Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Die Vorredner haben es ausgeführt: Die Hütte brennt in ganz Bayern. Wir müssen das Feuer jetzt löschen und nicht erst die Bedienungsanleitungen anpassen. Unsere Kommunen stehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht nur an vorderster Front, sondern sie sind auch finanziell stark unter Druck geraten. Bis zur Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen – in manchen Gemeinden ist es sogar mehr – sind weggebrochen; Ähnliches ist beim Anteil der Einkommensteuer zu erwarten. Es fehlen auch Einnahmen aufgrund der Schließung von Schwimmbädern und Bibliotheken.

Etwas ist allerdings noch weitaus wichtiger, und die "Bayerische Staatszeitung" hat am Wochenende darauf hingewiesen mit dem Satz: Firmenpleiten verhindern; die säumige Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber. – Das heißt, die Kassen sind leer, und wir müssen bei den Kassenkrediten dringend handeln. Reagieren wir jetzt nicht schnell, gibt es eine Pleitewelle nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Kommunen.

Eine Konjunkturankurbelung durch Kommunen mit einer Haushaltssperre geht wohl nicht. Die Bundesregierung hat das erkannt, allen voran Finanzminister Olaf Scholz zusammen mit den Ministerpräsidenten. Gewerbesteuerausfälle werden ersetzt, und es werden Investitionen in Schulen, Kitas und Sporteinrichtungen ermöglicht. Ganz wichtig für die großen Städte ist auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft. In den Städten mit großen sozialen Herausforderungen sind die steigenden Sozialetats für schwindende Kassenbestände verantwortlich.

Das betrifft aber nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Bezirke und die Landkreise. So sollen Abweichungen von den Haushaltsgrundsätzen zugelassen werden: Kassenkredite – ich habe sie bereits erwähnt – sind gerade für viele junge Bürgermeister oftmals ein Damoklesschwert; Haushaltsgenehmigungen erleich

tern, Rückzahlung aufgenommener Kredite bis 2023 – das Ganze begrenzt auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Ich hoffe auch, dass das drohende Schwert der Rechtsaufsicht stumpf ist.

Die im Ausschuss angesprochene Problematik der dauernden Leistungsfähigkeit kann man hier in der Kürze der Zeit mit Sicherheit nicht lösen.

Wir begrüßen diese Erleichterungen deshalb uneingeschränkt, allerdings darf es nicht dabei bleiben. Die Bundesmittel müssen mit den entsprechenden Landesmitteln ergänzt werden, um zu einem echten Aufschwung der Konjunktur zu gelangen. Wer jetzt auf Sparsamkeit setzt und wie Joachim Herrmann in der Antwort vom 7. April auf meine Anfrage zum Plenum lapidar meint, jetzt müssten alle ihren Gürtel enger schnallen, nimmt den Kommunen jeden Spielraum und würgt die Konjunktur ab.

Wir brauchen deshalb einen eigenen Rettungsschirm für bayerische Kommunen. Eine einfache Lösung wurde vom Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, der gefragt hat: Warum verzichtet der Freistaat in 2020 und 2021 denn nicht auf die Gewerbesteuerumlage? – Das wäre eine direkte Hilfe.

Warum legt der Freistaat nicht selbst noch einmal ein Konjunkturpaket auf, einen Innovationsturbo für den ländlichen Raum? – Wir diskutieren morgen über die RZWas. Das ist eine gute Gelegenheit, die Kommunen mit Mitteln auszustatten, denn das führt zu mehr Investitionen und zu einem höheren Umweltschutz.

Unsere Städte und Gemeinden brauchen Hilfe, und zwar jetzt. Wir werden dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zustimmen, den Änderungsantrag der AfD hingegen ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Adelt. – Als nächsten Redner darf ich Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion aufrufen. Herr Kollege Muthmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage der Sicherheitsüberprüfung will ich mich gar nicht weiter äußern; denn wir sind uns im Kern und in der Bewertung vollständig darüber einig, dass das eine angemessene Antwort auf die Herausforderungen und Möglichkeiten des Jahres 2020 darstellt. Ich will ausschließlich über den Änderungsantrag sprechen, der sich mit den kommunalen haushaltsrechtlichen Vorschriften befasst. Auch bei der Frage, ob wir angesichts der gesamten finanziellen Situation der kommunalen Haushalte reagieren müssen, sind wir uns völlig einig.

Sind Erleichterungen im Bereich der kommunalen Haushaltsführung notwendig? Wäre es beispielsweise richtig und wichtig, hier auf den Vorrang alternativer Lösungen, bevor Kredite aufgenommen werden können, zu verzichten? – Ja, natürlich; wir können den Kommunen jetzt nicht abverlangen, auf der Einnahmenseite zunächst um zusätzliche Einnahmen zu ringen oder zu schauen, ob man die Hebesätze erhöhen könnte und derlei mehr, das im klassischen Geschäft auch bekannt und richtig ist und sich bewährt hat. Natürlich muss man reagieren. Die Frage ist aber – wir haben das im Innenausschuss auch schon diskutiert –, ob das ein Geschäft der Exekutive ist oder ein Geschäft, dem der Gesetzgeber nachzugehen hat. Die Vorredner haben da und dort den Eindruck erweckt, als würden wir in dieser Hinsicht Entscheidungen treffen. Das tun wir aber nicht. Wir ermächtigen die Exekutive; wir ermächtigen die Staatsregierung, hier jetzt Veränderungen durchzuführen. Das ist aber unsere Verantwortung, und das ist unser Geschäft.

Das ist nicht nur eine Aussage aus der Opposition, sondern das ist Rechts- und Verfassungslage. Artikel 80 des Grundgesetzes macht das für bundesgesetzliche Ermächtigungen ausdrücklich deutlich. Das gilt aber ebenso im Verhältnis der Landesparlamente zur Exekutive aus ganz allgemeinen rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungsgrundsätzen heraus.

Außerdem gilt die Wesentlichkeitstheorie. Danach hat der Gesetzgeber wesentliche gesetzliche Regelungen zu treffen und sie nicht auf die Exekutive zu übertragen. Aber wenn er dies schon tut, dann hat er sehr präzise Inhalte, Zweck und Ausmaß der Regelungen festzulegen. Blankoschecks sind auch in diesem Zusammenhang unzulässig. Um ein Bild zu wählen: Was wir hier und heute tun, ist etwa so, wie wenn man eine Vollmacht unterschreibt und es letztlich dem Bevollmächtigten überlässt, welche Vollmachten er da nachträglich ergänzt. Das geht nicht, und das können wir uns an dieser Stelle nicht gefallen lassen.

Herr Staatsminister Herrmann, ich habe keine Zweifel, dass Sie in Ihrem Haus die Dinge redlich, nach bestem Wissen und Gewissen und unter Würdigung der kommunalen Bedürfnisse in Verordnungen kleiden. Ich glaube aber, das ist nicht das Geschäft des Innenministeriums, auch nicht in Abstimmung mit dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium, sondern das wäre unser Geschäft, insbesondere in den wesentlichen Fragen. Wir haben, da wir es nicht genau wissen, im Innenausschuss vor allem die Frage gestellt: Wie wird die Verordnung aussehen? Was wird insbesondere beim ersten Punkt, in dem es um Ausnahmen von der dauernden Leistungsfähigkeit geht, alles geregelt? Als Antwort dazu haben wir erhalten: Das ist noch in der Ressortabstimmung. – Ich bezweifle nicht, dass dieses Anliegen in den Ministerien sorgfältig behandelt wird. Aber wir sollen hier und heute die Staatsregierung ermächtigen, gesetzgeberische Tätigkeiten in erheblichem Umfang und mit großer Bedeutung für die Kommunen auszuführen, ohne zu wissen, wie weit das gehen kann. Das ist der Grund, weshalb wir nicht zustimmen werden; denn wir bezweifeln, dass das verfassungskonform und Sache der Exekutive ist, sondern wir glauben, dass wir uns diesen ganz zentralen Fragen hier stellen müssen.

In Bezug auf Artikel 120a der Bayerischen Gemeindeordnung – bei den Landkreisen und Bezirken ist es ähnlich, aber Pars pro toto – sind die Punkte 2 bis 11 des Änderungsantrags zum Gesetzentwurf, die wir auch beschließen sollen, weitgehend erklärbar. Aber die zentrale Frage betrifft die vorübergehende Abweichung von einer dauernden Leistungsfähigkeit. Wie soll das gehen, von einer dauernden Leistungsfähigkeit abzuweichen? Entweder ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit vorhanden, oder sie ist nicht vorhanden. Wir müssen in diesen Zeiten reduzierter Einnahmen und vielleicht zusätzlicher Ausgaben die Begrifflichkeit ein Stück weit anpassen. Wenn die Einnahmen weniger werden, muss die Leistungsfähigkeit möglicherweise ein bisschen anders bewertet werden. Aber wir halten es im Kern für falsch und für gefährlich, da Abstriche gesetzlicher Art zu machen. Das ist mit uns nicht zu machen.

Ich bitte um Verständnis, dass wir aus diesen grundsätzlichen Erwägungen – denn es ist unser eigenes Geschäft – diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werden.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Muthmann. – Nun hat der Bayerische Staatsminister des Innern ums Wort gebeten. Es sei ihm gerne gewährt. Bitte schön, Herr Staatsminister Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend gesetzliche Neuerungen des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Ich bin sehr dankbar, dass es im Hohen Haus offensichtlich auf eine so breite Zustimmung stößt.

Damit wird das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz weitgehend an das Bundesrecht angepasst. Um das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung zu vereinfachen, soll, wie hier bereits angesprochen wurde, die betroffene Person zukünftig ihre Zustimmung zur Sicherheitserklärung auch elektronisch erteilen können. Zur Erhöhung der Transparenz des Verfahrens soll generell eine Unterrichtung der betroffenen Person durch die zuständige Stelle erfolgen.

Aufgrund der stark gewachsenen Bedeutung von sozialen Netzwerken und Internetpräsenzen sollen in erforderlichem Maß Angaben zu den Adressen eigener Internetseiten und Mitgliedschaften in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken im Internet, einschließlich der zur Identifizierung erforderlichen Nutzernamen, bei allen Überprüfungsarten angegeben werden. Hiervon umfasst sind nur die allgemein zugänglichen Inhalte im Netz, die die betroffene Person öffentlich sichtbar preisgibt. Durch die Aufnahme des Kriteriums der Erforderlichkeit in den Gesetzestext wird den Vorgaben des Datenschutzes Rechnung getragen.

Auch soll die regelmäßig alle fünf Jahre durchzuführende Aktualisierung durch die Möglichkeit erneuter Überprüfungsmaßnahmen aufgewertet und die alle zehn Jahre anstehenden Wiederholungsüberprüfung auf alle Überprüfungsarten ausgeweitet werden. Dies alles sind wichtige Bausteine, um unser Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und es als wichtiges Mittel zur Erreichung eines angemessenen Sicherheitsniveaus in unseren hochsensiblen Betätigungsfeldern zu stärken.

Der Änderungsantrag der AfD führt nicht weiter und sollte deshalb bitte abgelehnt werden.

Schließlich zum Änderungsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN, mit dem kommunalwirtschaftliche Erleichterungen an dieses Gesetz angehängt werden. Das hat in der Tat mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz nichts zu tun. Aber nur mit diesem Verfahren wird ermöglicht – das sollte nicht verschwiegen werden, lieber Herr Kollege Muthmann –, dass das Gesetz so schnell in Kraft treten kann und die Ausführungsverordnung sofort, also noch vor der Sommerpause, erlassen werden kann. Damit können die Kommunen bereits sofort Klarheit bekommen, wie zum Beispiel ein Nachtragshaushalt gestaltet werden kann. Wenn wir diesen Verfahrensweg nicht gewählt hätten, würde das alles erst im September oder Oktober, also im Herbst, stattfinden, sodass die Kommunen bei der Erarbeitung der Nachtragshaushalte noch immer keine Klarheit hätten.

Ich bin deshalb ausdrücklich dankbar dafür, dass dieser Verfahrensweg hier im Parlament eine breite Mehrheit gefunden hat und dass nicht nur die beiden Regierungsfraktionen, sondern auch die SPD und die GRÜNEN ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisiert haben.

Der Gesetzentwurf sieht für unsere Kommunen eine ganz wesentliche Erleichterung vor. Wir spüren alle, wie unsere Kommunen im Moment an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten stoßen. Der Bund hat entsprechende Steuerausfälle zu verzeichnen. Auch die Länder haben Steuerausfälle zu verzeichnen, ebenso die Kommunen. Nun müssen wir mehr Spielraum schaffen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Verordnungsermächtigung unverzüglich nutzen werden, aber natürlich inhaltlich mit Augenmaß vorgehen werden.

Herr Kollege Adelt, nicht ganz verstanden habe ich Ihre Ausführungen betreffend meine Antwort bezüglich Ihrer Anfrage zum Plenum anlässlich der Plenarsitzung am 1. April.

(Klaus Adelt (SPD): 7. April! Das war kein Aprilscherz!)

Das war kein Aprilscherz. – Ich habe Ihnen jedenfalls schon Anfang April umfassend geantwortet und darauf hingewiesen, wie umfangreich die Staatsregierung den Kommunen hilft. Sie tun hier so, als würden wir uns hier nur mit Verfahrensänderungen beschäftigen. Sie wissen, dass wir in diesem Jahr mit über 10 Milliarden Euro ohnehin den höchsten kommunalen Finanzausgleich haben, den es in der Geschichte Bayerns jemals gegeben hat. Obwohl natürlich auch der Freistaat Bayern erhebliche Steuerausfälle zu verzeichnen hat, wird zunächst einmal kein Cent gekürzt – im Gegenteil. Der Finanzminister hat die Auszahlung der Mittel an die Kommunen sogar beschleunigt, vorgezogen und so die Liquidität der Kommunen deutlich verbessert.

Darüber hinaus gibt es die Entscheidung auf Bundesebene, dass der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern bereit ist, den Kommunen erhebliche Teile der Gewerbesteuerausfälle zu erstatten. Über die Details laufen im Moment die Verhandlungen. Auch das ist eine ganz starke Leistung. Union und SPD haben das auf Bundesebene gemeinsam auf den Weg gebracht. Sie sollten also jetzt wahrlich nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken, als würden wir hier nur ein Verfahren ändern und ansonsten für die Kommunen nichts tun. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben auch in Bayern Riesenprogramme zur Unterstützung der Kommunen auf den Weg gebracht. Die bayerischen Kommunen stehen stärker da als alle anderen Kommunen in Deutschland.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

In der Summe nochmals herzlichen Dank für die konstruktive Beratung in den Ausschüssen. Ich bitte Sie nun um Unterstützung der beiden Vorhaben auch hier im Plenum: des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Neuregelungen in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung und in der Bezirksordnung.

(Beifall)

Herr Staatsminister, ich bedanke mich, bitte Sie aber, am Rednerpult zu bleiben. – Herr Abgeordneter Muthmann hat um eine Zwischenbemerkung gebeten. Bitte schön.

Herr Minister, ich wollte auf Ihr Argument eingehen, wonach wir bis September oder Oktober hätten warten müssen, wenn der Landtag das nicht heute beschließen würde. Der Sitzungsplan des Bayerischen Landtags liegt vor und ist mir bekannt. Für die FDP-Fraktion möchte ich darauf hinweisen, dass wir zu zusätzlichen Sitzungen bereit wären. So könnten coronabedingt eilige Entscheidungen schnell getroffen werden. Dass die Staatsregierung permanent außertourlich tagt, ist bekannt. Auch der Landtag könnte dies tun und wäre dazu bereit. Ich halte ihn auch für dazu verpflichtet. Das Argument der Sitzungsplanung als Begründung dafür anzuführen, warum der Landtag das Gesetz nicht selbst erlassen kann und die Sache mittels Verordnung eilig erledigt werden muss, ist zu wenig. Ihre Argumentation wollte ich nicht unwidersprochen stehen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, es ist sehr nett, dass Sie das nicht unwidersprochen lassen wollten, aber Sie haben einer Sache widersprochen, die ich überhaupt nicht gesagt habe. Ich habe auf den Verfahrensschritt hingewiesen. Die beiden Regierungsfraktionen haben das Anliegen im Rahmen eines Änderungsantrags zum laufenden Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Sie haben aber noch eine andere Frage aufgeworfen. Sie meinen, dass alle Details, die in den Verordnungen geregelt werden sollen, im Gesetz generell geregelt

werden sollen. Nachdem Ihnen das offensichtlich so am Herzen liegt, sage ich Ihnen hierzu gerne noch einen Satz: Lieber Herr Muthmann, wir haben bisher klare Vorgaben in der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung. Die Details sind bisher auch in einer Verordnung geregelt. Es ist nicht so, dass bisher alle Details im Gesetz stehen. Aber es gibt ein paar Vorgaben, die stehen im Gesetz. Ohne Änderung des Gesetzes könnten wir in der Verordnung, im Vollzug, seitens der Kommunalaufsicht, des Innenministeriums und der Regierungen die Sache nicht großzügig handhaben. Wir könnten das Ganze nicht so großzügig handhaben, wie das ganz offensichtlich auch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände in der jetzigen Situation notwendig ist. Deshalb werden die engen Vorgaben, die im Gesetz stehen, gelockert. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass die ohnehin bestehenden Verordnungen zur Ausführung angepasst werden können. Dies ist keineswegs eine Reduzierung dessen, was das Parlament regelt. Insofern darf ich Ihrer vorherigen Argumentation mit Inhalten, die ich gar nicht gesagt habe, meinerseits deutlich widersprechen und nochmals um Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/7734, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/7982, der interfraktionelle Änderungsantrag auf Drucksache 18/8426 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 18/8898 zugrunde.

Vorab ist über den von den Ausschüssen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/7982 abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat zum Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des interfraktionellen Änderungsantrags in einer Zweitberatung Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu den hierzu vorgeschlagenen Änderungen empfohlen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit diesen Änderungen. Darüber hinaus schlägt er vor, in Artikel 40 betreffend die Übergangsregelungen, die notwendigen Daten einzufügen und in § 9 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der Änderungen zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz den

"1. September 2020" sowie in Satz 2 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der übrigen Änderungen den "1. August 2020" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/8898.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN, der AfD und der SPD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzent