Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/10890 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die restlichen Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda. Enthaltungen? – Dementsprechend keine. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Arnold, Arif Taşdelen, Alexandra Hiersemann u. a. und Fraktion (SPD) zur Aufhebung des Bayerischen Integrationsgesetzes (Bayerisches Integrationsgesetz-Aufhebungsgesetz - BayIntGAufhebG) (Drs. 18/11534)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 54 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Kollegen Horst Arnold, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liberalitas Bavariae, Open Mind – das sind Begriffe, die Aufbruch, Herausforderung und Zukunft konstruktiv begleiten. Integration ist eines der dauerhaftesten, wichtigsten Themen, das nicht nur partiell, sondern komplex den so wichtigen Zusammenhalt der Gesellschaft, der Demokratie und die Ethik betrifft sowie den Rechtsstaat vor permanente, positive Aufgaben stellt.
Meine Damen und Herren, ist dieses Integrationsgesetz die richtige Plattform für die Weiterentwicklung des dynamischen Prozesses? – Wir sagen aus Überzeugung und Erfahrung, aber auch aus unserem ureigenen sozialdemokratischen Verständnis heraus: Nein, das ist keine Plattform für Open Minds, sondern allenfalls ein Sprungbrett ins leere Becken, eine Sackgasse.
Herr Kollege Arnold, ich unterbreche Sie nur ungern, möchte aber die Kollegen und auch Sie, Herr Staatsminister,
bitten, die Gespräche im Plenum zu beenden – Herr Kollege Böhm, Herr Staatsminister Herrmann, die Kollegen der CSU. – Vielen Dank.
Warum ist das so? – Es geht um eine Präambel mit adressatlosen Feststellungen, die sich auf bestimmte historisch-soziologische Gegebenheiten beziehen, Einschätzungen also, die keinem empirischen Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Ich zitiere hier den Verfassungsgerichtshof wörtlich. Mit dieser Präambel bewirken Sie keinen Konsens, sondern stiften Verwirrung. Ich wette, dass selbst Sie jetzt nicht wissen, was konkret zur Begrifflichkeit der Leitkultur drinsteht. Fördern und Fordern als Ihr Mantra ist es jedenfalls nicht. Dazu braucht es keine Präambel. Das ist eine pädagogische Weisheit. Ob aber mit pädagogischen Maßnahmen allein Integration gelingt, ist ernsthaft zu bezweifeln.
Hier geht es nicht nur um geflüchtete Menschen, sondern es geht um die Gestaltung des Lebens für Menschen, um Migrantinnen und Migranten und um die Einbeziehung dieser Menschen in die Gesellschaft zum Zwecke des gemeinsamen Lebens. Da muss dann schon mehr kommen als Fördern und Fordern als Voraussetzung für die, wie Sie es bezeichnen, Alimentierung und Beherbergung. Rechtstreues Verhalten ist von jedem Menschen einzufordern. Wir haben Gesetze, oder wir arbeiten daran, Rechtsbruch zu sanktionieren.
Auch bei der Genese dieses Gesetzes wurde deutlich, dass sich breite zivilgesellschaftliche Bündnisse aus Wirtschaft und Gewerkschaften, Kommunen und Landkreisen sowie Kirchen mit gewichtigsten Argumenten gegen dieses Vorhaben wenden. Aber auch hier im Landtag war die Opposition, historisch eigentlich die damalige Opposition, in zahlreichen legendären Diskussionen gegen die Art der gesetzlichen Umsetzung des Themas Integration. Wie fragil die Verhaltensweisen jener sind, die sich früher überzeugt gezeigt haben, dass dies moralisch gerechtfertigt sei, sieht man nun am Verhalten der jetzigen sogenannten Regierungsfraktion der FREIEN WÄHLER. Wir werden es sehen.
Es kam, wie es kommen musste: Das Gesetz trat in Kraft und wurde tatsächlich nicht angewandt, weder von den Kommunen noch von den Landkreisen. Die Erfolge, die Sie zur Verteidigung immer zitieren, nämlich Arbeitsmarkt und Integrationsarbeit, leiten sich keineswegs aus diesem Gesetz ab. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist kein Rahmen, sondern ein seltsames Konstrukt, von Anfang an abseits jeder Praxis, die schon damals und auch heute jeden Tag in Bayern durch Integration gelebt wurde bzw. gelebt wird.
Dieses Gesetz behindert mit seiner ausgrenzenden Diktion und den errichteten Hürden weitere Erfolge. Das damalige politische Ziel, durch vorauseilende Adaption von Positionen der AfD deren Einzug in den Landtag zu verhindern, haben Sie nicht erreicht. Meine Damen und Herren, das ist in diesem Zusammenhang leider das Einzige, was anzumerken ist.
Das Gesetz selbst wurde aufgrund unserer Klage durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zerschossen. Kommen Sie mir jetzt bloß nicht mit kleinkarierter Erbsenzählerei, dass nur zweieinhalb von achtzehn Artikeln außer Kraft gesetzt wurden. Das ist nicht Open Mind. Nehmen Sie lieber zur Kenntnis, dass Sie im Rahmen der Integration die verbriefte Meinungsfreiheit wiederholt verletzt haben und die Rundfunkfreiheit wiederholt verletzt haben. Dies zeigt deutlich, welcher Spirit hinter diesem Gesetz steht: Ausgrenzung, Einschüchterung und Abgrenzung. Das ist nicht Liberalitas Bavariae, das ist nicht Open Mind, sondern das ist rückwärtsgewandt.
Übrigens haben Sie bis zur letzten Patrone, um einen Ausspruch aus der alten Zeit zu verwenden, die verfassungswidrigen Passagen als Ihr Credo verteidigt und gesagt, dass so Integration gehe.
Meine Damen und Herren von der CSU, auch Sie haben in diesem Zusammenhang nach den jüngsten Ereignissen Konsequenzen gezogen. Offenbar nicht zufrieden mit Ihrer bisherigen Leitkultur rufen Sie jetzt eine neue CSU aus. Wer sich in Begrifflichkeiten verrennt, aber aus Stolz, Kalkül oder Sturheit daran festhält, ist schlecht beraten.
Dieses Gesetz ist kaum oder nicht anwendbar, ist im Prinzip ein Konstrukt, wie ich bereits erwähnt habe, das von seiner Brauchbarkeit und von seiner Signalität her ein Fossil darstellt, ein bürokratisches Monster. Stellen wir dieses Fossil ins Museum der Rechtsgeschichte!
Diese Geschehnisse und die Vorbehalte und all das, was am Verfassungsgerichtshof passiert ist, machen es unmöglich, dieses Gesetz einer Revision zu unterziehen. Es ist eine "Lame Duck". All die Fortschritte, die zu erzielen sind, sind nur möglich, wenn wir in Zukunft auf Augenhöhe mit Respekt eine Integrationspolitik ausrufen, nicht nur mit Integration, sondern auch mit Partizipation. Deswegen ist unsere Aufforderung und Einladung an Sie, wenn dieses Gesetz wegfällt, eine neue Diskussion zu etablieren mit den Chancen für unsere Gesellschaft, mit den Chancen für die Demokratie und den Konsens insbesondere. Das geht nur dann, wenn die Aufgaben, die sich uns stellen, tatsächlich gesehen und berücksichtigt werden: Stärkung von Integrationsbeiräten, Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit, Stärkung des Ehrenamts und der Verbände, die sich eigentlich diesen staatlichen Aufgaben widmen.
Auch zur Kenntnis genommen werden sollte die Arbeit der Enquete-Kommission in der letzten Legislatur, deren Vorsitzender unser Abgeordneter Arif Taşdelen war.
Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck! Stoßen Sie Tür und Tor zu einer neuen Dimension, zu einer neuen Epoche auf, in der wir über Integration auf Augenhöhe auch mit den Betroffenen intensiv reden können und somit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft auch in diesen Zeiten stärken.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Arnold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer kann sich nicht an die turbulenten Diskussionen sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum bis in die frühen Morgenstunden erinnern? Herr Arnold, was man Ihnen zugestehen muss: Ich hatte damals schon den Anfangsverdacht, dass Sie gegen dieses Gesetz sind. Sie haben mit Leidenschaft dagegen gekämpft; aber wir haben mit Leidenschaft dafür gekämpft,
Erinnern Sie sich an die Bilder und an die Diskussionen in den Jahren 2015 und 2016! Die Flüchtlingskrise und die damit einhergehende Aufnahme und Integration einer Vielzahl von Geflüchteten stellte Bayern in den vergangenen Jahren vor enorme Herausforderungen. Die Menschen in Bayern erwarteten im Zuge der Flüchtlingskrise zu Recht von uns, dass wir die entscheidenden Weichen für ein gesellschaftliches Miteinander stellen. Das haben wir mit dem Bayerischen Integrationsgesetz auch getan. Ich möchte übrigens noch auf eines verweisen: Uns war Integration immer schon wichtig.
Wir haben 2009 die Stelle des Beauftragten der Staatsregierung für Integration geschaffen. Ich erinnere da an leidenschaftliche Kämpfer wie Martin Neumeyer, wie Kerstin Schreyer, wie Mechthilde Wittmann und wie jetzt Gudrun Brendel-Fischer, die sich intensiv für Integration einsetzt. Wenn Sie etwas richtig gesagt haben, dann das, dass Integration nicht nur bedeutet, die Flüchtlinge von 2015/2016 zu integrieren, sondern dass es eine viel weitergehende Aufgabe ist. Das haben wir mit dem Integrationsgesetz auch geschafft.
Was war und ist unser Ziel? – Wir wollen Migranten für die Zeit ihres Aufenthalts unsere Unterstützung anbieten, um ihnen das Leben in dem für sie zunächst fremden und unbekannten Land zu erleichtern. Das ist die sogenannte Integrationsförderung. Aber es gibt eben auch Integrationspflichten. Uns war besonders wichtig, das in dem Gesetz herauszustellen.
Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Wir wissen: Integration ist keine Einbahnstraße, sondern lebt und wächst aufgrund eines Miteinanders der beteiligten Personen. Sie basiert auf einem gegenseitigen Geben und Nehmen. Das Integrationsgesetz ist dabei ein wichtiger Orientierungsrahmen. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Die Verständigung über eine gemeinsame Grundlage für das Zusammenleben ist gerade in einer heterogenen und pluralen Gesellschaft nötig. Ziel des Gesetzes ist dabei, den Migrantinnen und Migranten Unterstützung und Hilfe anzubieten. Ziel ist es auch, auf die Achtung der in der Präambel als Leitkultur definierten Verhaltensweisen und Wertvorstellungen hinzuwirken und insoweit eigene Integrationsanstrengungen zu fordern.
Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben vor dem Verfassungsgerichtshof die Präambel und vierzehn Artikel des Bayerischen Integrationsgesetzes angegriffen. Herr Arnold, das ist keine Erbsenzählerei: Von vierzehn Artikeln sind nur zweieinhalb Artikel vom Verfassungsgericht beanstandet worden. Das ist Fakt, keine Erbsenzählerei.
Wenn von vierzehn Artikeln zweieinhalb nicht angenommen werden, dann gehe ich mit meinen mathematischen Kenntnissen davon aus, dass weitgehend alles vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden ist.
Das kann richtig sein. – Der Verfassungsgerichtshof hat das Bayerische Integrationsgesetz in wesentlichen Teilen bestätigt. Vor allem das Prinzip des Förderns und Forderns ist bestätigt worden. Die Zielsetzung, die als Leitkultur bezeichnete kulturelle Grundordnung zu wahren und Migrantinnen und Migranten zur Achtung der Leitkultur zu verpflichten, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Normierung der Integrationspflicht ist mit der Verfassung vereinbar. Der Verfassungsgerichtshof hat nur einzelne wenige Normen für nichtig bzw. teilnichtig erklärt. Die Präambel stellt für Migrantinnen und Migranten einen Orientierungsrahmen bereit und gibt
der Integration die notwendige Richtung. Der Verfassungsgerichtshof hat den Begriff der Leitkultur in keiner Weise beanstandet,
weder die Definition in der Präambel noch einen anderen Artikel, der auf die Leitkultur Bezug nimmt. Die Leitkultur ist die stillschweigende Übereinkunft der Bürgerinnen und Bürger, welche Grundregeln ihnen für das Zusammenleben in unserem Land besonders wichtig sind. Daher stellt sie weiterhin das Fundament unserer Integrationspolitik dar. Wir in Bayern fördern Integration besser als jedes andere Bundesland, aber wir fordern auch.
Lassen Sie mich abschließend beispielhaft auf Bestimmungen zur Integrationspflicht eingehen, insbesondere auf die Bildung bzw. die frühkindliche Bildung. Erziehungsberechtigte Eltern, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, müssen bei der frühzeitigen Sprachstandserhebung mitwirken. Wird aufgrund des Ergebnisses der Sprachstandserhebung ein Informationsgespräch über mögliche Fördermaßnahmen angeboten, sind Erziehungsberechtigte, deren Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, zur Teilnahme an den Gesprächen verpflichtet.
Wie wichtig die deutsche Sprache bei der Integration ist, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Migrantinnen und Migranten müssen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Lage sein, sich mit jedermann in der deutschen Sprache angemessen zu verständigen. Das ist richtig und wichtig.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Integration kann nur gelingen, wenn sich die Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben wollen, an die Grundsätze unseres Zusammenlebens halten. Wer Teil unserer Gesellschaft werden möchte, muss Regeln unserer Gesellschaft anerkennen und akzeptieren. Das Bayerische Integrationsgesetz ist daher in keinem Fall überflüssig, wie die SPD behauptet, sondern es ist sehr wichtig. Es fußt auf dem Prinzip Fördern und Fordern. Ich glaube, das ist genau der richtige Integrationsansatz.