Zur Frage der Therapiestrategie: Der Bund hat darüber hinaus eine weitere Initiative mit einem Volumen von insgesamt rund 390 Millionen Euro gestartet. In der letzten Woche wurde dort die erste Tranche verbeschieden, und es wurden rund 45 Millionen Euro an Fördervolumen ausgeschüttet. Bayern war mit zwei Projekten dabei: rund 12 Millionen Euro konnten für Unternehmen aus dem Freistaat Bayern eingeworben werden. Wenn man das hochrechnet – 12, 24, 36, 48 –, so haben wir circa jeden vierten Euro dieser ersten Tranche, die auf Bundesebene ausgeschüttet worden ist, nach Bayern gelotst. Ich denke, das ist eine gute Sache. Insgesamt haben wir also mit der bayerischen und der Bundesinitiative bis dato 27 Millionen Euro nach Bayern geholt.
Ich bin Ihnen noch eine Aussage schuldig: Von den zwei Projekten, für die aus Bayern Bundeszuschüsse beantragt wurden, ist eines ein antivirales Medikament, und bei dem anderen geht es um ein Inhalationsmedikament; COVID ist ja ein Lungenproblem. – So weit die Ausführungen von unserer Seite, was die Frage der Therapiestrategie und Initiativen betrifft, die hier im Bereich der Forschungen laufen.
Herr Staatssekretär, es wurde umfassend – und nicht kurz – geantwortet; aber dies war wichtig, sodass es keine Rückfrage gibt. – Es gibt eine zweite Frage vom Kollegen Franz Bergmüller.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, stellvertretend für den Wirtshausminister Aiwanger stelle ich einmal einige Punkte fest. "Sofern die Inzidenz und die Hygienekonzepte es zulassen, bin ich für die Abschaffung der Maskenpflicht bei Märkten im Freien", sagt Ihr Staatsminister. Gleichzeitig frage ich Sie, wo die Außenbereiche der Gastronomie hier noch – –
Okay, gut. Ich beginne noch einmal. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, stellvertretend für Ihren Staatsminister und Wirtshausminister Aiwanger stelle ich jetzt einmal einige Punkte fest und stelle anschließend die Frage.
"Sofern die Inzidenz und die Hygienekonzepte es zulassen, bin ich für die Abschaffung der Maskenpflicht bei Märkten im Freien", sagte Hubert Aiwanger vor Kurzem. Gleichzeitig steht dann infrage, warum in Außenbereichen der Gastronomie die Pflicht zum Maskentragen noch vorhanden sein soll, obwohl Aerosolforscher in 99,1 % der Fälle im Außenbereich keine Corona-Folgen sehen. Gleichzeitig gibt es die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht. Jetzt – siehe da! – hat Österreich ab dem 1. Juli die Maskenpflicht in der Gastronomie abgeschafft, und ab 1. Juli dürfen Clubs und Diskotheken öffnen – in zehn Bundesländern in Deutschland ebenfalls. Gleichzeitig wird in Bayern moniert, dass die Leute in Ermangelung von Bars und Clubs auf der Straße feiern und dort die Abstandsregeln nicht einhalten.
Ich frage Sie: Welche Perspektiven bieten Sie im Vergleich zu Österreich der heimischen Gastronomie? – Ein niederbayerischer DEHOGA-Funktionär jammert, die Leute würden stornieren und nach Österreich in den Urlaub abwandern, weil die Bedingungen dort besser seien?
Kollege Bergmüller, zunächst einmal ist Hubert Aiwanger nicht Wirtshausminister, sondern er ist Wirtschafts- und Energieminister und für die Landesplanung zuständig. Die Wirtschaften in Bayern sind ein wichtiger Teil unserer Wirtschaft und unserer Landeskultur; aber er nicht ausschließlich Wirtshausminister, sondern er ist Wirtschaftsminister und kümmert sich in dieser Funktion auch um die gesamte Wirtschaft in Bayern.
Außerdem fragten Sie, welche Perspektive der Freistaat Bayern bzw. das Wirtschaftsministerium den Gastronomiebetrieben bietet. Wir versuchen, den Gastronomiebetrieben eine nachhaltige Perspektive zu bieten im Rahmen dessen, was im Bereich des Gesundheitsschutzes verantwortbar ist. Das heißt: Unsere Position ist, dass wir Umtrieb ermöglichen wollen, wo immer es geht, und natürlich die berechtigten Anliegen des Gesundheitsschutzes berücksichtigen und entsprechend der Entwicklung der Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten Maßnahmen ergreifen müssen.
Wie geht das weiter, nachdem das Gerede vom vierten Lockdown schon die Runde macht? – Kanzlerkandidat Laschet hat dies abgestritten. Im "Münchner Merkur" steht heute ein Kommentar dazu und in der "Weltwoche" ebenfalls. Was halten Sie davon, dass der Umgang mit Corona nun, da die Impfquote immer mehr steigt, in Eigenverantwortung überführt werden soll? Oder schließen Sie einen vierten Lockdown nicht aus?
Also ich kann einen vierten Lockdown sicher nicht ausschließen, weil ich die Entwicklung im Bereich der Virusvarianten genauso wenig wie andere in Deutschland
absehen kann. Die Entwicklung der Virusvarianten ist völlig offen. Abhängig davon wird sich möglicherweise eine Bedrohungslage ergeben, auf die wir entsprechend zu reagieren haben. Ich sage es noch mal: Am Ende des Tages kommt es auf den Schutz der Bevölkerung an. Sofern sich die Situation für einen vierten Lockdown stellt, werden wir verantwortbare Maßnahmen ergreifen. Sofern sich keine Situation für einen vierten Lockdown stellt, werden wir keine Maßnahmen zu ergreifen haben. Ich halte es mit Ludwig Erhard; ich rede die Wirtschaft nicht krank, ich bete sie eher gesund. In diesem Fall bete ich zu meinem Schöpfer, dass es keinen vierten Lockdown gibt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das waren die Fragen an das Wirtschaftsministerium. – Die nächste Frage richtet sich an den Leiter der Staatskanzlei und kommt vom Kollegen Markus Plenk.
Sehr verehrter Herr Staatsminister, seit einigen Tagen nimmt in der Öffentlichkeit die Diskussion zur Aufhebung der Corona-Maßnahmen Fahrt auf. Was ist Ihre Meinung dazu? Ab welchem Status können die CoronaMaßnahmen Ihrer Meinung nach für alle vollständig aufgehoben werden?
Sehr geehrter Herr Kollege Plenk, wir sind noch nicht am Ende der Pandemie. Zum Vergleich: In der Zeit von vor einem Jahr war die Inzidenz bei ungefähr 2; wir wissen noch, wie hoch die Inzidenzen nach den Ferien, im Herbst und an Weihnachten waren. In der Woche vor Weihnachten betrug die wöchentliche Fallzahl in Bayern 30.000, in Deutschland 170.000. Aktuell haben wir eine wöchentliche Fallzahl von 800. Das ist eine ganz andere Liga, weil wir impfen und weil wir das Virus mit dem Impffortschritt Stück für Stück eindämmen. Aber wir sind noch nicht so weit, dass das Virus seine Kraft völlig verloren hat, weil es eben noch ausreichend viele offene Stellen gibt, wo sich das Virus immer wieder ausbreiten kann. Das muss man sehr genau beobachten; man muss alle Kennzahlen genau in den Blick nehmen und auch die Reproduktionszahl sowie die Bettenbelegung in den Krankenhäusern einbeziehen. Aktuell sind all diese Zahlen ganz gut.
Gleichwohl sind wir mit dem Impfen noch nicht so weit fortgeschritten, wie wir es brauchen, um dem Virus insgesamt die Kraft zu nehmen. Deshalb sind nach wie vor relativ einfache Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise die Maskenpflicht, wenn Menschen auf engerem Raum beieinander sind, und Abstands- und Hygieneregeln ganz generell. Nach wie vor müssen wir aber auch bei Großveranstaltungen, wo Tausende Menschen auf einem Platz zusammenkommen, große Vorsicht walten lassen. Das gilt auch, wenn im Sommer die Mobilität wieder sehr stark steigt, die Menschen kreuz und quer durch Europa oder die Welt reisen, in den Urlaub fahren und dann wieder zurückkommen.
Wir sind noch nicht so weit, die Maßnahmen schlichtweg beenden zu können. Das wird dann der Fall sein, wenn insgesamt keine ernsthafte Gefahr mehr vom Virus ausgeht. Das muss man genau beobachten. Seriös kann ich heute keinen Tag vorhersagen. Selbstverständlich müssen alle Maßnahmen immer erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein. Das beobachten wir auch ganz genau. Ich verweise bei der Gelegenheit auch darauf, dass das oberste bayerische Gericht, der Bayerische Verfassungsgerichtshof, in der letzten Woche ein Urteil gefällt hat, wonach einfache Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht und Ähnliches, auch für bereits geimpfte Menschen nach wie vor angemessen sind.
Es hatte nämlich eine vollständig geimpfte Person geklagt, um zu erreichen, dass die Maßnahmen der Dreizehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für sie nicht mehr gelten. Der Gedankengang ist nachvollziehbar; gemäß dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sei aber der Impfstatus der gesamten bayerischen Bevölkerung noch nicht so weit, dass Einzelne quasi aus allen anderen Schutzmaßnahmen ausscheren könnten, zumal noch nicht hundertprozentig sicher ist, dass sich Geimpfte auch tatsächlich nicht mehr anstecken bzw. andere anstecken können. Das ist der Kurs der Vorsicht und Umsicht. Aus diesem Grund halten wir an ihm auch fest.
Herr Staatsminister, meine konkrete Frage war: Ab welchem Status können die Maßnahmen für alle vollständig aufgehoben werden? Sind Sie der Meinung, dass das der Fall ist, wenn alle geimpft sind und die Inzidenz praktisch bei null ist, oder teilen auch Sie die Ansicht, dass die Maßnahmen für alle aufgehoben werden können, wenn alle ein Impfangebot erhalten haben?
Vielen Dank für die Nachfrage, die ich bereits mit meiner Antwort auf die erste Frage beantwortet habe.
Herr Staatsminister, in der 84. Plenarsitzung am 08.06.2021 erklärten Sie auf meine Frage zum Einsatz notzugelassener Impfstoffe, ich zitiere:
Erstens gibt es gar keine Notzulassungen. Die Europäische ArzneimittelAgentur bzw. die Unternehmen, die die Zulassung beantragt haben, haben sich immer bewusst für die reguläre Zulassung entschieden, […].
Warum ist Ihnen eigentlich nicht bekannt, dass alle COVID-19-Impfstoffe nur bedingte Zulassungen erhalten haben, die ein Jahr gültig sind und jährlich erneuert werden müssen? – Das gilt für alle vier Impfstoffe. Das kam von der EMA. Es handelt sich also nicht um eine normale Zulassung, sehr verehrter Herr Staatsminister. Es ist doch etwas verwunderlich, dass Sie als Corona-Manager das Wesentliche gar nicht wissen.
Herr Staatsminister, Pressekonferenzen nach einer Kabinettssitzung sind ja immer für eine Überraschung gut. Letzte Woche hieß es noch, dass 100.000 Klassenzimmer mit Raumluftfiltern auszustatten sind; heute waren es 60.000. Letzte Woche war von 175 Millionen Euro Förderung die Rede, heute von 200 Millionen Euro, was ich gut finde. Gestern hieß es, ein Gespräch mit den Spitzenverbänden und den Kommunen habe stattgefunden und in großem Einvernehmen geendet. Heute Morgen höre ich vom Präsidenten des Gemeindetages Uwe Brandl etwas ganz anderes. So sind einige Fragen offengeblieben.
Ich frage direkt: Es gibt nicht nur die mobilen Luftfilter, sondern auch stationäre Luftaustauschsysteme, wie sie vom BLLV gefordert werden. Werden diese gleichwertig bezuschusst? Glaubt die Staatsregierung eigentlich, dass die Kommunen in der Lage sein werden, bis zum Ende der Ferien die für die Eigenfinanzierung notwendigen 200 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen? Glauben Sie, dass das Ziel, alle Klassenzimmer, wo dies notwendig ist, mit den entsprechenden Luftreinigern oder Austauschfiltern auszustatten, bis zum Ende der Sommerferien zu schaffen ist?
Lieber Kollege Adelt, die Frage müssten Sie zuständigkeitshalber an die Sachaufwandsträger richten, weil sie die Beschaffungen durchführen müssen. Der Freistaat unterstützt sie zu 50 % mit enormen finanziellen Mitteln. Die heute genannten Beträge sind korrekt und wurden gestern verhandelt. Alle sind aufgefordert, mit wirklich großer Energie dafür zu sorgen, dass die Geräte schnellstmöglich beschafft werden. Im Übrigen müssen sowohl für die mobilen als auch für die fest installierten Einheiten die existierenden Fördermöglichkeiten schlichtweg in Anspruch genommen und ausgeschöpft werden. Natürlich ist klar, dass das Anbringen von fest installierten Einheiten, für die bauliche Maßnahmen in den Gebäuden notwendig sind, länger dauert. Es geht im Moment aber gar nicht darum, sondern es geht um die mobilen Einheiten. Es geht darum, sie möglichst zügig zu installieren. Der Freistaat unterstützt das mit großem Engagement. Wir sind alle aufgefordert, das uns Mögliche zu tun, um den uneingeschränkten Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien zu gewährleisten.
Ich glaube, dass einige Gemeinden finanziell dazu nicht in der Lage sein werden, allein schon weil sie in der Haushaltskonsolidierung sind und weil sie zum Teil finanziell klamm sind. Es gibt auch eine sehr große Zurückhaltung bei den Kommunen.