Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Der Umfang der Überprüfungen – auch das darf man hier nicht aus dem Auge verlieren, wir hatten den Beauftragten für Datenschutz bei uns im Ausschuss – und damit die Intensität der Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Person findet ihre Schranken in der Verhältnismäßigkeit. Im vorliegenden Fall des Antrags der AfD ist nach Abwägung des Schutzobjekts des Staates gegen die Freiheitsrechte der betroffenen Person bereits fraglich, ob das im Antrag vorgeschlagene neue Datum geeignet ist, zu einer zusätzlichen Risikominimierung beizutragen. Anzugeben wären demnach beispielsweise auch Kontakte zur Air France, weil dieses Unternehmen eine Niederlassung in Frankfurt und eine Zentrale in Frankreich hat und unter staatlicher Kontrolle steht. Diese Angabe ist aus unserer Sicht für das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ohne Relevanz.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Vorschrift im Antragstext der AfD nicht hinreichend bestimmt und damit auch nicht vollziehbar ist. Angaben in der Sicherheitserklärung müssen vollständig und wahrheitsgetreu erklärt werden. Was unter dem Begriff "organisatorische Beziehungen" zu verstehen ist, ist ebenfalls völlig unklar. Auch dürfte der betroffenen Person oft überhaupt nicht bekannt sein, ob eine inländische Organisation oder ein Unternehmen zu einer Hauptorganisation gehört, die ihr Zentrum im Ausland hat, und erst recht nicht, inwieweit diese Organisation von einer ausländischen Regierung kontrolliert wird.

Ich fasse zusammen: Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag auf Drucksache 18/8426 der CSU und der FREIEN WÄHLER-Fraktion stimmen wir zu. Den Antrag der AfD werden wir ablehnen.

Ich habe versucht, es kurz zu machen. Zumindest ist es gelungen, kürzer als die Redezeit zu bleiben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Katharina Schulze das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist an der Zeit, dass das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz modernisiert wird. Wir haben es in den Ausschüssen und in der Ersten Lesung schon gehört: Andere Länder wie Hessen oder Baden-Württemberg haben schon längst mit der Reform auf Bundesebene gleichgezogen. Im Jahr 2017 hat die Bundesebene die Anpassung bei der Sicherheitsüberprüfung angepackt. Als GRÜNE halten wir es für richtig und wichtig, demzufolge auch die Rechtslage in Bayern anzupassen. Es ist zielführend, wenn wir ein einheitliches Sicherheitsniveau im Bund und in den Ländern haben, wenn wir das aufrechterhalten können und wenn wir sinnvoll weitgehenden Gleichklang mit den Vorschriften auf Bundesebene auch hier in Bayern haben. Dafür braucht es auch die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsüberprüfungen. Das geschieht jetzt endlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, wir GRÜNE legen großen Wert auf die notwendige Abwägung von Datenschutz und Sicherheitsbelangen. Da mit dem Gesetz auch in den privaten Bereich der Betroffenen eingegriffen wird, war es gut, dass wir in den Ausschüssen sehr ausführlich über die Veränderungen diskutiert haben. Wir haben als GRÜNE schon in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es zum Beispiel noch einige offenen Fragen beim Thema "Einsicht in die öffentlich sichtbaren sozialen Netzwerke" gibt; denn – das möchte ich ganz klar und deutlich sagen – es ist richtig, dass man aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung der sozialen Medien mittlerweile auch die Angabe der Adressen von eigenen Internetseiten und die Angabe der Mitgliedschaften in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken bei Sicherheitsüberprüfungen offenlegen soll.

Diese Regelung in dem Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, sagt nun, dass die Behörden bei allen Überprüfungsarten – Ü1, Ü2 und Ü3 – auch Einsicht in die öffentlich sichtbaren Internetseiten nehmen dürfen und bei der Ü2 und bei der Ü3 zusätzlich in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke. Wir hatten dann den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Prof. Dr. Petri, im Innenausschuss und konnten die offenen Fragen zum Thema Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eindeutig klären. Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Meinung nach der gerechte Ausgleich zwischen dem öffentlichen Sicherheitsinteresse auf der einen Seite und der Wahrung der Rechte und Interessen der Betroffenen auf der anderen Seite geschaffen.

Wenn ich jetzt schon beim Digitalen bin, dann muss ich lobend erwähnen: Ein großes Plus dieses Gesetzentwurfs ist es, dass die digitale Realität endlich anerkannt wird. Um das Verfahren zu vereinfachen, soll jetzt auch die elektronische Form und nicht nur die Papierform zugelassen werden. Willkommen im Jahr 2020, kann ich da nur sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie ich schon in der Ersten Lesung betont habe und wie wir schon in den Ausschüssen betont haben, begrüßen wir es ausdrücklich, dass nun in dem Gesetzentwurf vermerkt ist, dass die betroffenen Personen nicht nur im Falle der Ablehnung der Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, sondern auch im Falle der Betrauung über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unterrichtet werden. Wir finden, das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Verfahren.

Auch die Ausweitung der Wiederholungsüberprüfung auf alle Überprüfungsarten sehen wir sehr positiv. Bisher war es so geregelt, dass nur bei der Ü3, der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, immer wieder wiederholt und geschaut wurde, ob sich etwas verändert hat und man noch einmal genauer hinschauen muss. Ich meine, innerhalb von 10 Jahren kann sich einiges ändern.

Darum finden wir es gut, dass diese Wiederholungsprüfung jetzt auch für die Ü1 und für die Ü2 aufgenommen wurde.

Zum Änderungsantrag zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen hat Herr Kollege Dünkel schon viel gesagt. Wir haben das im Ausschuss intensiv diskutiert. Die Änderungen sind temporär und notwendig. Darum tragen wir das mit.

Zusammenfassend kann ich sagen: Es ist gut, dass das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz endlich modernisiert wird. Unserer Meinung nach hätte das gerne schon ein bisschen früher kommen können, aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Joachim Hanisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit des Staates, Sicherheit aber auch für die Bürgerinnen und Bürger eines Staates – ich glaube, das ist eine ganz elementare Grundlage der Demokratie. Heute geht es darum, ein sehr, sehr altes Gesetz den Gegebenheiten unserer Zeit anzupassen, dieses Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Darin geht es darum, die Personen zu überprüfen, die mit der Sicherheit des Staates und der Bürger beauftragt sind. Ich glaube, das ist eine ganz, ganz wichtige Geschichte. Der Bund hat sein Gesetz vor einigen Jahren geändert. Einige Länder haben nachgezogen. Bayern tut dies jetzt auch. Ich glaube, es ist wichtig.

Hier geht es im Wesentlichen um die Änderungen in letzter Zeit. Das waren ganz gravierende Änderungen: Ich denke an das Internet, an die Digitalisierung und an all die Probleme der Sicherheit, die sich hier ergeben, die teilweise weit über das hinausgehen, was wir bisher an Gefahren für den Staat kannten; denn das Internet ist noch etwas relativ Anonymes, und Sicherheit und Datenschutz im Internet sind Punkte, denen Rechnung getragen werden muss. Das tut dieses Gesetz zur Genüge.

Ich glaube, dass gerade die elektronische Form der Datenübermittlung ein Punkt ist, dem man hier Rechnung getragen hat; aber auch soziale Netzwerke, InternetAuftritte generell, werden einbezogen. Sicherheitsüberprüfungen sind in regelmäßigen Abständen möglich. – All das gibt das Gesetz her.

Meine Damen und Herren, da das Thema dieses Tagesordnungspunktes die Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften ist, lassen Sie mich einfach mal etwas umfangreicher auf diese weiteren Rechtsvorschriften eingehen, weil es dabei um unsere bayerischen Kommunen geht, weil es um die Folgen der Corona-Krise geht, weil es darum geht, dass unsere Kommunen auch diese Schwierigkeiten, die sich zweifelsohne jetzt ergeben werden, gut meistern können.

Das ist ein unwahrscheinlich wichtiger Punkt. Wenn man der Meinung ist – und ich bin ein starker Verfechter davon –, dass der Staat sich von unten nach oben aufbaut und die Kommunen die tragende Säule des Staates sind, dann muss reagiert werden. Mit diesem Gesetz wird auch reagiert.

Meine Damen und Herren, Corona und die Folgen für die kommunale Ebene – das heißt sinkende Einnahmen, das heißt wachsende Ausgaben, um diese Krise zu bewältigen und die Folgen dieser Krise auch auf kommunaler Ebene in den Griff zu bekommen. Das heißt aber auch, dass wir ein Problem haben, wie wir es seit dem

Zweiten Weltkrieg nicht mehr hatten: Den Kommunen brechen die Gewerbesteuereinnahmen weg.

Wir haben natürlich staatliche Zusagen. Der Bund hat erklärt, dass er helfen wird. Die Länder haben erklärt, dass sie helfen werden. Aber als ersten Schritt müssen wir den Kommunen die Möglichkeit geben, den Bürokratismus für das Zustandekommen eines Haushaltsplans zu erleichtern; den Bürokratismus, wenn es darum geht, dass die Kommunen Gelder bekommen und natürlich überprüft werden muss, inwieweit es in welchem Rahmen möglich ist, Kredite aufzunehmen. Man muss den Kommunen Wege eröffnen, dass – ohne dass viele dieser Vorschriften zur Geltung kommen – bei der Genehmigung des Haushaltsplans von dem einen oder anderen abgewichen werden kann, dass es leichter gemacht wird, die Hürden zu umgehen. Das Ganze wird natürlich zeitlich begrenzt auf die nächsten zwei Jahre. Dann müssen die Kommunen versuchen, wieder auf den Normalstandard zu kommen.

Das ist heute das Wesentliche dieses Gesetzes. Wir glauben, dass es unwahrscheinlich wichtig ist, dass Regelungen getroffen werden, um die Kommunen wieder auf feste Beine zu stellen. Wir haben kommunalwirtschaftliche Bestimmungen, die dem Grundsatz der stetigen Erfüllung der kommunalen Aufgaben dienen. Wir haben die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen in Gesetzen geregelt, und wir haben eine Vermeidung der Überschuldung der Kommunen geregelt. Das ist alles sauber geregelt.

Aber ich glaube, es ist wichtig, jetzt, in diesen Zeiten, von diesen drei Regeln zwar nicht gänzlich abzuweichen, aber den Kommunen Erleichterungen an die Hand zu geben. Das haben wir in sehr übersichtlicher und deutlicher Form in diesem Gesetzentwurf geregelt.

Das wird mithelfen, dass diese Corona-Krise Kommunen, die sehr stark von Gewerbesteuereinnahmen abhängig sind, nicht in den Ruin treiben wird. Ich sage das mal so deutlich. Wir haben nun mal ein umlagefinanziertes System, bei dem die Kommunen auch für die Landkreise und die Bezirke über die entsprechenden Umlagen mitzahlen müssen.

Für viele Kommunen sind die Gewerbesteuereinnahmen die wichtigsten Einnahmen, neben der Beteiligung an der Einkommensteuer. Beide können stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich denke nur an Kommunen, die viele Zulieferbetriebe für die Autoindustrie haben, die jetzt schon merken, dass die Vorauszahlungen zurückgezahlt werden müssen, dass die Hebesätze auf null gesetzt werden; das bedeutet unter Umständen einen totalen Einnahmenverlust bei der Gewerbesteuer.

Deshalb müssen wir diese Erleichterungen für die Kommunen schaffen. Wir bringen sie mit diesem Gesetz auf den Weg. Es sieht Ermächtigungen für das Innenministerium vor, diese Möglichkeiten für die Kommunen durch eine Rechtsverordnung ganz deutlich aufzuzeigen. Da sind Punkte mit drin, die wirklich sofort wirken können und das erreichen, was wir wollen, nämlich dass spätestens bei der Aufstellung der Nachtragshaushaltspläne der Kommunen die entsprechende Richtung eingeschlagen werden kann.

Für uns ist es ein ganz bedeutender Schritt, dass man die Vorschriften dort lockert, wo es geht, um den Kommunen sofort zu helfen. Da geht es nicht um große Gelder, die primär fließen. Das ist eine andere Ebene. Ich habe schon signalisiert, dass dafür auch das eine oder andere in Aussicht gestellt worden ist. Sondern es geht darum, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, leichter an Geld zu kommen und ohne große Vorschriften Geld aufnehmen zu können, die Haushalte genehmigt zu bekommen und Ähnliches.

Das ist durchaus sinnvoll. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Landkreisordnung, die Bezirksordnung, das Prüfungsverbandsgesetz und das Verwaltungsschulgesetz müssen geändert werden, um überall dort Erleichterungen zu geben, damit die Institutionen – von der Schule über die Bezirke, die Landkreise bis zu den Gemeinden – in den nächsten zwei Jahren leichtere Bedingungen vorfinden.

Wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen. Dem AfD-Antrag können wir nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Hanisch. – Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stefan Löw von der AfD-Fraktion benannt. Bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Maske ab! – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes an die Änderungen im Bundesgesetz macht Sinn. Daher unterstützen wir das auch.

Unser Änderungsantrag, der zum Ziel hatte, dass der zu Überprüfende auch Beziehungen zu Organisationen angeben muss, welche zum Beispiel vom Ausland finanziert werden, wurde leider in seiner Bedeutung falsch verstanden. Es wurde kritisiert, dass die Kontakte nicht relevant wären. Dem gebe ich insoweit recht, gebe aber zu bedenken, dass solche Verbindungen in der Zukunft von Bedeutung sein könnten; wenn sich eben erst später herausstellt, dass diese Organisationen Ziele verfolgen, welche uns schaden. Das ist eben der große Unterschied zur aktuellen Regelung. Vorsorge ist nun mal besser als Nachsorge.

Kritisiert wurde auch, dass die Vereinigungen so unbestimmt seien und die Angaben daher ausufern würden. Dem Vorschlag sind wir gefolgt und haben im Ausschuss unseren Antrag noch so weit ergänzt, dass das Innenministerium einen Katalog erstellen soll, in dem diese kritischen Organisationen enthalten sind, und dass nur diese angegeben werden sollen. Das wurde leider ohne Kommentar abgelehnt.

Und nun zum Änderungsantrag der Koalition: Das hat zwar überhaupt nichts mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu tun, wird aber zusammen behandelt. Das ist zwar zulässig, aber doch ein bisschen ungewöhnlich. Es ist erklärt worden, warum. Es geht darum, dass Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise zwei Jahre über ihre Verhältnisse leben dürfen, diese Zeche aber dann innerhalb von zehn Jahren begleichen müssen.

Wir befürchten aber, dass dies bloß den Gemeinden etwas bringt, welche jetzt schon finanziell gut dastehen und auch nach der Krise bald wieder gut dastehen werden. Kommunen, die aktuell schon eine schwere Situation haben, wird dadurch wahrscheinlich nicht geholfen werden können. Deshalb werden wir uns dazu enthalten.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Löw, und darf als nächsten Redner den Kollegen Klaus Adelt von der SPD-Fraktion aufrufen. – Herr Kollege, bitte schön.

Ich nutze auch heute wieder die Gelegenheit, den Offiziantinnen und Offizianten dafür zu danken, dass sie immer für die Hygiene sorgen.

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes auf Bundesebene im Jahr 2017 hat eine Anpassung unseres Landesrechts notwendig gemacht. Dem kommt der Freistaat mit diesem Gesetzentwurf nun nach.

Seit der Ersten Lesung hat sich gezeigt, dass das relativ unumstritten ist; die vorgeschlagene Aktualisierung ist richtig und notwendig. Der materielle Geheimnisschutz wird erstmals normiert. Die Befragung der Auskunftspersonen aus dem persönlichen Umfeld des Mitarbeiters wird abgeschafft. Erklärungen können künftig digital abgegeben werden. Außerdem werden die Internetaktivitäten der betroffenen Mitarbeiter genau unter die Lupe genommen. Für uns war es auch wichtig – die Vorredner hatten diesen Punkt bereits erwähnt –, dass die Meinung des Datenschutzbeauftragten eingeholt wird.

Kurz: Der Gesetzentwurf bringt Klarheit und mehr Transparenz und führt zu einer deutlichen Verbesserung des Istzustandes. Die SPD-Fraktion wird ihm deshalb zustimmen.

Dem Änderungsantrag der AfD können wir nicht zustimmen; sicherheitspolitisch ist er ohne jeglichen Nutzen.

Zum entscheidenden Punkt: Das ist die Unterstützung der Kommunen mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, obwohl sie eigentlich mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz nichts zu tun haben. Hier wird ein parlamentarisch nicht ganz sauberer Trick angewandt. Man hat uns schon einmal so ein faules Ei bei der Fortschreibung der DSGVO untergeschoben, indem dann das PAG dringend gemacht wurde. Das hat unsere Zustimmung nicht gefunden. Heute ist das anders; denn es ist wichtig, dass noch vor der Sommerpause dringend notwendige Erleichterungen für die Städte und Gemeinden beschlossen werden.

Die Vorredner haben es ausgeführt: Die Hütte brennt in ganz Bayern. Wir müssen das Feuer jetzt löschen und nicht erst die Bedienungsanleitungen anpassen. Unsere Kommunen stehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht nur an vorderster Front, sondern sie sind auch finanziell stark unter Druck geraten. Bis zur Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen – in manchen Gemeinden ist es sogar mehr – sind weggebrochen; Ähnliches ist beim Anteil der Einkommensteuer zu erwarten. Es fehlen auch Einnahmen aufgrund der Schließung von Schwimmbädern und Bibliotheken.