Protokoll der Sitzung vom 15.04.2021

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Bitte bleiben Sie noch am Mikrofon, Herr Kollege Straub. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Alexandra Hiersemann von der SPD-Fraktion.

Herr Kollege Straub, auch wenn Sie nicht müde werden, an einer Legendenbildung zu arbeiten, werde auch ich nicht müde, mitzuteilen, dass das schlicht nicht stimmt, was Sie sagen. Sie haben uns gerade dargelegt, Sie hätten mit Leidenschaft für dieses Gesetz in diesem Hohen Hause im Plenum in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2016 gekämpft. Da darf ich Sie daran erinnern, dass Ihre Fraktion ab 22:00 Uhr bis circa 04:30 Uhr am nächsten Tag in der Früh nicht mehr zur Diskussion bereit war und zu keinem einzigen Artikel in diesem Gesetz gesprochen hat. Ich darf Sie daran erinnern, dass Ihr damaliger und auch aktueller Fraktionsvorsitzender sich noch vor 22:00 Uhr fast frenetisch von Gästen hat beklatschen lassen, die leitende AfD-Funktionäre waren und oben auf der Tribüne saßen, da diese Partei zu diesem Zeitpunkt gottlob noch keinen Einzug in dieses Haus gehalten hatte. Der Versuch, den Sie damals unternommen haben, war sinnlos. Von einem leidenschaftlichen Kampf kann keine Rede sein.

Frau Hiersemann, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ein letzter Hinweis – Sie bekunden doch immer Ihr Interesse an einer juristischen Ausbildung –. Es kommt nicht darauf an, wie viele Artikel eines Gesetzes für nichtig erklärt werden, sondern es kommt darauf an, dass Artikel eines Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt wurden.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hiersemann. – Bitte, Herr Straub.

Erstens. Unser Fraktionsvorsitzender hat sich nie von AfDFunktionären beklatschen lassen. Man kann aber das Klatschen nicht verhindern. Auch ein CSU-Fraktionsvorsitzender kann das nicht. Unser Fraktionsvorsitzender legt großen Wert auf Integration. Mir ist wichtig, dies zu betonen.

Zweitens. Ich möchte nicht abwerten, was Sie damals an diesem Abend betrieben haben. Wir haben unsere Argumente einmal qualitativ hochwertig vorgebracht. Schlechte Gegenargumente werden auch durch ständige Wiederholung nicht besser. Wir haben deshalb vernünftigerweise aus Rücksicht auf Sie, weil wir Ihnen noch eine Bettruhe ermöglichen wollten, abgebrochen, da wir unsere Argumente zuvor leidenschaftlich und kämpferisch vorgebracht haben. Sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum kamen von Ihnen nur ständige Wiederholungen. Ich war damals im Sozialausschuss und im Verfassungsausschuss. Ihre Argumente waren immer die gleichen. Ob ein Argument 50 oder 60 Mal vorgebracht wird, es wird dadurch nicht besser.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Straub. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gülseren Demirel für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung im Plenum und der Beratung im Ausschuss diskutieren wir heute mit der Zweiten Lesung zum dritten Mal über ein Gesetz, das die CSUFraktion nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eigentlich hätte zurückziehen und für nichtig erklären müssen. Wir können uns darüber streiten, wie viele Punkte und Artikel dieses Gesetzes für nichtig erklärt oder bestätigt worden sind. Für mich besteht der Skandal darin, dass ein Verfassungsorgan, das Parlament, mit Mehrheit ein Gesetz verabschiedet hat, das nicht verfassungskonform ist. Damit hat das Parlament ein willkürliches Handeln gegenüber einer Personengruppe demonstriert. Die CSU-Fraktion sollte sich darüber Gedanken machen, ob damit eher ein Schaden bei den Betroffenen angerichtet worden ist, als dem Thema zu dienen. Schließlich sollte die Integration das Interesse von uns allen in diesem Parlament sein.

Die Integrationspolitik der CSU, die Herr Kollege Straub mit blumigen Worten gerühmt hat, orientiert sich weiterhin an dem modrigen Ansatz der Leitkultur. Wir GRÜNE sagen deshalb: Hören Sie endlich auf, beharrlich darauf zu hoffen, dass sich unsere Vielfalt mit autoritärem Auftreten und autoritärer Rhetorik über einen Kamm scheren ließe! Legen Sie Ihren Fokus endlich auf ein vernünftiges Teilhabe- und Integrationsgesetz, das seinen Namen verdient! Schaffen Sie endlich Ihr Leitkulturgesetz ab, damit Sie bei diesem Thema wirklich vertrauenswürdig auftreten können!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen in Bayern endlich eine stabile rechtliche Grundlage. In Anbetracht der Situation der Geflüchteten im Jahr 2015 ist es eigentlich selbstredend, dass bei dieser Debatte vonseiten der CSU null Interesse an Integration vorhanden war. In dem damaligen politischen Klima ging es eher darum, die Botschaft nach draußen zu senden: Wir können es! Wir können mit Geflüchteten härter umgehen als die AfD; denn die war damals auf dem Vormarsch. In dem damaligen politischen Klima war klar, auch wenn ich in dieser historischen Nacht nicht hier in diesem Hohen Hause war, dass die Initiative der CSU nicht von einem Interesse an Integration geleitet war. Das sehen wir auch heute wieder.

Jeder fünfte Bürger und jede fünfte Bürgerin in diesem Land hat einen Migrationshintergrund. Sollten Sie wirklich ein Interesse daran haben, die Vielfalt in dieser Gesellschaft, die Sprachenvielfalt, die interkulturelle Vielfalt und die damit verbundenen Potenziale zu nutzen, dann appelliere ich an Sie, ein Teilhabe- und Partizipationsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wäre die richtige Botschaft. Darüber sollten wir im Interesse von uns allen und unserer Demokratie eine Diskussion führen.

Wir erleben aber vielmehr, dass die Potenziale der Menschen überhaupt nicht berücksichtigt werden. Wir leben in einer globalen Welt. Wir diskutieren darüber, welche Erwartungen die globale Welt an uns stellt. Wir diskutieren über Sprachenvielfalt, Interkulturalität und das Wissen über andere Kulturen. Jeder Fünfte in unserem Bundesland verfügt über diese Potenziale. Wir aber konzentrieren uns darauf, dass jeder und jede Fünfte in diesem Bundesland auch ja unser Grundgesetz würdigt, anerkennt und respektiert. Ich glaube, dieser Ansatz der Diskussion ist falsch. Wir müssten in dieser Debatte viel weiter sein und darüber diskutieren, wie wir die Vielfalt und die Ressourcen dieser Menschen gesellschaftlich nutzen können. Davon hätten sowohl das Land als auch diese Menschen etwas.

Ein wichtiges Beispiel ist die Schule. Ich sage immer wieder: Bildung ist unsere wichtigste Ressource. Wir haben kein Erdöl, das wir fördern könnten. Die Bildung ist die wesentliche Ressource unserer Gesellschaft. In unseren Schulen sind Kinder, die zwei- oder dreisprachig aufwachsen. Wir schaffen es aber nicht, diese Sprachenvielfalt für unsere Gesellschaft zu erschließen. Wir haben Kinder, die über interkulturelles Wissen verfügen. Wir aber schicken Kinder in ein Auslandsjahr, damit sie eine andere Kultur kennenlernen. Wir diskutieren darüber, wie gut oder schlecht die Kinder Deutsch sprechen, und übersehen all ihre Potenziale. Das ist die Schwäche der Debatte über Integration, die die CSU permanent führt.

Sollten Sie es ernst meinen, dann lassen Sie uns über ein Teilhabe- und Integrationsgesetz diskutieren, aber in einer Weise, dass sich die Menschen eingebunden, ernst genommen und mit ihren Potenzialen wertgeschätzt fühlen. Deshalb lautet die Forderung der GRÜNEN: Wir müssen hier vorangehen. Ein Teilhabe- und Integrationsgesetz würde bedeuten, dass sich die Staatsregierung einmal Gedanken darüber macht, warum kaum Menschen mit Migrationshintergrund als Bedienstete in der Landesverwaltung oder in den Ministerien tätig sind. Ich habe schon erwähnt, dass jeder Fünfte und jede Fünfte in Bayern einen Migrationshintergrund hat. Das Parlament und die öffentliche Verwaltung sollten ein Spiegel der Gesellschaft sein. Wo sind denn diese Menschen? Das wäre auch ein wichtiges Thema für ein vernünftiges Teilhabe- und Partizipationsgesetz.

Was ist mit einer Nachqualifikation in der Verwaltung zum Thema Interkulturalität und zum Umgang mit Diversität? Lieber Kollege Straub, Sie haben sich hier hingestellt und gesagt, wie wichtig der CSU die Integration sei. Solche Bespiele wären für mich eine Referenz, um zu glauben, dass Ihre Fraktion dieses Thema ernst nimmt.

Zu guter Letzt möchte ich noch eines betonen: Gerade die Migrantinnen und Migranten in Bayern leisten einen Beitrag zur Demokratiefestigkeit. Hören Sie also auf, hinter jedem Menschen mit Migrationshintergrund einen potenziellen Demokratiefeind zu vermuten, den Sie unbedingt umerziehen und pädagogisieren müssen. Diese Haltung muss sich ändern, wenn wir wirklich in eine richtige Integrationsdebatte einsteigen wollen.

Kolleginnen und Kollegen, Integration ist kein Gnadenakt, sondern das Recht der Minderheit auf politische Partizipation auf Augenhöhe. Das müssen Sie sich vergegenwärtigen. Das ist die Grundausrichtung und Prämisse, wenn Sie Ihre Haltung zu dem Thema verändern wollen. Aus unserer Sicht fehlt der Staatsregierung der Wille, dieses Thema in der richtigen Vorgehensweise anzugehen. Aber wir werden nicht müde, Sie bei dem Thema immer wieder herauszufordern und Ihnen immer wieder zu verdeutlichen, dass der Weg, den Sie beschreiten, um Integration zu erreichen, für die Betroffenen entwürdigend ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Demirel. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Vizepräsident und Kollege Alexander Hold.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal sind es kleine Sätze, die einen in solch schweren Zeiten dann doch erheitern. Lieber Kollege Arnold, Sie appellieren an uns, in neue Dimensionen vorzustoßen durch die Aufhebung eines Gesetzes, von dem Sie behaupten, dass es keinen relevanten Inhalt habe. Puh!

(Zurufe)

Also sollen wir quasi durch die Aufhebung des aufgewärmten Nichts in neue Dimensionen vorstoßen. Ich muss ganz ehrlich zugeben, dass mir dafür das Grundwissen in Kernphysik fehlt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Aber mal ganz ernsthaft zur Leitkultur: Der Begriff der Leitkultur mag einen Wahlkampf mitgeprägt haben. Unser Zusammenleben prägt in der Praxis etwas ganz anderes. Die kulturelle Vielfalt macht Bayern aus, die Altbayern, Franken und auch Schwaben, ganz besonders die Allgäuer. All das ist kulturelle Vielfalt, und genauso gehören die vielen Mitbürger mit Migrationshintergrund dazu. Die Menschen, die zu uns kamen – die Sudetendeutschen, die Gastarbeiter, die Aussiedler –, haben sich nicht nur eingelebt und angepasst, sondern sie haben neue Traditionen und neue Qualitäten geschaffen und daher dieses Land bereichert.

Dennoch eint uns bei aller Vielfalt etwas: die Würde und Freiheit des Menschen, die Gleichheit, die Freiheit des Glaubens, die Gleichberechtigung aller Menschen, Toleranz, Fairness, Offenheit, Mitgefühl – eben das typisch bayerische "Leben und leben lassen". Wir FREIEN WÄHLER haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass das mit einer gewissen Selbstverständlichkeit am besten funktioniert und dass es nicht nötig ist, daraus eine Leitkultur zu zimmern.

Aber das Fundament und die Leitplanken sind zuallererst das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung. Das hat der VGH in seiner Entscheidung klar und deutlich gemacht. Er hat gesagt, dass drei Regelungen einer Nachprüfung tatsächlich nicht standhalten. Erstens betrifft das die Regelung in Bezug auf den Rundfunk und den Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Es ist mit der Programmfreiheit unver

einbar, dem Rundfunk aufzuerlegen, dass er eine Leitkultur zu vermitteln habe. Zweitens geht es um die Regelung, jemanden allein aufgrund seiner inneren Einstellung oder gar Gleichgültigkeit zu einem Umerziehungskurs zu Werten der freiheitlichen Grundordnung zu verpflichten. Das grenzt an Gesinnungsschnüffelei. Das haben wir immer schon bemängelt. Auch das ist nicht haltbar. Drittens gilt es für die Bußgeldsanktion für Aktivitäten gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung; da hat der Bundesgesetzgeber schlicht und einfach die verfassungsmäßige Ordnung im StGB geschützt.

Drei Dinge sind unwirksam, okay. Aber wenn man jetzt einmal ideologiefrei im Umkehrschluss resümiert: Die Präambel – wirksam. Die Ziele der bayerischen Integrationspolitik – wirksam. Die Regelung der Integrationsförderung – wirksam. Übrigens auch die Verpflichtung des Rundfunks zur Förderung der deutschen Sprache – wirksam laut VGH. Die Bestimmung zur Integrationspflicht, dass jemand, wenn er nach drei Jahren noch nicht Deutsch kann, Dolmetscherkosten selber zahlen muss – sinnvoll, richtige Ermessensentscheidung, wirksam laut VGH. Die Regelung zu den Kommunen und zur Wirtschaft – wirksam. Alle Regelungen darin zur frühkindlichen, schulischen und Hochschulbildung – wirksam.

Ehrlich gesagt ist es mir auch recht, oder ich finde es auch richtig, dass der VGH ausdrücklich die Vorgabe als wirksam bezeichnet hat, dass in Kindertagesstätten zentrale Elemente christlich-abendländischer Kultur erfahren werden müssen. Das kann man missverstehen, wenn man es unbedingt missverstehen will. Der VGH hat es extra nicht missverstanden. Er hat es genauso verstanden, wie ich es verstehe. Allemal ist es besser, wenn man den Kindern vom Heiligen Nikolaus erzählt, als dass sie an Halloween die Nachbarn erpressen. Wer ein Problem mit dem Christkind hat oder nicht in der Lage ist, seinen Kindern zu erklären, dass an Ostern nicht die Suche nach dem Schoko-Osterhasen gefeiert wird, der sollte sich anhören, was der VGH dazu prägnant zusammengefasst hat. Er sagt, diese Vorgabe ist

[…] nicht darauf gerichtet, den Kindern religiöse Erfahrungen zu vermitteln und ihnen damit spezifisch christliche Glaubensinhalte nahezubringen.

Das Attribut "christlich" meint jene Werte und Normen,

[…] die zwar maßgeblich vom Christentum geprägt sind, heute aber zum Gemeingut des abendländischen Kulturkreises gehören und daher unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beanspruchen […]. Das Wort "abendländisch" verweist dabei auf die durch den Humanismus und die Aufklärung beeinflussten Grundwerte […].

Prima, alles ist offensichtlich verfassungsgemäß. Was ist also jetzt mit dem Gesetz zu tun? Muss man das aufheben? – Wenn wir nichts tun, dann werden einfach in Zukunft in den Gesetzbüchern beim Artikel 11 die Worte "und der Leitkultur" kursiv geschrieben, und es wird eine Fußnote geben. Oder wir könnten ein Änderungsgesetz machen, in dem wir zwei Artikel aufheben und eben dieses Wort "Leitkultur" in Artikel 11 gestrichen würde. Das kann man machen. Die Integration bringt es aber auch nicht voran. Wenn wir alles so lassen, wie es ist, dann ist das Gesetz um zwei Artikel ärmer und um ein paar Fußnoten reicher. Alles, was wir immer schon bemängelt haben, hat der VGH bemängelt und aufgehoben. Letzten Endes ist ein vernünftiges Restgesetz übrig geblieben. Man muss nicht den sinnvollen Rest mit dem Bade ausschütten.

Wichtig ist uns, dass die Auseinandersetzung mit den Themen Asyl, Integration und Migration sachorientiert und ideologiefrei geführt wird und dass wir alle die nicht vergessen, die sich ehren- oder hauptamtlich, in ihren Familien oder in Behörden für Integration engagieren. All denen und nicht zuletzt den vielen Men

schen, die sich um die eigene Integration bemühen, möchte ich ganz herzlich Danke sagen. Durch ihr Engagement gelingen nämlich Integration und sozialer Frieden, und zwar nicht in neuen Dimensionen, sondern im Alltag, meine Damen und Herren.

Wir werden weiterhin unseren Teil dazu beitragen und für eine Integrationspolitik mit Augenmaß werben, die insbesondere auch all jene schützt, die ernsthafte eigene Integrationsbemühungen erkennen lassen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Eine Zwischenbemerkung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Horst Arnold.

Sehr geehrter Herr Kollege Hold, jenseits von aller Atomphysik habe ich eine Frage. Sie sagen, das Verfassungsgericht habe das Thema oder die Begrifflichkeit der Leitkultur gebilligt. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass im Urteil ausdrücklich steht, dass die Begrifflichkeit derartig nichtssagend ist, dass sie keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhält und dass irgendwelche Ansätze gar nicht Gegenstand sind, weil es der weiteren Ausführung bedarf? – Mitnichten wurde die Leitkultur als Rechtsmaterie gebilligt, sondern als ein, wie ich es bereits erwähnt habe, Konglomerat von aneinandergereihten Moralvorstellungen gesehen.

Wenn Sie außerdem der Überzeugung sind, dass das so funktionieren kann: Der Vorredner aus Ihrer Fraktion in der Ersten Lesung meinte, dieses Gesetz sei revisionswürdig. Gehe ich jetzt davon aus, dass Sie durch den Inbegriff der Diskussion in den Ausschüssen keine Revisionswürdigkeit mehr an diesem Rumpfgesetz, wie Sie es selbst bezeichnet haben, sehen, weil alles so passt und wir uns dann sozusagen punktuell weiterentwickeln?

Wenn Sie zugehört haben, wissen Sie, dass ich ganz klar gesagt habe: Die Präambel – das, was Sie gerade beschrieben haben, der Begriff der Leitkultur – ist im Grunde nicht zu beanstanden, sagt das Gericht. Aber der Begriff ist natürlich auch ohne großen Regelungsgehalt, beschreibt keine subjektiven Rechte und begründet auch keine Pflichten. Das hat der VGH klargemacht. Ich habe ja gerade gesagt, dass es zwei verschiedene Möglichkeiten gibt. Entweder wir lassen alles, wie es ist, haben dann einen Teil kursiv gedruckt und zwei, drei Fußnoten darunter; damit können Juristen leben und arbeiten. Oder wir machen ein Änderungsgesetz, in dem wir diese drei Punkte, die der VGH letzten Endes als nichtig erkannt hat, auch tatsächlich noch formell aufheben. Da bin ich, ehrlich gesagt, emotionslos, welchen Weg wir beschreiten. Letzten Endes macht es materiell keinen Unterschied, weil diese drei Regelungen einfach nichtig sind.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Stefan Löw das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat einige Punkte des Integrationsgesetzes bemängelt, und dieses Urteil muss natürlich umgesetzt werden. Die SPD möchte aber gleich das gesamte Gesetz für bedeutungslos und sinnlos erklären, und damit erklärt die SPD deutlich, was sie selbst von der Pflicht zur Integration hält: nicht nötig bzw. – auf gut Bairisch – ist uns wurscht.

Ihr Ziel ist es, den Migranten ein möglichst bequemes Leben zu schaffen, bezahlt vom deutschen Steuerzahler. Dafür erwarten Sie keinerlei Gegenleistung. Ihr Ziel ist es, die Zahl der Migranten in unserem Land möglichst schnell noch weiter zu erhöhen. Ihr Ziel ist es, den Migranten auch möglichst schnell das Wahlrecht zu geben. Warum verfolgen Sie von der SPD diese Ziele? – Ganz einfach: Die deutschen Wähler laufen Ihnen in Scharen davon; darum brauchen Sie jetzt eine neue Wählergruppe im Land, die Migranten,

(Beifall bei der AfD)