Antrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch CoronaKonjunkturmaßnahmen verhindern - KMU aktiver fördern II (Drs. 18/10134)
Antrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch CoronaKonjunkturmaßnahmen verhindern - KMU aktiver fördern III (Drs. 18/10135)
Antrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch CoronaKonjunkturmaßnahmen verhindern - KMU aktiver fördern V (Drs. 18/10136)
Antrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch CoronaKonjunkturmaßnahmen verhindern - KMU aktiver fördern XI (Drs. 18/10306)
Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Franz Bergmüller für die AfD-Fraktion.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Auswirkungen der Corona-Einschränkungen auf die bayerische Wirtschaft. Das bayerische Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2020 um 5,5 % eingebrochen. Das ist die stärkste Rezession seit Kriegsende. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Bayern im Jahr 2020 einer der Spitzenreiter in Bezug auf den Anteil der Kurzzeitbeschäftigten, den Anstieg der Arbeitslosenquote und die Neuverschuldung. Sie beläuft sich auf über 30 % im Verhältnis zu den Haushaltsausgaben des Jahres 2019.
Die Geschäftsschließungen im Januar und Mai 2021 kosteten die bayerische Wirtschaft weitere 30 Milliarden Euro. Zwischen September 2020 und Mai 2021 ist die Zahl der Insolvenzen um den Faktor 5,3 angestiegen. Umfragen des Ifo-Instituts zeigen: 6 % aller Unternehmen in Bayern sind akut von der Insolvenz bedroht. 20 % haben Liquiditätsprobleme. Abgesehen von den Corona-Einschränkungen leidet die bayerische Wirtschaft unter den weltweit höchsten Steuern und Strompreisen. Der Mittelstand ist davon besonders hart betroffen.
Infolge der Corona-Wirtschaftskrise haben KMUs mehr Schwierigkeiten als Großunternehmen, sich am Markt zu halten. Die KMUs leiden eher an den bürokratischen Vorschriften und den gesetzlichen Hygienevorgaben, welche ihre Geschäftstätigkeit einschränken. Mit den Infektionsschutzvorgaben ist das Regelungsdickicht noch gewachsen, worunter kleine und mittlere Unternehmen besonders leiden. Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, Liquiditätsengpässe sowie der zunehmende Verschuldungsgrad der Unternehmen dürften die Investitionstätigkeit während der Exitphase deutlich behindern. Dies könnte den
Prozess der wirtschaftlichen Erholung erheblich verlangsamen und darüber hinaus für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung nachteilig sein.
Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen in der Krise auf ihre Reserven zurückgreifen. Sie müssen nun dabei unterstützt werden, wieder Rücklagen zu bilden. Die Alternative für Deutschland forderte eine sofortige Entlastung des Mittelstands. Die Regierung muss die kleinen und mittleren Unternehmen umgehend entlasten. Damit fordert die AfD auch die Umsetzung dessen, was das Ifo-Institut, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die IHK und der Wirtschaftsbeirat Bayern bereits seit Mitte 2020 fordern. Wir stehen mit diesen Institutionen in Kontakt und tauschen uns mit ihnen aus.
Im Einzelnen fordern wir die Einführung von Kleinstbetriebsregelungen bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen bzw. die Freistellung von Kleinstbetrieben bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen, vor allem im Sozial- und Arbeitsrecht, bei der Arbeitssicherheit, beim Datenschutz und beim Umweltrecht. Wir fordern die Vereinheitlichung von Schwellenwerten für kleine und mittlere Unternehmen, besonders im Steuer- und Sozialrecht, eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und den Abbau von Informationsaufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen.
Wir fordern weiter die Verbesserung der Konditionen beim Investitionsabzugsbetrag, also eine Beschleunigung, und die Verlängerung der Ansparzeit. Wir fordern die Erhöhung der Höchstgrenzen und eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten. Außerdem wollen wir ein zeitlich begrenztes Moratorium für die Einführung neuer bürokratischer Belastungen für KMUs. Dieses Bürokratiemoratorium kann die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldungen, den Solidaritätszuschlag oder die Gewerbesteuer betreffen. Dazu haben wir bereits mehrere Anträge eingereicht, unter anderem die 20-Arbeitnehmer-Kleinbetriebsregelung, wo wir einmal für ein Jahr alle Bürokratievorschriften aussetzen wollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfDFraktion hat ein ganzes Antragspaket eingebracht, um ihrer Meinung nach wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch die Corona-Konjunkturmaßnahmen zu verhindern. Die KMUs sollen aktiver gefördert werden.
Kolleginnen und Kollegen der AfD, dabei stellt sich mir als Erstes schon die Frage, ob Sie in den letzten eineinhalb Jahren überhaupt realisiert haben, dass alle Maßnahmen in der Corona-Pandemie zum Schutz, zum Erhalt und zur Förderung unseres wichtigen Mittelstands getroffen wurden. Die von der AfD gestellten Anträge sind allesamt abzulehnen. Um Ihnen etwas Nachhilfe zu erteilen, werde ich einige grundsätzliche Anmerkungen dazu machen.
Die Staatsregierung setzt sich bereits für den Bürokratieabbau und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch für die Entlastung der Wirtschaft ein. Der Bürokratieabbau betrifft Gesetze, Verordnungen und Vollzugsvorschriften. Eines ist dabei ganz besonders zu betonen: Der Bürokratieabbau wird unabhängig von der Corona-Krise vorangetrieben. Kolleginnen und Kollegen, der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes muss dabei eingehalten werden. Damit Sie verstehen, was ich damit meine: Das bedeutet, dass Spezialregelungen nur dort getroffen werden können, wo ein sachlicher Grund eine Ausnahmebehandlung rechtfertigt.
Seit 2003 wurden fast 50 % aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen. Bayern ist heute eines der Bundesländer mit den wenigsten Gesetzen. Meilensteine sind hier die Einrichtung der Paragrafenbremse, die Einsetzung des Beauftragten für Bürokratieabbau, die Einführung eines Praxischecks für Vorschriften und Vollzugshilfen, der Beschluss einer 9-Punkte-Agenda mit der bayerischen Handwerkskammer, insbesondere die Regelungen zum Arbeits- und Sozialrecht und des Verbraucherschutzes, steuerliche Aufbewahrungspflichten und vor allem die Fördermöglichkeiten.
Im Februar 2020 wurde der "Pakt für Freiheit – Der Bayerische Weg zu weniger Bürokratie" von der Bayerischen Staatsregierung zusammen mit dem Bayerischen Handwerkstag, dem Industrie- und Handelskammertag, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Verband Freier Berufe eingeführt. Herr Kollege Bergmüller, das sollten Sie eigentlich wissen. Nachdem ich Ihren Ausführungen gelauscht habe, glaube ich, Sie wissen es nicht. Dieser bayerische Weg wird die Belange kleiner Unternehmen und Selbstständiger, die proportional höher mit Bürokratie belastet sind als größere Unternehmen, viel stärker berücksichtigen. Ich darf Ihnen einige Maßnahmen dieses Pakts für Freiheit nennen: Das sind die gesetzgeberische Zurückhaltung und die Paragrafenbremse, ein wirtschaftsfreundlicherer und unbürokratischer Verwaltungsvollzug, die wettbewerbsfähigere Weiterentwicklung des Steuerrechts und der Abbau von Statistikpflichten.
Auch der Bund verfolgt mit seinem Bürokratieentlastungsgesetz das Ziel, Verfahren zu vereinfachen und bürokratischen Aufwand, insbesondere für mittelständische Unternehmen, zu verringern. Schwerpunkte sind hier unter anderem die Vereinheitlichungen von Grenz- und Schwellenwerten in den verschiedenen Rechtsbereichen. Es geht um die Verbesserung bei der Aufbewahrung von Steuerunterlagen, die Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten, vor allem im Steuerrecht, und die Reduzierung von Statistikpflichten.
Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wenn Sie diese Informationen hätten, wenn Sie ordentlich recherchiert hätten, dann müssten wir uns hier nicht mit diesen zeitraubenden Anträgen beschäftigen. Überhaupt zieht es sich in diesen drei Tagen wie ein roter Faden durch. Was Sie hier veranstalten, nenne ich organisierten Zeitdiebstahl.
Einige wenige Anmerkungen zu Ihren einzelnen Anträgen. Zunächst zu TOP 18: In diesem Antrag wird eine pauschale Ausnahmeregelung für alle KMUs gefordert. Die Aufnahme einer solchen Ausnahmeregelung in alle Gesetze und Auflagen ist so nicht möglich. Dort, wo dies möglich ist, wurde dieser Forderung bereits Rechnung getragen. Ich darf darauf hinweisen, dass zum Beispiel im Arbeits- und Sozialrecht zahlreiche Ausnahmen für Betriebe mit unter 10 und unter 5 Beschäftigten bestehen.
Zu TOP 19: Eine pauschale Vereinheitlichung von Schwellenwerten für KMUs, insbesondere im Steuer- und Sozialrecht, ist nicht möglich. Diese Forderung ist viel zu allgemein und nicht umsetzbar.
TOP 20: Auch in diesem Fall ist eine pauschale Verkürzung der Aufbewahrungspflichten und der Abbau von Informations-, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten allein für KMUs so nicht möglich. Abgesehen davon setzt sich die Bayerische Staatsregierung wiederholt dafür ein, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen, und zwar nicht nur für KMUs, sondern für alle Unternehmen.
Zu TOP 21: Eine pauschale Sonderregelung zur Umsatzsteuervoranmeldung, zu Lohnsteueranmeldungen, zum Solidaritätszuschlag oder zur Gewerbesteuer ist so auch nicht möglich. Ich darf darauf hinweisen, dass aktuell zusätzliche Bürokratie in Form von Abgabeverpflichtungen und Meldefristen in der Corona-Krise abgebaut worden ist, um den Unternehmen Planungssicherheit zu gewähren.
Schließlich TOP 22: Da kann ich nur "Guten Morgen" sagen. Die Staatsregierung fordert längst eine Verbesserung der Regelung des Investitionsabzugsbetrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sehen, dass alle Anträge der AfD wieder einmal vollkommen überflüssig sind. Sie sind schlecht vorbereitet, zu pauschal formuliert und absolut nicht zielführend. Wir lehnen alle Anträge ab.
Liebe Kollegin Ulrike Scharf, ich bin seit 33 Jahren selbstständiger Unternehmer und war im Vorstand von zig Organisationsgremien der Wirtschaft. Sie sind selber Unternehmerin. Wir haben konkrete Maßnahmen eingebracht. Jetzt frage ich Sie, was Sie als Unternehmerin empfinden. Nennen Sie mir doch drei nennenswerte Entlastungen, die Sie hier so pauschal gerühmt haben. Werden Sie einmal konkret.
Sehr geehrter Herr Bergmüller, erstens werden wir im Ausschuss immer sehr konkret. Das muss man an dieser Stelle nicht alles wiederholen.
Ich sage es noch einmal: Das ist organisierter Zeitdiebstahl. Zweitens darf ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Bayerische Staatsregierung 50 % aller Gesetze und Verordnungen abgebaut hat. Ich finde, das ist Beweis genug. Deshalb ist diese Frage vollkommen überflüssig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon gespannt, wie die AfD unsere bayerischen KMUs unterstützen will. Liest man die Anträge, muss man jedoch ehrlicherweise sagen, dass man genauso schlau ist wie vorher. Dort steht nämlich nichts Konkretes. Frau Kollegin Scharf hat das eben schon sehr detailliert ausgeführt.
Einen Punkt möchte ich jedoch kurz aufgreifen. In den Anträgen wird auf eine Studie des Ifo-Instituts verwiesen, die verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung vorschlägt. Ich zitiere aus der Studie: "Zu erwägen wären insbesondere Investitionen in die öffentliche Infrastruktur einschließlich Infrastrukturen für das Etablieren klimafreundlicher Technologien (z.B. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oder Citymautsysteme) sowie Investitionen in die Digitalisierung von Schulen und der Verwaltung." Ich frage mich an dieser Stelle: Hat die AfD wirklich verstanden, dass wir die Möglichkeiten für andere Antriebe etablieren müssen? – Der Verbrenner läuft letztendlich als Antrieb aus. In Zukunft brauchen wir eine klimaneutrale Produktion. Das könnte man fast meinen. Die Studie wurde mehrfach zitiert.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die bayerischen Betriebe und Unternehmen langfristig unterstützen. Wir haben einen ganzen Katalog von Maßnahmen zu erneuerbaren Energien, Recycling und Kreislaufwirtschaft unter der großen Überschrift "Maximale Ressourceneffizienz" auf den Weg gebracht.
Das ist alles bekannt. Wir brauchen auch Barrierefreiheit bei der Weiterentwicklung und beim Ausbau der digitalen Verwaltung. Natürlich müssen wir die bayerischen Arbeitnehmer*innen gezielt auf den Strukturwandel vorbereiten. Das ist alles richtig und alles gut. In den Anträgen der AfD steht jedoch gar nichts über diese wichtigen Maßnahmen. In den Anträgen steht nichts Konkretes. Das ist kein Bashing. Sie müssen auch nicht Ihre Opferrolle einnehmen, wie Sie es immer tun. Sie brauchen auch nicht zu jammern, dass Sie gebasht werden. In Ihren Anträgen steht nichts Konkretes, nichts Inhaltliches. Sie sollten einfach sachlich und tief arbeiten, vielleicht ändert sich das dann irgendwann. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegen der AfD, mit Ihren fünf Einzelanträgen fordern Sie Maßnahmen, die kleine und mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlasten sollen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Hätten Sie die Plenar- und Ausschusssitzungen in den vergangenen Monaten und Jahren intensiver verfolgt, müssten Sie eigentlich wissen, dass sowohl die Staatsregierung als auch der eingesetzte Entbürokratisierungsbeauftragte, Herr Kollege Walter Nussel, der in enger Zusammenarbeit mit unserem Staatssekretär Roland Weigert Praxischecks in vertiefter Art und Weise vornimmt, alles tun, um diesen Anforderungen auch Rechnung zu tragen.
Einer Vielzahl von Vorgaben stehen auch Bundes- und EU-Gesetzgebungen gegenüber. Die Staatsregierung wird im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse alles anstoßen und umsetzen, was möglich ist. Frau Kollegin Ulrike Scharf hat bereits ausgeführt, dass seit dem Jahr 2003 50 % aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen worden sind. Heute ist der Freistaat das Bundesland mit den wenigsten Gesetzen. Die Staatsregierung agiert mit klaren und vor allem ergebnisorientierten Maßnahmen. Das hat Frau Kollegin Scharf bereits ausgeführt.
An dieser Stelle möchte ich schon ganz deutlich den im Februar gegründeten Pakt für Freiheit erwähnen. Die von Ihnen angesprochenen Verbände und Organisationen sind dort dabei. Dazu zählen der Bayerische Handwerkstag, die IHK, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie der Verband Freier Berufe in Bayern. Der Pakt für Freiheit ist darauf ausgerichtet, speziell KMUs zu unterstützen und einen wirtschaftsnahen Verwaltungsvollzug anzustreben.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem die gesetzgeberische Zurückhaltung und die Paragrafenbremse. Die gesetzgeberische Zurückhaltung ist eines der wichtigsten Anliegen der FREIEN WÄHLER. Weitere Ziele sind die Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und des Steuerrechts sowie der Abbau der Statistikpflichten. Bei allen Bestrebungen ist sowohl der Bund als auch der Freistaat angehalten, den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz einzuhalten. Aus diesem Grund ist eine pauschale Ausnahme für alle Kleinstunternehmen in allen Gesetzen und Auflagen nicht so einfach oder sehr schwierig.
Ich komme zum Moratorium unter Punkt V: Auf Bundesebene hat der Koalitionsausschuss im April 2020 ein Belastungsmoratorium beschlossen. Seitens der Finanzverwaltung wurden bereits im März 2020 umfangreiche Steuererleichterungen auch infolge der Pandemie für alle Unternehmen gewährt – auch für Kleinstunter