Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Frage. Natürlich ist es nach zwei Wochen Ferien spannend, wie der Schulbetrieb wieder anläuft. In der Pandemie sind zwei Wochen viel Zeit. Insbesondere haben wir umgestellt von freiwilligen Tests auf für die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtende Tests in allen Regionen. Insofern waren das natürlich für viele Personen neue Herausforderungen.
Ich freue mich, dass wir zumindest in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 wieder alle Klassen in den Wechselunterricht bringen konnten und dass wir in den anderen Bereichen den Unterricht in den Abschlussklassen sowie in den elften Klassen
Ein besonderer Fokus wurde auf das Testen gerichtet. Aus meiner Sicht hat das Testen im Großen und Ganzen recht positiv begonnen und wird nach den ersten Tagen jetzt immer besser. Zuerst ist es gelungen, die Tests zur Verfügung zu stellen. Damit haben wir uns gerade während der Osterferien intensiv auseinandergesetzt. Andere Bundesländer – ich nenne jetzt keine Namen – haben das nicht geschafft und mussten noch eine Woche in den Distanzunterricht gehen. Das war sehr, sehr wichtig.
Natürlich ist das Testen in unterschiedlicher Art und Weise eine Belastung für diejenigen, die es tun. Die Eltern haben sich vielfach gefragt: Warum machen wir das nicht zuhause? Ich glaube, dass es sehr, sehr viele Eltern sehr gut zuhause gemacht hätten, aber nicht alle. Das entscheidende Kriterium für uns war: Wir haben nur dann Sicherheit, wenn es alle tun. Deshalb testen wir in der Schule. Auch für die Schülerinnen und Schüler ist es nicht leicht. Sie haben es aber sehr gut bewältigt. Wir haben dies gerade für die Kleinen mit unserem Video der "Augsburger Puppenkiste" unterstützt. Das Video war sehr, sehr hilfreich und ist, wie ich glaube, inzwischen über 700.000-mal auf YouTube aufgerufen worden. Selbst Berliner schaffen es inzwischen – wir haben dies auch für andere Bundesländer getan –, den schwäbischen Dialekt sehr, sehr gut zu verstehen, zumindest die groben Zusammenhänge. Den Schülern ist dies gut gelungen. Gerade bei den Kleineren braucht das natürlich etwas Zeit.
Ein besonderer Dank geht an die Lehrkräfte, für die dies auch etwas Neues ist, die die Tests beaufsichtigen, und insbesondere auch an die Schulleiter, die wieder zusätzlich etwas organisieren müssen. Weil alle zusammengeholfen haben, hat es funktioniert. Natürlich gibt es immer wieder Erklärungsbedarf. Es gibt offene Fragen. Diesen gehen wir auch nach.
Ich will zum Abschluss noch einmal sagen – ich habe das vorhin schon auf eine Frage geantwortet –: Ziel ist es, das Schutzniveau zu heben. Wir haben dies in sieben Schritten an unseren Schulen gemacht. Häufig wird ja die Frage gestellt: Warum findet dies nicht in gleicher Art und Weise in den Betrieben statt? Diese Frage kann man sich natürlich auch stellen.
Wir haben Hygienevorschriften erlassen; wir haben Wechselunterricht. Das bedeutet kleinere Klassen. Das ist der zweite Schritt gewesen. Wir haben ein Angebot in Richtung CO2-Ampeln, das von den Kommunen gut angenommen wurde, und in Richtung Lüfter gemacht. Da hätte ich bei der einen oder anderen Gemeinde noch mehr Push erwartet. Wir haben die Inzidenzbremse, bei der man immer darüber nachdenken kann: Ist Inzidenz alles? – Ich bin dafür, dass wir da auch andere Faktoren einbeziehen.
Jetzt haben wir das Testen, und zwar für die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend, als sechsten Schritt, und wir haben das Impfen. Da wünsche ich mir, dass wir bei unseren Lehrkräften noch zügiger vorankommen, als das bisher der Fall ist. Das liegt an vielem. Der Gesundheitsminister hat schon gesagt: Das ist nicht alles immer planbar. Man denke nur daran, wenn zum Beispiel ein Impfstoff wie Johnson ausfällt.
Alles in allem ist das ein Konzept, das besonders auf Sicherheit setzt. Das hat in dieser ersten Woche bis jetzt gut funktioniert. Wir müssen es immer wieder nachschärfen und anschauen. Wichtig ist – das ist das Entscheidende – die Gesundheit unserer Lehrkräfte und unserer Kinder und die Möglichkeit, in die Schulen zu kommen. Insofern wünsche ich mir, dass wir mit Testen, mit Impfen und mit den ent
sprechenden Maßnahmen noch mehr Kinder in unsere Schulen bekommen, soweit es nach dem Sicherheitsstandard, den wir jetzt erhöht haben, möglich ist.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage kommt vom Kollegen Markus Plenk und richtet sich an den Leiter der Staatskanzlei.
Herr Staatsminister, Sie sind ein Befürworter der geplanten Verschärfungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Dieses Gesetz widerspricht klar dem Geist unseres Grundgesetzes. Warum befürworten Sie diese verfassungsfeindliche Gesetzesinitiative?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Plenk, bei Ihrer Frage müssen wir wieder komplett bei den Grundlagen anfangen. Der Bund hat gemäß Artikel 74, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, Absatz 1 Nummer 17 oder 19 des Grundgesetzes – das habe ich jetzt nicht genau im Kopf – die Gesetzgebungskompetenz für Infektionsschutz. Das ist nichts Neues. Konkurrierende Gesetzgebung – das bedeutet, Bund und Länder teilen sich die Gesetzgebung, aber der Bund kann sie an sich ziehen. Das hat er durch das Bundesinfektionsschutzgesetz gemacht, schon seit vielen Jahren. Im Laufe der Pandemie wurde beispielsweise § 28a schon einmal in Anspruch genommen. In der Regel war der Regelungsmechanismus so, dass die Länderexekutiven ermächtigt wurden, über Rechtsverordnungen und über andere Wege, aber in erster Linie über Rechtsverordnungen Einzelmaßnahmen für die jeweiligen Länder zu treffen. Darüber haben wir hier schon trefflich diskutiert.
Insofern kann man über das, was der Bund jetzt tut, inhaltlich diskutieren. Das ist eine andere Frage. Aber man muss klar sagen: Das liegt in seiner Zuständigkeit, die er durch das Grundgesetz hat und von der er Gebrauch macht. Darum ist es völlig absurd, davon auszugehen, es wäre verfassungswidrig, wenn der Bund von seinen eigenen Kompetenzen Gebrauch macht. Sie sind da völlig falsch gewickelt. Sie können gern die Maßnahmen kritisieren, wie Sie es ja generell tun, egal wer sie erlässt. Aber zu behaupten, das sei verfassungswidrig, ist einfach falsch. Ich will das sehr deutlich sagen: Der Bund hat nicht vor, das Grundgesetz zu ändern und die Kompetenzbeziehungen zwischen Bund und Ländern anlässlich dieser Maßnahme zu verändern, sondern er macht von einer Kompetenz Gebrauch, die er hat.
Herr Herrmann, wenn Sie genau zugehört hätten – mir ging es um die Verschärfung dieses Bundesinfektionsschutzgesetzes. Ihr Koalitionspartner in der Bayerischen Staatsregierung sieht das offensichtlich ähnlich. Genau deshalb wollen die FREIEN WÄHLER Verfassungsbeschwerde einlegen. Außerdem sehe ich es ganz klar als Eingeständnis Ihres Scheiterns bei der Corona-Politik in Bayern. Warum sonst würden Sie Kompetenzen an den Bund abgeben wollen?
Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass die Maßnahmen, die der Bund jetzt über eine Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz festlegen will, die sind, die wir als "Notbremse" bezeichnen und die wir in Bayern jedenfalls größtenteils in dieser Form in unserer Verordnung schon längst in Kraft haben. Wir haben diese Notbremsenregelung, auf die sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin verständigt hatte, umgesetzt, und zwar mit dem Regelungsme
chanismus, dass dann, wenn die Inzidenz über einen Zeitraum von drei Tagen in dem jeweiligen Bereich der Kreisverwaltungsbehörden über 100 geht, diese Maßnahmen greifen. Das haben allerdings nicht alle Bundesländer in der gleichen Konsequenz wie wir durchgeführt, weshalb die Notwendigkeit entstanden ist, das bundeseinheitlich zu regeln, was übrigens in den letzten Monaten immer wieder gefordert wurde: dass man alles möglichst einheitlich regelt und kein Flickenteppich entsteht. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Bund das so entscheidet.
Wie die Detailregelungen am Ende sein werden, wenn der Bundestag darüber beraten hat und darüber entschieden hat, werden wir im Laufe der nächsten Woche sehen. Aber die Grundlinie, zu sagen, wir brauchen bei einem steigenden Infektionsgeschehen Maßnahmen, ist richtig. Das kann man schon bei einer Inzidenz von über 100 sehr deutlich sehen; und wir sehen es jetzt. Der Kollege Holetschek hat die Zahlen von heute vorgetragen. Wir haben jetzt jeden Tag die Zahlen nachvollziehen können, und zwar nicht nur die Inzidenz, sondern eben auch das Volllaufen der Klinikbetten, was prognostiziert war und was nie einer glaubt, aber wofür man jetzt leider den Beweis führen kann. Deshalb ist es notwendig, Notbremsenmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb halten wir die Vorgehensweise des Bundes für richtig, insbesondere weil sie sich mit dem, was wir schon lange machen, größtenteils deckt.
Herr Staatsminister Dr. Herrmann, in Ihrer Eigenschaft als Staatsminister in der Staatskanzlei und erster Berater von Herrn Ministerpräsident Dr. Söder, der über die generelle Testpflicht, wenngleich freiwillig, für Schüler und Lehrer entschieden hat, frage ich Sie konkret, ob bei dieser umstrittenen Entscheidung, die sehr schwerwiegend ist, die dagegen sprechenden Gründe abgewogen wurden. Wenn ja, welche Gründe sind das? Was sagen Sie den vielen Eltern, die diese Maßnahme als gegen das Kindeswohl gerichtet betrachten und für verantwortungslos halten und deshalb auf das Schärfste kritisieren?
Herr Kollege Swoboda, Sie können davon ausgehen, dass jede Maßnahme der Staatsregierung das Ergebnis eines Abwägungsprozesses ist, wo selbstverständlich das Für und das Wider abgewogen werden. Dann treffen wir die Entscheidung, die wir für sachgerecht halten.
Zur Testpflicht: Das Testen in den Schulen ist selbstverständlich eine sehr sachgerechte Maßnahme; denn sie führt wie das Testen ganz generell dazu, Infektionsketten möglichst frühzeitig erkennen zu können. Wir wissen, dass auch – nicht nur – wegen der erhöhten Infektiosität der Variante B.1.1.7, aber auch wegen der räumlichen Enge in den Schulen, in den Klassenzimmern, logischerweise Infektionsgeschehen stattfindet. Es sind Innenräume. Es sind Kinder und Jugendliche, Personen auf engem Raum. Also muss man da besonders wachsam sein, vor allem dann, wenn man den Präsenzunterricht, in welcher Form auch immer – Wechselunterricht oder voller Präsenzunterricht –, möglichst aufrechterhalten möchte. Da ist die regelmäßige Testung ein sehr adäquates Mittel, weil ich dann frühzeitig erkenne, ob jemand infektiös ist oder nicht.
Die Gegenargumente, die immer ins Feld geführt werden, scheinen mir reichlich übertrieben zu sein. Bei Twitter hat kürzlich ein Kinderarzt ausgeführt, es sei überhaupt kein Problem, dass Kinder diesen Selbsttest an sich selber durchführen. Sie müssen ihnen vorher nur auf jeden Fall sagen, dass sie das nicht machen dürfen. Dann machen die das auf jeden Fall. Man soll da nicht immer einen riesigen Po
panz an Gegenargumenten und Problemen aufbauen bei einem Vorgang, der relativ simpel ist. Ich glaube, jeder, der einmal diesen Eigentest selber gemacht hat, weiß: Das kann sprichwörtlich jedes Kind. Irgendwelche Folgen und Probleme sehe ich da von Eltern "hineingeheimnist", die sich vermutlich sowieso lieber Verschwörungstheorien überlegen und lieber querdenken, als einmal geradeaus zu denken.
Danke für diese Nonsens-Antwort. Sehen Sie nicht, dass das Bohren in der Nase die Schleimhaut viel stärker gefährden kann und dass durch solche Tests falsche positive Ergebnisse erzeugt werden? Da gibt es psychopathogene Folgen. Die Eltern sehen einen großen Katalog weiterer Probleme und fragen: Wer trägt das Risiko? Trägt die Staatsregierung das Risiko, oder schieben Sie es wieder den Eltern und Lehrern zu?
Natürlich bleibt es bei meiner vorherigen Antwort: Was an einem Nasenabstrich, den ein Mensch an sich selbst mit einem Stäbchen vornimmt, das 2 oder 2,5 Zentimeter in die Nase geführt wird, problematisch sein soll, kann ich nicht erkennen, gerade wenn man sich vorstellt, was sich die Kinder sonst so alles in die Nase schieben.
Herr Swoboda, abgesehen davon wäre es hilfreich, wenn Sie nach über einem Jahr Pandemie einmal einen konstruktiven Vorschlag bringen würden, was wir denn sonst machen sollen. Uns geht es darum, den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und mit Testen Infektionsketten zu verhindern. Sie weisen alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die übrigens von der breiten Mehrheit der Bevölkerung für richtig gehalten werden, mit allen möglichen abstrusen Theorien zurück. Ich frage mich, welche Lösung dann übrig bleibt. Bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass Ihre Lösung ist, alles laufen zu lassen und in der Konsequenz in Kauf nehmen, dass Tausende von Menschen an der Krankheit versterben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage wird an das Wirtschaftsministerium gerichtet und stammt von Herrn Kollegen Gerd Mannes.
Herr Staatsminister Aiwanger, viele Unternehmen stehen weiterhin mit dem Rücken zur Wand, weil sie ihre Geschäftstätigkeit nach wie vor nicht ausüben dürfen. Ihre Koalition richtet seit Monaten ein unerträgliches wirtschaftspolitisches Massaker an, vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Der wirtschaftliche Schaden der Maßnahmen der Staatsregierung kann nur noch als unerträglich bezeichnet werden.
Nun sollen Kunden beim Einkauf in den Geschäften getestet werden. Außerdem wurde vom Bundeskabinett am 13. April 2021 eine Angebotspflicht für Tests für Unternehmen beschlossen. Das bedeutet einen zusätzlichen Bürokratieaufwand für viele Unternehmen.
Ein Entwurf der Staatsregierung sieht vor, dass Kreisverwaltungsbehörden bei einer Inzidenz von über 200 anordnen können, dass Beschäftigte von Betrieben nur dann am Arbeitsplatz in Präsenz eingesetzt werden dürfen, wenn sie zu Beginn des Arbeitstages über den Nachweis eines aktuellen Antigen- oder Selbsttests mit negativem Ergebnis verfügen. Dies wirft aber zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen auf. Herr Minister Aiwanger, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Schnelltests keine wirkliche Aussagekraft haben. Durch die massive Ausweitung der Tests steigen die Inzidenzen, und dadurch verlängert sich der Lockdown. Ich habe folgende Fragen:
Erstens. Wer wäre nach Einschätzung der Staatsregierung bei der Durchführung eines Schnelltests aus juristischer Sicht dafür verantwortlich, dass der Test entsprechend den rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
Zweitens. Welche Betriebe soll die Testpflicht am Arbeitsplatz betreffen? Wie soll das datenschutzrechtlich und arbeitsrechtlich organisiert werden?
Viertens. Stellen Zwangstests für Arbeitnehmer aus Ihrer Sicht noch einen verhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar?
Zunächst einmal glaube ich, dass Unternehmen gut beraten sind, ihre Mitarbeiter dazu zu bringen, sich möglichst freiwillig regelmäßig zu testen, damit sie in der Firma nicht unentdeckt das Virus weitertragen, was zu Betriebsschließungen und massiven Schäden führen würde. Wie wir an dieses Thema herangehen, hängt auch von der Verfügbarkeit der Tests ab. Bis dato waren diese Tests freiwillig. Es waren auch nicht genügend Tests vorhanden. Das ist jetzt aber zunehmend der Fall.
Beim Vorgehen stellt sich die Frage, wer die Bestätigung vornimmt. Sollte ein Mitarbeiter eine öffentlich zugelassene und beauftragte Teststation besuchen, ist das dort tätige Personal autorisiert, den Stempel "positiv" oder "negativ" zu erteilen. Bei einem negativen Ergebnis hat der Arbeitnehmer Zutritt zum Unternehmen. Viele Betriebe werden diese Tests selbst durchführen, indem sie sich beauftragen lassen. Das läuft dann über das Landratsamt. Vertreter der Unternehmen werden im Rahmen eines zwei- bis dreistündigen Kurses instruiert. Dann können die Betriebe die Tests, sollten sie verpflichtend werden, durchführen.
Denkbar ist, dass es in der Übergangszeit auch ohne solche Autorisierungen und Beauftragungen geht. Man wird sich der Sache weiter nähern, weil man doch sieht, dass die neue Mutante eventuell über Aerosole im Büro bzw. am Arbeitsplatz übertragen wird. Damit liegt die Erregung quasi in der Luft. Ein Infizierter ist im Raum, atmet die Viren aus, und der Nächste, der den Raum betritt, atmet sie ein. Deshalb ist es sinnvoll zu testen.
In der ersten Hälfte des Jahres 2020 gab es für den Landkreis Tirschenreuth eine Studie, wonach 80 % der Infizierten gar nicht entdeckt worden sind. Das bedeutet, wir müssen mehr testen, um diese Graubereiche auszuleuchten, und zwar im privaten Bereich, in der Schule und in der Arbeit. Nur so können wir den Umstand, dass Infektionen unbekannter Herkunft um sich greifen, in den Griff bekommen. Andernfalls bräuchten wir noch brutalere Bremsmaßnahmen bis hin, dass bei denen zum Beispiel die gesamte Wirtschaft für zwei bis drei Wochen lahmgelegt werden müsste. Das will ich unbedingt vermeiden.
Deshalb bin ich der Überzeugung, dass sich die Betriebe konstruktiv einbringen sollten. Sie tun das auch. Dafür mein großer Dank an die Betriebe. Über 80 % der
Betriebe, vor allem größere Betriebe, testen bereits freiwillig. Jetzt wird es immer konkreter. Am Ende wird der Unterschied zwischen Freiwilligkeit und Pflicht nicht mehr ganz so groß sein. Wichtig ist, dass wir die Betriebe dabei nicht auf den Kosten sitzen lassen, sondern dass wir sagen: Zweimal in der Woche getestet ist besser als nicht getestet.