Hochinteressant? – Nein, ich muss mich korrigieren: Es ist äußerst besorgniserregend, dass die GRÜNEN in ihrem Programmentwurf zur Bundestagswahl die Bekämpfung des Rechtsextremismus zwar vehement fordern, der Linksextremismus hingegen mit keinem einzigen Wort erwähnt wird.
Frau Schulze googelt momentan, ob das so stimmt. Ich kann Ihnen aber versichern, ich habe das genau so nachgelesen. Meiner Meinung nach ist das bedenklich, zumal es in dem Programm auch heißt, ich zitiere weiter:
Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben.
Aber was ist mit den linksextremistischen Strukturen, liebe Frau Schulze? Soll die Polizei deren Bekämpfung künftig unterlassen? Oder möchten Sie lieber, dass die sich an den Polizeibeauftragten wenden, wenn die Polizei gegen sie ermittelt? – Ich sage ganz deutlich: Wer auf einem Auge, nämlich dem linken, so blind ist, der setzt die innere Sicherheit in Deutschland aufs Spiel. Das lassen wir nicht zu!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf, ich habe es erwähnt, und das Wahlprogramm der GRÜNEN zeigen überdeutlich das tiefe Misstrauen, welches die GRÜNEN seit Langem und leider bis zum heutigen Tag gegen unsere Polizei hegen. Den Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten halten die GRÜNEN offensichtlich für nicht so wichtig. Dabei sind unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten doch diejenigen, die unser aller Sicherheit Tag für Tag unter Einsatz ihres Lebens schützen. Als langjähriger Polizist sage ich Ihnen deshalb ganz offen, liebe Frau Schulze, dass ich mich von diesem Misstrauen auch ganz persönlich betroffen fühle. Aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen weiß ich: Die sehen das ganz genauso. Ich freue mich deshalb, dass dieser Gesetzentwurf im Innenausschuss von allen Fraktionen abgelehnt worden ist.
Liebe Frau Schulze, ich frage Sie noch etwas anderes. Wir haben einen Bürgerbeauftragten, Herrn Kollegen Michael Hofmann. Er bekommt auch Zuschriften zur Polizei, und an ihn werden auch Anliegen herangetragen, die die Polizei betreffen. Meine Frage: Haben Sie jeweils mit Herrn Kollegen Michael Hofmann das Gespräch gesucht? Haben Sie ihn persönlich gefragt, wie viele Anfragen er bekommt? Dabei sind schriftliche Anfragen die eine Geschichte. Aber haben Sie ihn Face zu Face gefragt, wie viele Anfragen er persönlich zu beantworten hatte oder wo er Probleme lösen konnte? – Ich kann die Antwort vorwegnehmen: Nein, Sie haben sich nicht mit ihm unterhalten. Ich kann Ihnen die Zahl gerne nennen, wenn Sie dazu Fragen haben. Ich meine, Konflikte, wie Sie sie beschreiben, sollen gelöst werden. Ja, die werden schon gelöst. Verdachtsfälle werden von der Polizei, von fremden Dienststellen, von der Staatsanwaltschaft und letztendlich von den Gerichten verfolgt. Es wird ihnen also nachgegangen, dessen können Sie versichert sein. Für Beschwerden vom Bürger über die Polizei, aber auch für Polizeibeamte selbst haben wir viele verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist unser Bürgerbeauftragter Michael Hofmann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen aller bayerischen Polizistinnen und Polizisten bitte ich Sie vor allem um eines, um Rückendeckung bei der Bewältigung ihrer schweren Aufgaben und heute um die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs der GRÜNEN.
Vielen Dank, Herr Kollege Dremel. Ich bitte dazubleiben, es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Schulze. Bitte.
Lieber Herr Kollege Dremel, wir GRÜNE stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik ein, die konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt. Dafür brauchen Sie die richtigen Ressourcen. Ich freue mich, dass Sie unser Wahlprogramm gelesen haben. Sie haben nur den Absatz davor nicht durchgelesen, denn da stehen so schöne Dinge wie:
Für ihre Aufgaben … wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und auf dem Land, analog und digital. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben… Sichere und leistungsfähige Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, ist dabei eine Grundvoraussetzung moderner Polizeiarbeit, die wir unterstützen wollen.
Jetzt frage ich Sie einmal: Das Bundesinnenministerium ist schon sehr lange in Unionshand. Im Moment ist es in CSU-Hand. Wie kam es denn dazu, dass auf Bundesebene die Polizei in den Bereichen ausgeblutet ist und dass sie nicht die Unterstützung hatte, um ihre wichtigen Aufgaben konsequent zu erfüllen? Dazu würde ich mich über einen kleinen Input von Ihrer Seite sehr freuen.
Herzlichen Dank, liebe Frau Schulze, für etwas zusätzliche Redezeit. Als erst seit Kurzem Mitglied dieses Parlaments und Landtagsabgeordneter – ich habe 30 Jahre zuvor einen Beruf erlernt und ausgeübt, ich weiß, das ist nicht bei jedem so – kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen: Die bayerische Polizei, für die wir hier im Hause zuständig sind, ist gut ausgestattet und gut ausgerüstet. Sie haben von Ressourcen geredet und davon, dass die Polizeibeamten mit dem richtigen Material ausgerüstet sein müssen. Das trifft auch rechtlich zu. Wir werden sehen, ob das den GRÜNEN bei der Diskussion über das neue PAG und bei der Diskussion über Verkehrsdaten so wichtig ist und ob sie hinter unserer Polizei stehen oder nicht.
Vielen Dank. – Dann komme ich zum nächsten Redner. Es ist Herr Richard Graupner von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Graupner, ich bitte Sie ans Rednerpult.
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ideologische Fundament, welches dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zugrunde liegt, ist ein Zerrbild einer von Rassismus und Rechtsextremismus durchsetzten Gesellschaft und einer ebensolchen Polizei. Diese Wahnvorstellung muss als Begründung für die angebliche Notwendigkeit eines sogenannten Polizeibeauftragten herhalten. Schon mehrfach hatten Sie in den zurückliegenden Jahren diesen Versuch unternommen und Ihr Vorhaben hier im Plenum wie Sauerbier angepriesen. Zum Glück für uns alle und vor allem für unsere Polizeibeamten sind diese Vorstöße bisher jedes Mal abgewiesen worden.
Der jetzige Entwurf enthält neben seiner ideologischen Schlagseite auch handwerkliche Mängel. Ist Ihr Polizeibeauftragter denn nun Ansprechpartner für die Bürger oder eine polizeiinterne Kontrollinstanz? Oder ist er vielleicht beides in einem? – In den von Ihnen beispielhaft angeführten Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fällt die Funktion des Polizeibeauftragten mit jener des allgemeinen Bürgerbeauftragten zusammen. Entgegen Ihrer Behauptung gibt es dort keine gesonderte Instanz, die exklusiv für polizeiliche Belange zuständig wäre. Solch einen Bürgerbeauftragten haben wir in Bayern schon. Ein weiterer wäre schon aus diesem Grund unnötig wie ein Kropf.
Zudem stellt sich die Frage, warum die GRÜNEN auf einem Polizeibeauftragten bestehen, obwohl sie sich selbst zu Beginn der Legislaturperiode gegen die Schaffung weiterer Beauftragter durch die Staatsregierung ausgesprochen haben, wie es im Übrigen ebenso die AfD-Fraktion getan hat. Ihr herbeigeredetes sogenanntes Racial Profiling taugt jedenfalls nicht als Erklärung; denn das gibt es – das muss man Ihnen immer wieder hinter die Ohren schreiben – in der Realität des polizeilichen Alltags schlichtweg nicht.
Nein, diese Hartnäckigkeit bei Ihnen hat einen ganz anderen banalen Grund. Sie betreiben hier wieder einmal knallharte Klientelpolitik. Hypersensible Minderheiten mit Opferstatus-Abonnement, importierte gewissenlose Drogendealer und brutale Antifa-Schläger würden sich bei Ihrer sogenannten unabhängigen Anlaufstelle doch die Klinke in die Hand geben. Das Ergebnis wäre eine zusätzliche und unnötige Behinderung der ohnehin schwierigen polizeilichen Arbeit.
Auch polizeiintern ist überhaupt keine Notwendigkeit für die Schaffung eines weiteren rot-grünen Versorgungspostens gegeben. Fragen sie doch einmal bei den Dienststellen vor Ort nach. Dort werden Sie für Ihren Vorschlag größtenteils nur Kopfschütteln ernten. Die Beamten finden schon jetzt ein gut ausgebautes System des Beschwerdemanagements vor. Sie können sich mit dienstinternen Problemen an diverse Instanzen wenden, seien es die Dienstgruppenleiter, die Personalräte, der Zentrale Psychologische Dienst, der Polizeiliche Soziale Dienst oder meinetwegen auch die Polizeiseelsorger.
Die verschwindend geringe Anzahl tatsächlicher extremistischer Vorfälle wird intern sehr genau und gründlich aufgearbeitet. Dabei wird zuweilen sogar zu viel des Guten getan. Auf den Pseudoskandal der sogenannten USK-Chat-Affäre bin ich schon bei meiner letzten Rede eingegangen. Obwohl sich dabei fast alle Vorwürfe in Luft auflösten, haben die überwiegend zu Unrecht beschuldigten Beamten bis heute mit den Folgen der Vorverurteilungen zu kämpfen.
Leider – das muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen – fällt der unsägliche Brief des Herrn Innenministers an die bayerischen Polizeibeamten vom September letzten Jahres ebenfalls in diese Kategorie. Da nützt die halbherzige Versicherung, sein Aufruf, verdächtige Kollegen zu melden, hätte nichts mit Denunziation oder unkameradschaftlichem Verhalten zu tun, wenig. Nein, die unselige Tradition des Bespitzelns und Anschwärzens wird durch solche Vorstöße ohne Not noch befördert.
Dass dies dann von den GRÜNEN dankbar aufgegriffen und in ihrem Sinne ausgeschlachtet wird, war so vorhersehbar wie das Amen in der Kirche. Genauso haben wir es hier im Plenum auch erlebt.
Als interessierter Beobachter darf man sich schon verwundert fragen, was aus der einst stolzen und selbstbewusst konservativen CSU und ihren Repräsentanten geworden ist, wenn sie es nötig haben, sich einem derartigen Hochleistungsopportunismus bei scharf von links wehendem Zeitgeist anzudienen. Jedenfalls ist offensichtlich, dass die immer wieder mühsam konstruierten Fälle von
Rechtsextremismus innerhalb der bayerischen Polizei in den allermeisten Fällen jeglicher Grundlage entbehren.
Sie sind auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise für die Arbeit unserer Beamten repräsentativ, die jeden Tag hoch engagiert für unser aller Sicherheit sorgen.
Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist von einem tiefsitzenden grundlegenden Misstrauen unseren Beamten gegenüber geprägt. Er ist geradewegs Ausfluss Ihrer oft genug offen zur Schau gestellten und auch hier im Plenum nur mühsam kaschierten Polizeifeindlichkeit. Unsere Polizeibeamten brauchen stattdessen uneingeschränkte Unterstützung und Rückenstärkung. Das gilt gerade in der jetzigen Zeit, in der unsere Beamten nicht selten zum Prügelknaben für die verfehlten Corona-Maßnahmen der Staatsregierung degradiert werden.
Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat es einmal so auf den Punkt gebracht: Natürlich kann man den GRÜNEN die innere Sicherheit anvertrauen, aber dann ist sie weg, die innere Sicherheit. – Die AfD steht dagegen für eine starke Polizei und für ein Höchstmaß an innerer Sicherheit. Das grüne Denunziationsbeauftragtengesetz lehnen wir daher kategorisch ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Damit darf ich zum nächsten Redner kommen. Es ist der Abgeordnete Wolfgang Hauber von den FREIEN WÄHLERN. Herr Abgeordneter Hauber, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jetzt in Zweiter Lesung. Mein Stimmungsbild hat sich seit der Ersten Lesung nicht geändert. Der Gesetzentwurf wurde in drei Ausschüssen, im federführenden Innenausschuss, aber auch im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und im Ausschuss für Verfassung und Recht behandelt und mit einem eindeutigen Ergebnis verbeschieden: In allen drei Ausschüssen erhielt der Gesetzentwurf nur von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein positives Votum.
Der Gesetzentwurf wurde unter dem Eindruck der Aufdeckung rechtsextremer Chat-Gruppen in den Reihen der Polizei und einer aufgrund von Vorfällen in den Vereinigten Staaten aufkommenden öffentlichen Diskussion über Racial Profiling gefertigt.
(Katharina Schulze (GRÜNE): Den Gesetzentwurf haben wir schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht!)
Mit dem Gesetzentwurf wird eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. ein Polizeibeauftragter als Beschwerdestelle sowohl für den internen Bereich als auch für externe Beschwerden gefordert. Im Grundsatz ist Beschwerdekultur zu begrüßen. Diese Möglichkeit für einzelne Bedienstete zu gewährleisten, ist ein guter Ansatz, den wir FREIE WÄHLER selbst schon verfolgt haben.
Aber: Eine undifferenzierte Stelle, die gleichzeitig für Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger als auch für interne Beschwerden von Polizistinnen und Polizisten zuständig sein soll, setzt ein falsches Signal, weil so Misstrauen und Gräben zwischen der Polizei und den Bürgern entstehen.
Ein Gesetz, das den besonderen Status der Polizei sowie deren Strukturen nicht berücksichtigt, ist daher der falsche Weg. Was interne Beschwerden angeht, gilt es vielmehr, mit den Beamtinnen und Beamten das Gespräch zu suchen. Wir sollten sie fragen, was ihnen im Kontext der Debatte um Extremismus, aber auch um Mobbing und vor allem um die erschwerten Arbeitsbedingungen wichtig ist, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Auch Beschwerdekultur muss die Menschen, die hinter dem Dienst stehen, mitnehmen. Eine Stelle, mit der sich die Beamtinnen und Beamten nicht identifizieren können, macht keinen Sinn. Hier müssen wir genau hinsehen und uns an Bedarf und Stellung polizeilicher Aufgaben in Rechtsstaat und Gesellschaft orientieren.
Eine eigene, interne Beschwerdestelle für Differenzen, wie sie in allen Behörden vorkommen, ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Nach über 42-jähriger Tätigkeit als Polizeibeamter traue ich mir zu, das zu bewerten. Es gibt sehr viele Stellen, bei denen sich ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin beschweren kann. Der hierarchische Aufbau der Polizeiorganisation ermöglicht es, sich bei allen Vorgesetzten zu beschweren. Das reicht vom unmittelbaren Vorgesetzten bis letztendlich zum obersten Vorgesetzten Staatsminister Joachim Herrmann. Daneben gibt es aber auch Beschwerdemöglichkeiten bei den Personalvertretungen, den Gleichstellungsbeauftragten, dem Zentralen Psychologischen Dienst, der Polizeiseelsorge, bei Suchtberatern, und auf der politischen Ebene gibt es auch Möglichkeiten.
Die Polizei steht für das staatliche Gewaltmonopol, den Schutz der Grundrechte und die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit. Sie trägt eine besondere Verantwortung und hat Vorbildfunktion. Gerade deshalb müssen auch Beschwerden über das Handeln der Polizei auf hoheitlicher Ebene bearbeitet werden und nicht durch eine Beschwerdestelle; denn das Handeln eines Polizeibeamten ist immer hoheitlich überprüfbar. Hier greift zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger unsere Rechtsstaatlichkeit. Beschwerden über strafprozessuale Handlungen der Polizei sind an die Staatsanwaltschaft zu richten; Beschwerden über Gefahren abwehrende Maßnahmen werden innerhalb der Polizei nach rechtsstaatlichen Vorgaben bearbeitet. Verwaltungsakte sind gerichtlich überprüfbar. Strafanzeigen gegen Polizeibeamte werden von einer unabhängigen Dienststelle des Bayerischen Landeskriminalamtes bearbeitet.
Ich kann mir nicht vorstellen, wo hier in dieser bewährten rechtsstaatlichen Ordnung ein unabhängiger Polizeibeauftragter sinnvollerweise zwischengeschaltet werden soll. Das ist der schwerwiegendste Fehler an diesem Gesetzentwurf. Gleichzeitig müssen die Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten immer wieder neu in den Blick genommen werden. Die große Akzeptanz der bayerischen Polizei in unserer Gesellschaft und das Vertrauen, das sie zu Recht genießt, dürfen dabei keinesfalls infrage gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf unterstellt dies zumindest unterschwellig, weshalb wir ihm nicht zustimmen werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Hauber. – Es liegt eine Zwischenbemerkung der Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Lieber Herr Hauber, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe eine ganz kleine und einfache, konkrete Frage. Sie haben gesagt, Ihnen gefällt an unserem Gesetzentwurf unter anderem die Dualität nicht, dass der Polizeibeauftragte sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Beschäftigte der Polizei zuständig sein soll.
Jetzt frage ich Sie einfach mal ganz frei raus: Wenn wir jetzt einen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten nur für Bürgerinnen und Bürger schreiben würden, fänden Sie das besser, und würden Sie das dann beispielsweise unterstützen?