Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

Herr Maier, Sie stellen hier einen Antrag für ein neues Gesetz. Ein neues Gesetz soll für Bayern gelten und nicht nur für Oberfranken. Gleichwohl kann ich Ihnen empfehlen, wenn Sie in all diese Richtungen Fragen haben: Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Bezirkstagspräsidenten von Oberfranken und fragen Sie, aus welchen Gründen der Bezirkstag der Meinung war, dass die Besetzung in dem vorgenommenen Umfang erfolgt ist. Ich halte es für richtig. Sie werden aus der Antwort darauf vielleicht mehr Klarheit bekommen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dünkel. – Dann darf ich als nächsten Redner den Kollegen Johannes Becher von den GRÜNEN aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Becher.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss den Kollegen Dünkel eigentlich dafür bewundern, mit welcher Engelsgeduld und Sachlichkeit er versucht, auch die absurdesten Gesetzentwürfe vonseiten der AfD-Fraktion zu erläutern. Wir beschäftigen uns jetzt das dritte Mal damit. Wenn wir ehrlich sind: Dieser Gesetzentwurf ist auch ein bisschen ein Sinnbild für den Auftritt und die inhaltliche Arbeit der AfD im Landtag. Man hat ein Problem, das es nicht gibt, eine Lösung, die es nicht braucht, und Argumente, die nicht stimmen. Aber dann machen Sie hier im Plenum eine dicke Lippe, und im Ausschuss ist Ihnen nichts dazu eingefallen. Das ist AfD!

(Beifall)

Ich kann mich da größtenteils anschließen. Es ist einfach so: Die kommunale Entscheidungsfreiheit ist gegeben. Wir hatten gerade Kommunalwahlen. Da wurden die weiteren stellvertretenden Landrätinnen und Landräte bestimmt. Haben Sie irgendwo Skandale mitbekommen? Haben Sie irgendwo mitbekommen, dass es bei Kreistagen, in denen 50 bis 70 Kreisrätinnen und Kreisräte hocken, plötzlich 10, 12 oder 15 weitere stellvertretende Landräte gibt? – Natürlich nicht, weil die kommunale Ebene verantwortungsvoll entscheidet und weil sie sich vor Ort rechtfertigen muss. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass sich der Bayerische Landtag hier einmischt und die Kommunen gängelt. Insofern verbitte ich mir das. Das ist ein Problem, das es nicht gibt. Das ist schlicht absurd.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann reden Sie da von "Versorgungsposten" der weiteren stellvertretenden Landräte. Davon schwadronieren Sie schon länger. Aber in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfes – Landkreis Regen – haben Sie aufgeführt: 350 Euro Aufwandsentschädigung. Das ist das, was Sie als "Versorgungsposten" sehen. Da meint man, die würden Reichtümer anhäufen. Dann sagen Sie: Einsparpotenzial – Mensch, die Kommunen könnten sich so viel Geld sparen, wenn wir Ihnen zustimmen würden.

Letztes Mal haben Sie nicht den Bezirk Oberfranken so kritisiert, sondern Sie sind auf den Bezirk Schwaben losgegangen. Sie haben gesagt: Ausgerechnet die Schwaben sind doch so sparsam, und die leisten sich das. – Dann habe ich es mir angeschaut und beim Bezirk Schwaben nachgefragt: Das kann doch nicht sein, was zahlt ihr denn für eure weiteren stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten – Schwaben ist auch groß, der Bezirkstag hat viele Aufgaben analog dem Bezirk Mittelfranken, wie es hier aufgezählt worden ist –, was würden wir uns denn sparen, wenn wir dem doch einmal zustimmen würden? – Der Bezirk Schwaben hat ein Haushaltsvolumen von 926 Millionen Euro im Jahr. Wenn man sich einen weiteren stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten spart, dann ergibt das eine Einsparung

von 0,00097 % des Haushaltsvolumens. Jetzt kann man sagen: Gut, irgendwo muss man anfangen. – Aber wie lautet der Titel Ihres Gesetzes? – "Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung" – wegen 0,00097 %! Das ist lächerlich und absurd!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Innenausschuss vom 22. April haben wir das Thema noch mal diskutiert. Im Ausschuss hat man die Zeit, mal tiefer in die Debatte einzusteigen. Es kann sein, dass einem die Redezeit im Plenum ausgeht. Da kann man noch mal Argumente bringen. Es sind aber keine Argumente mehr gekommen. Nichts Neues, keine weiteren Ausführungen. Es war eine bemerkenswert kurze Debatte, weil Sie wahrscheinlich selbst erkannt haben, dass es gar keinen Sinn hat. Am besten hätte man den Gesetzentwurf zurückgezogen; aber da hat Sie scheinbar der Mut verlassen.

Noch eines, jetzt mal Spaß beiseite: 8. Juli 2020 – worum geht es auf der kommunalen Ebene eigentlich? Wovon reden wir denn? – Wir beschließen hier Nachtragshaushalte in Milliardenhöhe; wir haben Einnahmeausfälle bei den Kommunen, wo es richtig um Geld geht. Insgesamt geht es um Milliarden, aber für die einzelne Kommune geht es um Millionen Euro, selbst für kleinere Kommunen. Die wissen nicht, wie ihre finanzielle Lage ist, wenn Hunderttausende Euro an Gewerbesteuer oder Einkommensteuerbeteiligung fehlen. Das sind die realen Probleme, über die wir diskutieren. Jede Kommune macht sich aktuell Gedanken, welche Ausgaben im Sinne einer sparsamen Kommunalverwaltung gerade zwingend notwendig sind, und jede Kommune überlegt aktuell, welche Investitionen sie tätigen will. Das ist doch unser Ziel, dass weiterhin Investitionen getätigt werden. Das sind die tatsächlichen Probleme, mit denen sich das Hohe Haus und alle verantwortungsvollen Politiker beschäftigen. Sie aber beschäftigen sich mit ein paar Hundert Euro Aufwandsentschädigung für kommunal ehrenamtlich Tätige. Damit wollen Sie wieder Leuten vors Schienbein treten und die kommunale Ebene gängeln.

Der Gesetzentwurf ist wie Ihre Performance im Hohen Haus: schlichtweg absurd und abzulehnen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Becher. – Das Wort hat Herr Kollege Joachim Hanisch von den FREIEN WÄHLERN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf der AfD ist eigentlich eine Ohrfeige nicht nur für alle stellvertretenden Landräte und stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten, sondern für die gesamte Kommunalfamilie. Wir haben Ihnen das in der Ersten Lesung gesagt. Wir haben Ihnen das im Innenausschuss gesagt. Sie haben offensichtlich nichts daraus gelernt oder nichts davon begriffen; ich weiß es nicht.

Schauen wir uns an, was Sie wollen: sparsame Kommunalverwaltung. – Als ob das Beschlussgremium die Verwaltung wäre! Okay, der Fisch fängt am Kopf zu stinken an, und man müsste dort mal ansetzen. Wenn man aber ins Detail geht, was Sie wollen, kommt man zu haarsträubenden Ergebnissen. Es ist schon absurd, dass Sie uns hier im Bayerischen Landtag mit so etwas beschäftigen.

Nehmen Sie mal das Beispiel eines stellvertretenden Landrats. Nehmen wir nicht den ersten Stellvertreter, den Sie nicht abschaffen wollen, sondern den weiteren Stellvertreter. Dieser weitere Stellvertreter – wir hatten dafür Beispiele – kriegt 400 Euro im Monat.

(Zuruf)

Der weitere Stellvertreter. Dafür hatten wir im Innenausschuss Beispiele. Sie haben das Beispiel Regen zitiert.

Ich komme aus dem Landkreis Schwandorf. Der erste Stellvertreter bekommt rund 900 Euro, die zwei weiteren Stellvertreter je rund 400 Euro. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Stellvertreter, sondern entscheidend ist doch wohl, was sie bekommen. Man kann drei weitere Stellvertreter haben, von denen jeder 300 Euro bekommt, oder einen Stellvertreter, der 900 Euro bekommt. Das geht aufs Gleiche raus.

Bleiben wir mal bei den 400 Euro für einen weiteren Stellvertreter. Es geht Ihnen um diese weiteren Stellvertreter, nicht um den ersten zu wählenden Vertreter. Es geht um die weiteren, durch Beschlussfassung des jeweiligen Gremiums bestimmten Vertreter.

Ein solcher Vertreter hat beispielsweise 400 Euro. Sie können das überprüfen, ich liege damit an der unteren Grenze. Ein solcher Stellvertreter ist drei bis vier Mal wöchentlich unterwegs. Nehmen Sie unsere Landkreise. Ich komme aus der Oberpfalz; das ist der kleinste Regierungsbezirk. In den meisten Landkreisen ist es so: Wenn Sie von einem bis zum anderen Ende fahren, wenn Sie aus Regensburg nach Tirschenreuth oder nach Schönsee oder irgendwohin an der tschechischen Grenze fahren, dann sind Sie eineinviertel Stunden unterwegs. Da müssen Sie gut fahren, da muss alles klappen, da darf kein Verkehr sein.

Wenn man dieses drei- bis viermalige Unterwegssein pro Woche auf den Monat hochrechnet, dann ist dieser Stellvertreter etwa fünfzehn Mal unterwegs. Wenn man nur wenig ansetzt, dass er bei jeder Vertretung drei Stunden unterwegs ist – in der Regel braucht er eine Stunde Fahrtzeit in die eine Richtung, und wieder heim braucht er auch eine Stunde; mit einer Stunde bei dem Ereignis ist es aber nicht getan. Wenn man diesen rein rechnerischen 45 Stunden die 400 Euro monatlich gegenüberstellt, bekommt ein Stellvertreter des Landrats oder des Bezirkstagspräsidenten, der noch größere Strecken zurückzulegen hat und noch länger unterwegs ist, nicht mal den Mindestlohn. Und Sie sprechen hier von der Notwendigkeit von Sparsamkeit!

Die Anzahl der Veranstaltungen in den Landkreisen oder Regierungsbezirken wird nicht deshalb geringer, weil es einen Stellvertreter weniger gäbe, sondern die Anzahl der Veranstaltungen bleibt gleich. Also, ich weiß nicht, was Sie letztlich wollen. All das – ich muss es so sagen – Geschwafel über die Stellvertretung und das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz: Sie wissen doch, dass Ihnen eine ganze Menge von Rednern in diesem Gremium und in den zwei Sitzungen bisher gesagt hat, dass das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz, aus dem Sie bezüglich der weiteren Stellvertreter zitieren, auf die weiteren Stellvertreter schlichtweg nicht anwendbar ist. Punkt, Aus, Amen!

Was Sie meinen, ist in der Landkreisordnung oder in der Bezirksordnung geregelt und unterliegt ganz anderen Voraussetzungen. Von wegen versorgungsrechtliche Ansprüche! – Null! Nennen Sie mir eine Stelle im Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz oder eine Stelle in der Landkreisordnung, in der davon die Rede ist, dass Ehrensold bezahlt wird! Vergessen Sie’s! Das gibt es nicht. Das werden Sie nicht finden. Insofern bleibt uns nichts anderes übrig, als den Gesetzentwurf abzulehnen. Und bitte, in Zukunft etwas fundiertere Anträge!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter Hanisch. – Ich darf als nächsten Redner den Kollegen Klaus Adelt von der SPD-Fraktion aufrufen. Lieber Herr Kollege Adelt, ich darf Sie heute schon zum zweiten Mal aufrufen; das freut mich.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bewundere meine Vorredner, die versucht haben, Selbstverständlichkeiten noch mit Argumenten zu untermauern und diesen unsinnigen Gesetzentwurf zu entkräften. Ich sage das klipp und klar.

Ich selber bin seit 36 Jahren in der Kommunalpolitik und ich werde das tun, solange es meine Gesundheit erlaubt. Ich bin in der Kommunalpolitik aktiv, weil ich Spaß und Freude daran habe. Das ist ein Ehrenamt und nichts anderes. Die Kollegen haben aufgezählt, welche Dinge einen in Anspruch nehmen. Für mich war es eine Selbstverständlichkeit, als stellvertretender Landrat am zweiten Weihnachtsfeiertag zu einem 90-jährigen Jubilar zu gehen. Das ist mit der Entschädigung nicht abgegolten, sondern da ist Herzblut dabei.

Am meisten ärgert mich aber, dass immer wieder der Name Oberfranken fällt. Gerade in Oberfranken sind wir sparsam! Wir haben es geschafft, im Bezirk die Schulden abzubauen. Wir haben Krankenhäuser gebaut usw. Sie sind aber so "fair" und reden von Günstlingswirtschaft.

(Zuruf)

Er kennt sich aus.

Wir hätten Günstlingswirtschaft, wir hätten Versorgungswirtschaft. – Sie ärgern sich, dass Sie bei der Verteilung der Posten nicht dabei waren, dass nicht extra für die AfD Stellvertreterposten geschaffen wurden. Das ist schon klar: Wer will denn mit der AfD in der Richtung zusammenarbeiten? – In Oberfranken keiner, null! Wenn ich mir das Theater, das Kasperletheater mit der Gasmaske, gestern hier im Hohen Haus anschaue, dann sage ich: zu Recht!

(Beifall)

Wir sind weder im Gemeinderat noch im Stadtrat im Circus Krone, wo man sich so aufführen kann. Nirgendwo! Dass die Leute dann sagen: Nein, das muss nicht sein, wir halten euch da im Rahmen der Demokratie relativ kurz, versteht sich von selber.

Die Festsetzung der Aufwandsentschädigung ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Verteilung der Aufgaben und all die Dinge werden dort geregelt; das soll auch in Zukunft so bleiben. Dieser Gesetzentwurf, der da oben angeschlagen ist, ist ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung.

Ich wollte mich nicht aufregen.

(Heiterkeit)

Ich wollte mich nicht aufregen, weil es das Thema nicht wert ist. Ich kann einfach nur mit den Worten schließen: Wir lehnen diesen unsinnigen Gesetzentwurf mit aller Deutlichkeit ab.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Adelt. – Der nächste Redner ist der Kollege Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Muthmann, Sie können gleich ans Rednerpult. Bitte schön.

Herr Präsident, danke schön. – Was bleibt da noch zu sagen? Wir haben es jetzt mehrfach gehört. Der Gesetzentwurf, den Sie vorlegen, ist ganz übel, weil Sie nur das Gift des Neides in die Debatte rühren wollen. Ich würde mir wünschen, dass Sie die Maßstäbe, die Sie an die Kommunalpolitik anlegen, auch endlich einmal Ihrer eigenen Fraktionsarbeit zugrunde legen würden. Ich habe es Ihnen zuletzt schon gesagt: Man schaue sich nur an, was Sie in Ihrer Fraktion an Entschädigungen für vielerlei Funktionen bezahlen: Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarischer Geschäftsführer, stellvertretender parlamentarischer Geschäftsführer, Arbeitskreisleiter usw. Ob Sie mit Ihren Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen, ist aber eine andere Frage.

Es gibt – die Vorredner haben es schon deutlich gesagt – nicht den Hauch eines Verdachts, dass in der Kommunalpolitik mit diesen Möglichkeiten missbräuchlich umgegangen wird. In allen Kommunen wird zu Beginn einer Legislaturperiode die Frage gestellt: Wie wollen wir bei welchen Anlässen präsent sein? Die Parteien sind regional und fachlich-thematisch sehr breit und unterschiedlich aufgestellt. Ob es der kulturelle oder der sportliche Bereich ist – es werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.

Die Akteure in den Landkreisen und Bezirken haben durchaus den Wunsch nach Präsenz der Repräsentanten. Es ist wichtig, dass auch dann, wenn der Chef, der Landrat oder der Bezirkstagspräsident, nicht persönlich kommen kann, keine Absagen erfolgen müssen, sondern dass die Politik des Landkreises bzw. des Bezirkes repräsentiert wird, eben durch die Stellvertreter. Es geht doch um wichtige Anliegen für die Menschen. Das wird ein Stück weit auch durch die Entscheidung bewertet, wie viele Stellvertreter vonnöten sind, um die gewünschte Repräsentanz und Präsenz der Kommunen in ihrer jeweiligen Region zu erreichen.

Im Übrigen bedanke ich mich bei meinen Vorrednern. Insoweit ist dazu alles gesagt worden. Das ist kein vernünftiger Antrag, keine vernünftige Idee. Auch in Bezug auf dieses Thema ist die Selbstverwaltung, die Eigenverantwortlichkeit der Gremien hochzuhalten. Es ist ein Wert an sich, dass wir aus München nicht versuchen, bei allen Kleinigkeiten die Kommunen zu maßregeln. Die machen das nicht nur eigenverantwortlich, sondern auch gut. Das soll so bleiben. Deshalb werden auch wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Muthmann. – Das Wort hat jetzt noch der zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Herr Eck. Bitte, Herr Staatssekretär Eck.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich entschuldigen; ich will die Debatte nicht verlängern. Aber der Gesetzentwurf, der hier eingebracht worden ist, ist so abstrus, dass man noch einmal zum Ausdruck bringen muss, wie es sich in der Realität darstellt.

An erster Stelle sage ich allen anderen politischen Gruppierungen, die hier geredet haben, vielen herzlichen Dank, dass wir uns insoweit einig sind.

Ich stehe – Sie wissen es, die meisten jedenfalls – mit beiden Füßen in der Kommunalpolitik. Über 20 Jahre lang war ich als Bürgermeister einer Gemeinde ehrenamtlich tätig. Diese Verantwortung und die Erfahrung haben mich geprägt. Beides