Sehr verehrter Herr Staatsminister Herrmann, Sie hatten vorhin erwähnt, dass Sie sich sehr wohl über die Kosten-Nutzen-Relation der angekündigten kostenlosen Massentests Gedanken gemacht haben. Ich gebe Ihnen dazu ein paar Zahlen: Die tägliche Testkapazität für Infektionstests in Bayern liegt bei circa 30.000. Wir haben mehr als 13 Millionen Einwohner. Wir haben beispielsweise circa 121.000 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Jeder Test kostet circa 60 Euro. Antikörpertests kosten mehrere Hundert Euro. Wie soll sowas funktionieren, wenn Sie sowas massenhaft kostenlos anbieten wollen?
Herr Kollege Plenk, immer wieder mal ein bisschen Fake News verbreiten! Sie haben sicher den Medien entnommen, dass es nicht darum geht, die Gesamtbevölkerung ohne Prinzip durchzutesten, sondern dass es um ein bayerisches Testkonzept geht, das verschiedene Elemente hat und das natürlich bei Menschen anfängt, die bereits Symptome entwickelt haben, weil es da natürlich am dringendsten erforderlich ist. Darüber hinaus aber testen wir auch Menschen, die bisher keine Symptome entwickelt haben, wenn es dafür einen bestimmten Anlass gibt, zum Beispiel eine bestimmte Einrichtung, in der man gefährdet ist oder wo schon eine Ausbreitung begonnen hat, im Bereich Asylbewerberunterkünfte, Wohneinheiten oder Ähnliches. Dann hat man auch noch die gefährdeteren Gruppen. Das ist der Bereich der ganzen Heimunterbringung, der Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und der Schulen. Ganz am Ende gibt es diejenigen, die in keine dieser Kategorien fallen. Die können sich aber auch testen lassen, wenn jemand sagt, ich habe irgendwie das Gefühl, doch mit jemandem in Kontakt gewesen zu sein usw. Das ist die Garantie, die wir der bayerischen Bevölkerung geben.
Das heißt, die Lehrer und die anderen, die Sie angesprochen haben, fallen sowieso unter unser systematisches Konzept, zu testen. Nach den großen Ferien wird das auch sehr sinnvoll sein, gerade in den Schulen die Tests durchzuführen, um zu sehen, wo vielleicht welche infiziert sind, um zu verhindern, dass wir Schulen schleunigst wieder schließen müssen. Es folgt alles einer Logik, die einen Sinn hat, nämlich die Menschen vor explosionsartiger Infektionsentwicklung zu schützen.
Der Kollege Horst Arnold von der SPD hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Herr Arnold, bitte schön.
Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, sie seien nicht im Normalzustand. Das ist wahrscheinlich auch der Grund für Ihr "ramboneskes" Verhalten, das Sie in diesem Zusammenhang in Sachen Verfassung an den Tag legen, was den Umgang mit Hoegner anbetrifft. Ich will Ihnen nur eines sagen: Grundsätzlich ist der Feuerwehreinsatz nicht in der Verfassung geregelt, aber das Verhalten der Staatsregierung sehr wohl, nämlich in Artikel 55 Nummer 3 Satz 2 der Bayerischen Verfassung. Wenn Sie sich an Recht und Gesetz halten, dann halten Sie sich an die Verfassung. Dann wissen Sie, wohin die Reise geht, und kommen nicht mit so irrlichternden Vergleichen mit Feuerwehr und Polizei. Ich sage auch, dass ich viele Maßnahmen der Staatsregierung mit meiner Fraktion unterstütze. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Indes zitiere ich – weil Sie sagen, wir hätten da eine irrlichternde Einstellung oder seien fast schon verfassungsschändlich – aus einem Brief von der Frau Landtagspräsidentin, die schreibt: In der Sache teile ich Ihre Einschätzung, nach der die Staatsregierung den Landtag gemäß Artikel 1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c des PPG in Verbindung mit Abschnitt VI Nummer 5 der Vereinbarung zum PPG frühzeitig hätte unterrichten sollen. – Dann geht es weiter, nachdem Verständnis gezeigt wird: Dennoch sollte trotz gebotener Eile eine zwischen zwei Verfassungsorganen geschlossene Vereinbarung beachtet werden, was ich auch gegenüber dem Leiter der Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Dr. Herrmann, insoweit vorgebracht habe. – Das ist nicht irrlichternd, sondern das ist genau der Punkt, die Antwort auf einen Brief, den ich auch an Ihren Ministerpräsidenten am 10. Juni geschrieben habe. Offensichtlich ist der Umgang mit dem Parlament so, dass mir meine Präsidentin antwortet, aber die Regierung die Antwort schuldig bleibt und ansonsten "rambonesk" unsere Vorgehensweise kommentiert.
Herr Kollege Arnold, ich habe wirklich den Eindruck, Sie haben da eine fixe Idee entwickelt, was diese Informationsregelung betrifft. Die ist nach wie vor rechtsirrig, und zwar nicht die abstrakte Darstellung, wie sie im Brief von der Landtagspräsidentin steht, sondern sie ist in der konkreten Situation rechtsirrig. Wenn das rechtsirrig ist, dann verlasse ich mich im Übrigen auch nicht auf Ihre Rechtsauffassungen, sondern auf die des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der unsere Rechtsauffassung bisher gehalten hat.
Herr Minister, wir in Bayern leben seit mehreren Monaten in einer Art Notstandsregime. Seit Ausbruch der Corona-Krise werden Grundrechte massiv eingeschränkt. Noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern gab es Ausgangsbeschränkungen, Berufsverbote und Maskenpflicht, also staatlichen Zwang zum Tragen bestimmter Gegenstände. Sie würden gerne Vergleiche aus dunklen Zeiten der deutschen Geschichte bringen, wenn Sie auf die AfD verweisen. Noch nie gab es dermaßen starke Grundrechtseingriffe für die Menschen. Gleichzeitig erleben wir hier, wie der Landtag als Gremium, als gewählte Vertretung des bayerischen Volkes, in Entscheidungen nicht einbezogen wird. Wir hatten Veranstaltungen hier im Bayerischen Landtag, es fanden
Ausschusssitzungen und Plenarsitzungen statt, und gleichzeitig hat die Regierung die Corona-Maßnahmen immer über die Presse verkündet.
Meine Frage ist: Wie stellen Sie sich die Zukunft des Parlamentarismus vor, wenn sich der Landtag in dieser schwierigen Phase nicht als der Ort bewährt hat, wo die Diskussion und auch die Entscheidung stattfinden soll?
Das klingt ein bisschen nach "Haltet den Dieb!", wenn ausgerechnet Vertreter der AfD sich Sorgen um Grundrechte machen,
von denen gleichzeitig Teile vom Verfassungsschutz beobachtet werden, jedenfalls deutschlandweit. Das finde ich ganz spannend.
Zur Sache: Ich stelle fest, dass Sie offenbar gar nicht aufgepasst haben, weil Sie sich schon richtig mit Schaum vor dem Mund auf Ihren Redebeitrag vorbereitet haben. Ich habe genau ausgeführt, warum das, was in Bayern geschieht, was auf der Grundlage von Entscheidungen der Staatsregierung in den letzten Wochen gemacht wurde und weiterhin gemacht wird, auf der Basis von Recht und Gesetz geschieht, auf der Basis von Bundesrecht, auf der Basis von Verordnungen, die der Freistaat Bayern erlassen kann, die die Staatsregierung erlassen kann, die den Blick auch auf die Grundrechtseinschränkungen richtet, die für uns natürlich sehr relevant sind. Das heißt, wir passen uns an das Gebot der Verhältnismäßigkeit an, indem wir zum Beispiel Lockerungen vornehmen.
Jetzt sage ich Ihnen mal zu dieser Maskenpflicht, deren Notwendigkeit Sie offenbar genauso leugnen wie die Gefährlichkeit des Virus, den Klimawandel und alle anderen Dinge, die Sie in Ihrer kleinkarierten Weltsicht so leugnen: Man kann nur darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht etwas ist, was einen selber – wenn Ihnen das wurscht ist, okay –, aber vor allem auch andere schützt. Wenn es in einer Bevölkerung ungefähr 95 % Menschen gibt, die für das Virus empfänglich sind, weil wir noch keinen Impfstoff haben und eine Herdenimmunität noch nicht entwickelt ist, dann gibt es keine andere Möglichkeit zum Schutz außer Distanz und Masken, um sich davor zu schützen, sich anzustecken. Und wenn Sie dieses Ziel leugnen, dann sagen Sie das doch bitte den Leuten draußen, –
Danke schön. – Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt beide Gesetzentwürfe zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auf Drucksache 18/7973 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP, die AfD, der fraktionslose Abgeordnete Plenk, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/8348 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich lasse nun über die beiden Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt sowohl für den Antrag betreffend "Corona-Maßnahmen-Gesetz in Bundesrat einbringen" auf Drucksache 18/7769 als auch für den Antrag betreffend "Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung und Aufarbeitung der Krisenbewältigung in der Corona-Pandemie" auf Drucksache 18/8010 Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 18/7769 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die FDP-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 18/8010 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Ralf Stadler, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Entsorgungsproblematik von Windkraftanlagen frühzeitig begegnen! (Drs. 18/6339)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich rufe den ersten Redner auf. Das ist der Abgeordnete Seidl von der AfD-Fraktion.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wiederholen Ihren Fehler: Windräder bauen, als gäbe es kein Morgen! Wann machen Sie sich endlich Gedanken?
Wann machen Sie sich endlich Gedanken über die Entsorgung? Man braucht einen Überblick über die Kosten von Entsorgung und Renaturierung.
Ab Ende dieses Jahres fallen immer mehr Windräder aus der Förderung heraus. Dann ist wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr gewährleistet. Ab 2025 – so der Bundesverband Windenergie – müssen jährlich bis zu 2.500 Windräder wegen Verschleiß abgerissen werden.
Die Entsorgung eines Windrads kostet zwischen 450.000 und 1 Million Euro. Millionen Tonnen Beton von Fundamenten müssen entsorgt werden, pro Windrad circa dreieinhalbtausend Tonnen. Aus Verbundwerkstoffen bestehende Rotoren werden jährlich bis zu 140.000 Tonnen Müll verursachen – Sondermüll!
Derzeit gibt es in Deutschland nur ein Unternehmen, das Rotoren entsorgt; das verschrottet oder, besser gesagt, schreddert diese aber nur, um das Material für Baustoffe zu verwenden. Die Kosten für den Rückbau der Zuwege und der genutzten Flächen sind nicht absehbar. Im Ausschuss haben einige Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN zugestimmt. Die anderen interessiert offenbar nicht, welche Milliardensummen auf unsere Bürger zukommen.
Die Staatsregierung sollte ein Entsorgungskonzept über Kosten und Möglichkeiten der Entsorgung, über Rückbau und Renaturierung vorlegen. Sind Rücklagen der Betreiber für Entsorgung und Rückbau vorhanden, oder werden die Kosten wieder einmal auf die Allgemeinheit umgelegt? Das ist die große Frage. Geraten Betreiber bei der Übernahme der Entsorgungs- und Rückbaukosten in eine wirtschaftliche Schieflage? Gibt es hierzu eine Prognose, und gibt es überhaupt irgendwelche Ergebnisse? Oder spielt das alles keine Rolle? – Ich denke, die Rücklagen dieser Betreiber sind sehr, sehr gering. Man sollte sich da erkundigen und schauen, was da los ist.
Diese Fragen müssen unbedingt beantwortet werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Alles in Ordnung, danke. Es gibt nicht immer eine Zwischenbemerkung. – Als nächsten Redner darf ich Herrn Alexander Flierl von der CSU-Fraktion aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag der AfD verblüfft und verwundert mich jetzt schon etwas. Ich habe eigentlich gedacht, wir diskutieren jetzt einen Berichtsantrag, in dem die AfD die Beantwortung diverser Fragen erbittet. Ich frage mich jetzt eigentlich auch, Herr Kollege Seidl: Wenn Sie schon alles wissen, warum fragen Sie denn dann überhaupt? Dann, glaube ich, braucht es diesen Antrag nicht.