Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Deisenhofer. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Vizepräsident Alexander Hold.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles, was heute medial selbstverständlich ist, hätten wir uns vor zwanzig Jahren noch gar nicht vorstellen können. Wo früher ein Sattelschlepper als Ü-Wagen vor der Tür aufgebaut wurde, hält uns heute ein Journalist ganz spontan ein Smartphone vors Gesicht und sagt: In dreißig Sekunden sind wir live auf Sendung. Während mir früher vier oder fünf Sender einfielen, auf denen so ein Interview gesendet werden konnte, müssen Sie heute fragen: Wo denn – im klassischen Rundfunk, im Videodienst auf Abruf, in der Mediathek, in der elektronischen Presse, in irgendeinem sozialen Netzwerk? Und Sie müssen sich sofort fragen: in einem seriösen Kontext oder in einer Fake-News-Blase?

Bisher getrennte Inhalte und Verbreitungswege wachsen dabei zunehmend zusammen. Bewegtbildinhalte finden Sie heute auf allen möglichen Plattformen und Benutzeroberflächen, und zwar mit enormen Reichweiten und mit in früher unvorstellbarer Aktualität und damit auch mit einer Breitenwirkung und Suggestivkraft, die denen klassischer Rundfunkangebote mindestens ebenbürtig sind. Damit erfüllen diese Angebote die Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes für eine Rundfunkregulierung. Gerade nicht infrastrukturgebundene Angebote, Intermediäre wie Google und YouTube, aber auch Gerätehersteller, zum Beispiel die Hersteller von SmartTVs, beeinflussen heute den Zugang der Nutzer zu den Inhalten. Sie bestimmen, was überhaupt im Angebot ist. Sie bestimmen, welche Angebote bevorzugt präsentiert werden und welche Inhalte man im Gegenzug nur sehr mühsam auffinden kann. Genau diese Angebote aber sind bisher kaum reguliert, während herkömmliche Plattformbetreiber, seien es klassische Rundfunkanbieter, aber auch Kabelbetreiber, deutlich stärker reguliert sind. Diese asymmetrische Regulierung heilt der neue Staatsvertrag; denn es darf nicht sein, dass zwei oder drei Mega-Player weltweit bestimmen, welche Informationen in der globalisierten digitalen Welt wir alle bekommen, und damit auch bestimmen, wie in Zukunft die analoge Welt beherrscht wird. Daher werden Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder

Video-Sharing-Plattformen erstmalig wirksam in die Medienregulierung einbezogen. Das sorgt für faire Wettbewerbsverhältnisse, und das sorgt auch für einen besseren Verbraucherschutz.

Medienplattformen und intermediäre Anbieter müssen für Transparenz sorgen, indem sie ihre Zugangsbedingungen gegenüber Landesmedienanstalten offenlegen. Es gibt ein Diskriminierungsverbot, nach dem Anbieter auf Medienplattformen und Inhalte auf Benutzeroberflächen nicht ohne Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen und auch nicht ohne Grund unterschiedlich auffindbar sein dürfen.

Zugleich gibt es eine Liberalisierung, mit der aber gleichzeitig auch die Eigenverantwortung neuer Anbieter gestärkt wird. Nicht jeder, der Bewegtbilder ins Netz stellt, braucht nun eine Rundfunkzulassung, sondern erst, wer mehr als durchschnittlich 20.000 Nutzer monatlich erreicht.

Social Bots und politische und religiöse Werbung müssen gekennzeichnet werden. Auch die Video-Sharing-Dienste werden in die Verantwortung genommen, bei der Barrierefreiheit, beim Jugendschutz. Das heißt, der Vertrag normiert die Pflicht, barrierefreie Angebote aufzunehmen und auszubauen und dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Angeboten geschützt werden. Sogar die Pflicht zur Warnung vor ungesunden Lebensmitteln hat Eingang in dieses Vertragswerk gefunden.

Zugleich werden Werbezeiten flexibilisiert – nicht ausgeweitet, aber flexibilisiert. Allerdings bleibt es den Anbietern überlassen, wie sie die zulässigen 20 % Werbung auf die Sendezeit verteilen; denn schließlich sind auch dabei die intermediären Anbieter im Vorteil, weil Werbung bei diesen im Grunde jederzeit möglich ist.

Und die 30-Prozent-Quote für europäische Werke gilt künftig eben auch für die Kataloge von Netflix, Amazon & Co.

Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Medienregulierung an die Realität der digitalen Welt anzupassen. Er ist zugleich ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Medienvielfalt und zum Erhalt der Meinungsvielfalt und nicht zuletzt auch zum Schutz vor Desinformation. Daher sollten wir ihm alle zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Christian Klingen das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Erneut beschäftigen wir uns heute mit dem Medienstaatsvertrag, welcher den mittlerweile in die Jahre gekommenen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, und erneut liegt es an der AfD, für eine ernsthafte, kritische Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf zu sorgen. Zwar haben auch andere Vertreter der Opposition im Rahmen der Ersten Lesung vermeintliche oder tatsächliche Mängel benannt, aber das selbstverständlich nur in homöopathischen Dosen und, wie gewohnt, treffsicher an den wesentlichen Problemen vorbei.

Lassen Sie mich zunächst mit einigen durchaus positiven Aspekten dieses 121 Seiten zählenden Vertragswerks beginnen.

Insbesondere zu begrüßen ist, wie eben schon gehört, dass nun auch die Internetgiganten, vor allem Google und Facebook, zu mehr Transparenz verpflichtet werden sollen. Gerade Google ist dafür bekannt, mit seinen Algorithmen aktiv gegen

konservative politische Strömungen zu arbeiten, die Reichweiten und Sichtbarkeit ihrer Botschaften künstlich zu begrenzen und so die politische Willensbildung ganzer Völker zu manipulieren.

(Beifall bei der AfD)

Ebenfalls ausdrücklich zu befürworten sind unter anderem die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Rundfunkzulassung, die Flexibilisierung der Werbezeiten, die festgeschriebene Förderung der Barrierefreiheit und eben auch die Kennzeichnung von Social Bots.

Selbstverständlich schätzen wir auch den Humor, der auch diesmal wieder Einzug in den Vertrag gefunden hat, mit Aussagen wie – ich zitiere –: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen." – Dies ist in Anbetracht der real existierenden Verhältnisse bei ARD, ZDF & Co. an feinsinniger Ironie kaum zu überbieten.

Aber Spaß beiseite. Kommen wir zu den ernsthaften Mängeln dieses neuen Staatsvertrages. Lassen Sie mich dabei mit einem möglicherweise unerwarteten Punkt beginnen, nämlich mit der nun vorgeschriebenen Quote für europäische Werke in den Sendeplänen und Streaming-Angeboten.

Natürlich würde es uns freuen, wenn deutsche und europäische Sendungen gegenüber amerikanischen Produktionen an Bedeutung gewännen, aber eben nicht durch eine vorgeschriebene Quotenregelung, sondern weil man sich endlich qualitativ mit den US-Formaten messen kann und die Zuschauer dies auch aus freien Stücken goutieren. Wenn Sie also wollen, dass mehr Produktionen aus europäischen Ländern konsumiert werden, fordern Sie die hiesige Filmindustrie und Künstlerszene. Dann steigt auch perspektivisch die Qualität der Erzeugnisse und damit auch die Zahl der Zuschauer.

Die wesentlichen Mängel des Vertragswerks liegen jedoch an anderer Stelle. Ich spreche von den vielen kleinen Übergriffigkeiten gegen die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Netz. Dass Ihnen die neuen Medien, darunter vor allem die sozialen Plattformen, stets ein Dorn im Auge waren, ist nicht erstaunlich, entwickelte sich doch dort, befreit von den Zwängen der klassischen Medienlandschaft, eine wahre Gegenöffentlichkeit zu den alternativlosen Meinungen Ihrer Politik und des immer häufiger durch Sie alimentierten sogenannten Qualitätsjournalismus.

(Beifall bei der AfD)

Damit soll nun aber Schluss sein, teilweise verklausuliert hinter schwammigen Termini. Der Medienforscher Lutz Hachmeister spricht in Bezug auf den Vertrag laut Deutschlandfunk gar von einer – ich zitiere – "einzigen Geröllhalde von Begriffen, die niemand mehr versteht". So werden beispielsweise Anbieter genötigt, öffentlich-rechtliche und einige große private Sender prominenter auf ihren Plattformen zu platzieren. Damit werden diese ohnehin schon mächtigen Marktteilnehmer auf Kosten der Auffindbarkeit von neuen und kleineren Anbietern zusätzlich gestärkt. Das kritisiert unter anderem Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom.

Auch der nun vorgeschriebene Zwang für Telemedien mit politischen oder journalistisch-redaktionellen Inhalten, sich dem Pressekodex oder der sogenannten Freiwilligen Selbstkontrolle zu unterwerfen, ist vor dem Hintergrund der unrühmlichen Rolle des Erstgenannten, etwa im Rahmen der Flüchtlingskrise, der Übergriffe auf der Kölner Domplatte und zahlreicher anderer Fälle kritisch zu betrachten.

Das gilt auch für andere vermeintliche Kontrollinstanzen, wie etwa das Recherchenetzwerk "Correctiv", welches aufgrund seiner tendenziösen Arbeit erst jüngst eine gerichtliche Niederlage gegen den Publizisten Roland Tichy hinnehmen musste.

Generell fällt das Urteil der betroffenen Verbände zum Medienstaatsvertrag äußerst kritisch aus. Laut selbigen schränkt der Vertrag die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein.

Aus besagten Gründen kann ich nur meine Forderung aus der Ersten Lesung wiederholen. Dieser Vertrag bedarf dringend einer Überarbeitung. So müssen wir ihn heute auch wieder ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Martina Fehlner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gerade Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie machen sehr deutlich, dass wir in der digitalen Medienwelt dringend ein verbindliches und verlässliches Regelwerk brauchen. Das heißt, wir brauchen neue Grundregeln und neue Spielregeln, vor allem für die Global Player wie Google, Amazon oder Facebook. Unsere Nutzungsgewohnheiten, um Informationen, Nachrichten oder Unterhaltung zu erhalten, haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Immer mehr Menschen nutzen Online-Nachrichtenportale, Videoplattformen, Streamingdienste und soziale Netzwerke.

Mit dem neuen Medienstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer unterzeichnet haben, wird ein wichtiger Grundstein gelegt und so der sich verändernden Medienwelt und der damit einhergehenden Medienkonvergenz Rechnung getragen. Das bedeutet, der neue Medienstaatsvertrag gilt neben den Anpassungen für den klassischen Rundfunk und die Telemedien künftig auch für Internetplattformen wie Suchmaschinen, soziale Medien, SmartTVs oder auch Videoplattformen. Gerade in Zeiten von Fake News, von postfaktischen Unsicherheiten, Filterblasen, Hate Speech im Netz, Verschwörungstheorien und gezielten Falschmeldungen, die die öffentlichen und politischen Debatten beeinflussen und dadurch massiv zur Desinformation beitragen, bedarf es unbedingt einer Regulierung, damit die genannten Plattformen auch für ihre Inhalte in die Verantwortung genommen werden können.

Wichtig ist und bleibt daher für uns, dass der Auftrag zur Förderung von Meinungsvielfalt und Medienvielfalt auch in Zeiten der Plattformökonomie gilt, und zwar für alle, sowohl offline als auch online. Das macht der Medienstaatsvertrag deutlich. Es geht um die kommunikative Chancengleichheit. Auch im Hinblick auf die EURichtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die bis September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist das ein entscheidender Schritt.

Auf einige für uns wichtige und zentrale Regelungen im neuen Medienstaatsvertrag möchte ich daher noch kurz eingehen:

Erstens. Plattformen wie Google oder Facebook, die keine eigenen Inhalte herstellen, aber Inhalte von Dritten aufbereiten, werden dazu verpflichtet, transparent zu machen, nach welchen Kriterien sie beispielsweise nachrichtliche Angebote ausspielen. Jeder Nutzer sollte klar und unmissverständlich erkennen können, wenn bestimmte Angebote nach Religion, nach Weltanschauung oder politischer Einstellung ausgewählt werden. Dieses Transparenzgebot und die Kennzeichnungspflicht von Social Bots sichern die Meinungsvielfalt und die Medienpluralität.

Zweitens. Wichtig ist die Regelung zur diskriminierungsfreien Auffindbarkeit und Präsentation von Inhalten. Das heißt, Plattformalgorithmen dürfen bestimmte Online-Angebote bei deren Anzeige nicht gezielt bevorzugen oder benachteiligen.

Drittens. Es ist richtig, dass der Rundfunkbegriff neu definiert wird. Das bedeutet, dass die Hürden für das Zulassungsverfahren, um Rundfunk zu betreiben, sinken. Dafür wird die Bagatellgrenze von gleichzeitig weniger als 20.000 Nutzern eingeführt. Das baut Bürokratie ab und schafft gerade für die jungen und kreativen Medienschaffenden, die noch keine große Reichweite haben, Handlungssicherheit.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Medienstaatsvertrag ist ein erster wichtiger Schritt, um eine neue, der Zeit angepasste Medienordnung festzulegen und zu etablieren und dabei alle modernen digitalen Möglichkeiten auszuschöpfen. Allerdings muss der Reformprozess weitergehen, vor allem auch im Hinblick auf die barrierefreien Angebote für Menschen mit Behinderungen. Hierzu gibt es bereits konkrete Vorschläge aus den Arbeitsgruppen der Länder, so auch aus Bayern.

Auch der Jugendmedienschutz muss weiter umfassend reformiert und gestärkt werden. Hier brauchen wir jenseits von mehr Regeln und mehr Behörden intelligente Lösungen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Betriebssystemen wie iOS oder Android und den großen Plattformen wie Netflix oder Google.

Natürlich muss klar geregelt werden, wer die Einhaltung der Regeln kontrolliert und was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Außerdem müssen wir im Blick behalten und berücksichtigen, wie der vorgesehene europäische Digital Services Act zur Medienordnung künftig aussehen wird. Das muss zügig vorangetrieben werden. Die Konsultationen der EU haben auch gezeigt, dass Regulierungen von Internetkonzernen im Binnenmarkt durch nationale Normen nicht konfliktfrei sein können. Ob diese Konflikte zukünftig aufbrechen, wird sich zeigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei all dem bleibt es jedoch wichtig, alle Anbieter mit Nachdruck daran zu erinnern, dass auch sie in unserer globalisierten digitalen Medienwelt große gesellschaftliche Verantwortung tragen. Wir werden daher dem Medienstaatsvertrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Helmut Markwort das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Staatsvertrag, der die neue Medienwelt regulieren soll. Jahrzehntelang haben wir sogenannte Rundfunkstaatsverträge aktualisiert und novelliert. Jetzt verschwindet dieser Begriff in den Archiven. Das neue Gesetz heißt "Medienstaatsvertrag". Er regelt das Nebeneinander aller Unternehmen, die Informationen, Unterhaltung oder Daten anbieten.

Der Gesetzgeber führt dazu einen neuen Begriff ein: die Intermediären. Das ist der Sammelname für die vielen Neuen, für Suchmaschinen, für soziale Netzwerke und für alle Internetanbieter, die mit unerklärten Algorithmen die Meinungsbildung beeinflussen. Zwischen ihnen und den klassischen Medienanbietern existiert ein gewaltiges Regulierungsgefälle, das nun langsam angeglichen wird.

Die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbieter sowie die Verlage mit ihren Zeitungen und Zeitschriften unterliegen seit Langem komplizierten Vorschriften, wogegen die Intermediären weitgehend in Wildwuchs gedeihen und sich ausbreiten konnten. Die Nichtkontrolle nutzen sie zum Aufbau einer für fairen Wettbe

werb gefährlichen Marktmacht mit wenig Transparenz. Wer sich diskriminiert oder sonstwie benachteiligt fühlte, fand nicht einmal eine deutsche Adresse der global agierenden Konzerne. Das soll sich nach diesem Gesetz ändern.

Auch die Intermediären werden zur Transparenz verpflichtet und zur Beachtung des Diskriminierungsverbots. Gespannt beobachtet die Branche, wie beispielsweise Google der Vorschrift nachkommen wird, die Methodik seiner Algorithmen offenzulegen. Sie sind das bisher gut gehütete Betriebsgeheimnis, mit dessen Hilfe Google journalistische Informationen auf- oder abwertet.

Was der Medienstaatsvertrag nicht regeln kann, sind existierende Wettbewerbsverzerrungen. Weltkonzerne stehen lokalen Anbietern gegenüber. Sie gefährden deren Finanzierungsgrundlage und damit die Informations- und Meinungsvielfalt in Deutschland und in Bayern. Eine besondere Verantwortung kommt deshalb auf die bayerische Landesmedienanstalt zu. Der Staatsvertrag formuliert den großen Rahmen; die BLM muss durch Satzungen und Richtlinien die in Deutschland einmalige Anbietervielfalt vor Druck durch die großen Player schützen. Dass Rundfunk Ländersache ist, lässt sich nirgendwo so gut belegen wie durch die Medienlandschaft in Bayern. Hier existiert die vielfältigste und erfolgreichste private Rundfunklandschaft Deutschlands.