehr bewährt hat. Natürlich ist das auch eine Zeit, in der das Parlament selbstbewusst darauf achten muss, dass seine Rolle gestärkt wird, dass es seinen Kontroll- und Initiativrechten gerecht werden kann. Nehmen Sie doch Ihre Initiativrechte in Zukunft wahr! Dagegen spricht überhaupt nichts.

Wir haben deshalb frühzeitig eine stärkere Einbindung des Landtags bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, also bei Grundsätzlichem, angemahnt.

(Unruhe)

Sogar Herr Kollege Schuberl hat schon erkannt, dass Sie mit dem Versuch, über einen pauschalen Vorbehalt überall noch reinzuregieren, über das Ziel hinausschießen. Grundsätzliche Entscheidungen ja; das haben wir – Lessons learned – gefordert. Das sollte sich das Parlament durchaus vorbehalten. Aber es ergibt doch keinen Sinn, jetzt in ein Gesetz eine Mitteilungspflicht zu schreiben. Ich habe schon in der Ersten Lesung betont, dass es hier keinerlei Regelungsdefizit gibt. Selbstverständlich muss die Vereinbarung gemäß dem Parlamentsbeteiligungsgesetz exakt gelebt werden. Herr Kollege Arnold, Sie haben gerade vorhin gesagt, dass dies gestern auch so geschehen ist.

Es hat auch keinen Sinn, wenn die Staatsregierung zusätzlich darlegen muss, warum sie wie handelt. Das ergibt sich doch eigentlich alles schon aus dem, was der Bundesgesetzgeber normiert hat, um der Staatsregierung ein Handeln zu ermöglichen. – Meine Damen und Herren, das hat so keinen Sinn. Auch das Verbot der Übertragung des Erlasses von Verordnungen auf einzelne Ministerien, diese Abstimmung, die Sie völlig negieren, findet doch statt. Sie findet nicht nur informell statt, sondern auch dadurch, dass sich der Ministerrat mit so gut wie allem befasst und auch Beschlüsse fasst, bevor der Ministerpräsident ans Mikrofon geht. Alles andere wäre eine gewichtige Einmischung in das Selbstorganisationsrecht der Staatsregierung.

Der Handlungsspielraum muss bleiben. Diesem Parlament pauschaliert aufzuerlegen – ich sage noch nicht einmal "zu ermöglichen" –, dass es sich um jeden Mist, um jede Kleinigkeit, um jede Stunde Öffnungszeit und jeden Quadratmeter kümmern soll, wird dieser Krise nicht gerecht. Meine Damen und Herren, ich fürchte, wir würden dieser Krise nicht gerecht, wenn wir so agieren würden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der Sinn eines Corona-Maßnahmengesetzes des Bundes, wie das die GRÜNEN wollen, mit einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung hat sich mir noch gar nicht erschlossen. Diese Forderung ist auch nicht konsistent. In dem einen Antrag wollen Sie ein Gesetz, das der Regierung keinerlei Entscheidung mehr überlässt und den Landtag mit jeder Einzelmaßnahme befasst, inklusive Zustimmung, Außerkraftsetzung und Verlängerung, und im anderen Antrag wollen Sie dann eine Kommission, die alles evaluiert und rechtlich beurteilt.

Meine Damen und Herren, das Infektionsschutzgesetz legt die Leitplanken fest, nach denen die Bundesländer selbst Maßnahmen zum Schutz vor einer Pandemie ergreifen können, und zwar passgenau auf die regionalen Verhältnisse des Bundeslandes, auf die jeweilige Strategie und auf den jeweiligen Moment abgestimmt. Davon hat Bayern Gebrauch gemacht. Ich bin, ehrlich gesagt, ganz froh, dass wir schnell und vernünftig handeln konnten, sodass nicht nur andere Bundesländer, sondern halb Europa anerkennend auf das bayerische Handeln und auf die Bayerische Staatsregierung schauen. Wir mussten nicht händeringend darauf warten, dass sich im Bund andere Beteiligte und alle Bundesländer endlich auf ein gemein

sames Vorgehen einigen. Deswegen sind die Gesetzentwürfe und die Anträge abzulehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zu einer Intervention hat sich Herr Kollege Horst Arnold gemeldet. Herr Arnold, bitte schön.

Herr Kollege Hold, nehmen Sie zur Kenntnis: Meine Ausführungen waren nicht so, wie Sie sie dargestellt haben. Ich empfinde es als böswillig, diese Ausführungen so zu interpretieren. Ich sagte "geeignet und erforderlich, um von vornherein giftige Verdachtslagen hinsichtlich Willkür, Einseitigkeit und Größenwahnsinn auszuräumen". Ich habe damit nicht einen Größenwahn der Staatsregierung gemeint. Dass Sie meine Ausführungen so interpretieren wollen, zeigt, wie eng begrenzt Ihr Auslegungswille ist.

Noch etwas: Sie sagen, es gäbe Vollzugslücken. Nachdem nach der Infektionsschutzverordnung Versammlungsverbote erlassen wurden, hat der Herr Innenminister wesentlich später eine Ausführungserklärung herausgegeben, dass der Spagat zwischen Versammlungsfreiheit und Gesundheitsschutz natürlich einzuhalten sei. Wo sehen Sie hier eine Vollzugslücke? Das ist lediglich ein Ansprechen von Defiziten. Diese Defizite sind auch vom Verwaltungsgericht München bestätigt worden. Daher wäre es von vornherein notwendig gewesen, eine Beteiligung durchzuführen. Hier geht es um nichts anderes als um die Beteiligung. Niemand will die Gesetzgebungskompetenz entziehen.

Herr Arnold, Ihre Redezeit!

Es geht einfach darum, festzustellen, dass wir Gesetzentwürfe machen und Sie sich darüber beklagen, dass nichts geschieht. Dabei sind Sie selbst der größte Verantwortliche dafür, dass nichts geschieht. Dafür tragen Sie die Verantwortung.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Arnold, es tut mir sehr leid, dass Sie nahezu 90 Sekunden verwendet haben. Irgendwo in Ihren Ausführungen war eine Frage versteckt, die sich mir aber nicht ganz erschlossen hat. Es ging um eine Regelungslücke. Ich würde Ihnen gern von meiner Minute ein paar Sekunden abgeben, um das noch einmal zu erklären.

(Zuruf)

Recht und Gesetz, da rennen Sie bei mir immer offene Türen ein.

(Zuruf)

Ist das eine zweite Zwischenfrage? – Die ist nach der Geschäftsordnung nicht zulässig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Hold, Ihre Redezeit ist zu Ende. – Das Wort hat nun der fraktionslose Abgeordnete Markus Plenk.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich bei dem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzmaßnahmen-Parlamentsbeteiligungsverbesserungsgesetz, ob die SPD jetzt dazu übergeht, sich selbst zu parodieren. Dennoch begrüße ich die Opposition

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FDP und der SPD.

Im März haben Sie alle dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, dessen Tragweite Ihnen damals offensichtlich nicht klar war. Jetzt versuchen Sie verzweifelt, zu retten, was noch zu retten ist.

Die vorliegenden Gesetzentwürfe offenbaren in tragisch-komischer Form, dass es mit der Demokratie in unserem Lande im Moment nicht mehr weit her ist. Sie tragen durch Ihren oppositionellen Tiefschlaf eine Mitverantwortung dafür, dass teils überzogene und ungeeignete Corona-Maßnahmen der Bevölkerung dreist als gutes Krisenmanagement und Erfolg verkauft werden können.

Hierfür ein Beispiel. Aktuell werden von der Staatsregierung kostenlose Massentests für die Bevölkerung in Aussicht gestellt. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang eigentlich jemals über die Kosten-Nutzen-Relation Gedanken gemacht? Statt dieser nicht zielführenden Symbolpolitik sollten Sie lieber zunächst eine repräsentative Vergleichsgruppe regelmäßig und dauerhaft testen. Das ist kostengünstiger und bringt einen höheren Erkenntnisgewinn.

Das Wort hat nun für die Staatsregierung Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Debatte, so gut es ging, in aller Ruhe verfolgt. Die Beiträge der Opposition belegen aus meiner Sicht ganz klar: Sie sind einfach nicht regierungsfähig;

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

denn statt über echte Inhalte zu sprechen, über Virologie, über Epidemiologie, über medizinische Mikrobiologie, über die Frage, wie wir unsere Situation im Verhältnis zum Rest der Welt bewerten – über all diese Fragen sprechen Sie nicht –, ziehen Sie ein absurdes formalistisches Kompetenztheater auf. Ich verstehe natürlich, dass Sie verzweifelt auf der Suche nach politischen Themen zur Profilierung sind. Dafür aber ausgerechnet eine wirklich akademische verfassungsrechtliche Diskussion anzuzetteln und dabei zu offenbaren, dass Sie von den Grundprinzipien unserer Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung nicht die geringste Ahnung haben, ist ein Eigentor, meine Damen und Herren, und ist eigentlich des Bayerischen Landtags nicht würdig.