Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben zwei Punkte, die wir an der Stelle bemängeln. Sie sind gar nicht einmal rein inhaltlich geprägt, darüber kann man diskutieren. Wir werden dazu auch noch in die Diskussion mit den Verbänden und den Hochschulen treten. Das eine ist: Die

Zuständigkeit für die Genehmigung neuer Studiengänge soll von der Staatsregierung weggenommen und in die Hand der Hochschulen gelegt werden. Das kann unter Umständen eine Verbesserung im zeitlichen Ablauf bringen, das kann aber auch auf die Qualität gehen. Das muss man gut diskutieren. Wenn sogar die Landes-ASten-Konferenz, die Vertretung der bayerischen Studierenden, und der Bayerische Beamtenbund sagen: Bitte nehmt das aus der Hochschulrechtsnovelle, die jetzt noch schnell kommt, raus, lasst uns das ausführlicher diskutieren, dann ist das doch ein wirklich sehr gewichtiger Grund.

Das andere ist die Herausnahme der Wahlordnung aus dem Gesetz. Sie auf die Hochschulen zu übertragen, das kann man machen. Aber ist das wirklich notwendig, um coronabedingte Härten abzufedern? – Ich meine: Nein. Man hätte auch die Wahlordnung in Bezug auf Online-Wahlen ändern und im Gesetz belassen können. Es ist klar, das ist aufwendig, das ist komplex. Das jetzt aber auf die Hochschulen abzuschieben, finde ich durchaus bedenklich, zumal wir auch noch die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Online-Wahlen haben und diese wie die technische Durchführung komplett in die Hände der Hochschulen gelegt wird, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Wir alle wissen – und ich glaube, in dieser Frage sind wir uns sogar einig, Herr Prof. Bausback –, Online-Wahlen sind technisch schwer abbildbar. Wir haben ein Problem mit den allgemeinen Wahlgrundsätzen. Sie können schlecht allgemein und gleichzeitig geheim sein. Wie man das löst, ist eine Herausforderung. Ich glaube, die Briefwahl hätte uns in Corona-Zeiten ausgereicht. Gut, lassen wir das dahingestellt. Ich finde, das Argument, bei einer Hochschulwahl wäre etwas möglich, was bei einer allgemeinen politischen Wahl nicht angestrebt wird – und ich glaube, da haben wir einen breiten Konsens –, ist ein relativ lahmes und entwertet die Hochschulwahlen. Auch insgesamt finde ich, dass es ein falscher Weg ist, dass seit Jahren immer mehr an die Hochschulen verlagert wird, was Arbeit macht und komplex ist. Das ist falsch verstandene Hochschulautonomie, da kann ich nicht mitgehen. Nachdem Sie das als Revolution bezeichnet haben, muss ich Ihnen sagen, auch eine Revolution sollte gut und von langer Hand geplant sein, damit sie nicht im Chaos endet. Ich hoffe, dass das eine Revolution zugunsten der Hochschulen ist und nicht zu deren Ungunsten. Schauen wir, was dabei herauskommt.

Wir haben Einzelabstimmung zu den entsprechenden Paragrafen beantragt, damit wir klarmachen können: Solche tiefgreifenden Änderungen im Hochschulrecht sollten wir nicht hopplahopp vornehmen. Ich würde es als gute parlamentarische Sitte verstehen, wenn Sie alle zustimmen könnten, das jetzt noch einmal zu entzerren, unsere Änderungsanträge an dieser Stelle annehmen würden und die Debatte im Herbst in aller Ausführlichkeit geführt werden könnte.

Ansonsten wünsche ich den Hochschulen alles Gute und Ihnen allen eine schöne Sommerpause. Bis spätestens im Herbst wieder.

Danke schön, Frau Kollegin. – Vor der Sommerpause kommt allerdings noch eine Zwischenbemerkung. Dazu erteile ich dem Kollegen Prof. Dr. Bausback das Wort.

Also, Frau Kollegin, nur der guten Ordnung halber: Ich habe gerade gesagt, dass wir heute keine Revolution verabschieden, sondern einen kleinen, wichtigen Bestandteil im Hinblick auf die aktuelle Situation.

Ich wollte Sie fragen – ich weiß zwar, wie die Antwort aussieht, aber auch fürs Protokoll –: Wie sieht es denn in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit der Frage der Organisation der Wahlen aus? Sind diese bei den Hochschulen oder beim Land organisiert?

Ja, das ist eine spannende Frage. Wir haben das am letzten Mittwoch – nachdem wir eine Woche Zeit hatten, um uns mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der auch noch in letzter Minute geändert wurde – durchgearbeitet und das Thema Online-Wahlen noch einmal ausführlich diskutiert. Wir haben auch erfahren, dass die anderen Bundesländer die Sache offensichtlich aus dem Hochschulgesetz herausgenommen haben, allerdings nicht bezüglich des Themas Online-Wahlen, sondern insgesamt.

Es war keine Zeit, um zu überprüfen, ob das für Bayern ein guter Weg ist und ob das dem Ganzen im Hinblick auf den Corona-Bezug auch wirklich gerecht wird. Wie gesagt, man kann es machen, aber ich finde einfach, das ganze Verfahren ist unseres Parlamentarismus unwürdig, wenn wir schon sagen, wir müssen in der Krise zusammenarbeiten und ein Gesetz im Eilverfahren durchbringen. Dann sollte man sich wirklich auf das beschränken, was coronabedingt notwendig ist. Ich habe gerade ausgeführt, dass es damit an der Stelle herzlich wenig zu tun hat. Ich möchte gar nicht sagen, man kann dies generell nicht aus dem Gesetz herauslösen und auf die Hochschulen übertragen, aber im Moment ist das eigentlich nicht –

Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

– substanziell zu beantworten.

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Dr. Hubert Faltermeier. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Coronavirus und die ausgelöste Pandemie machen vor vielen Bereichen der Gesellschaft und auch vor den Hochschulen nicht halt. Deshalb war eine Gesetzesänderung notwendig. So schnell das Virus gekommen ist, so schnell muss auch die gesetzliche Regelung geschaffen und behandelt werden. Dass auch schnelle Lösungen zielführend sind, hat die Durchführung einer anderen vorbereitenden Prüfung, des Abiturs, gezeigt. Es ist möglich, auch mit gutem Erfolg.

Der Hochschulbereich bedarf auch einer gesetzlichen Regelung – zugegebenermaßen knapp in der Zeit, aber primär virusbedingt. Wichtig war uns in der Fraktion der FREIEN WÄHLER, dass den Studenten, dem Lehrpersonal und den Professoren keine Nachteile entstehen und dass die Regelstudienzeit verlängert wird, nicht nur unmittelbar für das Studium, sondern gerade auch für die Konsequenzen, die BAföG-Förderung und die Aufenthaltszeit in den Studentenheimen. Das wurde – fast in letzter Minute – in den Artikel 99 Absatz 2 aufgenommen. Wir begrüßen es sehr und halten es auch für notwendig.

Die anderen Punkte wie die Delegation der Regelung der Studiengänge auf die Hochschulen sind bereits angesprochen worden. Ich verstehe nicht ganz, warum das von Ihnen, Frau Osgyan, nicht begrüßt wird. Sie loben die Arbeit der Hochschulen, trauen ihnen aber anscheinend nicht zu, dass sie die Studiengänge und die Veränderungen selbst durchführen. Sie wissen es, glaube ich, am besten. Dass das weitgehend aus der Hand des Wissenschaftsministeriums gegeben wird, ist zu begrüßen. Letztlich bleibt als Notbremse auch noch die Möglichkeit des Widerspruchs.

Die Delegation der Wahlvorschriften hätte sicherlich nicht unbedingt in diesem Gesetz geregelt werden müssen. Auch das gestehe ich zu. Aber auf der anderen Seite ist mit einem Hinausschieben auch nicht gedient. Die Zeit war vorhanden, sich darüber Gedanken zu machen und zu diskutieren. Wenn man sagt, die On

line-Wahlen sind zu riskant: Vielleicht bergen sie gerade auch die Chance, zu einer höheren Wahlbeteiligung zu führen, die wir uns doch alle wünschen. In vielen anderen Lebensbereichen wie beim Online-Banking werden Verfahren auch online durchgeführt. Hier sollten wir, glaube ich, Vertrauen haben.

Die Anträge der GRÜNEN und der SPD, die Änderung der Wahlrechtsvorschriften oder sonstige Regelungen hinauszuschieben, bringen aus unserer Sicht nichts. Sie überzeugen nicht. Wir haben Vertrauen in die Autonomie und in die Schlagkraft der Hochschulen und letztlich auch, falls etwas schieflaufen sollte, in die Veto-Möglichkeit des Wissenschaftsministeriums.

Deshalb stimmen wir den Gesetzesanträgen zu, jedoch nicht den Anträgen der Opposition. Die auf drei Monate reduzierte Frist ist sicherlich eine Herausforderung, aber sie ist auch machbar. Die Sachverständigenanhörung wird sicher Aufschluss über weitere, dann grundlegende Änderungen geben. Deshalb bitten wir, dem Gesetzesvorhaben in der von der Regierung vorgelegten Form zuzustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn von der AfDFraktion das Wort.

Geschätzter Kollege Dr. Faltermeier, ist es nicht vielmehr so, dass mit diesem neuen Paket etwas unter dem Deckmantel von Corona gemacht wird, was eigentlich sehr wenig mit Corona zu tun hat, und zwar eine Liberalisierung? Das kann man noch positiv sehen, aber im Prinzip sind es doch die freien Kräfte des Marktes, die Sie hier ins Leben rufen. Ist das bei einer so schwerwiegenden organisatorischen Aufgabe wie den Hochschulen und der Lehre, die daraus resultiert, nicht fehl am Platze? Das ist meine erste Frage.

Die zweite Frage lautet: Warum haben Sie dann auch noch diese Eile mit drei statt vorher sechs Monaten? Warum beschleunigen Sie das auch noch so kurzfristig, dass kaum noch Einspruchsmöglichkeiten bestehen?

Zuerst zur letzten Frage: Die Dreimonatsfrist ist eine Mindestfrist, die von den Hochschulen nicht ausgeschöpft werden muss. Es ist den Hochschulen nicht verboten, bei Änderungen zu Studiengängen vorher Kontakt mit dem Wissenschaftsministerium aufzunehmen und zu fragen: Passt es? Gerade bei kritischen Sachen. Dann ist es, glaube ich, auch machbar. Es freut mich, wenn Sie dem Wissenschaftsministerium lange Zeit – ein halbes Jahr oder Jahr – zur Genehmigung zugestehen wollen. Das ist aber nicht im Interesse der Studierenden und nicht im Interesse der Hochschule. Wie gesagt, wenn Regelungsbedarf besteht, kann dieser ohne Weiteres vorher mit dem Wissenschaftsministerium abgeklärt werden. Es müssen nicht die Dreimonatsfristen sein.

Zur anderen Frage: Ich glaube, mit dem "Deckmantel Corona" übertreiben Sie, Herr Prof. Hahn. Der Schwerpunkt liegt wirklich auf den Regelungen im Bereich der Prüfungen und der Mindeststudienzeit in Zeiten von Corona. Man kann darüber diskutieren – das gestehe ich Ihnen zu – ob man Wahlordnungen usw. hätte aufnehmen müssen. So schwierig sind die Regelungen aber auch nicht. Ich glaube, gerade Sie sind im Hochschulbereich erfahren. Sie wissen auch, ob man die Online-Wahlen machen kann, ob man die Delegation machen kann.

Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Aus dem Grund können wir auch in einer relativ kurzen Diskussion die Entscheidung treffen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört: Corona ist die offizielle Begründung. Für mich stellt sich da erst mal eine grundlegende Frage. Dann muss man sich auch an die Regeln halten. Wir haben es gestern erlebt, dass Sie, Herr Vizepräsident Hold, jemandem das Wort entzogen haben, weil er die wahrscheinlich sicherste Maske überhaupt getragen hat. Aber gerade der erste Redner der Regierungsfraktion geht nicht mit Maske, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, an das Rednerpult, und Sie sagen gar nichts. Also, das ist schon einmal etwas fragwürdig, wie Sie die AfD hier generell behandeln.

(Beifall bei der AfD – Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Gasmasken gehen überhaupt nicht! – Unruhe)

Jetzt zum Thema: Die Sommerferien stehen vor der Tür, nicht nur für Schüler und hier im Parlament, sondern auch für unsere Studenten. Da muss man fragen: Hat denn im Sommersemester überhaupt etwas stattgefunden? – Es war ein Nichtsemester. Entgegen der Empfehlung des Deutschen Hochschulverbands haben Sie hier ein Nichtsemester etabliert. Das ist eigentlich schade. Man weiß gar nicht, ob diese Studenten etwas gelernt haben. Dieser inszenierte Corona-Wahnsinn hat alle Studenten und Professoren betroffen. Oder gab es einige Unbeugsame unter ihnen, die heimlich weitergelernt und -gearbeitet haben? Diese Rebellen! Was machen Sie denn mit solchen Rebellen? – Ich sage Ihnen eines: Sie haben studiert. Diese Leute sind studierfähig, und zwar auch unter besonderen, erschwerten Bedingungen. Meiner Meinung nach hätten gerade diese Leute die Allgemeine Hochschulreife verdient. Aber ein Nichtsemester bestraft sicherlich alle gleichermaßen.

Drei Punkte: erstens, die Neustrukturierung bei Hochschulwahlen. Herr Minister Sibler, warum in aller Welt sollen Hochschulwahlen ausgesetzt werden können? – Die Kommunalwahlen, die wir im März erlebt haben, wurden auf dem Höhepunkt von Corona noch ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen. Da muss man sich fragen, warum Hochschulwahlen elektronisch durchgeführt werden sollen. Ist es in der Demokratie nicht etwas Würdevolles, wenn ich eine Wahl durchführen kann? Muss ich das im Jogginganzug auf der Couch machen? Ich sage Ihnen, wenn Sie hierdurch zusätzliche Studenten gewinnen wollen – –

Darf ich Sie bitte eine Sekunde unterbrechen? – Herr Kollege Dr. Faltermeier, ich bitte Sie, eine Maske aufzusetzen, wenn Sie sich in den Gängen bewegen. – Danke schön, Herr Prof. Hahn. Sie haben das Wort.

Und ich bitte Sie zuzuhören, schließlich rede ich direkt nach Ihnen. Vielleicht interessiert Sie auch, was wir, die AfD, hier zu sagen haben, die wir als einzige Oppositionspartei diesem Paket eben nicht zustimmen – ein schnell gestricktes, mit heißer Nadel gestricktes Paket, das vor der Sommerpause durchgepeitscht wird.

Ich hatte gerade die Wahlen angesprochen. Das ist also bedenklich; denn OnlineWahlen können gehackt werden, sie können manipuliert werden, und zwar nicht nur von unseren hervorragenden Informatikstudenten.

Zweitens, elektronische Prüfungen. Auch hier beweisen Sie überhaupt kein Bewusstsein für Rituale und Übergänge im Leben. Man kann auch von einem ausländischen Studenten erwarten, dass er an der Hochschule Präsenz zeigt, dass er sich mit Kommilitonen austauscht, dass er sich mit Professoren austauscht. Das nennt man dann hinterher Akademiker.

Drittens. Die Abschaffung und Neueinführung von Studiengängen an den Hochschulen überlassen Sie denen jetzt mit einem kleinen Vetorecht. Erst war die Vorlage sechs Monate, jetzt sind es auf einmal nur noch drei Monate. Das heißt, der kleine Zeitraum, den Sie jetzt noch haben, um einzugreifen, bewirkt natürlich, dass wir in Zukunft einen Wildwuchs haben, einen Wildwuchs an Studiengängen.

Herr Sibler, wenn die Hochschulen das alles selber machen können, frage ich Sie vielleicht noch nach den Mitteln, die sie von Ihnen dafür zur Verfügung gestellt bekommen. Wie viele Studiengänge "Gender Studies" werden wir im nächsten Jahr wohl haben? – Wir sind gespannt!

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER))

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Inflation an Studiengängen zunehmen wird, und zwar wird dieser Wildwuchs auf Kosten der ganzheitlichen Entwicklung zunehmen. Im angelsächsischen Raum, der für Sie immer das große Vorbild ist, nennt man solche Abschlüsse übrigens Mickey Mouse Degrees.

Ich komme zum Ende. Das bayerische Hochschulwesen ist auf der CoronaSchmalspurbahn. Ein Nichtsemester kann nur zu Nichtwissen führen, und das wiederum endet zum Schluss in Nichtbildung. Vor der Sommerpause wird hier großer Schaden angerichtet. Diesem Nichtfortschrittspaket stimmen wir in jedem Fall nicht zu.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege. – Es liegt eine Wortmeldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich Ihnen das Wort. Hinter der Maske erkennt man nicht jeden sofort.

(Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Erkannt!)

Sehr geehrter Prof. Hahn, dass Sie jetzt von einem Nichtsemester sprechen, erstaunt mich schon ein Stück weit. Ich denke, gerade als Hochschullehrer müsste Ihnen doch bewusst sein, was die bayerische Hochschullandschaft, was Ihre Kolleginnen und Kollegen dort mit diesem digitalen Semester geleistet haben. Auch die Rückmeldungen aus den bayerischen Hochschulen, von den bayerischen Universitäten zeigen deutlich, dass dieses Semester eben kein Nichtsemester war, sondern ein Semester, das sehr erfolgreich durchgeführt wurde, an dem man insbesondere auch gesehen hat, wie erfolgreich und wie innovativ unsere bayerischen Hochschulen und Universitäten handeln können.