Die Unterstellung, dass Eigentümer geneigt sein könnten, Denkmäler in toto oder in der Breite zu beseitigen, kann ich nicht so stehen lassen. Die Beratungstätigkeit dieses Landesamtes ist sehr, sehr gut und hilft mit Wissen und mit Verständnis, weil wir eine hohe historische Verantwortung haben. Sie trägt dazu bei, dass sich das Gesicht Bayerns historisch zeigt und modern weiterentwickelt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Sibler. – Ich sehe keine weiteren Meldungen zu Zwischenbemerkungen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf von Abgeordneten der CSUFraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes auf der Drucksache 18/11922, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/13132 sowie die
Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 18/14713. Zuerst ist über den von den Ausschüssen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag abzustimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, FREIEN WÄHLER, FDP und der AfD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Kollege Swoboda (fraktionslos). Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2021" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/14713.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, GRÜNEN, FREIEN WÄHLER, SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Der AfD und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktion der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes".
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich den Ausgang der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt geben:
An der Wahl haben 102 Abgeordnete teilgenommen; davon waren zwei Stimmen ungültig. Auf Herrn Alexander König entfielen 87 Stimmen. Mit Nein stimmten 10 Abgeordnete. 3 Abgeordnete haben sich Ihrer Stimme enthalten.
Ich stelle fest, dass Herr Alexander König zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Ich sehe Alexander König zwar nicht im Raum, gehe aber davon aus, dass er die Wahl annimmt. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten (BayPolBeauftrG) (Drs. 18/10890) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die CSU-Fraktion erhält 16 Minuten, die Fraktion der GRÜNEN 10 Minuten, die FREIEN WÄHLER 8 Minuten, die Fraktionen der AfD und der SPD
jeweils 7 Minuten, die Fraktion der FDP 6 Minuten, die Staatsregierung 16 Minuten und die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten Redezeit.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Katharina Schulze, Vorsitzende der Fraktion der GRÜNEN, das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute final über den grünen Gesetzentwurf für eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten ab. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir eine niedrigschwellige Möglichkeit schaffen, Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei, aber auch innerhalb der Polizei leicht und einfach zu lösen. Nach unserer Vorstellung soll diese Stelle die vorgetragene Kritik in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen und dann eine unmittelbare Klärung mit den unterschiedlichen Beteiligten zur Wahrung des Rechtsfriedens herbeiführen.
Wie wir in unserem Gesetzentwurf geschrieben haben, ist das vorrangige Ziel, eine einvernehmliche Konfliktbereinigung mit den Mitteln der partnerschaftlichen Kommunikation und Mediation herbeizuführen. Warum? – Grund dafür ist unsere Überzeugung, dass eine solche Stelle dabei hilft, das polizeiliche Handeln im Ergebnis transparenter zu machen. Das wiederum stärkt das Vertrauen in die Integrität der Polizei, sichert natürlich auch deren innere Strukturen ab und stärkt sie vor allem. Gleichzeitig hat die bayerische Polizei dadurch die Möglichkeit, Verbesserungen auch intern anzustoßen.
Für uns ist die Unabhängigkeit dieser Stelle zentral, wie Sie in unserem Gesetzentwurf lesen können. Deswegen kann die Stelle weder im Innenministerium noch direkt bei der Polizei angesiedelt sein. Wir möchten sie stattdessen im Bayerischen Landtag ansiedeln. Das Parlament soll diese Person wählen, analog zur Anbindung des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan an den Deutschen Bundestag. Aus grüner Sicht klingt das super. Ich sehe den skeptischen Blick des Herrn Innenministers. – Lieber Herr Herrmann, ich finde es schade, dass Sie Ihre Fraktion nicht überzeugen konnten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich fand auch die Debatte in den Ausschüssen relativ erhellend; denn Sie haben unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Sie haben jedoch keine eigenen Vorschläge dazu gemacht, wie man den Umgang mit Fehlern bei der Polizei professionalisieren oder mehr Transparenz herstellen kann. Das ist aber momentan sehr entscheidend, übrigens nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die vielen Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag vorbildlich und mit vollem Einsatz ihren Dienst für den Rechtsstaat tun.
Vor der Zweiten Lesung habe ich mir noch einmal die Protokolle der Ausschusssitzungen angesehen. Dort haben Sie relativ monokausal argumentiert. Entweder hieß es von Ihnen, man dürfe die Geschehnisse aus den USA nicht auf Bayern übertragen – dabei habe ich mich gefragt, wer dies tut; wir GRÜNE sicher nicht –, oder es hieß, ein unabhängiger Polizeibeauftragter habe wenig Sinn und müsse, wenn überhaupt, bei einem Bürgerbeauftragten angesiedelt sein. Das Argument fand ich besonders witzig und musste ganz schön lachen; denn in der letzten Legislaturperiode hat meine grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir einen Bürgerbeauftragten oder eine Bürgerbeauftragte, der oder die gleichzeitig auch Polizeibeauftragter oder Polizeibeauftragte gewesen wäre, einführen wollten. Da hat die Mehrheit dieses Hohen Hauses gesagt, das gehe nicht. Man könne die beiden Sachen nicht vermischen. Jetzt haben wir sie getrennt, und Sie sagen weiterhin Nein. Das finde ich sehr schade und muss feststellen: Weder die CSU noch die FREIEN WÄHLER noch die FDP und leider auch
nicht die SPD haben Interesse an mehr Möglichkeiten für mehr Transparenz und Bürger*innennähe bei der Polizei.
Ich finde es auch deshalb schade, weil Sie mit Ihrer Haltung zeigen, dass für Sie anscheinend alles so passt, wie es gerade ist. Das halte ich aber für ziemlich problemvergessen. Ich möchte noch einmal ein paar Beispiele anführen und daran erinnern, dass immer mal wieder Kenntnisse über rechtsextreme Netzwerke oder Chatgruppen bei der Polizei ans Licht kommen, wie beispielsweise 2019 die antisemitische Chatgruppe des bayerischen USK. Die große Debatte um die Gruppe Nordkreuz ist Ihnen wahrscheinlich auch allen bekannt. Mittlerweile wird jetzt gegen mehrere bayerische Polizisten im Zusammenhang mit Munitionsverlusten und Schießübungen ermittelt. Im aktuellen Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz "Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden" wurden 31 Verdachtsfälle aus Bayern gemeldet. Es kann also keiner sagen, es gäbe keinen Grund, einmal etwas genauer hinzuschauen.
Für uns GRÜNE ist absolut klar: Die bekannt gewordenen rechtsextremistischen und antisemitischen Verdachtsfälle müssen konsequent aufgeklärt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzutreten.
Denn in den Sicherheitsbehörden können Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen nicht geduldet werden.
Vor allem braucht es eine gute Fehlerkultur. Sie wissen, dass wir als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN regelmäßig Vorschläge einbringen, wie wir bei diesem Thema weiterkommen. Ich bitte Sie wirklich, dass wir bei dieser Debatte wenigstens einmal einen verbalen Fortschritt machen und nicht in die üblichen Reflexe verfallen; denn immer, wenn man über diese Themen redet, gibt es die einen, die schreien: "Generalverdacht! Wir dürfen nicht darüber reden." Dann gibt es die anderen, die schreien: "Verharmlosung! Es ist alles noch viel schlimmer als angegeben."‘
Das hilft unserer bayerischen Polizei nicht. Das hilft unserer Demokratie nicht. Und das hilft auch unseren Sicherheitsbehörden nicht. Wir GRÜNE treten für eine Versachlichung der Debatte ein.
Wir wissen nämlich, dass eine sehr große Zahl der Beschäftigten bei der bayerischen Polizei demokratische Werte vertritt und hinter unserer Verfassung steht bzw. sie täglich verteidigt. Wir wissen, dass all diese antidemokratischen Vorfälle ein Schlag ins Gesicht jedes Polizisten und jeder Polizistin sind, die jeden Tag unsere Freiheit und Sicherheit beschützen. Dafür sind wir GRÜNE dankbar. Wir vertrauen in unsere rechtsstaatliche und demokratische Polizei hier in Bayern.
Das sieht zum Glück auch die Mehrheit der Bevölkerung so. Es gibt immer wieder Studien, in denen der Polizei ein großes Vertrauen ausgesprochen, gleichzeitig aber auch gesagt wird, beispielsweise bei report München, dass 31 % der Bevölkerung ein großes bis sehr großes Problem mit Rassismus bei der Polizei sehen. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Zahl drücken müssen. Es ist nicht gut, wenn ein Teil der Bevölkerung dieses Gefühl und diese Wahrnehmung hat.
Darum gilt es, dieses Thema ohne Schaum vor dem Mund und ohne Scheuklappen anzugehen, verschiedene Ideen einzubringen, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Studie, durch mehr Supervision, mehr Rotation, mehr Fortbildung und eben auch mit der Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten. Genau dem können Sie heute zustimmen.
Es ist abschließend noch wichtig zu sagen, dass die Möglichkeit der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde natürlich davon unberührt bleibt, wenn es irgendwann in Bayern einen unabhängigen Polizeibeauftragen oder eine unabhängige Polizeibeauftragte gibt. Die Dualität ist deswegen wichtig, weil beide Wege unterschiedliche Zielsetzungen für die jeweiligen Instrumente haben. Beide haben aber das Ziel, das Vertrauen in die bayerische Polizei und die Transparenz bei ihr zu stärken und mit einem unabhängigen Polizeibeauftragten eine unabhängige Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stellen.
Ich finde auch ganz wichtig, dass diese Stelle nicht nur für Bürgerinnen und Bürger da ist. Hier ist auch für die Polizei eine Ansprechperson. Wir alle können uns Momente vorstellen, in denen man, aus welchen Gründen auch immer, vielleicht nicht zum Vorgesetzten oder zur Vorgesetzten gehen kann. Da tut es vielleicht gut, eine unabhängige Anlaufstelle zu haben, wo man die Sorgen, die Nöte, die Erkenntnisse abladen kann, damit eine vertrauensvolle, unabhängige Stelle genau diese prüft. Auch das würde das Vertrauen in unsere bayerische Polizei weiter stärken. Ich kann mich deshalb nur wiederholen: Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden so lange dafür kämpfen, bis wir diese wichtige Stelle auch hier in Bayern haben. Sie ist gut für die Transparenz, sie ist gut für die Nachvollziehbarkeit, und vor allem stärkt sie das Vertrauen in die wichtige, richtige und gute Arbeit unserer bayerischen Polizei. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulze. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, weise ich auf ein technisches Problem hin. Sie merken, dass die Mikrofone gerade alle angeschaltet sind. Wir haben Probleme mit der Lautsprecheranlage. Ich bitte, bei Selbstgesprächen oder Handytelefonaten am Platz vorsichtig zu sein. – Damit darf ich zum nächsten Redner kommen: Das ist der Abgeordnete Holger Dremel. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei hat Transparenz, und die Polizei hat höchstes Vertrauen in der Bevölkerung. Das ist gut so, und daran wird auch ein Polizeibeauftragter nichts ändern. Das Verhältnis Polizei – Bürger ist gut, und das Vertrauen ist sehr hoch. Das wird auch weiter so bleiben.
Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2021 den Gesetzentwurf eingehend beraten. Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: CSU – Ablehnung, FREIE WÄHLER – Ablehnung, AfD – Ablehnung, SPD – Ablehnung, FDP – Ablehnung. Meine Damen und Herren, das Ergebnis ist deshalb so eindeutig ausgefallen, weil sich alle Fraktionen darin einig waren, dass aus dem Gesetzentwurf vor allem eines spricht, liebe Frau Schulze: das tiefe Misstrauen der GRÜNEN gegen die Polizei als Institution insgesamt
sowie gegen die politische Einstellung und Zuverlässigkeit unserer Polizistinnen und Polizisten im Besonderen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten ist in Wahrheit ein einziges Misstrauensvotum gegen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie, sehr geehrte Frau Schulze, haben das schon in der Ersten Lesung mit sehr vielen Worten bestritten. Im Ausschuss waren wir uns aber alle einig, dass das leider so ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage "leider", weil Frau Schulze bekanntlich seit geraumer Zeit versucht, den Eindruck zu erwecken, ihr liege als Innenpolitikerin die bayerische Polizei am Herzen.
Wenn Sie bei unseren Polizeibeamtinnen und -beamten diesen Eindruck aber tatsächlich erwecken und verfestigen wollen, dann dürfen Sie so einen Gesetzentwurf nicht vorlegen, liebe Frau Schulze. Ich bin sicher, dass ich das sehr gut beurteilen kann; denn vor meiner Wahl war ich bekanntlich fast 30 Jahre im Polizeidienst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang empfehle ich auch jedem, einmal in den Entwurf des Bundesprogramms der GRÜNEN zur Bundestagswahl 2021 zu schauen. Dort ist sehr wenig von einer Stärkung der Polizei, dafür aber sehr viel vom tiefen Misstrauen gegen die Polizei zu lesen. Dort heißt es: Die Polizei muss, ich zitiere:
auf das Vertrauen der gesamten Bevölkerung bauen können… Dem dient die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei sowie einer/ eines Bundespolizeibeauftragten, an die/den sich sowohl Polizist*innen wie auch Bürger*innen wenden können, um in der Polizeiarbeit auftretende Missstände zu bearbeiten. Polizist*innen sollten sich auch nach der Ausbildung verpflichtend fortbilden können und müssen… Längst überfällig sind wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsorganen.
Das heißt doch nichts anderes, liebe Frau Schulze, als dass unsere Polizistinnen und Polizisten von den GRÜNEN unter Generalverdacht gestellt werden.
Hochinteressant? – Nein, ich muss mich korrigieren: Es ist äußerst besorgniserregend, dass die GRÜNEN in ihrem Programmentwurf zur Bundestagswahl die Bekämpfung des Rechtsextremismus zwar vehement fordern, der Linksextremismus hingegen mit keinem einzigen Wort erwähnt wird.