Außerdem schlägt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in seiner Beschlussempfehlung noch verschiedene Ermächtigungen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vor. Im Einzelnen verweise ich wiederum auf die Drucksache 18/14617.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD, der FDP sowie Herr Abgeordneter Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist das so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 18/14617 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/13900, 18/13978 und 18/14184 ihre Erledigung gefunden haben.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/11600, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/13981 mit 18/13998 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 18/14662 zugrunde.
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 eingereichten Änderungsanträge, die in den Ausschüssen abgelehnt wurden, im Rahmen einer Gesamtabstimmung abgestimmt werden soll.
Vorweg ist jedoch gesondert über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Auflösung des Landesamts für Asyl und Rückführungen" auf Drucksache 18/13992 abzustimmen, da hier unterschiedliche Voten innerhalb einer Fraktion vorliegen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt den Antrag zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 18/13992 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD sowie Herr Abgeordneter Plenk (fraktionslos). Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Nun ist noch über die weiteren, vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Wie bereits erwähnt, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass dies im Rahmen einer Gesamtabstimmung erfolgen soll, und zwar jeweils unter Zugrundelegung des Votums des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Ich lasse daher so abstimmen.
Wer hinsichtlich der Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/13981 mit 18/13996, mit Ausnahme der Drucksache 18/13992, mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im jeweils endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, die FDP und die AfD. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Enthaltungen? – Der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/11600. Dazu empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen ebenfalls zugestimmt. Ich verweise in
soweit auf die Drucksache 18/14662. Ergänzend wird im neu gefassten Artikel 14 Absatz 2 die Nummer 2 wie folgt gefasst: "2. Art. 8a, 10, 10a und 12 am 1. Mai 2021."
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – FREIE-WÄHLER-Fraktion, CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und AfD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion der CSU. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, AfD und der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/13997 und 18/13998 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Landtagspräsidentin, ich danke Ihnen allen ganz herzlich für Ihren Einsatz und den Rednerinnen und Rednern für ihre zum Teil sehr engagierten, empathischen, zum Teil auch ganz lustigen, fröhlichen Wortmeldungen und Einwendungen. Mein Dankeschön gilt natürlich auch dem Landtagsamt, den Offizianten und Offiziantinnen,
dem Team von P I, natürlich auch den Stenografen und den vielen ungenannten Helferinnen und Helfern im Hintergrund.
Mein Dank gilt auch den Sanitätern, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Pforte und der Gaststätte. Ohne deren Engagement wäre das alles nicht so reibungslos möglich gewesen.
Ich wünsche Ihnen jetzt trotz dieser schwierigen Zeiten einen geruhsamen Osterurlaub oder -aufenthalt.
Sie wissen, man kann seinen Urlaub auch auf dem eigenen Balkon verbringen. Gerade wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden sicher ein Vorbild sein. Ich wünsche einen guten Nachhauseweg. Die Sitzung ist geschlossen.