Deshalb erschüttert es mich, wenn Herr Böhm sagt, dass er dagegen ist, dass man sich darum kümmert. Warum? – Es kann doch eigentlich niemand dagegen sein, dass Großkonzerne, die international tätig sind, die Gewinne nicht mehr in Steueroasen schieben, während sie die Infrastruktur anderer Staaten nutzen und dort mit keinem Cent einen Beitrag dafür leisten, dass die Infrastruktur am Laufen gehalten werden kann. Genauso kann es doch nicht sein, dass Amazon, Google, Apple usw. eigentlich nirgends Steuern zahlen, weil sie überall irgendwie etwas hin- und herschieben, sodass sie sich letztlich als die wertvollsten und profitabelsten Konzerne der Welt quasi nahezu mit null an der Gesamtaufgabe der Infrastruktur und all dem, was Staaten zu erbringen haben, beteiligen.
Deshalb ist es richtig, und deshalb ist es gut so, dass die Biden-Administration jetzt den Widerstand aufgegeben hat, den die Trump-Administration immer aufrechterhalten hat, um dafür zu sorgen, dass es zu diesen internationalen Mindestbesteuerungen kommt.
Herr Pargent, Sie sagen, wir stehen nicht als Angestellter auf dem Antrag. Man muss dazu sagen, das erweckt ein bisschen den Eindruck, als wäre bisher noch nie irgendjemand in dieser Richtung aktiv gewesen. Aber am 26.11.2019 hat die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat einen Antrag eingebracht, in dem es auch um die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie geht. – Ich zitiere:
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Attraktivität des Standorts Deutschland im Blickfeld zu behalten, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Dies gilt etwa bei der Festlegung der Niedrigbesteuerungsgrenze im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung.
Es gab also bereits im Jahr 2019 eine Initiative Bayerns. Es gab auch eine Anfrage im Deutschen Bundestag. Die ist von der Bundesregierung am 12. März 2020 beantwortet worden. Ich kann sie eigentlich nur vorlesen, weil da eigentlich schon alles drinsteht:
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine faire Besteuerung international tätiger Unternehmen ein. Die Besteuerung soll dort erfolgen, wo die
Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und ihre wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies soll insbesondere auch Unternehmen mit digitalisierten Geschäftsmodellen umfassen. Die Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft mit sich bringt, lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung nur durch ein international abgestimmtes und einheitliches Vorgehen aller Staaten zufriedenstellend bewältigen. Derzeit arbeitet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20 intensiv an Lösungen für die angemessene Besteuerung von Unternehmen der digitalisierten Wirtschaft. […] Die internationalen Verhandlungen, an denen mittlerweile 137 Staaten und Jurisdiktionen beteiligt sind, gehen grundsätzlich konstruktiv voran.
[…] Bei diesen Verhandlungen setzt sich die Bundesregierung für eine effektive Ausgestaltung des Vorschlags einer Mindestbesteuerung unter Säule 2 ein. Dies beinhaltet die Prüfung, wie die Ansätze des OECD-Reformprojektes dem Ziel einer globalen effektiven Mindestbesteuerung am effektivsten Rechnung tragen.
Das heißt, man darf bitte nicht den Eindruck erwecken, als würde erst jetzt jemand aktiv werden, denn sowohl die Landesregierung, unsere Staatsregierung, als auch die Bundesregierung sind auf diesem Feld bereits sehr aktiv und haben das Thema entsprechend aufgegriffen. Das ist also kein Alleinstellungsmerkmal der SPD, sondern auch die CSU-Fraktion als Teil der Bundesregierung unterstützt das selbstverständlich ausdrücklich, weil es dem Standort Deutschland hilft, wenn man Steueroasen austrocknet.
Der SPD-Antrag klingt sehr euphorisch, aber es ist mitnichten so, dass das Problem der Steueroasen bereits übermorgen erledigt wäre. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Erstens. Nicht alle Länder sind bei der OECD angebunden. Das heißt, das Problem ist nicht insgesamt erledigt.
Zweitens. Wir haben – auch das wurde bereits angesprochen – nach wie vor unterschiedliche Steuersätze. Deutschland war bei der letzten Unternehmensteuerreform mit 29 % noch Niedrigunternehmensteuerland. Mittlerweile sind wir ein Hochunternehmensteuerland.
Selbst wenn wir 21 % hätten, gibt es aber immer noch einen gewissen Wettbewerb der Systeme. Deshalb sage ich auch deutlich: Wir sind einer anderen Auffassung als die SPD und die GRÜNEN, denn wir müssen nach der Bewältigung der Corona-Krise letztlich Instrumente haben, die die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Höhere Steuersätze, die eine wirtschaftliche Entwicklung eher abwürgen, sind das aber nicht. Damit wir wieder aus dieser Krise herauskommen, brauchen wir Impulse, die die Wirtschaft beleben.
In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER selbstverständlich zu. Die anderen Anträge lehnen wir ab.
Der Antrag der GRÜNEN sieht bereits 21 % fest vor. Es handelt sich jedoch um eine internationale Verhandlung, und wir als Bayerischer Landtag können der Bundesregierung schlecht einen Steuersatz im Rahmen internationaler Verhandlungen vorschreiben.
Der Antrag der SPD setzt für uns das falsche Signal. Ich hatte es vorher angesprochen. Er vermittelt den Eindruck, als wäre das Problem der Steueroasen und der
Niedrigsteuerländer durch den Vorschlag, durch die Äußerung der amerikanischen Finanzministerin bereits bewältigt. Das ist aber mitnichten so; es wird noch ein langer Weg sein, und es wird noch sehr viele Verhandlungen geben müssen. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.
Der AfD-Antrag ist vollkommen falsch. Es ist im Interesse der deutschen und der bayerischen Wirtschaft, dass es diese Steueroasen nicht mehr gibt und überall ein gewisser Mindestsatz an Steuern gezahlt wird. Deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ebenfalls ab und bitten um Zustimmung zu dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Vogel. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Helmut Kaltenhauser von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es würde mich sehr reizen, darzulegen, warum die FDP der ursprüngliche Auftraggeber des Ganzen ist, aber das sparen wir uns jetzt, nachdem alle anderen schon eine Begründung gegeben haben.
Eine weltweit einheitliche Mindestbesteuerung ist eine schöne Idee; das klingt ganz gut. Allerdings muss man sich die Details noch einmal ansehen. Wir haben das Problem, dass die Großunternehmen in Steueroasen ausweichen. Das wurde oft genug diskutiert. Der Mittelstand hat hingegen die Schwierigkeit, dass er das teilweise nicht kann, weil er nicht die nötige Größe oder möglicherweise auch nicht das Steuer-Know-how hat. Diese steuerliche Ungleichbehandlung ist inzwischen definitiv ein echter Wettbewerbsnachteil für uns, für unsere Unternehmen, und zwar gerade für die mittelständischen, geworden.
Die Idee, weltweit eine einheitliche Mindestbesteuerung einzuführen, ist sinnvoll, wobei Frau Yellen vor allem sagte, dass wir von einem globalen Steuerabkommen reden. Dazu gehört sehr viel mehr. Ich finde es daher schon ein wenig lustig, wenn wie in dem Antrag der FREIEN WÄHLER jede Menge Steuersätze aufgeführt werden oder wie in dem Antrag der GRÜNEN sogar explizit ein Steuersatz genannt wird. Zum Steueraufkommen gehört erheblich mehr als nur der Steuersatz. Wenn ich mir ansehe, was bei unserer Bemessungsgrundlage allein an Abzugstatbeständen enthalten ist, dann sage ich: Wir sind im Vergleich dazu absolute Weltmeister. Bemessungsgrundlage und Steuersatz gehören also zusammen, um zu sehen, was an Steuer wirklich herauskommt.
Einen Aspekt, der mir sehr wichtig ist, haben wir heute noch gar nicht gehört. Die Amerikaner haben eine andere Vorstellung davon, wo versteuert wird. Sprich: Je nachdem, ob wir eine Quellversteuerung oder eine Zielversteuerung haben, gibt es eine massive Verschiebung. Ein Land wie Deutschland, das immer einen Exportüberhang hat, würde möglicherwiese, wenn man dem nachgehen würde, ganz massiv verlieren. Das darf man nicht vergessen. Das ist also eine Diskussion, und – Herr Vogel hat es vorher angesprochen – es werden noch viele weitere zu führen sein. Jetzt über Steuersätze zu reden, macht also gleich überhaupt keinen Sinn.
Klar ist auch: Funktionieren kann das nur, wenn die Regeln sehr klar und sehr einfach sind. Wir brauchen auch ein Sanktionsregime. Das muss man auch ganz klar sagen. Es muss klar sein, wie etwas funktioniert bzw. was passiert, wenn sich einzelne Leute, einzelne Länder nicht daran halten. Selbstverständlich ist, glaube ich, dass Deutschland als EU-Mitglied auftreten muss, und dass Deutschland oder gar Bayern nicht separat auftreten können.
Ich meine, die Idee ist gut. Wir sollten diesen Ansatz auf jeden Fall aufgreifen und diese Gelegenheit auf jeden Fall nutzen. Es wird garantiert dazu führen, dass das Hochsteuerland Deutschland seine Steuersätze senken muss – das ist eine Forderung, die auch wir von der FDP immer haben. Wir sollten diese Gelegenheit auf jeden Fall nutzen. So, wie ich das verstanden habe, bekommen wir irgendwann Mitte des Jahres einen Vorschlag, in dem etwas mehr drinsteht und den wir wirklich einmal diskutieren können. Wie gesagt, diese Chancen sollten wir nutzen.
Den Antrag der SPD lehnen wir ab. Die Digitalsteuer ist, ich sage einmal, Blödsinn. Ich habe gedacht, wir könnten diese Idee damit vielleicht endlich einmal beiseite bewegen, denn dann brauchen wir diese scheinbaren, vordergründigen Argumente für die Digitalsteuer eigentlich nicht mehr zu hören.
Beim Antrag der GRÜNEN werden wir uns enthalten, weil die Idee mit dem Mindeststeuersatz schlicht und einfach viel zu früh kommt. Sie macht überhaupt keinen Sinn, auch wenn die grundsätzliche Unterstützung für diesen Vorschlag als solche richtig ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade gehört, dass es kürzer wird, wenn ich jetzt spreche, als wenn ich nicht spreche. Wenn ich jetzt noch zehn Minuten spreche, ist die Sitzung beendet.
Wenn ich nicht spreche, wird sofort noch ein Antrag aufgerufen. Das hat mich jetzt eigentlich zusätzlich animiert, ein paar Takte zu einem Thema zu sagen, das im Bayerischen Landtag tatsächlich möglicherweise etwas überqualifiziert erscheint. Das ist aber nicht der Fall, weil sich der Bayerische Landtag in seiner Kompetenz auch mit Dingen beschäftigen darf, für die er nicht originär zuständig ist. Es ist auch nicht schlecht, dass man sich einmal damit beschäftigt. Deshalb geht mein Dank an die FREIEN WÄHLER, das Thema aufgerufen zu haben.
Dieses Thema ist nicht entstanden, weil Deutschland – die Bundesregierung, Olaf Scholz oder wer auch immer – irgendwann einen Antrag gestellt hat, sondern es wird seit mehreren Jahren auf internationaler Ebene diskutiert. Viele Menschen können auch nicht verstehen, weswegen wir das in Deutschland nicht endlich regeln nach dem Motto: Macht das mal mit der Digitalsteuer, das ist doch kein Problem. Es kann doch nicht sein, dass internationale Konzerne in Deutschland angeblich keine Steuern bezahlen.
Jetzt sieht man aber: Der Prozess ist kompliziert. Ein Land alleine kann in dieser globalisierten Welt den Bereich der Digitalsteuer national nicht so regeln, wie es das gerne würde, denn es hat Auswirkungen – wir haben es gerade gehört –, wie die Bemessungsgrundlage für die Steuern, die zu bezahlen sind, bestimmt wird. In den letzten Jahren ist alles auch ein wenig gestockt, weil insbesondere die amerikanische Administration daran kein Interesse gezeigt hat. In Amerika wurden nicht nur die Steuersätze massiv gesenkt, sondern Donald Trump hat durch alle möglichen Maßnahmen geradezu erreicht bzw. zu erreichen versucht, dass amerikanische Konzerne zurückkommen und dort Steuern zahlen, woher sie kommen, näm
lich in Amerika. Es war also eigentlich genau eine gegenläufige Bewegung zu dem, was jetzt angekündigt wurde.
Ich bin auch froh, dass der Diskussionsprozess wieder in Gang kommt; denn es ist tatsächlich so, dass wir eine Chance haben, die Dinge zu beschließen, wenn auf OECD-Ebene eine Lösung gefunden wird. Wenn das hingegen nicht der Fall ist, wird es weiterhin schwierig bleiben, weil gerade das, was hier mehrfach angesprochen wurde, das Hauptproblem ist. Alle wollen von der globalisierten Welt profitieren. Es ist auch eine Schwachstelle – dies sage ich an dieser Stelle – deutscher oder europäischer Argumentation, immer so zu tun, als wären wir in den letzten Jahren die Leidtragenden der Globalisierung gewesen. Meine Damen und Herren, kein Erdteil, kein Kontinent hat von der Globalisierung mehr profitiert als Europa. Wenn durch die Globalisierung Nachteile entstehen, kommen sofort immer Argumente: Das darf eigentlich nicht sein. Es stimmt: Jeder kämpft für seine Belange. Wenn das Gesamte mit einem fairen Ausgleich funktionieren soll, muss aber auch jeder seinen Beitrag leisten. Deswegen war es so schwer.
Jetzt gab es eine Äußerung – letztlich war es nicht mehr – von Janet Yellen im Zusammenhang mit dem sogenannten Inclusive Framework on BEPS der OECD – so heißt dies genau. Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben diesem den Auftrag erteilt, bis zur Jahresmitte ein Konzept vorzulegen. Dieser Auftrag soll jetzt umgesetzt werden. Deswegen gibt es den Vorschlag der zwei Säulen: Besteuerung einerseits der Digitalwirtschaft und andererseits globale Mindestbesteuerung. Um Letzteres geht es in dem Antrag.
Die globale Mindestbesteuerung ist auch eine völlig logische Angelegenheit. Im Konkreten wird es aber schon kompliziert. Ein Steuersatz von 21 % könnte auf der einen Seite dazu animieren, die Steuern dort anzuheben, wo sie darunterliegen, auf der anderen Seite mutmaßt man, dass dadurch ein Steuersenkungswettbewerb ausgelöst wird. Die Antwort darauf weiß ich nicht genau; das bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist es bei uns nicht ganz so einfach, weil wir einen Körperschaftsteuersatz von 15 % haben; außerdem haben wir die Gewerbesteuer. Kein Mensch weiß ganz genau, wie andere darauf reagieren; denn eine solche Art der Besteuerung gibt es insbesondere bei uns. Wenn ich die Belastung durch die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag addiere, bin ich bei über 30 %. – Herr Pargent, so viel zu der Frage, ob wir eine Steuersenkungsorgie anleiern, da der Steuersatz in der OECD im Durchschnitt bei rund 23 % liegt. Herr Pargent, wir haben da noch viel Luft nach unten. Das, was Sie Steuersenkungsorgie nennen, ist eine einfache Notwendigkeit, um auch der mittelständischen Wirtschaft bei uns die Perspektive zu bieten, international wettbewerbsfähig zu sein, statt sich in einem Steuerwettbewerb nach oben wiederzufinden.
Deswegen müssen wir sehr genau darauf achten, was wir jetzt tun. Deswegen ist es wichtig, Spielregeln für einen fairen internationalen Steuerwettbewerb zu bekommen. Das ist eigentlich der Hintergrund der gesamten Diskussion. Dabei stellt sich natürlich wie immer die Frage: Was ist fair?
Ich bin Träger des Steuergeheimnisses und werde nichts ausplaudern, möchte aber doch etwas zu der Geschichte sagen, dass internationale Konzerne in unserem Lande überhaupt keine Steuern zahlen. Wie gesagt: Ich bin Träger des Steuergeheimnisses. Jeder, der irgendwo einen Firmensitz hat, muss dort, wo er den Firmensitz hat, auch Steuern zahlen. Ich will nur sagen: Es könnte wie überall viel mehr sein. Ich kann viele Steuereinnahmen brauchen, um dem Bayerischen Landtag viele Vorschläge machen zu können, was man damit alles tun kann. Die Aussage, dass überhaupt keine Steuern bezahlt werden, ist aber ungefähr so falsch wie die Ansicht, dass es nicht notwendig wäre, etwas zu verändern. Natürlich müs
sen wir etwas verändern. 139 Staaten bemühen sich darum. Wir müssen aber aufpassen – ich danke Ihnen sehr, Herr Dr. Kaltenhauser; Sie haben das dargestellt. Wenn wir mit der Art der Besteuerung dazu beitragen, dass deutsches Steuersubstrat irgendwo in der Welt landet und dort versteuert wird, schießen wir uns tatsächlich ins eigene Knie, da die Digitalsteuer tatsächlich dort bezahlt wird, wohin das Produkt – so sage ich es vereinfacht – verkauft wird.
Deswegen ist alles nicht ganz so einfach, wie es scheint, sondern hochkomplex. Deswegen ist auch das Niveau der Debatte im Bayerischen Landtag angemessen, nämlich hochkomplex und nicht ganz so einfach. So ist es eben bei uns.
Der jüngste Vorstoß ist richtig, aber noch längst keine Lösung. Wir müssen jetzt zusammen mit der Bundesregierung und der EU versuchen, eine Lösung zu finden; denn eines sage ich Ihnen schon: Auf dieses Thema haben wir nur mittelbar Einfluss. Dort, wo wir unmittelbar Einfluss haben, könnten wir uns noch mehr engagieren. Dies sage ich insbesondere dem Koalitionspartner in Berlin. Was haben wir im Hinblick auf Unternehmensteuerverbesserungen und -veränderungen an Anträgen in Berlin in den letzten Jahren auf den Weg gebracht; welche Niederlagen habe ich im Finanzausschuss des Bundesrates kassiert! Im Übrigen hat jemand gesagt, der Progressionsvorbehalt sei ungerecht. Auch dazu habe ich eine Riesenniederlage kassiert. Im Finanzausschuss des Bundesrates ist mein Vorschlag zum Jahressteuergesetz 2020 mit 15 : 1 abgelehnt worden, wenigstens einen Freibetrag von 6.000 Euro pro Jahr zu gewähren. Nicht einmal das habe ich durchsetzen können – nicht weil ich so schwach bin, sondern weil alle anderen nicht wollten. So ist es hier auch.
Wir werden uns damit beschäftigen müssen. Es geht um Maßnahmen, um wieder aus der Krise zu kommen. Es geht darum, in Deutschland ein Steuerniveau vorzugeben, das international wettbewerbsfähig ist und dazu führt, dass bei uns wieder investiert wird und Beschäftigung entsteht. Wie sollen wir aus der Krise kommen, wenn wir zuerst Hilfsmaßnahmen durchführen, dann aber die Steuern erhöhen und die Hilfsmaßnahmen, die wir vorher durchgeführt haben, wieder diejenigen zahlen, denen wir geholfen haben? Ganz so einfach wird es nicht funktionieren.
Deswegen müssen wir in der Steuerpolitik am besten jetzt, spätestens nach der Bundestagswahl, wenn es vorher nicht mehr möglich ist, einen Kurs einschlagen, der dazu führt, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuerrechts wiederhergestellt wird. Darum wird es gehen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Staatsminister, bitte kommen Sie noch einmal an das Rednerpult. – Eben kam fristgerecht eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Herr Bergmüller, bitte, Sie haben eine Frage.