Protokoll der Sitzung vom 21.07.2021

Wenn man dann noch die Gesamtzuschussförderung nimmt und das Ganze addiert, werden Leistungsgebühren bis zu 75 % bis zu einer Summe von rund 15.000 Euro erstattet. So kommen wir durch diese Addition von Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG in einen Bereich – der Kollege hat das vorhin schon dargestellt –, bei dem der Bayerische Rechnungshof kritisiert, dass es sich um eine Überförderung handeln könnte. Insofern muss man immer den komplexen Zusammenhang sehen.

Bei der Anrechnung von ECTS-Punkten muss ich fragen: Was habt ihr euch dabei gedacht? – Entscheidung und Prüfung bezüglich einer Anrechnung von Kompetenz für ein Studium obliegen ausschließlich den Hochschulen. Das ist im Bayerischen Hochschulgesetz definitiv so geregelt. Da ist grundsätzlich eine Anrechnung möglich, wenn die Gleichwertigkeit nach Artikel 63 Absatz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes nachgewiesen wird. Aber maximal die Hälfte dieser Punkte darf außerhalb der Hochschule erworben werden. Das heißt also, insofern ist dieser Antrag absolut substanzlos.

Bei den Founding Sabbaticals für Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es darum, eine Lehrverpflichtung für maximal zwei Semester auszusetzen. Auch das ist bereits nach dem allgemeinen Beamtenrecht möglich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Nach den Regelungen des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung sind Teilzeit und Sonderurlaub auch im Umfang von mehr als einem Jahr möglich, soweit dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Das ist auch euer Antrag gewesen.

Dem Antrag zum Ausbau der Vermittlung von Studieninhalten aus dem unternehmerischen Bereich steht die verfassungsrechtliche Freiheit der Lehre nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes diametral entgegen. Die Staatsregierung darf den Universitäten und Hochschulen keine Lehrinhalte vorgeben, sie kann allenfalls Anreize schaffen. Mit dem Hochschulprogramm für Unternehmensgründungen HOCHSPRUNG wird dieses Netz der Gründungsberatenden und der Entrepreneurship-Lehrenden bereits an den Hochschulen gefördert. Im Übrigen können die Hochschulen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Grundfinanzierungsmitteln natürlich auch eigene Prioritäten setzen und beispielsweise auch eine HightechWerkstatt einrichten.

Zum hochschulgebundenen Investitionsfonds: Neben dem Programm HOCHSPRUNG, das ich gerade angeführt habe, möchte ich auch noch das Programm FLÜGGE des bayerischen Wirtschaftsministeriums ansprechen. Dieses unterstützt Unternehmensgründungen an Hochschulen in Bayern und innovative Geschäftsideen mit einem wahnsinnigen Förderprogramm von bis zu 2.500 Euro im Monat.

Bezüglich der Innovationsmanagerinnen und -manager an den Hochschulen gibt es auch einen eklatanten Widerspruch zur Eigenverantwortung der Hochschule. Hier gilt eben auch der Grundsatz von mehr Deregulierung. Auch das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz geht von oberster Priorität für Freiheit von Lehre und Wissenschaft aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, Ihre Anträge sind im Grunde entweder obsolet oder substanziell bereits abgearbeitet; sie würden zusätzliche Bürokratie verursachen. Ich möchte mit der Bemerkung schließen: Wir haben in Bayern bereits ein hervorragendes Gründerklima. Das kann sich auf die Koalition von FREIEN WÄHLERN und CSU verlassen. In dem Sinne werden wir Ihre Anträge ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Häusler. – Damit komme ich zum nächsten Redner. Zwischenbemerkungen liegen keine vor. Das ist Herr Abgeordneter Ulrich Singer von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Singer, bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier über ein ganzes Antragspaket der FDP-Fraktion zu befinden, ein Paket, das die FDP mit acht Geschenken bestückt hat. Da fragt man sich: Ist denn heute schon Weihnachten? Wir haben tatsächlich eine kleine unausgereifte Perle in dem Antragspaket gefunden, einen Antrag, dem wir zustimmen werden. Es handelt sich dabei um den Antrag betreffend das Gründer-BAföG. Wir haben zwar einige Kritikpunkte bei diesem Antrag, aber trotzdem ist er sinnvoll; denn es wagen immer weniger junge Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Diesen Trend wollen wir umkehren.

Inhaltlich ist der Antrag zwar noch nicht so ganz ausgereift, es bleibt einiges im Unklaren, insbesondere der Umfang der Gesamtförderung, die der Freistaat bereitzustellen hätte. Auch die Zusammensetzung der Jury ist wohl noch nicht hinreichend durchdacht, und die Förderkriterien sollte man präziser ausgestalten. Trotzdem gibt es von uns Zustimmung zu diesem Antrag.

Aber kommen wir jetzt zu den selbstgestrickten Socken und Pullovern in dem Antragspaket. Das sind nett gemeinte Anträge, bei denen wir uns höflich und trotzdem bestimmt enthalten wollen. All diese Anträge sind zwar gut gemeint, aber sie haben ganz unterschiedliche Schwachstellen, auf die ich hier in aller Kürze eingehen möchte.

Beim Antrag betreffend die Zukunftsfonds fehlt der Fokus, den die genannten Investitionen abbilden sollen: In welche konkreten Bereiche soll denn investiert werden? Welche Risiken erscheinen denn hierbei überhaupt noch akzeptabel? Steuergelder sind ja nicht zum Zocken gedacht, Herr Kollege Duin, sondern sie müssen verantwortungsvoll und sinnvoll mit Verstand in die Zukunft investiert werden. Auch die Befugnisse der zukünftigen Gremien, der Dachfonds, bleiben leider noch im Dunkeln und müssten in Ihrem Antrag präzisiert werden, genauso wie die Höhe der durch den Freistaat hier bereitzustellenden Mittel. Bei einem derart unausge

wogenen Antrag können wir uns maximal enthalten, weil er zumindest der Idee nach in die richtige Richtung geht.

Kommen wir zum Meisterbonus. Herr Kollege Duin, er ist Ihnen eine Herzensangelegenheit. Wir halten die Meisterausbildung auch für sehr wichtig und sehen das auch grundsätzlich sehr positiv. Danach sollen ja die Kosten für die Meisterausbildung beim erfolgreichen Abschluss zu 100 % erstattet werden. Aber, Herr Kollege Duin, warum soll denn die gesamte berufliche Weiterbildung zum Meister im Nachhinein zu 100 % erstattet werden, wenn bei vielen Hochschulen der Masterstudiengang nicht vollständig kostenfrei ist? – Wir lehnen den Antrag nicht ab. Wir werden uns hier enthalten, weil wir denken, das müsste man differenzierter angehen. Man muss ja auch berücksichtigen, was der Freistaat Bayern hier in diesem Bereich alles schon macht. Kollege Häusler hat viele Punkte sehr sauber differenziert angesprochen: Meisterbonus usw. Wir kommen hier teilweise in einen Bereich – Herr Kollege Häusler, ich glaube, Sie hatten es gesagt –, dass wir sogar fast von einer Überfinanzierung der Meisterausbildung sprechen. Deswegen müssen wir das noch mal wesentlich genauer anschauen und werden uns bei diesem Antrag enthalten.

Kommen wir zum nächsten Antrag, zu einer Anrechenbarkeit von Unternehmensgründungen mit den ECTS-Punkten im Studium. Das sehen wir recht ambivalent. Natürlich wollen auch wir Innovationen und Mut der Studenten belohnen und auch fördern. Aber es droht die Gefahr, dass anders gelagertes, außeruniversitäres Engagement in der Zukunft vielleicht nicht hinreichend honoriert wird und vergleichsweise weniger honoriert werden könnte. Es sollte auch Ihnen von der FDP-Fraktion eher daran gelegen sein, dass man dieses sehr komplexe ECTS-Punktesystem entschlackt, anstatt zusätzliche Verwirrung und zusätzliche Bürokratie zu schaffen.

(Beifall bei der AfD)

Kommen wir zu dem Antrag betreffend die Vermittlung von unternehmerischen Kenntnissen bereits im Studium. Auch er enthält einen guten Grundansatz. Welchem Altphilologen stünde es nicht gut zu Gesicht zu wissen, wie er ein Antiquariat oder ein Privatarchiv wirtschaftlich führen kann? – Das macht Sinn.

Für die Curricula der einzelnen Fächer sind allerdings ausschließlich die Hochschulen zuständig. Herr Kollege Duin, das wissen Sie. Die Politik soll und darf sich nicht in die Freiheit der Lehre der Hochschulen einmischen.

Lassen Sie mich jetzt zu den Ladenhütern und Ramschartikeln in der Antragskiste kommen, also zu den Geschenken, die niemand will und niemand braucht und die man eigentlich nur ablehnen kann, weil man sich sogar dafür schämen würde, wenn man sie weiterverschenken würde. Alle drei abzulehnenden Anträge betreffen den Hoheitsbereich der Universitäten und greifen über Gebühr in die Freiheit von Forschung und Lehre ein.

Wir sprechen hier einerseits von dem Founding Sabbatical für Unternehmensgründungen. Dieser Antrag ist überflüssig, Herr Kollege, weil es schon gute Regelungen dafür gibt. Die Hochschullehrer können sich bereits jetzt Sonderurlaub für Unternehmensgründungen nehmen, und zwar sogar mehr als ein Jahr. Eine Ausweitung dieser Regelung würde in den Kernbereich einer Professur an den bayerischen Hochschulen eingreifen und die Professur auch unbotmäßig aushöhlen.

Auch der Antrag hinsichtlich eines Investitionsfonds für hochschuleigene Spin-offs, Herr Kollege Duin, ist abzulehnen, weil es bereits umfangreiche, verschiedenste Netzwerke und Unterstützungsprogramme für findige Hochschulabsolventen gibt.

Der Kollege Johann Häusler hat vieles bereits angesprochen. Daher brauche ich das nicht zu wiederholen.

Des Weiteren scheint eine zusätzliche Erweiterung der Ausrichtung unserer Universitäten in Richtung Wirtschaft nicht positiv. Wir wollen keine zunehmende Ökonomisierung unserer Hochschulen. Auch wollen wir nicht noch weiter vom humboldtschen Ideal der Hochschulen wegkommen.

Zu guter Letzt müssen wir auch den Innovationsmanager an den bayerischen Hochschulen ablehnen. Zum einen gibt es hierfür bereits das Förderprogramm "Innovative Hochschule". Es ist mit 60 Millionen Euro üppig ausgestattet. Zum anderen muss dem hoch qualifizierten Personal an bayerischen Hochschulen schon noch zugetraut werden, dass sie selbst wissen und aus intrinsischer Motivation heraus in der Lage sind, für Innovationen an ihrer Hochschule zu sorgen. Herr Kollege, Innovationen muss man leben. Die kann man nur schwer staatlich verordnen. Auch muss man nicht für jedes Anliegen und Wehwehchen gleich wieder einen Posten schaffen. Die Forderung nach der staatlichen Schaffung einer zusätzlichen Stelle ohne jede Notwendigkeit hätte ich eigentlich eher von einer anderen Partei erwartet als gerade von Ihrer, die sich doch eher als liberal bezeichnet.

Liebe Kollegen, wir haben es in der Zeit geschafft. Das Paket ist leer. Die Geschenke sind verteilt. Die Bescherung ist vorüber. Wir tun so, als würden wir uns freuen. Aber für eine Aussprache im Plenum war das alles etwas dünn. Ich denke, das hätten Sie jetzt nicht extra hochziehen müssen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Singer. Zwischenbemerkungen liegen keine vor. – Damit darf ich zur nächsten Rednerin kommen. Das ist Frau Annette Karl von der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Karl, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Bei der Gründertätigkeit steht Bayern nach Berlin an zweiter Stelle in Deutschland. Das ist sehr gut; denn Start-ups stehen für Erfindungsgeist, Innovation, neue Ideen und neue Herausforderungen. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil einer auch in Zukunft erfolgreichen Wirtschaft.

Allerdings hat die Gründertätigkeit in den letzten Jahren nachgelassen, und zwar überall in Deutschland. Das hat sicherlich viele Gründe. Es gibt viele gute Jobangebote in etablierten Unternehmen und vielleicht auch eine gewisse Risikoscheu bei jungen Menschen. Aber sicher ist auch bei der Unterstützung von Gründern noch Luft nach oben, auch hier in Bayern.

Die FDP-Fraktion hat sich dieser Thematik mit acht Anträgen, die im Wirtschaftsausschuss bzw. im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt wurden, angenommen, denen wir, bis auf einen, zustimmen werden, wie schon in den Ausschüssen deutlich geworden ist.

Der erste Antrag beschäftigt sich mit einem Gründer-BAföG auf bayerischer Ebene, das finanzielle Sicherheit in der Gründungsphase bieten soll. Dieses Gründer-BAföG ist sicherlich nicht ganz einfach umzusetzen. Aber wir halten es für eine gute Idee, zumal auch nur ein Pilotprojekt für drei Jahre gefordert wird, um einmal zu schauen, ob diese finanzielle Unterstützung tatsächlich Wirkung zeigt.

Der zweite Antrag fordert einen bayerischen Zukunftsfonds als Anlegemöglichkeit für – ich zitiere – institutionelle Investoren, Family Offices und erfahrene Privatanleger. Diese können entweder direkt oder durch Anleihen investieren. Die LfA soll

dabei als staatliche Anstalt das Ausfallrisiko übernehmen. Fließen soll das Geld dieses Dachfonds dann wiederum in bayerische Venture-Capital-Fonds oder auch in welche, die nicht in Bayern sind, aber zum Teil in Bayern investieren. Dieser Antrag, lieber Albert Duin, wurde eins zu eins von einem Bundestagsantrag der FDP abgeschrieben. Es wurde nur das Wort "Deutschland" durch "Bayern" ersetzt. Dieses Copy-and-paste ist aber nicht ideal.

Sicherlich brauchen wir mehr Venture Capital für Start-ups. Aber bei dieser Lösung scheint es mir eher darum zu gehen, Investoren mit viel Geld in Nullzinszeiten risikolose gute Anlagemöglichkeiten zu verschaffen. Damit verbunden ist ein riesiger Bürokratieaufwand für Investoren, die auch direkt in die bayerischen Venture-Capital-Fonds investieren könnten, und zwar nach der alten marktwirtschaftlichen Regel: je höher das Risiko, desto höher die Zinsen. Bei der ganzen Thematik von mehr Venture Capital kann man auch über die Steuergesetzgebung noch weitere Anreize setzen. Aber das ist dann wieder ein Bundesthema. Diesen Antrag lehnen wir ab.

Der dritte Antrag fordert, den Meisterbonus, der nach der Meisterausbildung gezahlt wird, so aufzustocken, dass die gesamten Kosten getragen werden. Hier besteht auch keine Gefahr einer Überfinanzierung; denn die gesamten Kosten sind die gesamten Kosten, und dann ist mit der Förderung auch Schluss. Dem stimmen wir völlig zu.

Verwundert hat mich, dass die GRÜNEN im Ausschuss die Ablehnung damit begründet haben, dass auch ein Master manchmal Geld kostet und bei Meistern die Kostenpflichtigkeit ein Signal sei, dass man die Ausbildung besser nicht abbricht. Wenn ich mir die hohen Abbrecherquoten bei Masterstudiengängen anschaue, dann muss ich sagen: Das ist gegenüber den jungen Leuten, die einen Meister anstreben, ein unfaires und arrogantes Argument.

(Beifall bei der SPD)

Die Unterstützung von Ausgründungen muss vom ersten Semester an fester Bestandteil der Hochschulstrategie zur Stärkung einer echten Gründungsmentalität sein. Mit der Förderung von Ausgründungen aus den Hochschulen können wir neue Chancen für die Studierenden, den Mittelbau sowie die Professorinnen und Professoren schaffen.

Die Anrechenbarkeit von Gründungserfahrungen für das Studium gibt es teilweise schon. So gibt es an der Uni Passau beispielsweise den 5-Euro-Business-Wettbewerb, bei dem es um neue Ideen geht. Dies wird gut angenommen und mit ECTSPunkten belohnt.

Auch das Founding Sabbatical halten wir für sinnvoll. Wir sind aber der Meinung, dass bei der Genehmigung die Verhältnismäßigkeit und die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit dem Lehr- und Forschungsauftrag geklärt sein müssen, damit man Ziel- und Interessenkonflikte vermeiden kann.

Der Ausbau der Vermittlung von Studieninhalten aus dem unternehmerischen Bereich ist, so denke ich, in allen Studiengängen sinnvoll; denn das liefert den Studenten ein wichtiges Handwerkszeug, das sie in allen Bereichen ihres späteren Berufslebens sicherlich gut gebrauchen können.

Einen hochschulgebundenen Innovationsfonds für hochschuleigene Spin-offs bzw. Start-ups halten wir auch für sinnvoll. Darüber hinaus möchte ich aber betonen, dass die SPD seit Jahren die mangelnde Grundfinanzierung der bayerischen Hochschulen kritisiert. Ein Innovationsfonds würde den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie mehr Spielraum für Ausgründungen und Beteiligungen geben.

Im Gegensatz zu dem Zukunftsfonds halte ich einen Innovationsmanager für sinnvoll und machbar; denn er kann an den Hochschulen für ein gründungsfreundliches Ökosystem sorgen, indem er den Gründungsprozess von Anfang an koordinierend und steuernd begleitet.

In diesem Sinne stimmen wir sieben von acht Anträgen zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Karl. – Ich darf den nächsten Redner aufrufen, das ist Herr Abgeordneter Dr. Stephan Oetzinger von der CSU-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Oetzinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bayern ist Gründerland, und Bayern ist ein erfolgreiches Gründerland. Das haben die beiden Kollegen Martin Mittag und Johann Häusler bereits deutlich gemacht. Das sollten wir uns an dieser Stelle nicht schlechtreden lassen.

Sehen wir uns die Anträge an, die die Hochschulen in den Fokus nehmen. Diese Anträge beleuchten den Aspekt, welche Rahmenbedingungen es an den bayerischen Hochschulen und Universitäten für Gründungen und Start-ups gibt. Meine Damen und Herren, wir können feststellen, dass Hochschulen in aller Regel dort, wo es ein produktives Miteinander von Lehrenden und Lernenden gibt, Geburtsorte für innovative Ideen und die Basis für erfolgreiche Start-ups sind. Wir können festhalten: Die bayerischen Hochschulen sind tatsächlich Innovationsmotoren, nicht nur für die Wirtschaft, sondern darüber hinaus auch für die Gesellschaft. Das gilt neben unseren zehn Landesuniversitäten auch für unsere 17 staatlichen HAWen und die 8 nichtstaatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie spielen hier eine ganz große Rolle.

Das gilt insbesondere für die Neugründungen im ländlichen Raum des Freistaats, die vor 25 Jahren eine richtige Welle erlebt haben. Sie sind ein Erfolgsmotor. Gerade die dort angedockten 25 Technologietransferzentren sind ein wichtiger Baustein für einen intensiven Austausch zwischen Gesellschaft und regionaler Wirtschaft auf der einen und den Hochschulen auf der anderen Seite.