Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Was der Medienstaatsvertrag nicht regeln kann, sind existierende Wettbewerbsverzerrungen. Weltkonzerne stehen lokalen Anbietern gegenüber. Sie gefährden deren Finanzierungsgrundlage und damit die Informations- und Meinungsvielfalt in Deutschland und in Bayern. Eine besondere Verantwortung kommt deshalb auf die bayerische Landesmedienanstalt zu. Der Staatsvertrag formuliert den großen Rahmen; die BLM muss durch Satzungen und Richtlinien die in Deutschland einmalige Anbietervielfalt vor Druck durch die großen Player schützen. Dass Rundfunk Ländersache ist, lässt sich nirgendwo so gut belegen wie durch die Medienlandschaft in Bayern. Hier existiert die vielfältigste und erfolgreichste private Rundfunklandschaft Deutschlands.

Die BLM hat 121 Radiosender zugelassen, 91 davon sind lokale Stationen, die über UKW oder DAB+ senden. In der Landeshauptstadt München senden seit 35 Jahren fünf konkurrierende Programme; sie behaupten sich gegeneinander und gegen die fünf Programme des Bayerischen Rundfunks. Der Landessender "Antenne Bayern" gehört zu den erfolgreichsten Programmen Deutschlands. Dazu kommen in vielen Städten lokale Fernsehsender, die um ihre Existenz kämpfen. Diese einmalige Vielfalt haben Bayern und die BLM organisiert; sie müssen sie auch schützen. Den Sendern fehlt es nicht an Hörern und Zuschauern; das Publikum können sie nachweisen. Worauf sie Anspruch haben, ist ein fairer Wettbewerb, wie ihn der Medienstaatsvertrag garantieren möchte. Es geht – um es anschaulich zu sagen – im Werbemarkt um Chancengleichheit zwischen dem Weltkonzern Google und dem Privatradio in Coburg. Ich appelliere deshalb an die Länder, wie in der Protokollerklärung zum vorliegenden Staatsvertrag vorgesehen, sich auch für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht und für ein medienübergreifendes Vielfaltssicherungsrecht einzusetzen, das alle medienrelevanten Märkte in den Blick nimmt.

Das fernsehzentrierte Modell des geltenden Medienkonzentrationsrechts berücksichtigt nicht, dass vorherrschende Meinungsmacht vor allem durch das Zusammenwirken verschiedener Massenmedien entstehen kann. Intermediäre sind für die Meinungsbildung in der digitalen Welt von zentraler Bedeutung und in der Lage, diese in erheblichem Umfang zu beeinflussen. Deshalb müssen auch sie in die Regelung einbezogen werden.

Die FDP stimmt dem vorliegenden Staatsvertrag zu. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Markwort, und darf Herrn Staatsminister Florian Herrmann aufrufen. – Bitte schön, Herr Staatsminister. Eine Sekunde noch, dann ist der Platz sauber.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Rahmen der Zweiten Lesung, in der von fast allen Zustimmung zu unserem Staatsvertrag angekündigt wurde, ganz herzlich beim zuständigen Ausschuss und bei Ihnen allen für die sehr engagierte, verantwortungsvolle und kenntnisrei

che Debatte bedanken, die dazu geführt worden ist. Ich sage ausdrücklich: von fast allen; denn die AfD wird wohl nicht zustimmen und hat auch heute durch einen Redebeitrag bewiesen, dass sie, wenn man es auf den Punkt bringt, wieder einmal nichts verstanden hat. Allein schon die Ausführungen zu der Quote für die europäischen Inhalte hat gezeigt, dass Sie die Zusammenhänge schlichtweg nicht verstehen, sondern, wie es die Juristen nennen, Sachverhaltsquetschen betreiben, versuchen, Ihre Welt in irgendetwas hineinzuquetschen, was nicht vorhanden ist. Ich habe immer den Verdacht, Sie werden erst dann zufrieden sein, wenn wir wieder nur noch zwei Sender haben. Das werden dann allerdings nicht ARD und ZDF, sondern "Breitbart" und "Russia Today" sein. Allen anderen danke ich jedenfalls sehr herzlich für die engagierte Debatte.

Ich gebe gerne zu, dass Medienrecht und Medienregulierungsrecht eine Materie sind, die auf den ersten Blick nicht besonders sexy wirkt. Manchmal erschließt sie sich auch den Eingeweihten nur sekundenweise. Allein schon die Begriffe irritieren: Immer sind es Staatsverträge, zum Beispiel der Rundfunkstaatsvertrag oder unterschiedliche Medienänderungsstaatsverträge, Liberalisierung des Zulassungsregimes, Plattformregulierung oder Intermediäre. Das alles sind etwas sperrige Begriffe, mit denen man im Small Talk auf einer Party nicht besonders gut bestehen kann.

Gleichwohl lohnt sich die Diskussion. Es lohnt sich, sich um dieses Thema zu bemühen, weil es letzten Endes um den Kern unserer Demokratie geht. Es geht um Meinungsfreiheit, es geht um Meinungsvielfalt. Es geht um eine ganz zentrale Stelle unserer freiheitlichen Ordnung, nämlich die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Diese hängen sehr eng mit den technischen Möglichkeiten der Verbreitung zusammen, die sich über die letzten Jahrzehnte ganz grundlegend verändert haben. Gleichwohl bleibt es immer beim Kern, nämlich der Meinungsfreiheit und des Anspruchs auf möglichst hochwertigen Journalismus. Deshalb ist es die Mühe wert, nicht nur von der Meinungsfreiheit zu sprechen, sondern sich auch ganz konkret zu überlegen, in welche institutionellen Formen man sie angesichts neuer technischer Möglichkeiten und Herausforderungen fasst, aber immer mit dem Ziel, am Ende die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit zu gewährleisten. Genau deshalb ist das so kompliziert und sind so viele Paragrafen vorhanden. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Die Auffindbarkeit und alles, was heute in den verschiedenen Beiträgen erwähnt wurde, trägt dazu bei, die richtige Balance zu finden, nämlich auf der einen Seite die möglichst unbegrenzte Freiheit, was die Meinungsverbreitung und Meinungsäußerung betrifft, auf der anderen Seite gleichzeitig aber auch der möglichst wirksame Schutz derer, die dies betreiben, um Konglomerate zu verhindern, um die Zusammenballung von Medienmacht zu verhindern. Eine solche Zusammenballung wäre nämlich falsch. Wir erleben in bestimmten Bereichen, beispielsweise bei Google und anderen großen Intermediären oder Plattformen, wie dort mit völlig anderen Mitteln Medienmacht und somit Meinungsmacht konzentriert wird. Am Ende des Tages resultiert daraus eine Gefahr für die Freiheit.

Deshalb ist es völlig richtig, dass der Bayerische Landtag heute diesem Staatsvertrag zustimmt; denn er enthält genau diese Revolution im Bereich des Medienrechts: die Anpassung an die neue Medienwelt. Deshalb ist es wirklich ein Bekenntnis, nicht nur Bayerns, sondern aller deutschen Länder, dass Deutschland den Medienwandel verantwortungsvoll mitgestaltet.

Die Inhalte wurden von den Kolleginnen und Kollegen schon sehr ausführlich dargestellt; deshalb spare ich mir das. Ich nenne nur noch einmal die ganz wesentlichen zentralen Inhalte: Das sind die Liberalisierung des Zulassungsregimes durch Herausnahme von Rundfunkangeboten mit geringer Reichweite aus der Zulas

sungspflicht, wodurch der Zugang ermöglicht bzw. vereinfacht wird, die Anpassung der bestehenden Plattformregulierung, die Einführung von Transparenzpflichten und Diskriminierungsverboten bezüglich des Zugangs und der Auffindbarkeit auf einer Medienplattform, die Regelungen zu den Überblendungen, die Einbeziehung von Intermediären wie die Google-Suche oder Video-Sharing-Plattformen und Ähnliche und die staatsvertragliche Regulierung unter anderem durch Transparenzgebote sowie – das halte ich auch für ganz wichtig – die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Social Bots.

Außerdem werden wichtige Aspekte der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste umgesetzt. Erstmals werden nämlich die Video-Sharing-Plattformen zur Einhaltung des Jugendmedienschutzes verpflichtet. Künftig gelten flexiblere Werbezeiten im Rundfunk. Regelungen zur Barrierefreiheit von Rundfunkangeboten werden getroffen. Anbieter von Telemedien müssen zukünftig einen Mindestanteil – das wurde schon genannt – von 30 % europäischer Werke bereithalten. Dies macht noch einmal den europäischen Ansatz deutlich, der auch durch die Richtlinie für die audiovisuellen Mediendienste geprägt wird. Natürlich ist dies der richtige Weg; denn gerade mit solch großen Mediennationen wie den Vereinigten Staaten können wir allein als Bayern oder als Bundesrepublik nicht mithalten. Als Europäer müssen wir gemeinsam auftreten. Mit einer einheitlichen rechtlichen Situation gelingt dies natürlich auch wesentlich besser.

Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung ist also die notwendige Basis, auf der bereits weitere Verbesserungen entwickelt werden. Dies kann man auch den Protokollerklärungen der Ministerpräsidenten zum Staatsvertrag entnehmen. Ich nenne beispielsweise das wichtige Ziel des barrierefreien Ausbaus der Medienangebote; denn mehr mediale Partizipation ist ein wichtiger Schritt zur gleichwertigen und vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe.

All diese Dinge und noch einiges mehr wurden durch Protokollerklärungen schon fixiert und für die weiteren Debatten vorbereitet. Ich verweise auch auf den Bereich des Jugendmedienschutzes. Derzeit geht es um die Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Auch das sind ganz elementar wichtige Punkte.

Worum geht es? – Es geht darum, die Medienwelt an die modernisierte Technikwelt anzupassen, miteinander in Verbindung zu bringen und die entsprechende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass am Ende der Leitgedanke unserer Medienpolitik zum Tragen kommen kann, nämlich der Gedanke der Freiheit: der Freiheit der Meinungsäußerung, der Freiheit der Verbreitung von Meinung, am besten von hochqualitativer journalistischer Meinung, und gleichzeitig des Schutzes vor zu großer Medienkonzentration, der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Verbreitungswege, der Einbeziehung der Online-Medienangebote und des europäischen Konzepts zur Medienvielfalt, das unheimlich wichtig ist, im Vergleich zu den ganz Großen wie Netflix und anderen, die auf die Regionalität gerade aus europäischer Perspektive weniger Gewicht legen. Deshalb bin ich davon überzeugt und werbe sehr dafür, dass mit diesem Staatsvertrag die Herausforderungen der neuen Medienwelt angenommen werden und Chancen für ein ausgewogenes und demokratisch faires Angebot geschaffen werden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich bitte Sie, am Pult zu bleiben. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Klingen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass alle Anbieter, um die Medienvielfalt zu erhalten, gleichmäßig behandelt werden. Da frage ich mich aber schon; denn wir haben hier draußen das Plenum

TV, das in den regionalen Bereich sendet. Es gibt TV Oberfranken und andere, aber die sind nirgendwo auffindbar. Die Leute draußen, vor allem die älteren, haben riesige Probleme, diese Sender auf ihrem Sat-Receiver zu finden, da diese nämlich bei Programmplatz 1000 und höher angesiedelt sind. Das ist eben nicht gleichrangig, denn vorne sind ARD, ZDF, RTL, Sat1 usw. einsortiert und nicht die kleinen Sender. Das müsste eigentlich geändert werden, wenn Sie sagen, dass alle gleichmäßig benannt werden. Das ist etwas Regionales. Mit Ausnahme des Bayerischen Fernsehens wird ansonsten nichts Regionales gesendet.

(Beifall bei der AfD)

Die Besonderheit unserer bayerischen Medienlandschaft ist gerade die große regionale Vielfalt mit Schwerpunkt auf den echten Lokalangeboten, die wir als Freistaat auch fördern, weil wir es für besonders wichtig halten, dass es nicht nur einen "Einheitsbrei" gibt, der überall ausgesendet wird, sondern dass es Schwerpunkte gibt, um regionale Ereignisse, regionale Kulturereignisse, regionale Besonderheiten, historische Dinge und Ähnliches zu übermitteln. Genau deswegen gibt es die lokalen Sender.

Das Anliegen des Medienstaatsvertrages ist genau diese Auffindbarkeit, und genau um diesen Punkt geht es. Es geht darum, bei der Auffindbarkeit keine Diskriminierung, keine ungerechte Behandlung zu haben. Es wird natürlich immer den Kampf um die obersten Plätze auf der Senderliste geben. Genau darum geht es bei der Regulierung im Medienstaatsvertrag, den Sie ablehnen.

Vielen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 18/7640 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 18/8913 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung, der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt bei seiner Endberatung ebenfalls Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die AfD. Stimmenthaltungen? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 17 aufrufe, darf ich kurz eine Umbesetzung im Ältestenrat bekannt geben, nämlich eine Umbesetzung bei der SPD-Fraktion. Für Herrn Kollegen Volkmar Halbleib wird der Kollege Horst Arnold Mitglied im Ältestenrat. Die SPD-Fraktion ist damit im Ältestenrat mit den Kollegen Markus Rinderspacher und Horst Arnold als Mitglieder vertreten, stellvertretende Mitglieder sind die Kollegen Klaus Adelt und Volkmar Halbleib sowie die Kolleginnen Dr. Simone Strohmayr und Margit Wild. – Ich sehe, es erhebt sich kein Widerspruch.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 17 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin EbnerSteiner, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) zur Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung in Bayern (Drs. 18/6349) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung ist wie folgt: CSU 9, GRÜNE 6, FREIE WÄHLER 5, AfD 4, SPD 4, FDP 4, Staatsregierung 9 Minuten, fraktionslose Abgeordnete jeweils 2 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Christoph Maier das Wort. Bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung hat nach derzeitigem Stand noch nicht alle anderen Fraktionen überzeugt. Ich werde hier einen letzten Anlauf unternehmen.

Die Änderung hat den Zweck, die Stellvertreterposten von Landrat und Bezirkstagspräsident gesetzlich auf zwei zu begrenzen. Nach jetzigem Stand können beliebig viele weitere Stellvertreter bestellt werden, so geschehen in Oberfranken mit sage und schreibe vier Stellvertreterposten bei insgesamt 21 Bezirkstagsmitgliedern. Diese zahlenmäßige Begrenzung ist notwendig, damit diese beliebige Postenvergabe auf der Grundlage politischer Günstlingswirtschaft beendet wird.

(Beifall bei der AfD)

Gleichzeitig sparen die Kommunen sehr viel Geld dabei. Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung liegt nicht vor, da die Stellvertreter weiterhin vom Bezirkstag gewählt werden und der Bayerische Landtag zur Gesetzgebung befugt ist.

Der Gesetzentwurf ist vernünftig und verdient daher die volle Zustimmung des Hohen Hauses.

(Beifall bei der AfD)

Ich darf den Kollegen Norbert Dünkel von der CSU-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dünkel.

Lieber Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal einen BGB-Professor gehabt, der sagte: Getretener Quark wird breit, nicht stark. – Ihre Argumente, Herr Maier, haben uns auch im Weiteren nicht überzeugt. Sie wollen die Anzahl der Stellvertreter eines Landrats eines Landkreises sowie der Bezirkstagspräsidenten auf zwei beschränken. Es ist aus meiner Sicht unabdingbar, darauf hinzuweisen, dass es sich dabei natürlich um die weiteren Stellvertreter und damit auch um eine ganz wichtige Unterscheidung mit Blick auf Ihre Neidpolitik, die Sie hier möglicherweise hinsichtlich ungerechtfertigter Bezüge eröffnen wollen, handelt.

Wir als CSU-Fraktion halten den Gesetzentwurf grundsätzlich für gesetzeswidrig, weil er gegen das verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht, geregelt in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie in Artikel 10 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung, verstoßen würde.

Wir sind der Überzeugung, dass unsere Kreistage und Bezirkstage bisher in hervorragender Weise und sehr verantwortungsvoll mit dieser Thematik umgegangen sind und auch künftig selbst entscheiden sollen, wie viele weitere Stellvertreter sie

benötigen. Es geht darum: Alle Landkreise haben eine unterschiedliche Größe, alle Landkreise haben unterschiedliche Zahlen von Einrichtungen. Das gilt in gleicher Weise für die Bezirke. Ich war für zwei Amtsperioden Stellvertreter des Bezirkstagspräsidenten von Mittelfranken. Ich möchte Ihnen, weil Sie in Oberfranken genannt haben, jetzt einmal die Größe und Bedeutung eines Bezirks ein bisschen näherbringen. Das ist der AfD natürlich fremd, aber vielleicht mag man es sich einmal zu Gemüte führen. Nur ein paar Beispiele: drei Bezirkskliniken, zwei davon mit Forensik, die große nordbayerische landwirtschaftliche Bildungseinrichtung neben Weihenstephan, die Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf – alles Trägerschaft eines Bezirks –, das Freilandmuseum Bad Windsheim, das Jüdische Museum in Franken in Schnaittach, Trägerschaften für das Industriemuseum in Lauf, für das Dehnberger Hoftheater, das auch unter Förderung des Freistaats Bayern, nämlich über die Bayerischen Staatstheater, steht, Fränkisches Seenland, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sehr großen Einrichtungen des Blindeninstituts, der "Fränkische Sommer" als riesige Kulturveranstaltung der Bezirksjugendring. – Wir reden über einen Bezirk – und da wollen Sie keinen weiteren Stellvertreter! –, der von Neuhaus bis Offenheim reicht, von Weißenburg bis Erlangen und

insgesamt 7.300 km2 umfasst – 7.300! –, mit den Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach, mit seiner Vielzahl an karitativen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, mit 1.800.000 Einwohnern. Und da hält es die AfD, die bisher in keinem Kommunalparlament vertreten war, als völliger Neueinsteiger für angemessen, dass dies von zwei Personen geschultert wird. Das zeigt, wie weltfremd Ihr Antrag ist. Das zeigt, dass Sie von all diesen Dingen in der Praxis offenkundig keine Ahnung haben.

Für den Landrat bzw. Bezirkstagspräsidenten gibt es nur einen gewählten Stellvertreter, der Kreisrat sein muss und damit nach Artikel 32 Absatz 1 der Landeskreisordnung bzw. Artikel 30 Absatz 1 der Bezirksordnung kommunaler Wahlbeamter ist. Für diesen einen gewählten Stellvertreter gelten die Entschädigungsvorschriften des Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes. Nur für ihn ist das zutreffend, was Sie als Argument anführen. Die weiteren Stellvertreter werden nach Artikel 32 Absatz 4 der Landkreisordnung – analog in der Bezirksordnung – durch einfachen Beschluss des Kreistags bestellt. Im Gegensatz zu dem gewählten Stellvertreter sind diese weiteren Stellvertreter keine kommunalen Wahlbeamten. Sie haben keinen Anspruch nach den Entschädigungsvorschriften des Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes. Sie bekommen eine Entschädigung, die in der Regel deutlich niedriger, nur ein Viertel dieses Betrages, sodass Ihre Argumentation auch hier ins Leere geht.

Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, dass mit diesem Gesetzentwurf nur eine Absicht verfolgt wird: Neid zu wecken. Er zeigt auf, dass Sie von den praktischen Abläufen keine Ahnung haben, dass Sie zwischen der Landkreisordnung, der Bezirksordnung und dem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz keinerlei Unterscheidung treffen, den Unterschied wahrscheinlich auch gar nicht kennen. Das Argument einer Versorgungsmentalität trifft demnach nicht zu. Nach alledem ist der Gesetzentwurf abzulehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es gibt eine Zwischenbemerkung: Herr Abgeordneter Maier, bitte schön.

Die Ausführungen sind zum Teil nachvollziehbar. Aber mir stellt sich schon die Frage, warum es notwendig war, in Oberfranken vier Stellvertreter zu wählen, ausgerechnet danach bemessen, wie viele Parteien, die auch hier im Hohen Haus gegen die AfD arbeiten, gerade notwendig sind, in diesem Fall von der CSU, von den FREIEN WÄHLERN, von den GRÜNEN und von der SPD.

Diese Frage hätte ich gern beantwortet. Reichen in diesem Fall nicht auch zwei aus, um die AfD unten zu halten?

Herr Maier, Sie stellen hier einen Antrag für ein neues Gesetz. Ein neues Gesetz soll für Bayern gelten und nicht nur für Oberfranken. Gleichwohl kann ich Ihnen empfehlen, wenn Sie in all diese Richtungen Fragen haben: Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Bezirkstagspräsidenten von Oberfranken und fragen Sie, aus welchen Gründen der Bezirkstag der Meinung war, dass die Besetzung in dem vorgenommenen Umfang erfolgt ist. Ich halte es für richtig. Sie werden aus der Antwort darauf vielleicht mehr Klarheit bekommen.