Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir auch heute coronabedingt und gemäß der Entscheidung im Ältestenrat in hälftiger Besetzung tagen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich zum Gedenken an einen ehemaligen Kollegen zu erheben.
Am 27. März ist im Alter von 92 Jahren Herr Prof. Dr. Karl Kling verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1982 bis 1994 an und vertrat für die CSU den Wahlkreis Schwaben. Nach dem Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen Hochschule München eröffnete er ein Ingenieurbüro für Bauwesen. Es folgten die Gründung eines Baugrundinstituts und eines Beratungsunternehmens. Sein Rat als Ingenieur war auf Baustellen in vielen Teilen der Welt gefragt. Er hat über Jahrzehnte seine schwäbische Heimat auf allen politischen Ebenen mitgestaltet, 12 Jahre im Bezirkstag von Schwaben und 32 Jahre im Kreistag von Günzburg und im Stadtrat von Krumbach. In Krumbach war er auch Zweiter und Erster ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt. Im Bayerischen Landtag war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen. Von 1990 bis 1994 war er als Schriftführer Mitglied im Präsidium.
Er war einer der treibenden Kräfte, die sich zu Beginn der 90er-Jahre um die Errichtung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau verdient gemacht haben. Als Präsident prägte er die Arbeit der Kammer über Jahre. Seit 1992 war er zudem Honorarprofessor an der Fachhochschule München. Neben dem Bauwesen galt seine Begeisterung der Musik. Ab 1979 war er Präsident des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes. Für seine großen politischen und gesellschaftlichen Verdienste wurde Karl Kling unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden, der Staatsmedaille für besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft sowie mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bunderepublik Deutschland ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein würdiges Gedenken bewahren. –
Sie haben sich zum Gedenken an den Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich bedanke mich ganz herzlich.
Aufgrund der anhaltend hohen und steigenden Zahl der Infektionen und der größeren Ansteckungsgefahr der neueren Virusmutanten ist nunmehr bei Sitzungen im Plenarsaal, in den Ausschüssen und anderen parlamentarischen Sitzungen auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das haben wir im Ältestenrat so beschlossen. Damit für alle Beteiligten eine hinreichende Vorlaufzeit gegeben ist, gilt diese Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Plenum ab dem 19. April 2021. Ich möchte Sie aber bereits heute darum bitten, in Ihrer Vorbildfunktion diese neue Bestimmung anzuwenden und am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sie können dazu auch die medizinische Maske verwenden. Das wäre meine Bitte.
Jetzt darf ich noch drei Glückwünsche aussprechen: Am 3. April hatte Herr Kollege Alexander Muthmann einen halbrunden Geburtstag. Gestern durfte Frau Kollegin Petra Högl einen runden Geburtstag feiern. Heute begeht Herr Kollege Christian Flisek seinen Geburtstag. Ich möchte allen Geburtstagskindern im Namen des Hohen Hauses meine herzliche Gratulation aussprechen.
Die Fragen werden von den Fraktionen in folgender Reihenfolge gestellt: AfD, SPD, FDP, CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER.
Bitte denken Sie wie immer daran, dass jeder Fraktion für ihre Fragen und Nachfragen insgesamt eine Redezeit von höchstens vier Minuten zur Verfügung steht. Den fraktionslosen Mitgliedern des Landtags steht eine Fragezeit von insgesamt einer Minute zu.
Staatsminister Holetschek hat angekündigt, zu Beginn ein paar einleitende Ausführungen zu machen. Dazu erteile ich ihm das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich heute früh die Zahl der Neuinfektionen zur Kenntnis genommen habe, bin ich erschrocken. Wir haben 5.458 Neuinfektionen. Vor einer Woche waren es 3.973. Die Inzidenz in Bayern liegt bei 180,4. Zu 90 % ist die britische Mutation unterwegs. Ein Zitat des Herrn Karagiannidis, des wissenschaftlichen Leiters des DIVI: So eine Situation habe ich als Arzt in 20 Jahren noch nicht erlebt. Wir sind den Tod gewohnt, aber so etwas hat es noch nicht gegeben. Jeder zweite beatmete Patient verstirbt.
Das sind die Tatsachen, denen wir uns stellen müssen und vor denen wir heute stehen. In diesem Zusammenhang muss man deutlich sagen, dass unsere Intensivstationen vor großen Herausforderungen stehen. Aktuell sind 703 Betten mit Beatmungsmöglichkeiten belegt. Das sind 43 % mehr als vor drei Wochen. Die Pflegekräfte kämpfen auf diesen Stationen um jedes Leben. Ich will an dieser Stelle allen, die auf diesen Stationen Dienst tun, danken. Wer die Filme von diesen Stationen sieht, wer sieht, wie dort Patienten umgebettet oder auf den Bauch gedreht werden müssen, weil sie beatmet werden, weiß, welch unermessliche Dienste dort geleistet werden. Vor dem, was dort passiert, habe ich großen Respekt.
Wenn diese Entwicklung so weitergeht, werden wir die Höchststände, die wir in den ersten beiden Wellen hatten, überschreiten. Am 15. April 2020 waren 767 Betten belegt, am 3. Januar 2021 waren 822 Betten belegt. Wir müssen jetzt handeln. Die Notfallversorgung ist insgesamt in Gefahr. Wir müssen alles daransetzen, dass Patienten keinen Schaden nehmen.
Deswegen haben wir im Kabinett einige Änderungen beschlossen, allerdings mit Rücksicht auf die Verhandlungen in Berlin in einem zurückhaltenden Maße. Wir haben die letzte Verordnung bis 9. Mai verlängert. Darin sind einige Vorschriften enthalten. Die Testpflicht an den Schulen gilt auch für die Tagesbetreuung. Das ist wichtig, damit wir den Gleichklang von Präsenzunterricht und Betreuung haben. Damit schaffen wir Rechtssicherheit. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen wurde die bisherige Begrenzung auf 100 Personen gestrichen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Vorschrift außer Vollzug gesetzt hat. Stattdessen handeln wir in Bezug auf die zulässige Teilnehmerzahl und die Hygieneregeln analog zu den Gottesdiensten. Versammlungen müssen selbstverständlich bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden angezeigt werden. Die Teilnehmer müssen zum besseren Schutz FFP2-Masken tragen. Den Kreisverwaltungsbehörden in Hochinzidenzgebieten haben wir die Möglichkeit eröffnet, per Allgemeinverfügung Testungen beim Zutritt zum Betrieb anzuordnen. In einigen Betrieben ist das schon
passiert. Diese Möglichkeit haben wir neu geschaffen, weil wir der Meinung sind, dass die diffusen Ausbrüche auch in den Betrieben sichtbar werden und dort ein wichtiges Thema sind.
Wir begrüßen auch die Diskussion, die von der Bundesregierung in Berlin über diese Fragen geführt wird. Ich will nicht verhehlen, dass ich angesichts dieser dramatischen Zahlen kein Verständnis für manche Diskussionen habe, die im Moment geführt werden. Kein Verständnis! Ich kann denjenigen nicht verstehen, der meint, dass die Frage der Verhältnismäßigkeit die einzig essenzielle Frage wäre, und der meint, darüber diskutieren zu müssen, ob man am Abend spazieren gehen kann, wenn gleichzeitig die Intensivbetten volllaufen und wir in eine Welle gehen, die möglicherweise noch ganz andere Folgen haben wird. Diese Diskussion kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Insofern müssen wir geschlossen und entschlossen handeln, um Menschenleben zu retten. Das ist das Gebot der Stunde.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die erste Frage wird vom Kollegen Markus Bayerbach gestellt und richtet sich an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
"Entschlossen handeln." – Das kennen wir schon länger, das kennen wir auch im Schulbereich: Distanzunterricht, FFP2-Masken und jetzt die Testpflicht. Bayern ist immer entschlossen, Bayern ist immer hart, und Bayern ist immer erfolglos. Wir sind nämlich mit unseren Zahlen unter den Bundesländern immer hinten. Mit Hardlinern und Aktionismus kommen wir nicht wirklich weiter.
Herr Minister, können Sie es wirklich verantworten, dass wir die Kinder in den Schulen jetzt nicht nur stundenlang mit FFP2-Masken sitzen lassen, sondern sie auch noch in Haftung nehmen, wenn sie zum Beispiel gesundheitlich nicht in der Lage sind, diese Tests zu machen – solche Kinder gibt es durchaus –, oder wenn Kinder Eltern haben, die die Tests verweigern? Sind wir jetzt in Bayern schon so weit, dass Kinder für ihre Eltern haften und wir ihnen deswegen wirklich das Recht auf Bildung nehmen? Ich finde, das ist Wahnsinn. Vor allem: Wie machen wir das dann bitte mit der Notbetreuung? Werden solche Kinder zurückgelassen? Wo sind hier bitte der Sinn und der Gedanke von Inklusion geblieben? Wo ist bitte das individuelle Recht des Kindes auf Bildung, das die Eltern dem Kind eigentlich nicht wegnehmen können dürften?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben gerade die Zahlen gehört, die Kollege Holetschek genannt hat. Eigentlich bräuchte ich jetzt nicht mehr weiterzureden,
Das, was wir seit einem Jahr machen, in diesem Parlament, in der Staatsregierung, aber auch in anderen Parlamenten dieser Republik, dient der Sicherheit der Menschen. Das ist das Ziel: Sicherheit und Gesundheit der Menschen.
Als Kultusminister hat man natürlich verschiedene Ziele: Wir wollen Bildung vermitteln, wir wollen Können vermitteln, wir wollen die Kinder zu Persönlichkeiten weiter
entwickeln, wir wollen Schule – und das ist sehr wichtig – auch als sozialen Ort erleben. Wir merken natürlich, dass Kinder durch entsprechende Maßnahmen, dadurch, dass sie nicht an der Schule sind, auch leiden. Genau deshalb testen wir: Damit wir Kinder an die Schule bringen können und dort halten können. Deshalb testen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb machen wir die Tests auch verpflichtend, so, wie wir auch in vielen Bereichen Masken verpflichtend gemacht haben. Beides dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz der anderen.
Das ist das Zeichen dieser Pandemie. Wir können sie nur zurückdrängen, wenn wir nicht nur an uns denken, wenn wir nicht nur irgendwelchen Einflüsterern folgen, sondern wenn wir die Wissenschaft ernst nehmen und wenn wir auch an die anderen denken. Genau das sind die Ziele von Tests und auch von Masken: dass wir Sicherheit erhöhen. Genau deshalb tun wir das. Das machen die Österreicher schon länger. Sie haben damit gute Erfahrungen. Das machen auch die anderen Bundesländer. Das haben wir in der Kultusministerkonferenz so besprochen. Wir in Bayern waren mal wieder die Ersten oder bei den Ersten mit dabei. Das hat auch funktioniert; die Tests sind an den Schulen. Das ist unser Credo: Sicherheit für die Menschen in Bayern, insbesondere für unsere Kinder. Deshalb stehe ich auch hinter dem Testen, auch hinter dem verpflichtenden Testen.
Vielen Dank. – Die nächste Frage richtet sich an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales und kommt von der Kollegin Doris Rauscher.
Meine Frage richtet sich an das Sozialministerium. Es geht mir um Sicherheit am Arbeitsplatz. Laut RKI lag der Anteil der Corona-Ausbrüche am Arbeitsplatz Anfang April bei 10 % der Neuinfektionen. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Wir wissen aber, dass gerade Beschäftigte in den sozialen Berufen der Problematik ausgesetzt sind, dass sie nicht im Homeoffice arbeiten können.
Daher lautet meine Frage an die Staatsregierung: Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie groß in Bayern der Anteil der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist, die direkten Kontakt mit Menschen haben? Wie ist die Infektionslage in diesen Gruppen? Was hat die Staatsregierung bislang zum Schutz dieser Menschen unternommen?
Können wir das vielleicht später noch mal aufrufen? Können wir tauschen? Kann der Herr Arnold seine Frage vorziehen? Geht das?
Könnte Herr Arnold seine Frage an das Staatsministerium für Digitales stellen? Geht das? – Das wäre nett.
Frau Staatsministerin Gerlach, Sie haben den Haushaltsausschuss mit Schreiben vom 31. März sowie am 6. April und in der gestrigen Sitzung am 14. April über die Beschaffung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung informiert. Wie bekannt, hat im Rahmen dieses Verfahrens die App Luca den Zuschlag erhalten. Ihr Haus ist bei diesem Thema federführend. Das Gesundheitsministerium sollte Sie bei der Abstimmung mit den Gesundheitsämtern unterstützen und das Innenministerium bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen. Nun ist uns allen daran gelegen, dass die digitale Nachverfolgung – auch eingedenk der Zahlen, die der Kollege Holetschek genannt hat – auf dieser Grundlage zügig funktioniert.
Deshalb frage ich Sie: Ist aus Ihrer Sicht sichergestellt, dass die betroffenen Akteure reibungslos mit der Luca-App arbeiten können? Das heißt: Haben Sie die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die Anbindung an die Gesundheitsämter als Schnittstelle auch im Zusammenwirken mit dem System SORMAS funktioniert, sodass Gastro, Kultur, Sport und andere Bereiche verlässlich damit arbeiten können? Haben Sie Insbesondere Vorkehrungen getroffen, damit gewährleistet ist, dass Luca nicht zum Monopolisten wird, sodass Kommunen gegebenenfalls bereits installierte andere Apps nutzen können und nicht zwangsweise umstellen müssen? Falls das nicht sichergestellt wird oder ist: In welchem Zeitraum können Sie einen reibungslosen Betrieb zusagen?