Genau. – Das eine ist: Sie sagten, dass der Behindertenbeauftragte nicht beim Landtag, sondern bei der Staatsregierung angesiedelt ist. Er berichtet, soweit ich weiß, zweimal im Jahr dem Kabinett, bevor irgendein Bericht an den Landtag geht. Das ist doch nicht das Gleiche, wie wenn jemand dem Landtag zugeordnet ist und ungehindert arbeiten kann. Ein weiteres Beispiel
betrifft den Wechsel von Frau Badura zu Herrn Kiesel. Ich als Oppositionsangehörige kann nicht nachvollziehen, warum der Wechsel erfolgt ist, ob es persönliche Gründe gab oder nicht. Das alles wäre anders, wenn er beim Landtag angesiedelt wäre.
Zweitens: Bürgermeister. Sie sagten, es sei schade, dass einer so reagiert habe. Klar ist das schade. Sie könnten es doch ändern, indem Sie klare Regelungen vorgeben. Darauf habe ich vorhin hingewiesen.
Dritter Punkt: Es geht nicht darum, Menschen zu finden – wie in Ihrer Gemeinde –, die ohne große finanzielle Ansprüche bereit sind, mitzuarbeiten. Natürlich haben wir die. Es geht darum, bei dem Amt die Wertigkeit festzustellen, und zwar sowohl hinsichtlich der Anforderungen als auch hinsichtlich dessen, was eventuell dabei herumkommt.
Viertens. Ich erinnere an das Ziel, IT-Barrierefreiheit schrittweise herzustellen. Artikel 13 ist überhaupt nicht angefasst worden. Schon in der Fassung von 2003 hieß es: Wir wollen schrittweise daran arbeiten, dass es zu grundsätzlichen Veränderungen kommt.
Ich habe hier ein Glas Wasser. Sie können jetzt sagen, das Glas sei halbleer. Sie können aber auch sagen, es sei halbvoll. Ich sage: Es ist halbvoll! Wir sind schon auf einem guten Weg und setzen ihn fort.
Sie sagen, dieser Gesetzentwurf sei nicht ausreichend, das Glas sei halbleer. Ich glaube, mit Optimismus kommen wir weiter.
Ich sehe das halbvolle Glas als guten Schritt an. Unser Gesetzentwurf ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Dabei möchte ich es bewenden lassen.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/6095, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 18/6687 bis 18/6689, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf der Drucksache 18/6781, der Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/7624 und die Beschlussempfeh
lung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf der Drucksache 18/8916.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/6687 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/6688 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/6689 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf der Drucksache 18/6781 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP sowie Herr Kollege Plenk (frak- tionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/7624 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zu dem Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass, erstens, in § 3 Absatz 1 das Datum der letzten Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt redaktionell angepasst wird und, zweitens, in § 4 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2020" und in § 4 Satz 2 als abweichendes Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2023" eingefügt wird. Zu den Einzelheiten verweise ich auf die Drucksache 18/8916.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der FDP sowie Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, ich schlage vor, in einfacher Form. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind AfD, FDP,
CSU, die FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Das ist die SPDFraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/7734) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Manfred Ländner, Josef Zellmeier, Alexander König u. a. (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/8426)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion das Wort.
Liebe Frau Präsidentin, meine Herrn Staatsminister, Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes empfiehlt die CSU-Fraktion Zustimmung mit der Maßgabe, dass die im Änderungsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN auf der Drucksache 18/8426 eingefügten Änderungen aufgenommen werden.
Zum Prozedere: Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur federführenden Beratung zugewiesen. Dort wurde die erste und eine zweite Beratung durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde ebenso im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration behandelt. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/7982 am 27. Mai 2020 in erster Beratung behandelt. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Staatsregierung hat der Ausschuss Zustimmung empfohlen, hinsichtlich des Änderungsantrags der AfD Ablehnung.
Wir behandeln heute außerdem die Ergänzung durch den Änderungsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN auf der Drucksache 18/8426. Auch hierzu haben der Ausschuss für Finanzfragen und der Ausschuss für Innere Sicherheit Zustimmung empfohlen. Das Ganze wurde mit der Maßgabe verabschiedet, dass in § 1 Nummer 40 Artikel 40 wie folgt gefasst wird:
Bei Sicherheitsüberprüfungsverfahren von betroffenen Personen, die seit dem 1. September 2010 mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden und für die in den zehn Jahren vor dem 1. September 2020 keine Wiederholungsüberprüfung durchgeführt wurde, gilt bis zum 1. September 2025 Art. 22 Abs. 2 Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Wiederholungsüberprüfung an die Stelle der nächsten regulären Aktualisierung tritt.
Im neuen § 9 Satz 1 soll als Datum des Inkrafttretens der "1. September 2020" und im neuen § 9 Satz 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2020" eingefügt werden.
Zum Inhalt: Die Novelle des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes umfasst wesentliche Änderungen, zum Beispiel zur Aufnahme von Regelungen zur materiellen Geheimschutztätigkeit und stärkeren Betonung deren hoher Bedeutung und zur Zulassung der elektronischen Zustimmung der betroffenen Personen zur Sicherheitsüberprüfung. Letztere stellt eine deutliche Verfahrensvereinfachung dar. Des Weiteren umfasst sie Regelungen zur generellen Unterrichtung der betroffenen Personen über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung, die Anpassung der Angaben in der Sicherheitserklärung an aktuelle Bedürfnisse und den Stand der Technik, die Aufwertung der regelmäßig alle fünf Jahre durchzuführenden Aktualisierung und schließlich die Ausweitung der alle zehn Jahre durchzuführenden Wiederholungsprüfung.
Die Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist aus Sicht der CSU-Fraktion notwendig und sinnvoll. Wir sind in den Beratungen einhellig dieser Meinung gewesen. Die FDP vertrat eine andere Meinung beim Änderungsantrag zu den kommunalwirtschaftlichen Erleichterungen für Bayern. Den jetzt auf den Weg gebrachten Erleichterungen für unsere Kommunen stimmen wir zu, weil wir der Überzeugung sind, dass unsere Kommunen eine temporäre Lockerung der kommunalwirtschaftlichen Vorgaben brauchen. Sie müssen noch in diesem Jahr und durch die heutige Befassung und Beschlussfassung auf den Weg gebracht werden, damit die Kommunen flächendeckend handlungsfähig bleiben.
Die Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind als Auftraggeber von Investitionen wichtige Impulsgeber für die Wirtschaft. Sie müssen zahlungsfähig bleiben, damit wichtige Investitionen und Projekte nicht auf Eis gelegt werden. Die aktuelle Wirtschaftskrise ist für die vielerorts verabschiedeten kommunalen Haushalte 2020 eine enorme Belastungsprobe. Viele Kommunen müssen mit Nachtragshaushalten auf wegbrechende Einnahmen und nötige Mehrausgaben reagieren. Neben zusätzlichen Kosten und sinkenden Einnahmen öffentlicher Einrichtungen sind die Kommunen auch erheblich von den steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen im Zuge der Corona-Hilfen betroffen. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens, des Handels und der Industrie wird zu Steuerausfällen insbesondere bei der Gewerbesteuer führen, die in den laufenden kommunalen Haushalten nicht mehr ausgeglichen werden können. Im schlechtesten Fall droht eine gesamtwirtschaftliche Abwärtsspirale aus weiter sinkenden Einnahmen und dadurch weiter reduzierten Ausgaben. Um diese Entwicklung zu verhindern, sollen die kommunalwirtschaftlichen Vorgaben temporär für 2020 und 2021 gelockert werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit sehr intensiv diskutiert, wo ganz viele Kolleginnen und Kollegen über Erfahrungen aus kommunalpolitischer Tätigkeit verfügen. Wir sind der Überzeugung, dass wir diese Erleichterungen anbieten müssen, weil wir sie als Basis sehen für die Hinnahme einer temporär nicht sichergestellten Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen. Für Verfahrensbeschleunigungen bei der Haushaltsaufstellung und die Aussetzung von Genehmigungspflichten brauchen sie einen erleichterten Zugang zu Krediten und Kassenkrediten sowie Erleichterungen in Bezug auf den doppischen konsolidierenden Jahresabschluss. Bei diesen temporären Erleichterungen – und das ist mir sehr wichtig, nach der Diskussion im Ausschuss darauf hinzuweisen – geht es um zwei Jahre, nämlich 2020 und 2021. Diese temporäre Erleichterung führt auch dazu – und auch dies ist eines Hinweises wert – zu keiner materiell verbesserten Finanzausstattung der Kommunen an dieser Stelle. Sie stellen eine solche vonseiten des Staates heute auch nicht in Aussicht. Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass beliebig neue Projekte angegan
gen werden, die im Rahmen geordneter Haushaltswirtschaft nicht finanzierbar wären. Aber ich sage auch, wir zählen auf einen verantwortungsvollen Umgang der Kommunen mit der neuen Verantwortung. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Landrätinnen und Landräte wissen sich hier auch in ihrer Aufgabe. Im Kern bleibt die Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen unabdingbare Zielsetzung der CSU.
Ich komme zurück zum ursprünglichen Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Hierzu gibt es auch noch einen Änderungsantrag der AfD. Der Antrag ist aus unserer Sicht abzulehnen. Das von der AfD geforderte zusätzliche Kriterium in der Sicherheitserklärung ist nicht geeignet, auch formalrechtlich nicht geeignet, einen relevanten Sicherheitsgewinn zu erreichen. Bereits durch die Angaben nach dem jetzigen Gesetzeswortlaut, insbesondere in Artikel 15 Absatz 1 Satz 1 Nummern 14, 15 und 18 können alle notwendigen Erkenntnisse über Beziehungen zu ausländischen Nachrichtendiensten, verfassungsfeindlichen Organisationen oder Beziehungen in und zu den Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken gewonnen werden.
Der Zweck des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es einerseits, staatliche Verschlusssachen zu schützen, und andererseits, die Beschäftigung von Personen, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen, an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern. Wir sehen hier in diesen Monaten und Jahren auch einen evidenten Bedarf. Deshalb halten wir die von der Staatsregierung vorgeschlagene Vorgehensweise für richtig.
Der Umfang der Überprüfungen – auch das darf man hier nicht aus dem Auge verlieren, wir hatten den Beauftragten für Datenschutz bei uns im Ausschuss – und damit die Intensität der Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Person findet ihre Schranken in der Verhältnismäßigkeit. Im vorliegenden Fall des Antrags der AfD ist nach Abwägung des Schutzobjekts des Staates gegen die Freiheitsrechte der betroffenen Person bereits fraglich, ob das im Antrag vorgeschlagene neue Datum geeignet ist, zu einer zusätzlichen Risikominimierung beizutragen. Anzugeben wären demnach beispielsweise auch Kontakte zur Air France, weil dieses Unternehmen eine Niederlassung in Frankfurt und eine Zentrale in Frankreich hat und unter staatlicher Kontrolle steht. Diese Angabe ist aus unserer Sicht für das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ohne Relevanz.