Herr Staatsminister, bitte kommen Sie noch einmal an das Rednerpult. – Eben kam fristgerecht eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Herr Bergmüller, bitte, Sie haben eine Frage.
Sehr geschätzter Herr Finanzminister Füracker, wir betrachten die große Politik, in der es um Mindestbesteuerung geht. In Wirklichkeit werden wir aufgrund der globalen Krise eher über Steuererhöhungen in allen Bereichen sprechen.
Ich möchte Ihnen eine ganz konkrete Frage stellen. Wir führen gerade eine Debatte über die Mindestbesteuerung. Ich frage Sie, wie Sie es finden, dass eine meiner Nachbargemeinden den Gewerbesteuersatz massiv gesenkt hat, um eine Großfirma, eine Weltfirma anzusiedeln. Ist ein solcher Gewerbesteuersatz unter dem Aspekt der Mindestbesteuerung aus Ihrer Sicht verwerflich, wenn also Gemeinden konkurrieren und damit auch die Steuerkraft beeinflussen? Sie wissen ja genau Bescheid: Normalerweise darf eine Gemeinde nicht unter ihre Steuerkraft gehen, sonst verliert sie Zuschüsse, Schlüsselzuweisungen und so weiter und so fort. Wie
sehen Sie die Problematik, dass Gemeinden in einen Wettbewerb eintreten? Ich glaube, dies ist ein viel wichtigeres Thema als eine globale Mindestbesteuerung, die wir sowieso nicht beeinflussen werden.
Herr Bergmüller, wenn ich die Gewerbesteuerhebesätze von München und von Kommunen im ländlichen Raum ansehe, bin ich doch froh, dass es möglich ist, dass auch Kommunen im ländlichen Raum es durch niedrigere Gewerbesteuersätze selbst schaffen, Firmen anzuziehen, die dort investieren. Wenn eine Kommune es schafft, durch einen niedrigen Gewerbesteuerhebesatz eine Firma anzusiedeln, um hinterher mehr Steuern einzunehmen als mit einem hohen Gewerbesteuerhebesatz, zu dem keine Firma kommt und Gewerbesteuer bezahlt, ist dies für die Gemeinde doch nur gut. Für den bayerischen Finanzminister ist es immer gut, wenn Kommunen viel Steuern selbst einnehmen, weil er dann im Bereich der Schlüsselzuweisungen tatsächlich nicht so aktiv gefordert ist.
Insofern muss ich Ihnen ganz offen sagen: Da kommen wir nicht zusammen. Ich finde es gut, wenn eine Gemeinde sagt: Mit einem niedrigen Steuersatz habe ich mehr Investitionen und damit mehr Steuereinnahmen vor Ort und auch mehr Arbeitsplätze.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wir trennen die Anträge wieder.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 18/15078 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP. Bei den fraktionslosen Abgeordneten sehe ich keine Zustimmung. Wer ist dagegen? – Die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/15125 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, CSU-Fraktion, FDP-Fraktion, AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/15126 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/15127 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt 17:50 Uhr. Ich werde keinen weiteren Dringlichkeitsantrag mehr aufrufen. Wir bringen ihn auch gar nicht mehr zur Abstimmung.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/15079 mit 18/15083 und 18/15128 mit 18/15131, die heute aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden konnten, werden gemäß § 60 Absatz 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/15084 mit 18/15088, 18/15132 und 18/15133 werden im Anschluss an die heutige Sitzung ebenfalls in den jeweils federführenden Ausschuss verwiesen.
Ich bedanke mich für die lebhafte Diskussion und wünsche einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.