Protokoll der Sitzung vom 06.07.2021

Meine zweite Frage geht in Richtung der Pressekonferenz, die Sie vorhin selbst angesprochen haben. Sie bezieht sich auf Ihre Absicht, PCR- und Pool-Tests auch an den Grund- und Förderschulen einzuführen. Diese Tests sind ja weitaus sensitiver als die Antigen-Tests. Heute kam die Würzburger Studie in die Öffentlichkeit, dergemäß die Antigen-Schnelltests leider nur eine Sensitivität von 42 % aufweisen.

Deswegen die Frage: Beabsichtigen Sie überhaupt – und wenn, wann –, diese Pool-Tests an den anderen Schulen einzuführen?

Noch mal danke für die Nachfrage. Wir haben uns missverstanden; es ist deshalb wichtig, noch einmal nachzufragen.

Selbstverständlich werden wir – ich habe das auch deutlich formuliert – am Anfang des Schuljahres weiter testen. Natürlich machen wir das in der Intensität, wie wir es jetzt schon tun: zwei- bis dreimal pro Woche. Die Experten sagen, dass das der notwendige und sinnvolle Abstand ist – das zeigen auch die Studien in anderen Ländern –, um einen möglichen Ausbruch zu verhindern und entsprechende Sicherheit zu haben. Wir werden mindestens in der gleichen Intensität weitertesten. Das ist so angelegt.

Wir haben heute auch deutlich gemacht – das betrifft gerade den Pool-Test, den ich angesprochen habe –, dass unter einer Inzidenz von 100 mindestens zweimal, bei einer Inzidenz von über 100 auch zwei-, wahrscheinlich dreimal getestet werden wird; wir unterstützen das dann mit dem Antigen-Schnelltest. Man muss sich deshalb noch einmal die verschiedenen Verfahren anschauen. Gerade am Anfang, am ersten Schultag kann es sinnvoll sein, mit einem Antigen-Schnelltest zu arbeiten; dort steht das Ergebnis nach 10 bis 15 Minuten fest. Bei dem PCR- und dem Pool-Test ist das nicht so. Je nach Test gibt es dort unterschiedliche Zeiten. Mal sind es zwölf Stunden, mal ist es kürzer, mal ein bisschen länger.

Für uns ist natürlich von entscheidender Bedeutung, dass wir Kinder und Jugendliche, die Corona-positiv sind, nicht am Unterrichtsgeschehen teilnehmen lassen. Deshalb ist es wichtig, ein schnelles Ergebnis zu haben. Völlig richtig: Beim PoolTest ist die Sensitivität höher. Deshalb braucht es auch ein bisschen länger, ihn auszuwerten.

Nach dem aktuellen Stand nehmen wir – wie ich bereits sagte – an den Grundschulen als Standardverfahren den Pool-Test. Das gilt zumindest für eine Inzidenz von unter 100. Er ist auch das Standardverfahren bei einer Inzidenz von über 100, dann aber etwas anders aufgesetzt. Bei den weiterführenden Schulen ist das Standardverfahren wie bisher der Antigen-Selbsttest.

Das scheint mir ein sinnvolles Konzept zu sein. Wir und insbesondere das Gesundheitsministerium beobachten aber – das ist ganz selbstverständlich – natürlich die weitere Entwicklung der verschiedenen Tests. Ich will nur daran erinnern, dass, als wir damals die Testverfahren eingeführt haben, die Pool-Tests noch nicht zugelassen waren. Das war ein Pilotverfahren. Heute, einige Wochen und Monate später, sind schon sehr, sehr viele Tests zugelassen.

Ich gehe davon aus, dass sich die Testverfahren auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter verbessern und vielleicht auch noch schneller werden. Wir lassen bei unseren Entscheidungen insofern immer den neuesten Stand der Wissenschaft einfließen.

Die Frage bezog sich aber auf den aktuellen Stand der Planung; hier ist er.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank. – Die nächste Frage an den Staatsminister für Unterricht und Kultus kommt von Tobias Gotthardt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich bleibe bei den Infektionsschutzstandards an unse

ren Schulen. Ich war in den letzten Wochen viel an Schulen unterwegs und habe nicht nur mit den Schulleiterinnen und Schulleitern, sondern auch mit den Klassen gesprochen. Ich habe danach gefragt, wie es in den Klassenzimmern so geht, wie es mit Masken und wie es ohne Masken geht. Wir haben jetzt in zwei Schritten – erst an den Grundschulen, dann an den weiterführenden Schulen – erreicht, dass die Masken auch am Platz gefallen sind. Meine Erfahrung ist: Die Kinder melden mir zurück, dass sie total davon begeistert sind, wieder frei und ohne Maske im Klassenzimmer sitzen zu können. Das ging bis hin zu spontanem Applaus.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie ist denn die Gesamterfahrung – ich habe nur punktuelle Erfahrung – in Bayern? Hat es sich bewährt, zu erlauben, die Masken abzunehmen? Welche Infektionszahlen haben wir? Ich frage einfach nach einem Gesamtblick auf die Situation.

Frau Präsidentin, lieber Kollege Gotthardt, danke für die Frage. Es freut mich, dass bei einem Schulbesuch spontaner Applaus aufgekommen ist. Das ist ja klar. Als Kultusminister ist man das gewöhnt. Ich habe gerade in den letzten Monaten nur – nur, nur, nur – Applaus bekommen; unglaublich! Insofern ist es schön für dich, dass das in der Schule passiert ist.

Es ist aber eine ernsthafte Frage, deshalb eine ernsthafte Antwort: Selbstverständlich – das ist ja auch nachvollziehbar – ist das eine Erleichterung. Es geht uns ja vielleicht auch so: Wir haben heute im Parlament nach Wochen mit Maske die Möglichkeit, zumindest am Platz ohne Maske zu sitzen. Noch gab es dafür für die Präsidentin und diejenigen, die das entschieden haben, keinen spontanen Applaus. Vielleicht kommt das noch.

Spontaner Applaus ist immer gut.

Das gilt selbstverständlich auch für die Kinder und Jugendlichen, die zum Teil wirklich bis zu acht Stunden auch bei sommerlichen Temperaturen Masken getragen haben. Dennoch bezog sich – ich möchte das noch einmal deutlich machen – unsere Entscheidung nicht auf die sommerlichen Temperaturen und schon gar nicht auf möglichen Applaus.

Diese Entscheidung war wohl abgewogen. Es ist natürlich bei jeder einschränkenden Maßnahme immer wieder zu überlegen, ob diese Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Wann ist sie nicht mehr verhältnismäßig? Ist die Maßnahme angemessen? Ist sie erforderlich? – Genau das muss man jeden Tag von Neuem und in Abständen überlegen. Wir sitzen deswegen auch im Kabinett zusammen. In der zeitlichen Schichtung haben wir gesagt, die Maskenpflicht erst im Außenbereich aufzuheben und dann auch am Platz zu lockern. Das galt erst für die Grundschulen und gilt jetzt auch für die weiterführenden Schulen.

Ich will nichtsdestoweniger deutlich machen, dass es im Schulunterricht – das geht auf die letzte Frage von Frau Kollegin Triebel zurück – auch im neuen Schuljahr Einschränkungen gibt. Viele dieser Einschränkungen tun natürlich auch weh. Das gilt nicht im körperlichen Sinne, sondern bezieht sich auf diejenigen, die einen modernen Unterricht wollen. Wir sitzen im Moment auch in der Grundschule wieder stark an den Tischen. Es findet weniger Gruppenunterricht statt. Es finden weniger Methoden Anwendung, die didaktisch sehr wertvoll sind. Wir hatten weniger Schulveranstaltungen, wir hatten keine mehrtägigen Fahrten und vieles mehr. Wir hatten von all dem weniger, was Schule neben dem Unterricht auch angenehm und spannend macht und wo es zu sozialen Interaktionen kommt.

Die Einschränkungen sind aber leider noch notwendig. Wir sind noch in der Corona-Phase. Dennoch heißt es immer wieder, alle diese Maßnahmen zu hinterfragen und sie ab dem Moment, ab dem es verantwortbar ist, zu lockern. Das ist unsere Aufgabe. Es geht nicht darum, Rechte – ich formuliere ganz bewusst – "zurückzugeben". Wir geben keine Rechte zurück, sondern jeder "hat" Rechte. Wir haben die Freiheitsrechte zum Teil in empfindlichem Maße eingeschränkt; wir begründen jedoch jeden dieser Eingriffe. Wenn die Begründung nicht mehr trägt, dann sind die entsprechenden Maßnahmen wieder aufzuheben. Wir haben uns genau in dieser Weise in der Maskenfrage eingesetzt. Bei anderen Dingen handeln wir ähnlich. Ich freue mich deshalb wie auch du, dass an den Schulen wieder mehr Präsenzunterricht möglich ist und die Kinder und Jugendlichen mehr Freude haben. – Danke.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Es gibt keine weitere Nachfrage. Wir kommen zur letzten Frage in dieser Fragerunde. Diese richtet sich an das Ministerium für Gesundheit und Pflege und wird vom Kollegen Andreas Winhart gestellt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister, der Ministerpräsident hat am 28. Juni 2021 im "Münchner Merkur" gefordert, dass man bayerische Reiserückkehrer stärker drangsalieren und an den Grenzen rigoros auf Corona testen sowie deren Impfpässe kontrollieren muss. Den Bürgern unseres Landes soll das Reisen nicht gerade schmackhaft gemacht werden. Unzählige Bürgerinnen und Bürger erfahren beispielsweise am Strand ihres Urlaubsorts, dass ihr Urlaub um 14 Tage in Quarantäne verlängert wird, und zwar nur deswegen, weil sie sich gerade in einem Virusvariantengebiet aufhalten.

Meine Fragen hierzu lauten: Teilen Sie die Meinung des Ministerpräsidenten, dass für Reiserückkehrer die Wiedereinreise in die Bundesrepublik durch verstärkte Kontrollen erschwert werden soll? Plant die Staatsregierung zu Beginn der bayerischen Schulferien weitere Maßnahmen, die über die Regelungen des Bundes hinausgehen? Da die offenen Grenzen Deutschlands ein gewisses Risiko darstellen, frage ich Sie: Plant die Staatsregierung, etwas gegen das Einschleppen von Virusvarianten aus anderen Bundesländern zu unternehmen?

Herr Kollege Winhart, wir haben eine Einreiseverordnung des Bundes, in der geregelt wird, welche Einreiseregime notwendig und möglich sind. Wir unterscheiden zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Je nach Einstufung des Gebietes, aus dem die Einreise erfolgt, ist ein Test erforderlich oder entbehrlich. Wir unterscheiden zudem zwischen der Einreise mit einem Flugzeug und einem Pkw. Eine digitale Einreiseanmeldung ist auf jeden Fall auszufüllen, die dann im Quarantänefall von den Gesundheitsämtern auch überprüft wird. Wozu dient das Ganze? – Herr Kollege Winhart, diese Maßnahmen dienen dazu, Neuinfektionsketten zu unterbrechen und Krankheiten bzw. lebensgefährliche Krankheitsverläufe zu verhindern.

Dieses Einreiseregime richtet sich streng nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts in Berlin. Auch die Einteilung der Gebiete nach verschiedenen Risikofaktoren, zum Beispiel was ein Virusvariantengebiet ist, wird nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts vorgenommen. Wir halten uns insofern an die Regelungen des Bundes und sind nur dafür eingetreten – der Ministerpräsident hat es so gemeint –, dass die geltenden Regelungen konsequent umgesetzt und eingehalten werden sollten. Ich denke, das Thema liegt uns allen am Herzen. Regelungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie konsequent umgesetzt und auch eingehalten werden.

Der Kollege Winhart hat eine Nachfrage.

Herr Staatsminister, die aktuellen Regelungen sind mir durchaus bekannt. Ich hätte mich aber gefreut, wenn Sie mir etwas zu den unter Umständen geplanten Maßnahmen gesagt hätten, die während der bayerischen Schulferien getroffen werden. Ich hatte Sie danach gefragt, ob wir von Ihnen etwas erwarten können, das über die Regelungen des Bundes hinausgeht. Danach hatte ich Sie gefragt. Sie haben mir diese Frage eben nicht beantwortet.

Sie haben aber gesagt, dass Sie zwischen der Einreise mittels Flugzeug und Pkw unterscheiden. Ich kann aber nicht erkennen, dass sich aus der Einreise mit einem Flugzeug oder einem Pkw ein Unterschied bei der Variante oder der Gefährlichkeit des Virus ergibt.

Gleiches gilt für die genannten Regelungen. Ich möchte zu diesen noch einmal nachfragen: Stehen Sie hinter diesen Regelungen des Bundes? Sehen Sie es für uns in Bayern als sinnvoll an, wenn Leute aus Virusvariantengebieten für 14 Tage weggesperrt werden, ohne sich freitesten zu können, während ein Einreisender aus einem Risikogebiet sich freitesten kann? Wo liegt hier aus Ihrer Sicht der Unterschied? Wo ist aus Ihrer Sicht darin der Vorteil, wenn man als Einreisender aus einem Virusvariantengebiet für 14 Tage weggesperrt wird?

Herr Kollege Winhart, ich teile Ihre Wortwahl des Wegsperrens nicht. Uns geht es schlichtweg um eine Quarantänemaßnahme, um die Absonderung, damit der Betroffene andere Menschen nicht anstecken kann. Ein solches Vorgehen ist in dieser Pandemie durchaus sinnvoll. Sie sollten im Verlauf der Pandemie wahrgenommen haben, dass dieses Vorgehen notwendig ist, um Infektionsketten zu unterbrechen und um andere nicht anzustecken.

Das ist übrigens ein Akt der Solidarität und auch des Schutzes der Mitmenschen. Dieser Blickwinkel mag Ihnen vielleicht fremd sein, es gibt aber tatsächlich auch Leute, die Wert darauf legen, ihre Mitmenschen zu schützen, und sich folglich auch freiwillig in Quarantäne begeben und versuchen, diesen Schutz einzuhalten.

Wenn Sie die Regeln kennen, die Sie gerade erwähnt haben, dann wissen Sie auch, dass es eine Einreiseverordnung des Bundes gibt, an die wir uns auch halten. Es gibt unterschiedliche Mechanismen. Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen, dann müssen Sie ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, bevor Sie in das Flugzeug einsteigen. Wenn Sie mit dem Pkw einreisen, ist das natürlich anders geregelt. Die Einteilung in Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet fußt auf wissenschaftlichen Daten. Dieses System wenden wir bei Einreisen an, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Befragung der Staatsregierung beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der CSUFraktion "Rettungsdienste, Feuerwehren, THW - Säulen unserer Gesellschaft"

Sie kennen das Prozedere: Grundsätzlich fünf Minuten Redezeit pro Rednerin oder Redner bzw. für eine Rednerin oder einen Redner zehn Minuten. Die fraktionslo

sen Kollegen können zwei Minuten reden. Die erste Rednerin ist die Kollegin Tanja Schorer-Dremel für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Das Wetter ist schön, und auch die Corona-Zahlen erlauben am Wochenende einen Ausflug in die Berge. Sie machen sich mit Ihrer Familie und Ihren Freunden auf den Weg und genießen unbeschwert Ihre Bergtour. Egal, ob Sie sich verlaufen, ob Nebel aufzieht, das Wetter umschlägt oder Sie verunglücken, Sie können sich sicher sein, dass Sie in einer Notsituation nicht alleine sind. Bestens ausgebildete Bergretter werden sich auf den Weg machen, um Ihnen zu helfen und Sie zu retten.

Sie setzen sich zu einem gemütlichen Festtagsessen zusammen, und Ihr einjähriges Kind verschluckt sich. Sie wissen nicht weiter, aber die Rettungsdienste, ob Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund, Rotes Kreuz oder wie auch immer sie heißen, sind zu jeder Tages- und Nachtzeit kompetent und schnell für Sie da, helfen und retten.

Möge das Unwetter noch so groß sein oder der Starkregen auch noch so heftig ausfallen, Sie sind nicht allein. Egal, welche widrigen Umstände auftauchen, die Freiwillige Feuerwehr, die Lebensrettungsgesellschaft, die Wasserwacht oder das THW rücken unermüdlich und oft stundenlang zu jeder Tages- und Nachtzeit aus, um Ihnen, wo auch immer Sie sind, mit Know-how und Maschinen zu helfen und Sie zu retten.

In schweren Krisen, nach Unfällen oder Unglücken sind Sie nicht allein. Kriseninterventionsteams übernehmen in ganz Bayern die Aufgabe, Ihnen in den ersten Stunden beizustehen, Antworten zu geben, zu trösten und Abschied zu nehmen. Der Mensch steht in allen diesen Lagen für unsere Rettungsdienste im Mittelpunkt.

Die bewährten, engmaschig geschulten und geübten Abläufe der Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK konnten während des durch die COVID-19-Pandemie verursachten landesweiten Katastrophenfalles unmittelbar aufgebaut werden. So konnten Hilfsmaßnahmen von den Katastrophenschutzbehörden zielgerichtet, umsichtig, schnell und kompetent umgesetzt werden. An dieser Stelle sage ich unserem Ministerium ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CSU)

Bayern ist ein sicheres Bundesland. Die Menschen, die hier leben, können sich darauf verlassen, dass unsere Infrastruktur bestens funktioniert. Mehr als 450.000 Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sorgen für die hohe Sicherheit unserer Bürger in Bayern. Dabei ist der überwiegende Teil davon, rund 430.000 Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtlich bei Freiwilligen Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk tätig. Kein anderes Land in Deutschland weist eine ähnlich hohe Ehrenamtsquote auf. Bayern verfügt damit über ein festes Fundament für Leben, Wohlfühlen und eine florierende Wirtschaft; denn Staatsregierung und Landtag setzen dafür die nötigen Rahmenbedingungen, auch in finanzieller Hinsicht.

In den Jahren 2011 bis 2020 investierte der Freistaat über 669 Millionen Euro für die Feuerwehren, davon mehr als 395 Millionen Euro für die Fahrzeug- und Gerätehausförderung und mehr als 270 Millionen Euro in die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrleute. Für 2021 sind 57 Millionen Euro veranschlagt.

Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein in den Jahren 2019 und 2020 stellte der Freistaat den besonders stark vom Ehrenamt geprägten Berg- und Wasserrettungsorganisationen jährlich rund 10 Millionen Euro

zur Verfügung und investierte 19,2 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen.