Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Sehr geehrter Prof. Hahn, dass Sie jetzt von einem Nichtsemester sprechen, erstaunt mich schon ein Stück weit. Ich denke, gerade als Hochschullehrer müsste Ihnen doch bewusst sein, was die bayerische Hochschullandschaft, was Ihre Kolleginnen und Kollegen dort mit diesem digitalen Semester geleistet haben. Auch die Rückmeldungen aus den bayerischen Hochschulen, von den bayerischen Universitäten zeigen deutlich, dass dieses Semester eben kein Nichtsemester war, sondern ein Semester, das sehr erfolgreich durchgeführt wurde, an dem man insbesondere auch gesehen hat, wie erfolgreich und wie innovativ unsere bayerischen Hochschulen und Universitäten handeln können.

(Beifall bei der CSU)

Geschätzter Kollege Dr. Oetzinger, ich kann Ihnen sagen: Schauen Sie mal in Ihren eigenen Gesetzentwurf. Schauen Sie sich mal an, was darin steht, und dann überlegen Sie sich mal, ob das Semester, das gerade stattgefunden hat, überall gewertet wird. Ich habe eben in einem Gespräch –

nein, das war sogar in der Rede von Prof. Bausback – gehört, dass einige Hochschulwahlen nicht stattfinden konnten. Das nimmt man jetzt als Begründung, um Hochschulwahlen generell aussetzen zu können.

Wir hatten also in Teilen ein Nichtsemester, und zwar nicht nur, was die Lehre angeht, sondern leider auch, was die Wahlen angeht. Diese Ausnahmesituation durch Corona versucht man jetzt dadurch zu heilen, dass man diese Ausnahmen generell ermöglicht, und das noch auf höchst fragwürdige Art und Weise, nämlich mit einer elektronischen Wahl, mit der – das habe ich in der Rede eben auch gehört – ein Test stattfindet. Das ist ein Testballon, ob solche elektronischen Wahlen an den Hochschulen, die meiner Meinung nach genauso wichtig wie andere Wahlen sind, funktionieren. Aber das ist auf jeden Fall nicht der nötige Respekt, den man auch den Hochschulen bei diesen Wahlen entgegenbringen sollte.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Christian Flisek für die SPD-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Kollegen Hahn, der ein Bild von diesem Sommersemester zeichnet, das nicht in Ansätzen der Realität entspricht, möchte ich deutlich sagen: Das, was derzeit an den Hochschulen geleistet wird, von den Studierenden, von den Lehrbeauftragten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Professorinnen und Professoren, ist außergewöhnlich. Sie haben sich in kürzester Zeit auf die neue, pandemiebedingte Situation eingestellt, haben Präsenzveranstaltungen in digitale Veranstaltungen umgemünzt, was vor Ort oft auf genügend Schwierigkeiten stieß, haben sich digitale Kompetenzen in einer Geschwindigkeit angeeignet, wie man sich das vorher gar nicht hat vorstellen können. Deswegen ist das kein Nicht- oder Nullsemester, sondern das, was wir heute im Kern eigentlich vorliegen haben und was wir als SPD von Beginn an immer gefordert haben, ist ein Fairnessmesser. Denn für uns war von Anfang an ganz klar, dass die Pandemie für die Studierenden in diesem Land zu keinen Nachteilen führen darf. Ich glaube, es ist ein wichtiger und guter Schritt, dass das jetzt hier aufgegriffen wurde. Es wurde von einigen Oppositionsfraktionen im Vorfeld angesprochen, und auch wir haben sehr frühzeitig entsprechende Initiativen ergriffen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf jetzt allerdings auch einen bunten Strauß von Maßnahmen vorliegen, die pandemiebedingt gut und richtig sind, einige, die verbesserungsfähig sind, und andere – das sage ich sehr deutlich –, die in einem solchen Eilverfahren schlicht und ergreifend nichts zu suchen haben.

Kollege Bausback und Kollege Faltermeier, ich möchte schon noch mal klarstellen: Wir liegen vielleicht in einigen Fragen, wenn es darum geht, den Hochschulen mehr Autonomie zuzubilligen, gar nicht so weit auseinander. Aber was uns hier stört, ist schlicht und ergreifend der schlechte Stil, mit dem man versucht, ohne Not in einem Eilverfahren Dinge einzubringen, obwohl man weiß, dass eine große Hochschulreform unmittelbar, im Herbst, bevorsteht. Man hätte diese Dinge unter Corona-Vorzeichen auch so regeln können, dass man sie nicht generell für immer regelt, wie Sie das jetzt tun, sondern sie ausschließlich für das Sommersemester oder allenfalls für das nächste Wintersemester regelt. Das tun Sie aber nicht, und das macht es der Opposition tatsächlich schwer, einem solchen Paket komplett zuzustimmen.

Ich sage Ihnen auch als Jurist: Wir als Parlamentarier, aber auch die Exekutive sollten mit dem Stempel "Eilgesetzgebung" sehr zurückhaltend, sogar vorsichtig umgehen. Man sollte ihn wirklich nur gebrauchen, wenn in einer Notsituation unmittelbar Notmaßnahmen geboten sind. Das ist ein Teil des Pakets, und dem stimmen wir uneingeschränkt zu.

Hier aber andere Teile – und darüber, wie man das jetzt nennt, kann man streiten – mit darunter zu packen, halte ich für unbillig, und ich halte das auch – das sage ich ausdrücklich – für keinen respektvollen Umgang mit diesem Parlament.

(Beifall bei der SPD)

Die Kollegin Osgyan hatte es bereits angesprochen: Wir haben einstimmig eine Anhörung beschlossen. Alle Fraktionen haben dem zugestimmt. Es sind dann genau diese Fragen, die die Hochschulwahlen betreffen, die in eine solche Anhörung einbezogen werden müssen. Sie hören doch selber, was die betroffenen Kreise sagen. Sie sind von diesem Eilverfahren überrollt worden. Keiner ist davon wirklich begeistert. Die einzigen, die das schönreden, sind Sie in diesem Parlament.

Deswegen, glaube ich, sollten Sie einfach einmal in sich gehen. Wir können in der Sache streiten. Vielleicht liegen wir sogar gar nicht weit auseinander. Am Ende ist es aber tatsächlich eine Frage des guten Stils und auch, wie ernst man dieses Parlament nimmt.

Wir haben mit unseren Änderungsanträgen Vorschläge gemacht, und zwar insbesondere dazu, was die Situation betrifft, wenn es um die elektronischen Fernprüfungen geht. Wir glauben, dass es gut wäre, im Gesetz in Bezug auf den Prüfungsort Klarstellungen vorzunehmen; denn nicht alle Studierenden haben zu Hause die Möglichkeit, solche Prüfungen gleichwertig abzulegen.

Herr Kollege, ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesbezüglich auch noch einmal in sich gehen würden und eventuell nachbessern könnten.

Gleiches gilt – noch einen Satz – für die Evaluationszeit. Dafür in einem Eilgesetz vier Jahre vorzusehen, ist wirklich, ich sage einmal, etwas lahm. Da kann man auch andere Fristen vorsehen. Wir haben zwei Jahre vorgeschlagen.

In diesem Sinne sage ich Ihnen: Ich hätte gerne zugestimmt, weil gute Sachen drinstehen. Aber so, wie das jetzt hier von Ihnen aufgelegt und verantwortet wird, bleibt uns nichts anderes als eine Enthaltung zum Gesamtpaket übrig.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete und Vizepräsident Dr. Wolfgang Heubisch. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, dass einige in diesem Haus den Kontakt zu den Hochschulen völlig verloren haben. Ich bin hier von der Opposition, aber ich bin auch hier, um Dank zu sagen für die hervorragende Arbeit, die vonseiten der Hochschulen, der Universitäten und den Studentinnen und Studenten, des Mittelbaus geleistet wurde – bei aller Schwierigkeit. Das ist höchst anerkennenswert; und deshalb kann ich mich nur wundern.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen habe ich es im Ausschuss schon deutlich gemacht: Da steckt eine klare liberale Handschrift drin; da stimmen wir zu, und das brauche ich im Einzelnen nicht mehr auszuführen. Auch der Kollege Bausback hat es deutlich gemacht. Wir werden hier jedenfalls zustimmen.

Kritisieren muss ich, dass dieses Eilgesetz tatsächlich mit dieser Eile durchgepeitscht werden muss. Ging das wirklich nicht früher? – Ich glaube schon, denn ich glaube ganz einfach auch, dass der Startschuss für diese Novelle in diesen Bereichen im Ministerium zu spät gegeben wurde. Aber sei‘s drum: Wir wollen das jetzt umsetzen.

Nachdem wir diese Liberalität hier auch mit umsetzen – darum werden wir natürlich auch die Anträge von SPD und GRÜNEN ablehnen müssen –, möchte ich an der Stelle deutlich machen, welche anderen zehn liberalen Gebote in der Novellierung aufzuscheinen haben: Schaffen Sie eine Matrixstruktur mit Schools und Departements! Geben Sie den Universitäten ein Globalbudget! Schaffen Sie das globale Lehrdeputat! Reformieren Sie das Promotionsrecht; auch forschungsstarke Professorinnen und Professoren an den HAWs sollten den Doktorgrad verleihen dürfen. Entlasten Sie die Professorinnen und Professoren an den HAWs! Bauen Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Bernd, den Mittelbau der HAWs aus. Sorgen Sie endlich dafür, dass die Digitalisierung bei den Hochschulen, insbesondere in der Hochschulverwaltung, Einzug nimmt! Bauen Sie das Tenure-Track-Verfahren weiter intensiv aus; es hat sich bewährt. Investieren Sie nicht nur in die KI, sondern auch in Forschungsbereiche wie die Biotechnologie! Investieren Sie endlich nachhaltig und schnell in die Renovierung der Hochschulen! Sorgen Sie dafür, dass sich mehr Frauen für die Wissenschaft entscheiden! Wenn ich jetzt sehe, dass Frauen bedingt durch die Corona-Krise weniger publizieren als ihre männlichen Kollegen, ist das für mich der Super-GAU. Wir verspielen hiermit ein wichtiges und notwendiges Potenzial.

Das alles habe ich bereits im Oktober letzten Jahres gefordert. Damals wurde das aber alles abgelehnt. Ich warte mit großem Interesse auf die Hochschulnovellierung.

Verehrte Damen und Herren, damit komme ich auch zum letzten Punkt: eine Sachverständigenanhörung – Kollege Faltermeier hatte es angeführt. Was soll denn das? – Dieses Ministerium hat nun eindreiviertel Jahre Zeit gehabt, die Hochschulnovellierung vorzubereiten. Soweit ich höre, ist sie auch nicht schlecht auf dem Weg. Für was brauchen wir hier noch eine Sachverständigenanhörung? Soll ich Ihnen die Wahrheit sagen? – Es kann sein, dass nächstes Jahr im Herbst ein anderer Bayerischer Ministerpräsident ist, oder es ist Ende nächsten Jahres Zeit, um –

Herr Kollege, ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen. –

eine Regierungsumbildung zu machen. Deshalb geht diese Diskussion innerhalb der Regierungsfraktionen bereits jetzt los. Das ist des Pudels wahrer Kern. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und die Änderungsanträge ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Bernd Sibler. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit Dankesworten in zwei Richtungen beginnen, und zwar zum einen an das Parlament, an das Präsidium dafür, dass wir dieses wichtige Gesetz in der Tat sehr schnell durchbringen konnten. Was den Zeitablauf anbelangt, will ich darauf hinweisen, dass es auf Bundesebene viele Wochen geheißen hat, die Regelung zur Förderhöchstdauer mit Blick auf das BAföG komme von dort. Sie kam dann aber aus bestimmten Gründen nicht von dort. Deshalb bin ich sehr froh und dankbar, dass wir mit einer sehr guten Abstimmung zwischen den Fraktionen und meinem Haus mit diesem Gesetz haben nachsteuern können. Wären wir früher dran gewesen, hätten wir etwas anderes gebraucht. Von daher ist das gerade für die Studentinnen und Studenten sehr, sehr wichtig.

Ich freue mich, dass die Landes-ASten-Konferenz gerade diesen Passus, den wir gemeinsam erarbeitet haben, ausdrücklich positiv bewertet hat und dass hier sehr, sehr viel Lob für das politische Handeln gekommen ist. Das ist auch einmal sehr schön.

Mein zweites Dankeswort geht natürlich an die Universitäten und die Hochschulen – genau wie die allermeisten Kolleginnen und Kollegen vor mir auch gedankt haben –, denn es ist tatsächlich ein gutes und in weiten Teilen sehr gutes Semester geworden, das wir durch den großartigen Einsatz der Dozentinnen und Dozenten in allen Facetten der Verwaltung haben bieten können. Natürlich wurde gelernt; natürlich hat es Fortschritte gegeben; natürlich sind wir so flexibel, dass wir diese besonderen Umstände berücksichtigen.

Herr Hahn, ab und zu kommt man sich vor, als würde man einem brasilianischen Präsidenten zuhören – auch wenn man hört, wie mit Corona argumentiert wird. Bei selbigem Präsidenten hat man gesehen: Die Strafe folgt auf dem Fuß, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich meine, wir haben hier einen sehr guten Entwurf vorgelegt und können die Dinge, die coronabedingt ausgewiesen sind, tatsächlich ausgleichen. Kernstück ist tatsächlich alles das, was mit der Förderhöchstdauer, mit der Regelstudienzeit und mit BAföG zu tun hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil wir damit die den Studierenden zugesagte Rechtssicherheit geben und genau diese Dinge bearbeiten können.

In Bezug auf die sich im Nachfolgebereich stellende Frage nach der Rechtsgrundlage für die Online-Prüfungen sei darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe ausländischer Studentinnen und Studenten gab, die schlicht nicht nach Deutschland kommen konnten, weil es keine Flüge gibt, weil es Reisewarnungen und insofern Einschränkungen gibt. Auch dies sollte man bedenken. Man möge bitte nur auf die TU München schauen, an der 20 % der Studentinnen und Studenten einen internationalen Hintergrund haben. Man muss also auch sehen, welche Realitäten an unseren Hochschulen tatsächlich gegeben sind. Über einige Aussagen kann man sich nur wundern. Ich muss es wirklich so sagen.

Was die Hochschulwahlen und das Vorziehen der Abschaffungen betrifft: Tun wir doch bitte nicht so, als wäre Corona im Herbst vorbei. Was wissen wir denn? – Das ist nämlich der Hintergrund. Wir müssen damit rechnen, dass im Herbst noch vieles von dem, was wir jetzt als Notbetrieb vorhalten, gehalten werden muss. Deshalb brauchen wir die Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Hochschulwahlen; denn einen demokratiefreien Ort wollen wir natürlich nicht. Ähnliches gilt auch für das Vorziehen der Abschaffung von Genehmigungspflichten, weil das einen entsprechenden Vorlauf braucht.

Was wir hier zu den Hochschulwahlen auf den Weg bringen, ist wohldurchdacht und sehr, sehr gut überlegt. Ich will nochmals deutlich sagen: Jeder kann, aber keiner muss. Diese Prozesse werden erarbeitet. Wir wissen, dass wir an den unterschiedlichen Hochschulen unterschiedliche Voraussetzungen haben. Deshalb kann man hier jeweils passende Antworten geben. Das flexibilisiert und gibt Möglichkeiten. Das halte ich für ungemein wichtig.

Wir werden sehen, dass dieses Sommersemester bei allen Schwierigkeiten einen unglaublichen Schub im Bereich der Digitalisierung bedeutet. Wir haben, nebenbei bemerkt, in den letzten Wochen und Monaten auch auf Bundesebene intensiv mit verhandelt. Auch da gibt es Förderprogramme und deutet sich für Fachhochschulen einiges an. Auch da kann man die digitale Infrastruktur noch weiter fördern. Beim Projekt KI in der Lehre deutet sich an, dass wir an den Universitäten die Digitalisierung inhaltlich, aber natürlich auch in der Sachausstattung weiter vorantreiben können. Das sind also alles Dinge, bei denen man in der Krise natürlich auch die Chancen sehen muss.

Wir haben insofern in diesem Semester einen sehr, sehr guten Aufschlag zustande gebracht. Deshalb bin ich sehr, sehr froh und dankbar, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen und die notwendige Rechtssicherheit liefern können. Wir gehen den Schritt in die richtige Richtung, wenn wir jetzt eine weitere Hochschulreform auf den Weg bringen, die wir im Herbst vorlegen und jetzt in der Endphase erarbeiten. Ich halte es für sehr, sehr wichtig, hier den Spirit klarzumachen, dass wir unseren Hochschulen mehr zutrauen und mehr Freiheiten und natürlich mehr Verantwortung geben. Das müssen wir im Detail ganz genau austarieren und gestalten. Hiermit werden wir den richtigen Auftakt zu einer wirklich großen Hochschulreform machen. Deshalb herzlichen Dank an all diejenigen, die sich konstruktiv eingebracht haben und das Begehren unterstützen. Die Rückmeldungen aus der Community – ich will vor allem die Studentinnen und Studenten nennen – sind sehr gut. Jeder, der Hochschulpolitik macht, weiß, das ist nicht jeden Tag der Fall. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, es liegt eine Wortmeldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, AfD-Fraktion, das Wort.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich hätte zwei Bemerkungen bzw. Fragen.

Erstens. Sie haben gesagt – das wäre die Begründung –, in der Corona-Krise hätten Ausländer nach Deutschland oder nach Bayern nicht einreisen können. Ist es im Umkehrschluss dann so, dass Sie diesen Studenten, die vielleicht gar nicht in Deutschland sind und nicht einreisen können, trotzdem einen deutschen oder bayerischen Studienabschluss geben wollen? Das empfinde ich ein bisschen übertrieben. Dann sollten sie vielleicht gleich an eine internationale Fernhochschule gehen.

Zweitens. Haben Sie nicht auch Befürchtungen, dass durch Ihre Liberalisierung, die Sie hier so positiv schildern, die kleinen Hochschulen, vor allem die ländlichen, leiden und Sie die vonseiten des Ministeriums nicht mehr schützen können, weil dann Universitäten in großen Städten wie etwa München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt, an die die Studierenden sowieso gern gehen, einen weiteren Vorteil haben, da diese vielleicht den gleichen Studiengang anbieten können?

Bitte, Herr Staatsminister.

Zu Zweitens: nein. Zu Erstens: Ich glaube, wenn wir an bayerischen Hochschulen eingetragene Studenten haben, müssen wir uns um alle kümmern, auch um diejenigen, die aus bestimmten Gründen nicht anwesend sein können. Und das haben wir sehr, sehr gut gemacht. – Herzlichen Dank.