Zu Zweitens: nein. Zu Erstens: Ich glaube, wenn wir an bayerischen Hochschulen eingetragene Studenten haben, müssen wir uns um alle kümmern, auch um diejenigen, die aus bestimmten Gründen nicht anwesend sein können. Und das haben wir sehr, sehr gut gemacht. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/8544, die Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/8660, von Abgeordneten der SPD auf Drucksache 18/8819 sowie von Abgeordneten der CSU und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 18/8861 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 18/8908 zugrunde.
Vorweg ist über die von den Ausschüssen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/8660 und von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/8819 abzustimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/8660 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der AfD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Dann ist dieser Änderungsantrag hiermit abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/8819 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU, die FDP, die AfD und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Dann ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Es folgen nun die beantragten Einzelabstimmungen zu § 1 Nummern 1 bis 3 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Ich lasse zuerst über § 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs abstimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer § 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs betreffend die Änderung des Artikels 38 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der AfD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen.
Zur Abstimmung rufe ich nun § 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs auf. Es ist dies die Änderung des Artikels 52. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer § 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen.
Es folgt die Abstimmung über § 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfs; hier die Ergänzung zu Artikel 57. Hierzu liegt ein Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU
Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER vor. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der CSU und der FREIE WÄHLER-Fraktion, wonach in Artikel 57 Absatz 3 Satz 1 das Wort "sechs" durch das Wort "drei" ersetzt wird. Wer § 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfs mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der AfD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist auch das so beschlossen.
Über § 1 Nummern 4 bis 7 sowie § 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfs kann insgesamt abgestimmt werden. Der federführende Ausschuss empfiehlt hierzu Zustimmung. Wer § 1 Nummern 4 bis 7 sowie § 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfs zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist auch das so beschlossen.
Über § 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs betreffend die Änderung des § 25 in der Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen ist auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ebenfalls abzustimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt auch hier die unveränderte Zustimmung. Wer § 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist auch das so beschlossen.
Es folgt noch die Abstimmung zu § 3 des Gesetzentwurfs betreffend das Inkrafttreten. Zu § 3 empfiehlt der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2020" eingefügt wird. Wer § 3 des Gesetzentwurfs mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktions- los). Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist auch das so beschlossen.
Dem Gesetzentwurf ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in Zweiter Lesung zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 18/8861 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Drs. 18/7640) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die vom Ältestenrat festgelegte Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Alex Dorow für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 1991 wurde der Staatsvertrag über den Rundfunk im wiedervereinten Deutschland geschlossen. In den knapp 30 Jahren, die seitdem vergangen sind, hat sich in der Tat einiges geändert, auch in der Medienlandschaft. Mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag hat man immer wieder Korrekturen vollzogen. Insgesamt haben wir es im Bayerischen Landtag seitdem auf 23 Rundfunkänderungsstaatsverträge gebracht, die beschlossen worden sind.
Wir diskutieren dieses Mal keinen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern genau genommen den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. An die Stelle der Rundfunkstaatsverträge tritt nun ein Medienstaatsvertrag. Anders als man es vielleicht vermuten könnte, geht es hierbei aber nicht nur um Begrifflichkeiten. Die Neuordnung geht weit darüber hinaus. 1991, als der Rundfunkstaatsvertrag beschlossen wurde, gab es noch kein öffentlich zugängliches Internet. Bereits damals wurden zwar die Planungen, Daten länderübergreifend und unkompliziert auszutauschen, vorangetrieben, aber das Ganze fand noch im Forschungsbereich statt. Erst 1994 erschien der erste Webbrowser mit einer grafischen Oberfläche – darüber kann man heute vermutlich nur lächeln. Diese Browser-Technik ließ in den späteren Jahren Firmen wie Google und Facebook zu Megakonzernen aufsteigen, und genau da liegt im Prinzip die Wurzel unserer heutigen Diskussion. Was 1991 noch keine Rolle spielte, hat unsere Medienlandschaft inzwischen deutlich verändert. Es gab keine Suchmaschinen, keine Videoplattformen oder Streamingdienste und keine sozialen Netzwerke. Es gab damals zwar die ersten Mobiltelefone, aber die waren noch sehr groß. Der ein oder andere im Raum erinnert sich vielleicht noch an den berühmten "Knochen". Die weitere Entwicklung zum Smartphone sowie zum mobilen Internet und anderen Alleskönnern benötigte noch einige zusätzliche Jahre – so viel zum technischen Aspekt.
Aber diese Entwicklung hat schrittweise zu Änderungen in der Mediennutzung und in den Medienangeboten geführt. Heute sind Zeitungsverlage, die früher ausschließlich Printmedien hergestellt haben, auch mit Videoangeboten im Netz präsent. Auch der Bayerische Rundfunk erreicht jugendliche Nutzer vor allem auf digitalen Plattformen und mobilen Angeboten. YouTube, Netflix und Co. übernehmen inzwischen gerade bei den jüngeren Nutzern die Funktion klassischer Rundfunksender.
Nach langjährigen Beratungen soll dieser Staatsvertrag nun einen überarbeiteten Medienrahmen bilden, der der digitalen Realität angepasst ist. Insbesondere werden damit auch Plattformen, Suchmaschinen und soziale Netzwerke einer medienrechtlichen Regulierung unterworfen. Warum ist dies nötig? – Die gerade genannten Angebote verbreiten regelmäßig und mit hoher Reichweite bewegte Bilder, was Konsequenzen nach sich zieht. Die Player der digitalen Medienwelt entsprechen in ihrer Breitenwirkung, in ihrer Aktualität und auch in ihrer Suggestivkraft mindestens der Bedeutung der klassischen Rundfunksender, auf die die bisherige Rundfunkordnung zugeschnitten war. Es entscheiden jetzt also nicht mehr knappe Rundfunkfrequenzen und deren Zuteilung darüber, wer senden darf und was gesendet
wird. Zugang und Auffindbarkeit von Inhalten werden auf digitalen Plattformen und Benutzeroberflächen entschieden.
Wir brauchen deshalb zweifellos eine zeitgemäße, passgenaue und faire Medienordnung. Wir benötigen eine Medienordnung, die vergleichbare Wettbewerbsverhältnisse schafft, damit es eben nicht mehr so ist, dass der digitale Onlinedienst aus dem Silicon Valley oder sonst woher keinerlei medienrechtlichen Regelungen untersteht, aber unsere regionalen Sender und Spartenkanäle einer strikten Regulierung unterliegen. Deshalb muss sich etwas ändern. Dieser Umstand wird nun korrigiert. Das wird zu einer Gleichbehandlung führen.
Kolleginnen und Kollegen, das ist auch deshalb essenziell, weil die digitalen Onlinedienste in ihrer Funktion und Reichweite alle klassischen Medien – wenn man sich das mal genauer anschaut – längst hinter sich gelassen haben. Es geht schlicht um Medienkonvergenz. Was ist Medienkonvergenz? – Medienkonvergenz heißt, dass die Vorschriften für die Verbreitung ein und desselben Inhalts nicht mehr vom jeweiligen Verbreitungsweg abhängig sind. Eine moderne Medienordnung muss selbstverständlich auch Suchmaschinen, Plattformen und soziale Netzwerke einbeziehen, gerade dann, wenn es um Fragen der Transparenz geht, um Auffindbarkeit und Diskriminierungsfreiheit von Angeboten und Inhalten. In unserer Medienwelt sind die Gewährleistung unabhängiger Meinungsbildung, ein freier Informationszugang sowie fairer Wettbewerb wichtiger denn je zum Erhalt unserer medialen Vielfalt und als Beitrag zu unserer Demokratie.
Die vorliegenden Regelungen haben eine lange Vorgeschichte. Das habe ich gerade eben erwähnt. Die einzelnen Punkte sind sehr umfangreich. Das wird schon durch die Seitenzahl der Drucksache deutlich, insgesamt 121 Seiten. Deshalb würde es den Rahmen sprengen, detailliert auf alle Einzelpunkte einzugehen.
Die Anpassung der Medienregulierung ist in einigen augenfälligen Punkten überfällig. Deshalb möchte ich kurz darauf eingehen: Die Vorberatung in den unterschiedlichen Ausschüssen hat deutlich gemacht, dass wir uns in diesem Punkt weitgehend und überwiegend einig sind. Gerade Falschinformationen, die scheinbar seriös verpackt sind und scheinbar seriös sind und verbreitet werden, haben in der Hochphase des Lockdown und bei den ersten Lockerungen die Verbreitung von Verschwörungstheorien beflügelt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern für eine Gesellschaft, die plural denkt und handelt, schlicht gefährlich. Wir haben zuletzt von dem irrsinnigen Trend auf TikTok gehört, Kühe im steilen Almgelände zu erschrecken. – Ich weiß nicht, ob Sie davon gehört haben – Einige Tiere hat das in den Absturz getrieben. Die Plattform hat nun reagiert und sämtliche Videos mit dem Hashtag gelöscht, weil es völlig unannehmbar ist, Tiere zu erschrecken, nur deswegen, weil man ein Video drehen, damit Geld verdienen und eine hohe Reichweite generieren will. Um nur zwei Beispiele zu nennen, welchen Einfluss Plattformen haben und haben können.
Mit dem Staatsvertrag werden Medienplattformen erstmalig definiert als Telemedienangebote, die Rundfunk bzw. journalistisch-redaktionelle Telemedien zu einem Gesamtangebot zusammenfassen. Vereinfacht gesagt: Medienplattformen bündeln und vermarkten.
Die Gestaltung der Benutzeroberflächen von Smart-TV-Geräten entscheidet vielfach über Zugang und Auffindbarkeit von Inhalte-Anbietern und damit natürlich auch über die Vielfalt der Medien. Diese Benutzeroberflächen werden jetzt rechtlich einbezogen. Dabei ist die Differenzierung zwischen nicht linearen und linearen Diensten aufgehoben, da die Unterscheidung für den Nutzer inzwischen in der Praxis einfach keine Rolle mehr spielt. Die Plattformen müssen künftig die Zugangsbedingungen offenlegen, um die Transparenz zu erhöhen. Auch wenn man manchmal den Eindruck erhält, dass jeder seine Informationen und Meinungen digital und
ohne großen Aufwand verbreiten kann – was ich übrigens begrüße –, sind die Medienplattformen die entscheidenden Torhüter. Sie sind verantwortlich dafür, ob Inhalte von den Nutzern wahrgenommen werden, da sie vorher selektieren. Für sie gilt künftig ein Diskriminierungsverbot. Das ist ein wichtiger Punkt. Zusätzlich sollen Qualitätsangebote mit verlässlichen Informationen auch in der digitalen Welt leicht gefunden werden können, beispielsweise öffentlich-rechtliche Sender, aber auch private Angebote mit entsprechendem Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung oder barrierefreie Angebote.
Gerade diese Sender und Programme haben in den letzten Monaten eine wichtige Arbeit geleistet. Ich denke, wir haben das alle gemerkt. Sie haben nicht nur die Entscheidungen und die Diskussionen innerhalb der Regierungen und Parlamente und in der Bevölkerung veröffentlicht. Sie haben auch kontroverse Diskussionen aufbereitet und kommuniziert – und das alles in einer hohen Geschwindigkeit. Da möchte ich mir auch als ehemaliger Berufskollege erlauben, einmal darauf hinzuweisen. Ich weiß, wie groß die Herausforderungen sind, wenn man zügig und seriös die neuesten Entwicklungen und Geschehnisse weitergeben und vermitteln soll. Meinen ausdrücklichen Dank hierfür für die letzten Monate.
Die Bedeutung von Suchmaschinen, von sozialen Netzwerken und Video-SharingPlattformdiensten ist hoch und ohne weitere Erklärung wohl jedem bewusst. Inhalte Dritter werden durch sie selektiert und allgemein zugänglich gemacht. Wenn man das weiterdenkt, heißt das, dass Algorithmen, wohlgemerkt, und nicht Menschen über die Wahrnehmbarkeit von Inhalten entscheiden und damit einen erheblichen Einfluss auf die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt haben. Ich sehe es als großen Fortschritt, dass diese Entwicklung nun mit dem neuen Medienstaatsvertrag in das Medienrecht integriert und einbezogen wird. Es gibt keine Pflicht – das ist wichtig –, dass die maßgeblichen Algorithmen offenzulegen. Aber die Anbieter müssen künftig die Kriterien, die über den Zugang zu einem Inhalt und die Auffindbarkeit von Inhalten entscheiden, transparent machen. Zudem ist es Suchmaschinen oder auch sozialen Netzwerken, die auf die Wahrnehmung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten einen besonders hohen Einfluss haben, verboten, Inhalte vorweg per Auswahl zu diskriminieren.
Vermutlich haben die meisten von uns schon mal mit einem Handy ein Video gedreht und zum Teil online gestellt, ob nun im Wahlkampf, in der Familie oder um einen Einblick in den Abgeordnetenalltag zu geben. Jeder Nutzer kann mit dem Smartphone Bewegtbilder erstellen und digital verbreiten. Es ist wahrlich nicht mehr zeitgemäß, dass hierfür eine Rundfunkzulassung nötig wäre, wie man sich das früher vielleicht gedacht hat. Grundsätzlich behält der Staatsvertrag das Zulassungserfordernis für das herkömmliche, mit personellem Aufwand journalistisch-redaktionell gestaltete Rundfunkprogramm bei, und das zu Recht. Es wird aber eine Bagatellregelung geben: für Streaming-Angebote mit einer geringen Reichweite von weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzern im Durchschnitt von sechs Monaten und auch für sonstige, weniger meinungsrelevante Angebote. Dadurch können Nutzer weiterhin ihre Angebote leichter und unbürokratischer auf Plattformen einstellen.
Ich habe zwei weitere wichtige Punkte. Erster Punkt. Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien, die regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen im Netz verbreiten und damit besonders meinungsbildend wirken, werden zur Gleichstellung mit der herkömmlichen Presse auf die Einhaltung anerkannter journalistischer Grundsätze verpflichtet.
Zweiter Punkt. Künftig gilt für sogenannte Social Bots eine Kennzeichnungspflicht, um Manipulationen entgegenzuwirken, die nicht von echten Menschen, sondern von Bots, von Maschinen, kommen.
Weitere Neuerungen setzen die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste um. Dabei gelten – übrigens ein sehr wichtiger Punkt – zum Beispiel die Regelungen zum Jugendmedienschutz künftig auch für große Video-Sharing-Plattformen, zum Beispiel für YouTube. Werbevorschriften gelten auch in diesem Bereich. Diese beinhalten beispielsweise Kennzeichnungspflichten, ein Irreführungsverbot und Vorschriften des Jugendmedienschutzes.
Ich komme zum Ende. Über einiges lässt sich sicher noch ausführlich diskutieren, und müssen wir in Zukunft auch diskutieren. Manches Problem löst der Entwurf dieses Staatsvertrages nicht oder nur unzureichend. Leider kann der Landtag ihn nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Aber in der Summe sorgt er für eine nationale Medienregelung auf der Höhe der Zeit. Er stärkt zudem die Meinungsvielfalt und den fairen Wettbewerb im Interesse der Anbieter und der Bürger als Mediennutzer.
Deshalb meine Bitte: Wir bleiben am Ball, um an weiteren Verbesserungen zu arbeiten. Wir stimmen dem Staatsvertrag heute zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Dorow. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Maximilian Deisenhofer.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man unsere Medienlandschaft in Bayern anschaut, dann hält man den Staatsvertrag, über den wir heute diskutieren, nicht für das allergrößte Thema, das die Menschen im Moment bewegt. Viele Journalistinnen und Journalisten sind weiter in Kurzarbeit, obwohl die Arbeit im Moment eher noch umfangreicher wird. Die Unternehmen, von den großen Playern auf der einen Seite bis hin zu den kleineren Lokalradios oder den kleineren Lokalfernsehanstalten, leiden alle massiv unter dem Anzeigenrückgang. Auch dieses Dilemma wird uns noch weiter begleiten, befürchte ich. Hier hätten wir uns vom Freistaat ein deutlich größeres Hilfspaket gewünscht, gerade wenn er die Branche des Journalismus als systemrelevant einstuft.
Jetzt komme ich konkret auf den Staatsvertrag zu sprechen. Wir haben es gestern hier schon diskutiert und auch heute wieder gehört: In Krisenzeiten sieht man viele Dinge wie unter einem Brennglas. Wie wichtig objektive und unabhängige Medien sind, haben wir alle in den letzten Wochen und Monaten erfahren, und wir erfahren es weiterhin. Dass dieser Staatvertrag endlich der Einstieg in die bisher quasi unregulierte Welt der Plattformen wie Facebook und Google ist, die mit ihren Algorithmen eine Gefahr für die Medienvielfalt in Deutschland und in Bayern darstellen, begrüßen wir. Durch Corona ist – so ist zumindest mein Eindruck – bei vielen die Aufenthaltsdauer im Internet eher gestiegen.
Genau deshalb ist es doch jetzt höchste Zeit, dass wir denen, die unsere digitale Welt momentan beherrschen, Pflichten auferlegen. Es ist höchste Zeit, dass wir als Politiker Regeln aufstellen, wie diese Welt ausgestaltet sein soll, und die Spielregeln eben nicht den großen Megakonzernen überlassen. Auf europäischer Ebene muss natürlich weiterhin der Digital Services Act beschleunigt und vorangetrieben werden. Auf dessen Fertigstellung können wir aber nicht warten. Daher ist es gut, dass wir jetzt in Deutschland und Bayern den ersten Schritt gehen.
Wir begrüßen die Offenlegung der sogenannten zentralen Kriterien bei den Algorithmen der Plattformbetreiber genauso wie die Ausweitung der Aufsicht über die Plattformen durch unsere Landesmedienanstalten, wobei man schon dazusagen muss, dass diese dafür auch mit ausreichend Personal ausgestattet werden müs
sen. Ebenfalls zu begrüßen ist die Pflicht zur Markierung von Social Bots. Wir finden es auch absolut sinnvoll, dass beim Streaming eine Bagatellgrenze von 20.000 Usern pro Monat eingeführt wird. Wir müssen mal schauen, wie sich das in der Praxis bewährt und wie die Gerichte im Zweifel die Bedeutung bestimmter Livestreams für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung beurteilen, wenn es tatsächlich zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Wir werden das ganz genau beobachten. Aus unserer Sicht sollten auch Schulen und Kultureinrichtungen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich Livestreams anbieten dürfen.
Verbesserungsbedarf – ich habe es bei der Aussprache zur Ersten Lesung schon gesagt – sehen wir immer nur bei der Barrierefreiheit und der Nachhaltigkeit. Beide Themen spielen im Staatsvertrag leider nicht die Rolle, die sie eigentlich verdient haben, auch wenn wir es gut finden, dass zur Barrierefreiheit die Verbände endlich einen Vorschlag vorgelegt bekommen haben. Außerdem muss endlich zeitnah die Problematik der Medienkonzentration angegangen werden, bevor es dafür zu spät ist.
Der Kollege hat es bereits angesprochen: Bei den Staatsverträgen haben wir nicht mehr sehr viel Einfluss auf die Gestaltung. Wir können ihnen nur noch insgesamt zustimmen oder sie in Gänze ablehnen. Alles in allem geht der Staatsvertrag aber aus unserer Sicht in die richtige Richtung, deswegen werden wir GRÜNE diesem heute zustimmen.