Wir wollen ein "Kompetenzzentrum Barrierefreiheit" schaffen, angesiedelt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung. Sie soll die staatliche und kommunale Verwaltung bei der Realisierung der Barrierefreiheit beraten. Das sind alles Experten in eigener Sache.
Hier ist vorgesehen, dass selbst Verstöße nicht geahndet werden können. Es bleibt alles im Ermessen der Bauverwaltungen. Das ist zu einseitig und unverbindlich. Es ist dem Anspruch eines Behindertengleichstellungsgesetzes nicht angemessen.
Es wäre auch ein Signal des Entgegenkommens nötig, das anderswo selbstverständlich ist. Die Stellvertreterregelung ist nicht das Wichtigste; aber die Stellvertretung ist doch woanders auch möglich. Der Beauftragte der Staatsregierung für Menschen mit Behinderung hat keine vernünftige Stellvertreterin. Wenn der mal krank oder in Urlaub ist, dann gibt es eben keine Stellungnahmen, dann werden keine Anregungen aufgenommen. Das ist doch wirklich kein großes Ding, da ein bisschen Entgegenkommen zu zeigen und damit auch deutlich zu machen, dass auf Augenhöhe miteinander verhandelt wird. Das ist genauso ernst zu nehmen wie andere Stellungnahmen auch.
So bleibt uns leider nichts anderes übrig, als uns bei diesem Gesetzentwurf zu enthalten, weil darin zu wenig enthalten ist. Er müsste dringend überarbeitet werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Bayern muss Spitze sein", "Bayern muss nach vorn" – der Anspruch ist super; den formulieren wir auch gern. Gerade wenn es um Menschen mit Behinderung geht, sollte man das auch tun. Aber was macht die Staatsregierung? – Wenn man an die Spitze will, dann muss man sich anstrengen und große Schritte machen. Was passiert hier? – Einmal hat Horst Seehofer im Jahr 2013 einen lauten Startschuss für "Bayern barrierefrei 2023" gegeben, und jetzt haben Sie sich ganz kleinlaut davon verabschiedet.
Jetzt legen Sie hier ein Gesetz vor, das überhaupt kein Schritt ist, sondern ein niedlicher kleiner Tapser. Das wird dem Anspruch, den wir haben sollten, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung geht, einfach nicht gerecht. Bei Teilhabe von Menschen mit Behinderung machen Sie wirklich lieblose Gesetze. Ich erinnere nur an das Bayerische Teilhabegesetz, das Sie so spät eingebracht haben, dass die Frist, die das Bundesteilhabegesetz hier gesetzt hat, um ein Haar verstrichen wäre.
Auch dieses Gesetz ist wieder ein kleiner Schritt: Kaum verbindliche Regelungen, kaum Verbesserungen, alles ist schwammig. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Es heißt hier, auch kleine Umbauten an Bestandsbauten des Staates haben barrierefrei zu sein. Das klingt zwar gut, ist aber halt schwammig, weil überhaupt nicht drinsteht, was mit Bestandsbauten des Staates gemeint ist. Sind das nur Behörden, oder sind das auch staatseigene Betriebe? Dann steht da: Das Ganze gilt nur,
wenn damit kein unverhältnismäßiger Aufwand und keine unangemessene wirtschaftliche Belastung verbunden ist. Aber es wird nicht gesagt, was "unverhältnismäßiger Aufwand" oder "unangemessene Belastung" ist. Es ist rechtlich unsicher; es fehlen Kriterien; es fehlt jegliche Klarheit.
Ihnen ist offenbar auch entgangen, dass die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger zum ganz großen Teil mehr und mehr digital stattfindet. Gerade die Digitalisierung ist speziell für viele Menschen mit Behinderung eine große Hilfe. Aber wir brauchen Standards für Barrierefreiheit. Sie berufen sich hier auf einen undefinierten Stufenplan. Weder steht da etwas Inhaltliches drin, wie die Barrierefreiheit auszugestalten ist, noch wird zeitlich eine klare Ansage gemacht, bis wann dieser Stufenplan eigentlich umzusetzen ist. Sie liefern hier keine klare Perspektive. Sie haben unsere Anträge abgelehnt, wonach wir im öffentlichen Bereich wirklich klare Standards für die Digitalisierung brauchen und wonach der Staat und die Behörden hier entsprechend mit gutem Beispiel vorangehen müssen, aber auch privaten Arbeitgebern Hilfestellung geben müssen und sie darin unterstützen müssen, barrierefrei zu werden. Das wäre ein richtiger Schritt gewesen.
Sie beschränken sich rein auf die öffentlich-rechtlichen Medien. Die Software wird immer besser, und ich denke, dass es mittlerweile relativ unkompliziert ist, zum Beispiel verstärkt Audiodeskription anzubieten. Ich hätte mir auch da ein bisschen mehr Ambition gewünscht.
Es ist schade, dass die Aufgaben und die Person des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nicht erweitert und mal neu gedacht werden. Sie verlängern dessen Amtszeit; das ist gut. Aber warum wechselt der Beauftragte eigentlich mit der Legislaturperiode? Das schafft immer eine Abhängigkeit von der jeweiligen Regierung. Ich denke, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung sollte möglichst unabhängig sein. Es wäre wirklich ein Schritt gewesen, wenn man dem Beauftragten zum Beispiel ein Antragsrecht gegeben hätte oder wenn man ihn zum Beispiel durch den Landtag gewählt hätte. Dazu fehlte aber wohl der Mut. Das ist schade und wird der Bedeutung und der Arbeit des Beauftragten leider nicht gerecht. Man hätte dessen Stelle, wie richtig gesagt wurde, zum Beispiel auch zu einer Art Ombudsstelle ausweiten und diese durch eine Stellvertreterregelung vergrößern können.
Zum Thema Leichte Sprache: Natürlich ist es richtig, Texte in Leichte Sprache zu übersetzen. Auch hier gibt es aber nur eine Wischiwaschi-, eine Soll-Regelung. Vor allen Dingen stellt sich auch die Frage, warum das eigentlich nur für Menschen mit Behinderung gilt. Wenn wir an Inklusion denken – wir wissen doch alle, dass die Texte zum Teil auch für Menschen ohne Behinderung nicht verständlich sind –, sollten wir Behördentexte also generell leicht verständlich verfassen lassen. Da ist in allen Bereichen bei Gesetzes- und Behördentexten noch sehr viel Luft nach oben.
Unsere Kritik ist groß. Der kleine Tapser, den Sie hier machen, geht aber natürlich nicht in die falsche Richtung; er geht in die richtige Richtung. Es ist aber schade, dass Sie sich nicht ein Herz fassen, einen großen Schritt machen und hier etwas für die Menschen mit Behinderung vorantreiben. Das hätten wir uns gewünscht. Daran würden wir in Zukunft gerne mitarbeiten.
viele Menschen mit Behinderung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders zu kämpfen. Wir waren, wie immer, auch hier gefordert zu unterstützen und zu helfen, in besonderem Maße natürlich auch bei der informationellen Barrierefreiheit.
Ich glaube, wir haben für diese Menschen heute schon eine gute Nachricht; denn die Änderungen im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz werden deren tägliches Leben ganz im Sinne eines inklusiven Bayerns deutlich verbessern. Über alledem steht einfach das wichtige Ziel, echte Teilhabe zu ermöglichen. Unser Gesetzentwurf bringt deshalb ausschließlich Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung mit sich.
Dafür ist das Herzstück unserer Novellierung maßgeblich: die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit. Wir nehmen uns da als Landesverwaltung selbst in die Pflicht und gehen als Freistaat mit gutem Beispiel voran.
Wir weiten die bauliche Barrierefreiheit aus und unterstützen dadurch Menschen mit Einschränkungen dabei, im Sinne eines inklusiven Bayerns noch besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die barrierefreie Kommunikation wird durch die Neuregelung zur Kommunikation in verständlicher Sprache wesentlich erleichtert.
Die Barrierefreiheit ist uns nach wie vor ein essenziell wichtiges Thema. Wir haben auch einen Kabinettsausschuss, der sich weiterhin mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen wird. Leider ist dessen letzte Sitzung der Pandemie zum Opfer gefallen. Wir konnten nicht tagen. Der nächste Termin steht aber schon fest. Wir werden an den Zielen, die wir uns in diesem Kabinettsausschuss ressortübergreifend vorgenommen haben, ganz intensiv weiterarbeiten. Das ist notwendig.
Wir haben da bereits wirklich viele Dinge auf den Weg gebracht, zum Beispiel einen hervorragenden Leitfaden zur Fortbildung oder auch für den IT-Bereich. Wir haben ein Fortbildungsprogramm aufgelegt, das wir mit einer Öffentlichkeitskampagne begleiten. Wir haben ein wirklich gutes Portal.
Natürlich sind noch viele Schritte nötig. Ich sage gar nicht, wir seien schon längst am Ziel angekommen; wir haben noch viel vor uns. Ich denke aber auch, dass wir schon vieles vorangebracht haben.
Wir verlängern natürlich auch die Amtsperiode des Landesbehindertenrates von drei auf fünf Jahre. Auch das wurde schon angesprochen. Wir schaffen damit Kontinuität für die Arbeit dieses für die Politik so unverzichtbaren Beratungsgremiums.
Weiter möchte ich noch ganz kurz auf einige Kritikpunkte der Opposition eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass wir damit richtigliegen, dieses Gesetz hier so einzubringen. Natürlich hat es Kritik gegeben: Das Gesetz komme wie immer zu spät, es biete zu wenig und sei zu wenig konkret. Nachhaltige und belastbare Kritik hat es in meinen Augen aber nicht gegeben. Ich werte das als gutes Zeichen, dass die Maßnahmen, die wir anstoßen, schon richtig und wichtig sind. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf, so wie wir ihn vorgelegt haben.
Die Schlichtungsstelle ist schon einmal angesprochen worden. Wir brauchen keine Schlichtungsstelle. Das bringt, wie bereits erwähnt, nur mehr Bürokratie und keinen konkreten Nutzen. Wir wollen aber den Nutzen haben. Ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen bereits, auch für eine außergerichtliche Streitbeilegung; es geht nicht nur über den Klageweg. Wir haben doch jetzt schon den Behindertenbeauftragten und die Ressorts als Ansprechpartner zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wir halten auch die von Ihnen geforderte Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Landtag für nicht notwendig. Auch das wurde schon gesagt. Es ist doch so, dass er nur räumlich bei der Staatsregierung angesiedelt ist. Er ist vollkommen unabhängig, weisungsfrei und arbeitet ressortübergreifend.
Wir sehen auch den geforderten Stellvertreter als nicht notwendig an; denn wie schon erwähnt ist der Behindertenbeauftragte nicht auf sich allein gestellt, sondern hat eine Geschäftsstelle und Personal, das natürlich auch immer als Ansprechpartner zur Verfügung steht, unterstützt und hilft.
Ich fahre mit den kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung fort. Wir halten das Recht der kommunalen Selbstverwaltung hoch, denn schließlich ist es durch die Verfassung geschützt. Wir können den Kommunen deshalb auch nicht vorschreiben, dass sie Behindertenbeauftragte bestellen müssen. Ich muss hier aber schon eine Lanze für unsere Kommunen und Bürgermeister brechen; schließlich ist es im Interesse jeder Kommune, hier einen Behindertenbeauftragten mit ins Boot zu holen. Das haben doch schon viele getan.
Sollte es, wie erwähnt, einen Bürgermeister geben, der hier nicht bereit war, zusammenzuarbeiten, dann ist das sehr, sehr schade; das finde ich auch. Ich hoffe aber, dass er bald eines Besseren belehrt wird, weil wir in jeder Kommune gemeinschaftlich an diesen Themen arbeiten müssen. Das ist im Interesse der Gemeinde- und Stadträte, der Bürgermeister und aller Gremien vor Ort, auch auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir können also sagen, dass diesbezüglich schon vieles auf dem Weg ist.
Ich kann von meiner Gemeinde sagen: Wir haben einen Behindertenbeauftragten, der seine Arbeit übrigens auch ohne große Ansprüche auf irgendwelche finanzielle Unterstützung macht. Er sitzt selber im Rollstuhl und ist uns in vielen Belangen ein ganz wertvoller Ansprechpartner. Er wird gehört und ernst genommen. Seine Anträge werden selbstverständlich auch beraten und von uns unterstützt, wo wir nur können. Ich glaube nicht, dass meine Heimatgemeinde in Bayern die einzige ist, die so etwas hat, sondern solche Beauftragten gibt es in ganz vielen anderen Bereichen auch. Das ist gut, und das ist wichtig.
Die Behindertenbeauftragten haben hier eine Stellung, die gänzlich weisungsfrei ist. Wir stellen das mit dem neuen Gesetz klar und stärken die Unabhängigkeit der Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene.
Auch über das Thema Leichte Sprache wurde schon ausführlich diskutiert. Wir haben uns bei diesem Thema bewusst dafür entschieden, nicht einen verbindlichen Standard, nämlich den des Netzwerks Leichte Sprache, festzulegen; denn es gibt weitere etablierte Standards, zum Beispiel Leicht Lesen und die Regeln der Forschungsstelle Leichte Sprache der Universität Hildesheim. Dieser Entwicklungsprozess ist noch absolut im Fluss. Angesichts dessen müssen wir uns doch nicht allein auf die Leichte Sprache festlegen; wir könnten gar nicht mehr reagieren
und wären für Weiterentwicklungen nicht mehr offen. Ich finde, es ist wichtig, dass wir uns stets weiterentwickeln können.
Wir haben uns bewusst und wohl überlegt für eine stufenweise Einführung entschieden, um die Träger öffentlicher Gewalt nicht zu überfordern. Im ersten Schritt sollen sie sich intensiv mit Leichter Sprache auseinandersetzen und so die erforderlichen Kompetenzen aufbauen. Im zweiten Schritt sollen daraus konkrete Pflichten erwachsen. Die Regelungen zur verständlichen Sprache sind daher sachgerecht, zukunftsorientiert und – in meinen Augen – ein Meilenstein auf dem Weg zu einem barrierefreien Bayern.
Aufgekommen ist noch die Forderung nach einer Landesfachstelle bzw. einem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit. In Bayern sind schon gute Strukturen etabliert. Wir haben sie kontinuierlich ausgeweitet, und sie unterliegen einer fortlaufenden Prüfung.
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer bietet qualifizierte und kostenfreie Erstberatung für jedermann zu allen Fragen der Barrierefreiheit an. Diese Beratung ist gerade nicht auf den baulichen Bereich beschränkt. Da dieses Angebot so gut ist, fördern wir diese Beratungsstelle seit über 35 Jahren. Sie ist auch bestens mit den Selbsthilfeorganisationen und Interessensverbänden der Betroffenen vernetzt. Sie kooperiert zudem mit der Stiftung Pfennigparade, deren Berater größtenteils selbst schwere körperliche Behinderungen haben, die damit aber wirkliche Expertinnen und Experten in eigener Sache sind. Die Beratungsstelle Barrierefreiheit berät damit umfassend, gut vernetzt und authentisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Gesetzentwurf treiben wir die Inklusion in Bayern weiter voran. Das ist unsere Aufgabe. Insoweit haben wir auch noch Hausaufgaben zu machen. Um aber für alle Menschen mit Behinderung in Bayern noch vor der Sommerpause ein positives Signal zu setzen, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Damit kann das Behindertengleichstellungsgesetz pünktlich am 1. August in Kraft treten.
Die Änderungsanträge sind abzulehnen. Ich denke, wir leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu einem noch inklusiveren Bayern. Unsere Vision einer inklusiven Gesellschaft wird so Schritt für Schritt Wirklichkeit. Ja, Schritt für Schritt – wir gehen die Schritte. Wir lassen in unseren Bemühungen nicht nach und werden natürlich weitere Verbesserungen anschieben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir bereits einen großen Schritt getan. – Ich danke Ihnen herzlich.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin froh, dass ich bis zum Ende gewartet habe, weil aus ursprünglich einem Punkt vier Punkte geworden sind, zu denen ich nachfragen möchte.
Genau. – Das eine ist: Sie sagten, dass der Behindertenbeauftragte nicht beim Landtag, sondern bei der Staatsregierung angesiedelt ist. Er berichtet, soweit ich weiß, zweimal im Jahr dem Kabinett, bevor irgendein Bericht an den Landtag geht. Das ist doch nicht das Gleiche, wie wenn jemand dem Landtag zugeordnet ist und ungehindert arbeiten kann. Ein weiteres Beispiel