Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Zuruf)

Das bestärkt uns in der Ansicht und der Absicht, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen.

(Beifall – Zuruf)

Berichtsanträgen zuzustimmen ist normalerweise parlamentarische Gepflogenheit. Wir tun das in den allermeisten Fällen auch. Wir tun dies nur dann nicht, wenn kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, oder natürlich dann nicht, wenn entsprechende Forderungen damit verbunden sind. Sie haben auch wieder eindrucks

voll unterstrichen, dass Sie eigentlich einen Antrag gegen Windkraft gestellt haben, mit dem diverse Forderungen verknüpft sind. Es geht Ihnen also gar nicht darum, dass Ihre Fragen beantwortet werden. Es ist dann eben auch nicht zu erwarten, dass Sie hier zusätzliche Erkenntnisse gewinnen wollen. Wir werden auch deswegen ablehnen.

Ich kann es Ihnen aber auch noch einfacher machen: Wenn Sie Ihre Fragen beantwortet haben wollen, dann schauen Sie doch hinsichtlich der Rückbauverpflichtung einfach einmal ins Gesetz. Dort ist nämlich genau geregelt, wann zurückzubauen ist: wenn nämlich keine dauerhafte Nutzung mehr gegeben ist bzw. wenn die dauerhafte Nutzung der Anlage aufgegeben wird. Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass dann auch zurückgebaut werden muss. Deswegen gibt es auch entsprechende Verpflichtungen der Betreiber, den Rückbau finanziell zu hinterlegen.

Ebenso unterliegen Sie dem Trugschluss, dass der Wegfall der EEG-Vergütung automatisch zu einer Aufgabe der Windkraftanlage führen würde. Das ist nicht zwingend vorgesehen. Das ist auch nicht zwingend notwendig. Die Frage, ob eine Anlage dann weiterbetrieben wird und ob sich das für den Betreiber rentiert und auszahlt, muss er letztendlich für sich selber entscheiden. Er wird seine Entscheidung daran bemessen, ob sie sich für ihn rentiert oder nicht.

Ich empfehle Ihnen hinsichtlich der Frage, welche Prognosen, welche Konzepte, welche Projekte es bei der anfallenden Entsorgung und auch beim Abbau von Windkraftanlagen gibt, die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der FDP, Drucksache 18/7682. Genau diese Fragen sind darin schon beantwortet. Dies unterstreicht eindeutig, dass es Ihren Berichtsantrag und Ihre Fragen nicht braucht. Diese sind nicht notwendig. Wir hätten keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu erwarten. Wir werden den Antrag daher ablehnen.

(Beifall – Zuruf)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Martin Stümpfig von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man einen Berichtsantrag von einem AfD-Abgeordneten bekommt, der in der Debatte vorher noch eingeworfen hat, die Bilder aus Bergamo, wo Tausende Tote zu verzeichnen waren, seien alle Fake News, dann muss man sich schon fragen, inwieweit es überhaupt noch etwas bringt, wenn man hierzu einen Bericht abgibt. Wir werden diesen Berichtsantrag hier ablehnen, wie wir ihn schon im Umweltausschuss abgelehnt haben.

Was bei der Windkraft klar ist – wenn Sie sich ein bisschen auskennen würden, wüssten Sie es –: Der Genehmigungsbescheid für eine Windkraftanlage umfasst komplett alle Rückbauverpflichtungen. Die Betreiber müssen eine Bürgschaft ausfüllen. Wir wären sehr froh, wenn das auch bei der Atomkraft so wäre, von der Sie der große Fan sind; dann stünden wir nämlich heute ganz anders da.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Einzige, was von Windkraftanlagen schwer zu entsorgen ist, sind die Flügel; diese bestehen aus glasfaserverstärkten Verbundwerkstoffen. Mittlerweile sind auch dafür Lösungen gefunden worden: Man kann sie schreddern, man kann sie in Zementanlagen einfügen. Ebenso stehen Recyclingverfahren zur Verfügung. Auch insoweit ist man also auf einem sehr guten Weg.

Abschließend will ich nur noch sagen: Natürlich gehen diese Anlagen nicht alle aus dem Betrieb. Wir haben in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss einen

Antrag unserer Fraktion beraten, der von der CSU leider abgelehnt worden ist. Ziel unseres Antrags, der sich auf PV-Anlagen bezog, die ab 2021 nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, war es unter anderem, eine an den Monatsmarktwert angelehnte Vergütung an die Betreiberinnen und Betreiber durchzuleiten. Das sollte die Zukunft sein; denn diese Anlagen sind noch lange funktionsfähig.

Leider wird es anders sein, wenn die Anlagen repowert werden müssen: Aufgrund der 10-H-Regelung wird es in Bayern keine oder nahezu keine Anlage geben, die repowert werden kann; denn diese müsste 2.000 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben.

(Zuruf des Abgeordneten Sandro Kirchner (CSU))

Herr Kirchner, zeigen Sie mir, wo wir dann welche haben werden. Aber bis zum nächsten Jahr haben wir 10 H vielleicht abgeschafft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Friedl, FREIE WÄHLER-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir vonseiten der FREIEN WÄHLER werden den Antrag ablehnen. Im federführenden Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr ist er bereits abgelehnt worden, ebenso im Wirtschaftsausschuss.

Meine Dame und meine Herren von der AfD, wir haben ein anderes Demokratieverständnis als Sie. Teile der CSU und ich standen im Ausschuss dem Berichtsantrag durchaus nicht ablehnend gegenüber; denn Berichtsanträge halte ich durchaus für positiv. Der Antrag wurde jedoch im Ausschuss abgelehnt. Das ist für mich Demokratie: auch andere Meinungen und Entscheidungen zu akzeptieren.

Aber davon sind Sie von der AfD weit entfernt. Sie versuchen zum wiederholten Mal, mit hochgezogenen Anträgen, die im Ausschuss bereits abgelehnt wurden, die Sitzung in die Länge zu ziehen und somit zu provozieren. Gerade deshalb werde ich auf den Antrag nicht noch einmal speziell eingehen.

Bevor ich schließe, möchte ich Ihnen doch noch empfehlen, öffentlich zugängliche Informationen vor Ihrer Antragstellung einmal zu beleuchten. Herr Kollege Flierl sagte schon, dass die FDP-Fraktion bereits im März 2020 eine Schriftliche Anfrage zu den gleichen Fragen gestellt hatte, die Sie im Ausschuss noch einmal gebracht haben. Die Antwort kam am 19. Juni 2020. Damit hätte sich Ihr Antrag, jedenfalls für die heutige Sitzung, erübrigt. Wenn Sie die öffentlich zugänglichen Informationen vor der Antragstellung genauer beleuchten würden, würde vielleicht auch dem einen oder anderen bei Ihnen einmal ein Licht aufgehen. Vielleicht würden dann Themenfelder, die aktuell eigentlich keine Probleme sind, nicht mehr populistisch beleuchtet und problematisiert. Die Welt da draußen ist nicht so, wie sie von Ihnen oft dargestellt wird.

Wir FREIE WÄHLER lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Ich rufe Frau Abgeordnete Annette Karl, SPD-Fraktion, auf.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der AfD-Antrag ist ein reiner U-Boot-Antrag. Sie wollen allein

zu Kohle und Atomkraft zurück und lassen deshalb keinen noch so untauglichen Versuch aus, die Windenergie in ein schlechtes Licht zu rücken.

Es ist schon von drei Leuten erwähnt worden: All Ihre Fragen sind in der Antwort auf die Anfrage vom März dieses Jahres beantwortet worden. Schon aus diesem Grund hätte es diesen Antrag nicht gebraucht.

Lassen Sie mich einen Vergleich ziehen: Das Kernkraftwerk Three Mile Island in den USA, bekannt durch den Unfall mit der Kernschmelze 1979, ist 2019 stillgelegt worden. Die US-Behörden schätzen die Kosten des Rückbaus auf circa 1,2 Milliarden Dollar. Auch wird geschätzt, dass die Entsorgung des kontaminierten Materials mindestens bis 2078 dauern wird. Das sind noch 58 Jahre!

Meine Damen und Herren, bei dieser Technologie liegen die wahren Entsorgungsprobleme in der Energiewirtschaft. Darum sollten wir alle uns kümmern statt um solche Pipifax-Anträge.

(Beifall bei der SPD)

Frau Karl, würden Sie bitte noch einmal an das Rednerpult kommen. Wir haben eine Zwischenbemerkung von der AfD-Fraktion. – Herr Seidl, bitte.

Danke schön. – Verehrte Kollegin Karl, Sie haben gerade wieder die Rückbaukosten eines Kernkraftwerks angesprochen. Ich habe es Ihnen schon heute Nachmittag gesagt: Diese Kernkraftwerke haben mit dem von uns vorgeschlagenen Dual-Fluid-Reaktor nichts gemein, aber wirklich gar nichts. Das Einzige, was sie gemeinsam haben, ist, dass durch Kernspaltung Energie gewonnen wird. Ich habe Ihnen schon heute Nachmittag gesagt, dass bei diesem Reaktortyp ein Unfall praktisch unmöglich ist. Das Sicherheitsniveau ist mittlerweile vergleichbar mit dem eines Kohlekraftwerks. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Zu den Rückbaukosten von 1,2 Milliarden Dollar für ein Kernkraftwerk möchte ich noch Folgendes sagen: Ja gut, das ist ein Haufen Geld. Dann warten wir doch einmal ab, wie hoch die Kosten für den Rückbau der Windkraftanlagen sein werden. Die notwendigen Rücklagen sind bei den Betreibern jedenfalls bei Weitem nicht da. Ich habe heute noch einmal nachgeschaut. Das wird für den Bürger teuer. Wir werden das wieder aufdecken. Ihnen wird das aber nicht gefallen.

Herr Seidl, vielleicht nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass es ein Atomkraftwerk der Art, auf dem Sie immer herumreiten, noch gar nicht gibt.

(Zuruf des Abgeordneten Josef Seidl (AfD))

Das hat sicherlich etwas damit zu tun, dass die Technik noch so unausgereift ist, dass es niemand bauen will. Also, bitte schön, reden Sie nicht über ungelegte Eier!

(Zuruf des Abgeordneten Josef Seidl (AfD))

Beschäftigen wir uns mit dem, was wir momentan haben!

(Zuruf des Abgeordneten Josef Seidl (AfD))

Es bleibt festzuhalten, dass Windräder sowohl was die Umweltschädigung angeht

(Zuruf des Abgeordneten Josef Seidl (AfD))

Herr Abgeordneter Seidl, bitte!

als auch was die Entsorgung angeht in keinem Vergleich zu anderen Technologien stehen.

(Beifall bei der SPD)

Danke. – Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Christoph Skutella, FDP-Fraktion, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt gebe ich Ihnen recht, Herr Seidl: Die Entsorgung alter Windkraftanlagen ist in der Tat eine Herausforderung für die Energiewende.

Die Fragen sind zwar berechtigt – er hört nicht zu –, wurden aber in der vielzitierten Anfrage schon umfassend vom Umweltministerium beantwortet. Daher ist der Antrag für uns obsolet. Es steht nämlich fest, dass die Höhe der Sicherheitsleistungen bei bisherigen Rückbauten ausreichend kalkuliert war. Außerdem existieren bereits verschiedene Entsorgungskonzepte – wir haben es schon gehört – für alte Windkraftanlagen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.